von stosch Immobilienbewertung - von Stosch Immobilien - Zeit für Leben Blog

Immobilie im Erbfall

Immobilie im Erbfall

Immobilie im Erbfall: In vielen Nachlässen werden Wohnungen oder Häuser vererbt. Eine Immobilie bedeutet für die Erben große Verantwortung zu übernehmen. Es ist zwar nicht schlecht, ein Haus mit Garten und vielleicht auch einem Pool zu erben, doch wenn diese Immobilie mit Schulden belastet ist, kann dieses Erbe rasch zu einem Albtraum für den oder die Erben werden. Ein Erbe muss in diesem Falle auch die Schulden übernehmen.

Immobilie im Erbfall

Immobilie im Erbfall Mein Testament, Text Schreibmaschine Adobe Stock Standard Lizenz 165263846 Andreas Gruhl

Im Folgenden einige Tipps, um einfacher eine Entscheidung treffen zu können.

Immobilie geerbt, – was tun? Immobilie im Erbfall

Durch einen Erbfall wird der Erbe der rechtliche Nachfolger des Erblassers. Damit muss ein Erbe auch die Verantwortung über das geerbte Eigentum übernehmen. In erster Linie sollte jedoch in jedem Falle festgestellt werden, ob die Erbschaft verschuldet ist oder einen Wert enthält. Es kann nur jedem Erben geraten werden, eine überschuldete Erbschaft formgerecht auszuschlagen.

Ist in der Erbschaft eine Immobilie enthalten, sollte im Folgenden geklärt werden, was mit der Immobilie geschehen soll. Eine Immobilie kann selbst bewohnt, verkauft oder vermietet werden.

  • Innerhalb von zwei Jahren muss das Grundbuch berichtigt werden, um von der Befreiung der Gebühren zu profitieren.
  • Besteht eine Erbengemeinschaft, muss gemeinschaftlich beschlossen werden, was mit der Immobilie geschehen soll. Dabei gilt zu beachten, dass eine eventuelle Teilversteigerung nur eine wirtschaftliche Notlösung darstellt.

Wenn der Erbfall eintritt

Kommt es nun dazu, dass ein Erbfall eintritt, ist vom Gesetz her nicht viel Zeit für eine Trauer gegeben. Durch den Erbfall wird der Erbe der gesetzliche Nachfolger und hat alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen zu übernehmen. Mit diesem Verfahren stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein Nachlass nicht ohne Nachfolger bleibt.

Möchte man eine Erbschaft wegen Überschuldung nicht antreten, kann diese selbstverständlich ausgeschlagen werden. In den Fällen, in denen ein Haus oder eine Wohnung geerbt wird, ist es nicht selten der Fall, dass die Erben über keinerlei Liquidität verfügen. Viel zu oft kommt es vor, dass auf Freude über die Erbschaft und auch aus fehlenden Erfahrungswerten der Wert der Immobilie überschätzt wird. Es sollte vorab festgestellt werden, ob die Immobilie einen Wert darstellt oder vielleicht überschuldet ist. Ein Erbe übernimmt in jedem Falle die Verbindlichkeiten und Schulden eines Erblassers. Sind die Schulden höher als das Erbe, sollte diese Erbschaft ausgeschlagen werden. Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler steht Ihnen auch in diesen schweren Zeiten mit seinem Fachwissen zur Seite.

Was ist weiter zu tun? Immobilie im Erbfall

In jedem Falle sollte Einblick in das Grundbuch genommen werden. Ein Erbe besitzt das Recht auf Einsicht in das Grundbuch. In diesem sind eventuelle Belastungen der Immobilie festgehalten. Diese eventuellen Belastungen werden auch bei der Bestimmung des Verkehrswertes berücksichtigt.Wird nun festgestellt, dass die Immobilie nicht nur belastet, sondern auch sanierungsbedürftig ist, muss gut überlegt werden. Ist der Aufwand höher als der Ertrag und rechnet sich nicht, muss sehr gut geplant werden.

Ist im Gegenzug alles gut und die Immobilie nicht überschuldet, muss der Erbe überlegen, was er mit der Immobilie tut. Selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen? In jedem Falle sollte ein Gutachten erstellt werden, um den Wert der Immobilie festzulegen. Von Stosch Immobilien erledigt dies gerne für Sie. Außerdem kann mithilfe von Florian von Stosch eine Vermietung oder der Verkauf stressfrei durchgeführt werden. www.von-stosch.de

Notverkäufe von Wohnimmobilien

Notverkäufe von Wohnimmobilien nehmen stark zu: Neue Investitionschancen für Anleger und Eigennutzer?

„Die einzigartige Chance, inmitten des Immobilienmarktes zu investieren, ergibt sich aus Notverkäufen von Wohnimmobilien.“ Dieses Zitat aus einer aktuellen Analyse von Argetra „Argetra-Halbjahresbericht 2023“ verdeutlicht den bemerkenswerten Anstieg der Zwangsversteigerungen von Immobilien in den letzten Monaten. Insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser stehen dabei im Mittelpunkt, und dies eröffnet sowohl Anlegern als auch Eigennutzern attraktive Investitionsmöglichkeiten.

Nach einem dreijährigen Rückgang zeichnet sich nun für das Jahr 2023 eine Wende ab: In den ersten sechs Monaten wurden insgesamt 6.379 Immobilien mit einem Verkehrswert von 1,96 Milliarden Euro zur Zwangsversteigerung aufgerufen. Im Vergleich zum Vorjahr, als es noch 6.248 Einheiten mit einem Volumen von 1,66 Milliarden Euro waren, ist dies ein deutlicher Anstieg. Diese Erkenntnisse stammen aus der Auswertung der Termine von fast 500 deutschen Amtsgerichten durch Argetra.

Notverkäufe von Wohnimmobilien AdobeStock_609550608 radekcho

Notverkäufe von Wohnimmobilien AdobeStock_609550608 radekcho

Wohnimmobilien dominieren den Markt für Notverkäufe

Laut Argetra machen Wohnimmobilien etwa 68 Prozent aller Zwangsversteigerungen aus. Den Löwenanteil bilden dabei Ein- und Zweifamilienhäuser mit 46,4 Prozent, gefolgt von Eigentumswohnungen mit 21,6 Prozent. Die restlichen 32 Prozent teilen sich Gewerbeobjekte, Wohn- und Geschäftshäuser (15,5 Prozent), Grundstücke (14,6 Prozent) sowie sonstige Immobilien wie Garagen (1,9 Prozent). Somit sind Wohnimmobilien erneut die am häufigsten versteigerte Art von Immobilien.

Ein schwaches wirtschaftliches Umfeld, sinkende Kaufkraft und die hohe Inflation mit steigenden Energiepreisen und Mieten führen laut Argetra zu einem Anstieg von Privatinsolvenzen und somit zu mehr Zwangsversteigerungen im Jahr 2023. Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten und der zeitverzögerten Auswirkungen der Wirtschaftsschwäche könnten sich die Auswirkungen jedoch erst im Jahr 2024 deutlicher bemerkbar machen.

Pflicht zur energetischen Sanierung als Unsicherheitsfaktor

Die Versteigerungsexperten sehen auch eine Unsicherheit in der Pflicht zur energetischen Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wenn eine Immobilie verkauft oder vererbt wird, geht die Sanierungspflicht auf den neuen Eigentümer über. Bei Erbengemeinschaften könnte dies dazu führen, dass die Immobilie zeitnah verkauft wird, da kaum ein einzelner Erbe Geld in eine Immobilie investieren möchte, die ihm nur anteilsmäßig gehört.

Teilungsversteigerungen nehmen stark zu

Die Auswertung von Argetra zeigt, dass Teilungsversteigerungen prozentual stark zugenommen haben. Diese Immobilien stammen aus Auflösungen von Eigentümergemeinschaften, sei es aufgrund von Ehe- oder Erbengemeinschaften. Im ersten Halbjahr 2023 wurden Verkehrswerte in Höhe von mehr als 1,03 Milliarden Euro aus diesem Segment aufgerufen, was 39 Prozent aller Termine entspricht (Vorjahr: 36 Prozent). Dies betraf 59 Prozent aller Grundstücke und 41 Prozent aller Ein- und Zweifamilienhäuser.

Notverkäufe bieten attraktive Alternativen zum klassischen Immobilienkauf

Angesichts der starken Nachfrage und des begrenzten Angebots werden die Immobilienpreise voraussichtlich auf einem relativ hohem Niveau bleiben. Daher sind Zwangsversteigerungsobjekte laut Argetra eine attraktive Alternative zum klassischen Immobilienkauf sowohl für Eigennutzer als auch für Investoren.

Regionale Unterschiede bei den Zwangsversteigerungen

Nordrhein-Westfalen hat als bevölkerungsreichstes Bundesland den größten Anteil am Gesamtmarkt und verzeichnet die höchste Zahl an Zwangsversteigerungen von Immobilien. Im ersten Halbjahr 2023 konzentrierten sich die Termine laut der aktuellen Auswertung von Argetra von West nach Ost in der Mitte Deutschlands. Im Vergleich pro 100.000 Haushalte ist die Zahl der Zwangsversteigerungstermine in Thüringen trotz eines Rückgangs von 8,6 Prozent mit 27 Terminen immer noch doppelt so hoch wie in Bayern mit zwölf Terminen. Bundesweit waren im ersten Halbjahr durchschnittlich 15 von 100.000 Haushalten von Zwangsversteigerungen betroffen, was im Vergleich zum Vorjahr unverändert blieb.

Höhere Verkehrswerte bei Zwangsversteigerungen

In Hamburg wurden die höchsten Verkehrswerte mit durchschnittlich mehr als 1,4 Millionen Euro pro Immobilie aufgerufen. Berlin liegt mit einem Durchschnitt von einer Million Euro auf dem zweiten Platz. Sachsen-Anhalt bildet das Schlusslicht mit Verkehrswerten von 80.000 Euro. Der Bundesdurchschnitt lag bei 307.238 Euro im Vergleich zu 265.730 Euro im Vorjahreszeitraum. In den meisten Bundesländern steigen die durchschnittlichen Verkehrswerte.

Die „Top 40“-Blacklist der Zwangsversteigerungen

Berlin führt die „Top 40“-Liste der Städte mit den meisten Zwangsversteigerungsterminen an, gefolgt von München, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Duisburg. Diese 40 Städte repräsentieren etwa 18 Prozent der Bevölkerung und verzeichnen 30 Prozent aller Immobilienversteigerungen, was deutlich über dem Bundesschnitt liegt. Unter den neu aufgenommenen Städten in der „Top 40“-Blacklist für Zwangsversteigerungen befinden sich unter anderem Ingolstadt, Freiburg im Breisgau, Düsseldorf, Landshut und Rastatt. Dagegen wurden laut Argetra Esslingen, Eisenach, Saarbrücken und Halle an der Saale aus der aktuellen Liste gestrichen. Interessanterweise haben 14 der 40 Städte weniger als 50.000 Einwohner.

Argetra-Halbjahresbericht 2023: Einblick in den Immobilienmarkt

Der Argetra-Halbjahresbericht 2023 basiert auf der Analyse der Argetra-Datenbank mit über 780.000 Terminen. Neu sind die Marktschwankungsanalysen für Zwangsversteigerungsobjekte, da sich die Schwankungswerte vom normalen Markt abgekoppelt haben. In der Online-Datenbank und im Versteigerungskalender werden tagesaktuell die Termine der knapp 500 deutschen Amtsgerichte veröffentlicht.

Von Stosch Immobilien und Florian von Stosch Notverkäufe von Wohnimmobilien

Florian von Stosch ist ein renommierter Experte im Immobiliensektor und Inhaber von von Stosch Immobilien. Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen steht er Kunden bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf, -verkauf und -vermietung zur Seite. Durch eine persönliche und individuelle Beratung hilft von Stosch Immobilien Kunden dabei, die passende Immobilie zu finden oder erfolgreich zu verkaufen. Eine rechtzeitige Beratung kann auch in Notlagen die deutlich bessere Lösung sein. Weitere Informationen finden Sie unter www.von-stosch.de.

den Preis drücken

Der Verkaufspreis im Blick: Was den Wert einer Immobilie mindern kann

„Die Zukunft gehört denen, die die Möglichkeiten erkennen, bevor sie offensichtlich werden.“ – Oscar Wilde

Gerade in Zeiten eines schwächer werden Marktes ist es wichtig grundlegende Faktoren festzustellen und vorher über den Vermarktungsweg oder auch Kauf-Weg nachzudenken. Bevor Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder auch kaufen, ist es wichtig, eine genaue Prüfung der Immobilie durchzuführen, um mögliche Mängel zu identifizieren, die den Verkaufspreis drücken könnten. Eine gründliche Überprüfung erspart Ihnen später böse Überraschungen und ermöglicht Ihnen eine realistische Preisgestaltung, um Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen. Dazu gehören neben Zinsen oder politischen, energetischen Ansätzen auch verschiedenste Faktoren, von denen wir hier einige aufzählen wollen.

Den Preis drücken AdobeStock_278227154 Tom Bayer

Den Preis drücken AdobeStock_278227154 Tom Bayer

Ungünstige Mängel am Gebäude selbst

Beim Verkauf einer Immobilie stellen viele Eigentümer fest, dass der tatsächlich erzielte Verkaufspreis deutlich unter ihren Erwartungen liegt. Ein möglicher Grund hierfür sind Mängel bzw. Schäden am Gebäude selbst. Wenn Sie bei Ihrer Immobilie Mängel entdecken, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist. Manchmal kann es besser sein, das Gebäude zu einem günstigeren Preis anzubieten oder potenziellen Käufern Abschläge anzubieten. Stellen Sie fest, dass aufwendige Reparaturen mehr kosten als der erwartete Preisgewinn, sollten Sie eine Reparatur gut überdenken.

Wertminderung durch Belastungen

Neben den Mängeln an der Immobilie selbst spielen auch andere Faktoren eine entscheidende Rolle beim Verkauf. Laufende Belastungen wie Hypotheken oder Kredite können den Wert einer Immobilie mindern. Wenn Sie eine belastete Immobilie verkaufen möchten, können Sie die Kredite vorzeitig ablösen, müssen jedoch mit zusätzlichen Kosten wie Vorfälligkeitsentschädigungen rechnen. Eine alternative Option besteht darin, die Immobilie mit den bestehenden Belastungen zu verkaufen, was jedoch den Verkaufspreis erheblich beeinflusst. In der Regel wird eine Immobilie aber ohne Belastungen verkauft.

Vermietete Immobilien: Potenzial für einen höheren Verkaufspreis

Beim Verkauf von vermieteten Immobilien entstehen zusätzliche Herausforderungen. Es gilt der Grundsatz: „Kauf bricht Miete nicht“. Dies bedeutet, dass bestehende Mietverhältnisse auch nach dem Verkauf der Immobilie weiterhin bestehen bleiben. Es kann sogar von Vorteil sein, wenn Sie bereits zuverlässige Mieter haben, die regelmäßig ihre Miete zahlen und ihre Pflichten erfüllen. Die Existenz solcher Mieter kann den Verkaufspreis positiv beeinflussen. In der Regel gilt aber, dass ein unvermietetes Objekt mehr als ein vermietetes Objekt bringt. Gerade aber heute in Krisenzeiten, kann ein Kapitalanleger sich als richtiger Käufer durchsetzen, da Faktoren wie Finanzierung oder Abwicklung gesichert sind. Beachten Sie auch, dass eingetragene lebenslange Wohnrechte von Investoren ungern übernommen werden und erhebliche Preisabschläge zur Folge haben können. Dieses wirkt sich in der Regel auch auf den Preis aus.

Die Bedeutung der Lage

Die Lage einer Immobilie ist ein entscheidender Faktor bei der Preisgestaltung. Positive Lagefaktoren können beispielsweise die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einkaufszentren sein. Andererseits können Bars, belebte Gaststätten und Diskotheken in der Nachbarschaft den Wert einer Immobilie negativ beeinflussen, außer wenn der Investor gezielt an eine junge Zielgruppe wie Studenten vermieten möchte. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass eine Lage an einer Hauptverkehrsstraße nicht zwangsläufig den Wert mindern muss. Eine optimale Verkehrsanbindung kann die Lärm- und Emissionsbelästigung ausgleichen und somit den Wert der Immobilie wieder steigern.

Weitere Faktoren, die den Verkaufspreis beeinflussen

Die wirtschaftliche Situation der Kommune, in der sich die Immobilie befindet, spielt ebenfalls eine Rolle bei der Preisfindung. Wenn Arbeitsplätze in der Region zunehmend wegfallen, kann sich dies negativ auf den Wert der Immobilie auswirken. Auch zukünftig anfallende Kosten wie Erschließungsmaßnahmen oder energetische Sanierung sollten in Betracht gezogen werden. Ebenso gibt es aber eine Menge weiche Faktoren, die beim Verkauf oder Kauf wichtig sind. Die kleinen Details sind das, was über den Preis stark entscheidet.

Vertrauen Sie auf von Stosch Immobilien den Preis drücken

Um den besten Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu erzielen, ist es ratsam, einen erfahrenen Immobilienmakler wie Florian von Stosch von von Stosch Immobilien hinzuzuziehen. Mit umfangreichem Fachwissen und langjähriger Erfahrung im Immobilienmarkt unterstützt Sie das Team von von Stosch Immobilien bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie und begleitet Sie professionell durch den Verkaufsprozess. Besuchen Sie die Website www.von-stosch.de, um mehr über von Stosch Immobilien zu erfahren und von ihren Dienstleistungen zu profitieren.

Denken Sie daran, dass jede Immobilie einzigartig ist und eine individuelle Wertminderung oder -steigerung aufweisen kann. Zudem gibt es auch viele weiche Faktoren oder Kleinigkeiten, die über Erfolg oder Misserfolg beim Verkauf einer Immobilie entscheiden. Es gilt generell Angebot und Nachfrage wie bei jeder Ware. Eine fundierte Analyse und professionelle Beratung sind unerlässlich, um den bestmöglichen Verkaufs- bzw. Kaufpreis zu erzielen.

 

FAQ Heizungsgesetz

„FAQ Heizungsgesetz“: Eine neue Ära des Klimaschutzes, Wahlmöglichkeiten und Förderung für Hausbesitzer und Mieter

„Der Klimaschutz ist keine politische Wahl, sondern eine moralische Verpflichtung.“ – Helmut Schmidt

Inmitten kontroverser Debatten und langer Verhandlungen in der Koalition nimmt das Heizungsgesetz einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft. Das Gesetz setzt den Fokus auf Klimaschutz, Wahlmöglichkeiten bei Heizungstechnologien und einen sozialen Ausgleich. Noch selten wurde ein politisches Vorhaben so intensiv diskutiert wie dieses, und in der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP führten die Pläne zu monatelangen Auseinandersetzungen. Insbesondere die FDP forderte Nachbesserungen. Schließlich einigte sich die Koalition auf grundlegende Änderungen. Am vergangenen Freitag wurden über 100 Seiten mit Änderungsanträgen zum ursprünglichen Gesetzentwurf dem Bundestag vorgelegt. Für kommenden Montag ist eine erneute Expertenanhörung geplant. Die Opposition äußerte Kritik an dem straffen Zeitplan. Dennoch soll das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Schauen wir uns an, was dies für Hausbesitzer und Mieter bedeutet.

FAQ Heizungsgesetz AdobeStock_56739486 Sergey Peterman

FAQ Heizungsgesetz AdobeStock_56739486 Sergey Peterman

Die Grundlagen des Gesetzes

Der Kern des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das auch als Heizungsgesetz bekannt ist, sieht vor, dass zukünftig nur noch Heizungsanlagen in Neubaugebieten installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Diese Regelungen gelten ab 2024 vorerst ausschließlich für Neubaugebiete, in denen bereits ein hoher Anteil an klimafreundlicheren Wärmepumpen verwendet wird.

Für bestehende Gebäude wird eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung zum zentralen Ankerpunkt. Ab dem Jahr 2026 gilt diese Planung für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern und ab 2028 für die restlichen Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern. Das Gesetz zur Wärmeplanung soll Anfang 2024 in Kraft treten, jedoch erst nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Einige Kommunen haben bereits eine solche Wärmeplanung. Es geht darum zu ermitteln, ob Nah- und Fernwärmenetze sinnvoll sind, ob elektrische Lösungen wie Wärmepumpen bevorzugt werden sollten oder eine Umstellung auf Gas- oder Wasserstoffnetze erfolgen sollte. Die Länder und Kommunen sind aufgefordert, konkrete Pläne vorzulegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen möchten. Auf dieser Grundlage können Hausbesitzer dann entscheiden, welchen Weg sie einschlagen möchten.

Anpassungen für eine sanfte Umstellung

Der FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte, dass der Staat in Vorleistung gehen werde. „Die Vorgaben greifen erst, wenn klar ist, welche Heizungsoptionen eine Kommune hat. Selbst dann wird es möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen.“ Die Heizung muss zum jeweiligen Haus passen.

Warum brauchen wir dieses Gesetz?

Der Gebäudebereich zählt zu den Herausforderungen im Klimaschutz. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden und somit keine Treibhausgase mehr ausstoßen als gebunden werden können. Deshalb müssen nun verstärkt Maßnahmen im Gebäudesektor ergriffen werden. Der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien beim Heizen ist notwendig, da in Deutschland noch immer ein Großteil der Gebäude mit Öl und Gas beheizt wird. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium erklärte vor Monaten die Notwendigkeit der GEG-Novelle mit den Worten: „Wenn wir bis 2045 klimaneutral sein wollen, dann müssen wir im Gebäudesektor schnell umsteuern.“

Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Julia Verlinden und Andreas Audretsch, bezeichnen das Gesetz als einen „Meilenstein“ für den Klimaschutz. Es bietet eine planbare und verlässliche Lösung für alle Heizungsbesitzer. Umweltverbände kritisieren jedoch, dass die Wärmewende bei bestehenden Gebäuden aufgeschoben wird.

Wie lange darf ich meine alte Gas- oder Ölheizung noch nutzen?

Niemand wird gezwungen, seine funktionierende Gas- oder Ölheizung auszutauschen. Reparaturen sind nach wie vor erlaubt. Es gibt keine Verbote oder Eingriffe ins Eigentum, betont der FDP-Fraktionschef Dürr. Bereits bisher gab es im GEG eine Vorschrift, dass unter bestimmten Bedingungen und mit Ausnahmen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Diese Regelung soll unverändert bleiben.

Was passiert bei einem Defekt einer Gas- oder Ölheizung?

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist, ist eine Übergangsfrist vorgesehen – dies gilt auch für geplante Heizungstausche, wie aus den Änderungsanträgen hervorgeht. Während dieser fünfjährigen Übergangsfrist können Heizungsanlagen eingebaut und betrieben werden, die die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien nicht erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist sollen dann kommunale Wärmeplanungen vor Ort vorliegen. Auf dieser Grundlage können Bürgerinnen und Bürger eine passende klimafreundliche Heizung auswählen.

Das Heizungsgesetz – ein Schritt in Richtung Klimaschutz und Energieeffizienz FAQ Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz markiert einen entscheidenden Fortschritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft. Es setzt klare Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten und fördert die kommunale Wärmeplanung für Bestandsbauten. Das Gesetz ermöglicht Hausbesitzern und Mietern, bewusste Entscheidungen für eine umweltfreundliche Heizungsanlage zu treffen und trägt somit aktiv zum Klimaschutz bei. Der Staat unterstützt diese Transition, indem er die notwendigen Informationen und Pläne zur Verfügung stellt. Die Möglichkeit, umrüstbare Gas- oder Ölheizungen weiterhin zu verwenden, bietet Flexibilität und berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Hausbesitzer.

„FAQ Heizungsgesetz“: Neues Gesetz bringt Klarheit für Heizungsbesitzer

„Die Wärmewende ist eine große Chance für den Klimaschutz und unseren Geldbeutel“, betont Umweltministerin Lisa Müller. Mit dem neuen Heizungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, sollen umweltfreundlichere Heizungssysteme gefördert und die CO2-Emissionen reduziert werden. Doch was bedeutet das Gesetz für Besitzer von Gas- und Ölheizungen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „FAQ Heizungsgesetz“ für Sie zusammengefasst.

Zusätzliche Anforderungen für den Einbau von Gas- und Ölheizungen

Grundsätzlich ist es auch in Zukunft möglich, eine Gas- oder Ölheizung einzubauen. Allerdings gibt es zusätzliche Anforderungen, die beachtet werden müssen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen Besitzer einer solchen Heizung vor dem Einbau eine verpflichtende Beratung erhalten. Das Ziel ist es, auf mögliche Kostenfallen hinzuweisen, da fossile Brennstoffe aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung immer teurer werden. Es stellt sich aber auch hier die Frage, was in Zukunft mit den Preisen für Strom passieren wird?

Gasheizungen mit Umrüstungspotenzial auf Wasserstoff sind erlaubt

Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sein sollen, können weiterhin eingebaut werden. Allerdings ist eine Wärmeplanung erforderlich, die von den Kommunen vorgelegt wird. Falls die kommunale Wärmeplanung kein Wasserstoffnetz vorsieht, gelten schrittweise Anforderungen zur Beimischung klimaneutraler Gase wie Biomethan. Bis zum Jahr 2029 muss ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 sogar ein Anteil von 60 Prozent klimaneutraler Gase genutzt werden. Dies kann entweder über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate des Versorgers nachgewiesen werden oder durch die Umrüstung der Heizung selbst erfolgen. Eine auf Biomasse basierende Heizung (Holz, Pellets) ist uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich.

Staatliche Förderung unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen

Um den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen zu unterstützen, plant der Staat eine großzügige Förderung. Die finanziellen Mittel hierfür stammen aus einem speziellen Sondertopf, dem Klima- und Transformationsfonds. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer neuen Heizung übernommen werden. Für alle Haushalte ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent vorgesehen, unabhängig vom Einkommen. Zusätzlich erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro eine Zusatzförderung von 30 Prozent. Ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent ist ebenfalls geplant und gilt bis zum Jahr 2028. Ab 2028 soll dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert werden. Die Förderung ist insgesamt auf maximal 70 Prozent begrenzt.

Details zur Förderung noch offen

Es ist noch nicht abschließend geklärt, welche Heizungen genau gefördert werden und ob moderne Gas- und Ölheizungen ebenfalls in den Genuss der Förderung kommen. Auch der genaue Ablauf und die Antragsstellung für die Förderung müssen noch festgelegt werden. Hier sind weitere Informationen seitens der Regierung zu erwarten.

Schutzmaßnahmen für Mieter und Vermieter

Auch Mieter sollen von der Energiewende profitieren und vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Die Ampel-Koalition plant daher eine weitere Modernisierungsumlage, mit der Vermieter Investitionskosten bei Sanierungen an die Mieter weitergeben können. Im Falle eines Heizungstauschs kann die Modernisierungsumlage von 8 auf 10 Prozent pro Jahr erhöht werden, jedoch nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abzieht. Zudem wird die maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter und Monat auf 50 Cent begrenzt, und zwar für einen Zeitraum von sechs Jahren. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Vermieter die Kosten über die bisherige oder die neue Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegen.

Besondere Regelungen für ältere Eigentümer entfallen

Ursprünglich war geplant, eine Sonderregelung für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen einzuführen, die älter als 80 Jahre sind. Demnach sollten diese im Havariefall einer defekten Heizung nicht verpflichtet sein, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Diese Sonderregelung wurde jedoch gestrichen. Stattdessen wird es eine zielgenaue Förderung und eine spezielle Sozialkomponente geben, um soziale Härten abzufedern. Zudem können zinsverbilligte Darlehen über ein KfW-Programm beantragt werden. Für ältere Eigentümer, die aus persönlichen oder gebäudetechnischen Gründen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit einer Befreiung von den Pflichten. Diese Ausnahmeregelung gilt unabhängig vom Alter.

Die von Stosch Immobilien: Ihr Partner für Immobilienfragen

Bei Fragen rund um das Heizungsgesetz und Immobilienangelegenheiten steht Ihnen das Team von von Stosch Immobilien gerne zur Verfügung. Florian von Stosch und sein erfahrenes Team beraten Sie kompetent und individuell. Von Stosch Immobilien bietet eine große Auswahl an Immobilien sowie umfassende Dienstleistungen im Bereich Immobilienvermittlung und -management. Besuchen Sie die Website www.von-stosch.de, um mehr über das Unternehmen und seine Leistungen zu erfahren.

 

 

Richtige Preisstrategie

Die richtige Preisstrategie bei der Immobilienvermarktung

Die richtige Preisstrategie, um erfolgreich zu verkaufen? Bei der Immobilienvermarktung ist der Preis bei Kauf und auch bei Miete entscheidend. Ist der Mietpreis bzw. Angebotspreis beim Verkauf erstmal festgelegt, muss entsprechend sich entsprechend für eine Preisstrategie entschieden werden. Dieses wollen im heutigen Teil unserer Miniserie „Immobilienvermarktung“ beschreiben.

Richtige Preisstrategie

Richtige Preisstrategie Standardlizenz AdobeStock_90297671 gpointstudio

Das Verhandeln

Ihr potenzieller Kaufinteressent wird versuchen, etwas „am Preis zu machen“. Wir reden bei Immobilien immer über sehr große Summen, sodass die Ersparnis von ein paar Prozent schon zig tausend Euro ausmachen können. Ist also der Preis für Ihren Verkauf einmal festgelegt, geht es darum, die Preisstrategie festzulegen. Ist es also besser, höher ranzugehen, um Verhandlungsspielraum zu haben? Oder doch lieber klein anfangen und hochhandeln?

Richtige Preisstrategie und der heutige Markt

Gute zwölf Jahre kannten Verkäufer nur eines – steigende Verkaufspreise. Nun hat sich das Blatt geändert. Die gestiegenen Zinsen, aber auch Krieg oder Pandemie haben ihre Spuren hinterlassen. Wie sieht dann heute die Preisstrategie beim Verkauf aus? Was wird in naher Zukunft mit den Zinsen passieren? Oder mit der Inflation? Selbst manch Makler hat Probleme bei der richtigen Einschätzung der Verkaufspreise, schließlich haben Sie es oftmals noch gar nicht erlebt. Wenn wir uns erinnern: in den 80ern hatten wir schon mal 12 % an Zins.

Wie den Wert der Immobilie festlegen?

Der Profi hilft. Aber der richtige! Ein Experte sollte Ihre Immobilie einschätzen. So könne Sie auch selbst – wenn Sie es sich zutrauen – souverän in die Verhandlungen eintreten. Bei der Überlegung der Preisstrategie ist es wichtig, die aktuellen Themen mit einzubeziehen. Das ist allerdings auch bei der Wertermittlung für jede Immobilie verschieden. Reden wir über ein 60er Jahre Bau unsanierter und alt oder über ein Haus aus dem Jahr 2018? Jede Immobilie ist individuell. So gehört gerade am aktuellen Markt sehr viel Fingerspitzengefühl, aber auch Erfahrung und Fachwissen zur Immobilienbewertung.

Richtige Preisstrategie – Preis hoch ansetzen

Einer der wohl häufigsten Fehler von Eigentümern. Um einen großen Verhandlungsspielraum anzusetzen, wird der Preis 10 oder 20 oder mehr Prozent nach oben korrigiert. Eigentlich plausibel, aber in der Realität am freien Markt eher problematisch. Sie schrecken so oftmals die „guten“ Käufer bzw. Kaufinteressenten ab. Bedenken Sie, Käufer suchen i.d.R. länger. Sie haben ein Bauchgefühl entwickelt und kennen den Markt und die Preise. Ihre Kaufinteressenten müssen zudem auf einmal die doppelte Leistungsrate bezahlen. Die Nachfrage ist nach wie vor sehr hoch, aber welcher Durchschnittsverdiener kann auf einmal 4000 statt 2000 Euro pro Monat von einem normalen Gehalt bezahlen? Ein angemessener Angebotspreis ist also die beste Entscheidung beim Verkauf Ihrer Immobilie. Dementsprechend souverän kann man bei den Preisverhandlungen auftreten.

Richtige Preisstrategie – wir verhandeln doch?

Ein selbstsicheres Auftreten ist bei etwaigen Preisverhandlungen unerlässlich. Wenn Ihr Kaufinteressent oder der Sachverständige des Kaufinteressenten doch Mängel entdeckt hat, die Sie vorher nicht beachten haben, kommen Sie ggf. in Verlegenheit. Das heißt, Sie müssen für die richtige Preisstrategie auch die „Schwachstellen“ Ihrer Immobilie kennen. Gehen Sie offen damit um. Nichts ist schlimmer als, wenn sie auf dem falschen Bein erwischt werden und ins Straucheln kommen. Ohne Verhandlungserfahrung wird man dann schnell aus dem Konzept gebraucht. Bedenken Sie: Also Käufer kommen nicht nur Laien durch Ihre Tür.

Es ist also ggf. sinnvoll, einen Profi an die Seite zu holen, um die richtige Preisstrategie festzulegen und gemeinsam zu verwirklichen. Ein professioneller Immobilienmakler wird die Verhandlungsgespräche führen und leiten. Diese brauchen auch im Vorfeld eine Menge Vorbereitung und Erfahrung. Rufen Sie uns gern an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin, www.von-stosch.de

Besser als gewohnt!

Ersten Details zum Heizungsgesetz

„Heizungsgesetz: Ein Meilenstein für klimafreundliches Heizen“

„Die Zeiten des monatelangen Streits sind vorbei!“, verkündete die Bundesregierung mit Freude. Nach intensiven Verhandlungen wurden endlich die ersten Details zum Heizungsgesetz enthüllt. Die geplanten Fördermaßnahmen und der Zeitplan sind vielversprechend und geben einen klaren Fahrplan für die Zukunft des Heizens.

ersten Details zum Heizungsgesetz AdobeStock_373168575 Wayhome Studio

ersten Details zum Heizungsgesetz AdobeStock_373168575 Wayhome Studio

Klimafreundliche Heizungen im Fokus: Bis zu 70 Prozent staatliche Förderung

Die Ampelkoalition hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt, die darauf abzielt, ab dem 1. Januar 2024 Heizungen zu installieren, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Bundesregierung plant, diese Zielvorgabe durch großzügige Förderungen zu unterstützen. So sollen Hausbesitzer und Bauherren von Neubauten bei der Anschaffung klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent staatlicher Förderung rechnen können. Damit wird ein deutlicher Anreiz geschaffen, auf umweltfreundliche Heiztechnologien umzusteigen.

Zeitplan für die Umsetzung

Für Neubaugebiete gilt bereits ab dem kommenden Jahr die Verpflichtung, eine klimafreundliche Heizung einzubauen. Für Besitzer bestehender Wohnungen und Häuser gibt es eine längere Frist, um eine Entscheidung zu treffen. Diese hängt jedoch von den kommunalen Wärmeplanungen ab, die bis spätestens 2026 in größeren Städten und bis 2028 in kleineren Gemeinden vorliegen sollen. Die Bundesregierung möchte den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Energieberatung als Pflicht Ersten Details zum Heizungsgesetz

Sollte in Bestandsgebäuden bis zur Umsetzung der Wärmeplanungen eine Heizung ausfallen oder eine neue Heizung eingebaut werden, ist eine verpflichtende Energieberatung vorgesehen. Falls sich die Hausbesitzer dann für eine Gasheizung entscheiden, müssen sie sicherstellen, dass diese die 65-Prozent-Zielvorgabe erfüllt, sobald die Wärmeplanung vorliegt. Alternativ können sie sich für den Anschluss an eine Fernwärmeleitung oder den Einsatz anderer klimafreundlicher Heizungssysteme wie Wärmepumpen oder Holzpellet-Heizungen entscheiden. Es ist wichtig zu beachten, dass in diesem Fall zusätzliche Kosten entstehen können.

Innovative Lösungen: Biomethan als Gasersatz

Die Ampelkoalition hat sich auf eine schrittweise Einführung von Biomethan als Gasersatz verständigt. Laut einer Handreichung der FDP sollen bis 2029 in diesen Heizungen 15 Prozent, bis 2035 dann 30 Prozent und bis 2040 schließlich 60 Prozent Biogas, Wasserstoff oder Derivate eingesetzt werden. Diese Regelung ermöglicht eine stufenweise Umstellung auf umweltfreundliche Heizmethoden und schafft gleichzeitig Planungssicherheit für Hausbesitzer.

Modernisierungsumlage: Mehr Unterstützung für Vermieter

Im Rahmen des Heizungsgesetzes wird auch die Modernisierungsumlage angepasst. Vermieter erhalten zukünftig eine zweite Umlage, die zehn Prozent der Investitionskosten beträgt. Diese Umlage gilt jedoch nur dann, wenn der Vermieter staatliche Fördermittel in Anspruch nimmt. Um eine übermäßige Mieterhöhung zu verhindern, wird eine Kappungsgrenze eingeführt. Die jährliche Miete darf aufgrund des Einbaus einer neuen Heizung um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden. Die bereits bestehende Regelung, dass Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Mieter umlegen dürfen, bleibt bestehen.

Florian von Stosch Immobilien: Experte für nachhaltiges Wohnen Ersten Details zum Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz ist ein großer Schritt in Richtung klimafreundliches Heizen und nachhaltiges Wohnen. Als erfahrener Immobilienmakler und Energieexperte unterstützt Florian von Stosch Eigentümer und Interessenten dabei, die richtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz zu treffen. Florian von Stosch steht für umfassende Beratung und bietet maßgeschneiderte Lösungen für eine energieeffiziente Zukunft. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Florian von Stosch Immobilien unter www.von-stosch.de.

Richtig Ihre Immobilie inserieren

Richtig Ihre Immobilie inserieren – wie machen Sie das?

Richtig Ihre Immobilie inserieren? Bei der Immobilienvermarktung geht es auch um die Art, wie Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung verkaufen bzw. vermieten. Auch beim Inserat selbst gibt es Profis, die auf die Kleinigkeiten achten. Das beginnt bei der Auswahl des Portals bis zum „Vertrag verkaufen“.

Richtig Ihre Imobilie inserieren

Richtig Ihre Imobilie inserieren Standardlizenz AdobeStock_558877359 Svyatoslav Lypynskyy

Richtig Ihre Immobilie inserieren

Heute gibt es für die Immobilienvermarktung deutlich mehr Optionen. Vor rund 30 Jahren gab es das Inserat in der Zeitung, sagen wir, Pinneberger Tageblatt und Hamburger Abendblatt. Heute erwarten Sie als Käufer verschiedenste Immobilienportale, Facebook-Gruppen und TikTok Videos. Richtig Ihre Immobilie inserieren? Wir versuchen mal ein wenig Licht in den Dschungel zu bringen.

Die Immobilienportale

ImmobilienScout, e-Bay, Immonet, Immowelt, u.v.m. Online-Immobilienportale erwarten Sie als Verkäufer oder Vermieter. Je nach Region ist mal das eine bekannter und beliebter als das andere. Online holen Sie heute die meisten Mieter und Käufer „ab“. Aber nicht jeder Interessent ist gleich ein Käufer oder Mieter. Daher kommt es auf eine gute Vorarbeit an. Das Exposé und die Anzeige sollte ausführlich, aber nicht erschlagend sein. Fotos und 360 Grad Rundgänge helfen, dass der Käufer oder Mieter bereits eine Vorauswahl treffen kann, ob die Immobilie zu ihm passt oder nicht. Auch wollen Sie ja nicht jeden als Mieter oder Käufer haben. Was ist mit der Bonität? Sie wollen ja auch nicht überall inserieren, da die meisten Portale ja doch relativ viel kosten. Da heißt es ins „Kleingedruckte“ eintauchen. Laufzeiten der Anzeige, versteckte Kosten oder auch der mit der Anzeige angebotene Service müssen verglichen werden.

Facebook und Co.

Aber es gibt ja noch mehr als nur Immobilienportale. Foren wie Facebook bieten ebenso Anzeigen und Gruppen an. Dabei ist ein Post i.d.R. gratis. So ein Post bei „Richtig Ihre Immobilie inserieren“ einfach in verschiedenste Gruppen mit dem Zweck „Immobilien“ absetzen und die Reaktion abwarten. Sie werden dabei nicht nur gute, sondern auch durchaus „bösartige“ Kommentare bekommen. Das muss man vorher wissen. Auch Ihre Anzeige ist davor nicht bei Facebook und Co geschützt. Der Vorteil bei der Facebook ist zudem, dass sie nicht allzu teuer ist und Sie Ihre Zielgruppe recht genau auswählen können. Da Facebook Diskriminierung vermeiden will und muss, lässt sich dabei allerdings nicht nach Alter, Herkunft oder Geschlecht filtern.

Richtig Ihre Immobilie inserieren – nun sind die alle da

So es ist geschafft: Sie haben viele Dinge richtig gemacht, ihr Postfach bei GMX und Facebook ist randvoll gefüllt. Aber wer ist echt und wer nicht? Wer hat eine Finanzierung und wer will nur gucken? Wen wollen Sie denn als Mieter haben? Auch wenn Sie die Sucheinstellungen Ihrer Meinung nach klar angegeben haben, haben sich komische Leute mit Fantasienamen gemeldet. Sie duzen Sie dann sicherheitshalber auch gleich mal. Mit „Digga“ oder „Alda“ sind Sie auch noch nie angesprochen worden? Das ist aber bei den Inseraten heute – leider – gang und gäbe. Die Anonymität des Internets lässt bedauerlicherweise nicht nur das Beste im Menschen frei. So haben Sie die Qual der Wahl auf gut Glück die richtigen auszusuchen. Denn alle wollen Sie ja nicht zur Besichtigung einladen, oder?

Richtig Ihre Immobilie inserieren – wir können es

Von Stosch Immobilien ist Ihr Mehrwertmakler. Wenn Sie sich entschieden haben, einen Makler mit dem Hausverkauf oder der Wohnungsvermietung zu beauftragen, sind Sie bei einem Profi in sicheren Händen. Er bzw. Sie weiß, was „Richtig Ihre Immobilie inserieren“ bedeutet und nimmer Ihnen die Arbeit ab. Immer wieder erleben wir auch das: „Ja, die Immobilie meiner Mutter habe ich versucht von privat zu verkaufen – nie wieder“. Ein erfahrener Immobilienmakler ist in den „guten“ Portalen und Foren aktiv und online vernetzt. Ein perfekter 360 Grad Rundgang ist obligatorisch oder die Exposéerstellung oder professionelle Fotos. Setze Sie auf professionelle Hilfe beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie.

Maklersuche

Maklersuche – Profi oder Möchtegern

Wenn Sie sich bei der Immobilienvermarktung bei Verkauf oder Vermietung für einen Makler entschieden haben, gilt es, die Spreu vom Weizen zu trennen. Schließlich soll alles rund laufen. Bei der Maklersuche ist also Fingerspitzengefühl und gesunder Menschenverstand gefragt. Ein alt eingesessenes Büro sollte es sein? Und seriös? Und fachkundig? Wenn wir ganz ehrlich sind beim Immobilienverkauf auch wohl solvent, oder? Denn Sie vertrauen Ihrem Immobilienmakler ein riesiges Vermögen an. Ein Mensch oder eine Firma, die selbst nicht mit Geld umgehen kann, sollte da wohl eher nicht infrage kommen, oder?

Maklersuche

Maklersuche Standardlizenz AdobeStock_563743378 Mix and Match Studio

Maklersuche – die gute Wahl

Beim Verkauf oder der Vermietung ist alles rund um die Immobilie notwendig. Es fängt an beim Preis, Exposéerstellung oder Immobilienfotos über Energieausweis und Gesprächen mit Sachverständigen oder die Preisverhandlungen. Das ist auch das, was für uns unseren „Job“ so spannend macht. Ein professioneller Immobilienmakler ist eine große Hilfe bei Vermietung oder Verkauf und ehrlich gesagt auch bei Kauf und Miete. Leider ist aber ja nicht jeder Makler ein guter bzw. ein sehr guter Makler. So ist am Anfang natürlich die Gefahr da, dass Sie als Verkäufer – bei Ihnen fängt es ja an – bei jemanden landen, der sich zwar als Profi ausgibt, aber im Endeffekt weder Fisch noch Fleisch ist. Wie finden Sie also einen guten Makler?

Erfolgreiche Maklersuche

Man muss als Verkäufer nicht über den Ablauf eines Hausverkaufs Bescheid wissen. Entsprechend gleiches gilt auch für die Vermietung einer Immobilie. Deswegen hat man sich ja für die Hilfe eines Immobilienmaklers entschieden. Immobilienbesitzer, die erfolgreich mit einem Makler verkauft haben, werden diesen in der Regel weiterempfehlen. Aber man kann natürlich nicht zu hundert Prozent auf die Empfehlung verlassen. Der Makler Ihres Nachbars muss nicht ihr Makler sein, er kann für Sie quasi ein Reinfall sein, während ihr Nachbar mit ihm oder ihr komplett happy war. Auch Firmen können sich im Laufe der Jahre ändern.

Ein paar Punkte

Bei der Maklersuche empfiehlt es sich, regional zu schauen. Ein guter Makler sollte aus der Region kommen. Bei bundesweit agierenden Unternehmen sind Mikrolagen oft unbekannt – aber das kann natürlich durchaus entscheidend sein beim Immobilienverkauf. Das fängt schon bei der „richtigen“ Preisermittlung an. Auch ist aktuelles Wissen in der Region gefragt. „Was passiert mit der Wiese bei Bauer Meier?“. Auch sollten Sie einen erfahrenden Immobilienmakler wählen, mit einem Büro. Gerade in den letzten Jahren sind Maklerbüros wie Pilze aus dem Boden geschossen. Alle wollten ja bei der Zinsniedrigphase mit verdienen. Man merkt es auch daran, dass viele großen Makler schon viele Angestellte entlassen haben. Zudem sollte der Immobilienmakler auch solvent sein. Das hört sich so blöd an, aber ist eine Menge Wahrheit. Sie vertrauen jemanden, der nicht mit Geld umgehen kann, ihr größtes Vermögen an? Wir wollen alle Geld verdienen, wenn wir arbeiten. Aber nicht nur Geld. Die Grundvoraussetzungen für einen guten Makler sind auch Leidenschaft, Ehrgeiz und „Sportlichkeit“.

Auch wird ein regionaler Makler in ihrer Region aktiv sein, z.B. beim Sponsoring vom örtlichen Sportverein.

Maklersuche – eine Idee

Melden Sie sich doch als Interessent bei einer Besichtigung bei ihrem auserwählten Makler an. So lernen Sie die „andere“ Seite kennen. Wie agiert ihr Makler mit Interessenten. Man kann davon ausgehen, dass ein Immobilienmakler Ihnen dieses Vorgehen nicht übel nehmen wird, wenn er danach mit einem Neuauftrag nach Hause geht.

Maklersuche – Referenzen prüfen

Wenn Sie dann den Makler gefunden haben, prüfen Sie seine Referenzen. Freunde befragen, angebotenen Optionen wie 360 Grad Rundgänge anschauen, usw. Wie präsentiert der Makler andere Immobilien? Schicken Sie eine Anfrage zu einem anderen Objekt – sehen Sie, wie schnell der Makler reagiert.

Das persönliche Gespräch

Achten Sie darauf, wie viel Zeit der Immobilienmakler in Sie investiert. Händigt er gar nur beim Erstgespräch eine Broschüre aus und geht wieder? Er bzw. natürlich Sie sollte Ihnen zu allen Frage Antworten geben können. Die Erklärung wie er oder sie beim Verkauf vorgehen ist wichtig. Ein Profi wird auch über alle Belange rund um die Immobilie Bescheid wissen. Ein Profi wird Ihnen ggf. sogar widersprechen. Es gibt Unternehmen, die haben einen Immobilieneinkäufer und dann Verkäufer. Zu Ihnen kommt dann ein Profi, der nur darauf geschult ist, dass der Auftrag bei der Forma XY landet. Er wird Ihnen quasi jeden Preis versprechen, den Sie fordern. Ein guter, professioneller Makler wird i.d.R. erst Auskünfte über den Preis geben, wenn er alle Unterlagen beisammen hat. Er kann Ihnen auch erklären, wie Immobilienbewertung überhaupt funktioniert. Auch wird ein Profi sich immer die ganze Immobilie sowohl außen als auch innen anschauen. Das merken Sie schon beim Erstgespräch am Telefon. Ein Profi wird versuchen den Termin bei Tageslicht stattfinden zu lassen, damit er das Haus oder die Wohnung begutachten kann. Gute Maklerunternehmen arbeiten übrigens auch am Wochenende.

Präsentation der Immobilie

Wie präsentiert Ihr Makler die Immobilie? Das ist ein sehr wichtiger Faktor. Das fängt bei einer guten Kameraausstattung an. Handyfotos – auch wenn die Smartphones sicherlich besser geworden sind – gehören nicht zu einem professionellen Exposé. Das Auge für Inszenierung ergänzt das richtige Bild für den Verkauf oder die Vermietung.  Auch wird der Verkaufsprofi Ihr Haus oder ihre Wohnung nicht nur auf einer Onlineplattform darstellen. Er bzw. sie kann auch argumentieren, warum da und da und nicht da oder da inseriert wird. Auch die Homepage des Maklers verrät schon als digitale Visitenkarte viel über denjenigen, den Sie in Ihr Haus lassen wollen. Soziale Medien gehören ebenso heutzutage dazu wie YouTube. Das können Sie im Vorfeld schon selbst bei anderen Objekten des Immobilienmaklers bzw. auf der Homepage sehen.

Der einfachste Weg:

Rufen Sie einfach von Stosch Immobilen an.

Maklersuche von Stosch Immobilien Verkauf Vermietung

Maklersuche

Immobilien erschwinglicher?

Preissturz im Norden: Immobilien plötzlich viel erschwinglicher

Die Zeiten des großen Immobilienbooms könnten vorüber sein, zumindest im Norden Deutschlands. Eine kürzlich durchgeführte Auswertung des renommierten Online-Portals ‚Immowelt‘ zeigt, dass die Preise für Eigentumswohnungen in weiten Teilen Norddeutschlands im Vergleich zum Vorjahr erheblich gesunken sind. Als möglicher Grund werden die gestiegenen Bauzinsen genannt, die sich auf den Immobilienmarkt auswirken.

Immobilien erschwinglicher AdobeStock_602732611 Syntetic Dreams

Immobilien erschwinglicher AdobeStock_602732611 Syntetic Dreams

Hamburg: Immobilienpreise unter Vorjahresniveau

Laut ‚Immowelt‘ müssen Käufer in Hamburg nach wie vor die höchsten Preise zahlen. Allerdings ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Bestandswohnungen im Vergleich zum Vorjahr um beachtliche sieben Prozent gesunken. Mit durchschnittlich 6.290 Euro pro Quadratmeter ist der Immobilienmarkt in Hamburg jedoch immer noch der teuerste in der Region.

Hamburger Umland: Steile Preisrückgänge

Auch im Hamburger Umland sind die Preise für Eigentumswohnungen deutlich gefallen. Im Herzogtum Lauenburg verzeichnete ‚Immowelt‘ einen Preisrückgang von 14 Prozent, sodass der Quadratmeterpreis im Schnitt bei 2.861 Euro liegt. In Stormarn und Pinneberg sind die Angebotspreise um 13,3 Prozent bzw. 12,9 Prozent gesunken.

Niedersachsen: Preissenkungen, aber moderater Immobilien erschwinglicher?

Auch in Niedersachsen sind die Angebotspreise für Immobilien spürbar zurückgegangen, wenn auch nicht so stark wie in den nördlichen Regionen um Hamburg. Im Landkreis Harburg sank der Quadratmeterpreis um 9,4 Prozent, während in Stade und Lüneburg Rückgänge von 9,2 Prozent bzw. 9,1 Prozent verzeichnet wurden.

Schwerin führt den Preisrückgang an Immobilien erschwinglicher?

Die Auswertung von ‚Immowelt‘ zeigt, dass Schwerin mit einem Preisrückgang von 14,6 Prozent den Spitzenplatz einnimmt. Die Quadratmeterpreise sanken hier von 2.900 Euro auf 2.477 Euro. Nur in fünf Städten oder Landkreisen gab es einen Anstieg der Angebotspreise. Der Kreis Schleswig-Flensburg führt diese Liste an, mit einem Plus von 13,0 Prozent.

Experten sehen hohe Bauzinsen als Grund für den Preisrückgang

Der gestiegene Bauzins scheint der Hauptgrund für den flächendeckenden Preisrückgang von Wohnimmobilien zu sein, wie Felix Kusch von ‚Immowelt‘ erklärt. Sowohl in ländlichen Gebieten Niedersachsens als auch in Hamburg und dessen Umland sind die Preise spürbar gesunken. Dazu kommt sicherlich noch bei gebrauchten Immobilien die Angst morgen die Heizkosten oder sehr aufwändige Sanierungen nicht mehr tragen zu können. Es lässt sich also ein deutlicher Unterschied von Neubauwohnung zu 60er Jahr Bau feststellen.

Immobilienkauf erschwinglicher trotz Zinsschock

Obwohl oft behauptet wird, dass der Immobilienkauf für Normalverdiener unbezahlbar geworden ist, zeigt ein Blick in die Vergangenheit ein anderes Bild. Laut Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind die Immobilienpreise in Deutschland seit 1980 nominal um 160 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum erhöhten sich die Einkommen jedoch um 300 Prozent. Das bedeutet, dass die Erschwinglichkeit von Wohneigentum heute auf dem Niveau von 1995 liegt. Sogar während des Höhepunkts des Häuserbooms Ende 2021 war Wohneigentum nach dem OECD-Index immer noch so erschwinglich wie 1985 und lag unter dem Höchststand von 1980.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Index lediglich Preise und Einkommen vergleicht und die Kosten der Immobilienfinanzierung außer Acht lässt. Ein Blick auf die historische Entwicklung der Bauzinsen zeigt jedoch, dass sie im Vergleich zu früher immer noch auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau liegen. Das heutige Zinsniveau entspricht ungefähr dem von 2011 und ist weit entfernt von den 12 Prozent zu Beginn der 1980er Jahre.

Florian von Stosch und sein Unternehmen von Stosch Immobilien sind erfahrene Experten auf dem Immobilienmarkt. Sie bieten umfassende Beratung und Unterstützung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in der Region. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von von Stosch Immobilien unter www.von-stosch.de.

Schlechtere Zeiten für Mieter

Schlechtere Zeiten für Mieter: Experten befürchten steigende Kosten trotz sinkender Immobilienpreise

„Die Zukunft des Mietmarkts sieht düster aus“, warnt der Immobilienverband Deutschland Süd angesichts sinkender Kaufpreise für Häuser und Wohnungen im Raum München. Obwohl potenzielle Käufer von der aktuellen Entwicklung profitieren könnten, stehen Mieter vor weiter steigenden Kosten. Der Grund dafür liegt im Mangel an Wohnungen, der sich nach Einschätzung des Verbands mit nachlassender Bautätigkeit sogar noch verschlimmern wird. Stephan Kippes, ein renommierter Marktforscher, erklärt: „Bei den Mieten geht es weiter nach oben, bei den Kaufpreisen würde ich davon ausgehen, dass die noch etwas nach unten gehen.“ Stehen also schlechtere Zeiten für Mieter bevor?

Schlechtere Zeiten für Mieter AdobeStock_265112947 Antonioguillem

Schlechtere Zeiten für Mieter AdobeStock_265112947 Antonioguillem

Anstieg von Zinsen und Baukosten deuten auf schlechtere Zeiten für Mieter hin

Ein bedenklicher Trend zeichnet sich ab: Der gleichzeitige Anstieg von Zinsen und Baukosten führt dazu, dass zahlreiche Bauvorhaben aufgeschoben werden. Der sogenannte „Bauüberhang“, bei dem genehmigte Neubauten letztendlich nicht realisiert werden, hat im vergangenen Jahr in München und den angrenzenden Landkreisen erheblich zugenommen. Marktforscher Kippes kommentiert diese Entwicklung mit den Worten: „Eigentlich müsste man es eher Baudefizit nennen. Da fürchten wir Schlimmes.“ So wie es in Bayern ist, ist es auch wohl bundesweit. Die Bautätigkeit liegt gerade brach. Was wird aus dem Ziel 400.000 neue Wohnungen pro Jahr?

Längere Verkaufszeiten und „schlechtere Preise“

Die Veränderungen auf dem Immobilienmarkt haben bereits Auswirkungen auf Verkäufer, die ihre Immobilien nicht mehr zum erhofften Preis veräußern können. Die Verweildauer der Objekte auf dem Markt nimmt spürbar zu. Die Objekte bleiben deutlich länger im „Regal“.

Neben den wirtschaftlichen Faktoren gibt es auch politische Vorgaben und Zinsänderungen, die den Wohnungsbau beeinflussen. Thomas Blasig, ein renommierter Makler aus Starnberg, gibt zu bedenken: „Ich befürchte, dass große Mietshäuser aufgrund von Zinsen und politischen Vorgaben nicht gebaut werden.“ Er skizziert ein Schreckensszenario, wonach nur noch 60 Prozent der genehmigten Wohnungen tatsächlich realisiert werden könnten. Ist das denn nur ein Schreckensszenario oder schlichtweg bittere Wahrheit? Dieser Rückgang im Wohnungsbau steht jedoch nicht im Einklang mit der steigenden Nachfrage nach neuen Mietwohnungen. Zusammengefasst heißt das: Wir haben ein Riesenproblem auf dem Mietmarkt.

Zahlen des Statistischen Landesamts: schlechtere Zeiten für Mieter

Eine Bestätigung für die besorgniserregende Entwicklung des Immobilienverbands findet sich in den Daten des Statistischen Landesamts. Trotz der Schaffung vieler zusätzlicher Wohnungen haben die Bürger Bayerns rechnerisch weniger Platz zur Verfügung. Ende 2022 gab es in Bayern 6.669.714 Wohnungen, das sind 61.265 mehr als im Vorjahr, berichtete die Fürther Behörde. Gleichzeitig ist der Wohnraum pro Kopf leicht um 0,2 auf 48,9 Quadratmeter geschrumpft. Die Statistiker führen dies auf das anhaltende Wachstum der Bevölkerung zurück.

Die Netto-Bilanz des bayerischen Wohnungsbestands misst die Entwicklung des Wohnungsbaus im Land. Allein die jährlichen Neubauzahlen spiegeln diese Entwicklung nicht vollständig wider, da viele ältere Häuser abgerissen werden, insbesondere im Zuge der sogenannten „Nachverdichtung“ in den Städten.

Regionale Unterschiede beim Wohnraumangebot sind deutlich erkennbar. Im Durchschnitt haben die Bewohner Niederbayerns mit 53,3 Quadratmetern pro Kopf am meisten Platz. Die Bewohner Oberbayerns hingegen müssen sich mit durchschnittlich 46,2 Quadratmetern begnügen. Dies ist vor allem auf den sogenannten „München-Effekt“ zurückzuführen. In der Landeshauptstadt sind Wohnungen nicht nur teurer, sondern auch kleiner als auf dem Land.Eine günstige Miete geht oft mit kleinen Wohnungen einher. Der Verband der bayerischen Wohnungsunternehmen (VdW) gibt an, dass die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf bei den über 500 Mitgliedsunternehmen des Verbands bei 33,72 Quadratmetern liegt. Hans Maier, der Direktor des VdW, erklärt: „Kleine Grundrisse bedeuten günstigere Mieten und weniger Flächenverbrauch.“ Der Verband besteht hauptsächlich aus Wohnungsgenossenschaften sowie kommunalen und kirchlichen Gesellschaften und verfügt über mehr als 545.000 Wohnungen. Demnach beträgt die durchschnittliche Größe einer Wohnung in diesen Beständen 63,4 Quadratmeter. Und was ist mit Schleswig-Holstein und Hamburg?

Schlechtere Zeiten für Mieter: Wohnungsmangel erreicht beispiellosen Höchststand

Der Wohnraummangel in Deutschland erreicht ein erschreckendes Ausmaß, wie eine Studie bereits im Januar 2023 aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen enthüllte. Angesichts dieser alarmierenden Situation fordern verschiedene Verbände dringend mehr sozialen Wohnungsbau sowie Unterstützung von staatlicher Seite.

Ein alarmierender Anstieg des Wohnungsmangels wird durch eine gemeinsame Studie des „Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen“ Instituts (ARGE) in Kiel und des Pestel-Instituts in Niedersachsen dokumentiert. Das Verbändebündnis soziales Wohnen beauftragte die Untersuchung, deren Ergebnisse zeigen, dass derzeit in Deutschland der größte Wohnungsmangel seit 20 Jahren herrscht. Sogar der Norden des Landes bleibt von dieser Problematik nicht verschont. Besondere Brisanz erfährt die Situation in den bereits stark umkämpften Märkten, zu denen die Metropolregion Hamburg, Kiel, Lübeck, Rostock, Greifswald sowie die touristischen Zentren an der Nord- und Ostsee gehören. Matthias Günther, Leiter des Pestel-Instituts, ergänzt: „Bei bezahlbaren Wohnungen vergrößert sich bereits das ohnehin massive Versorgungsloch und bei Sozialwohnungen hat es längst Kraterdimensionen angenommen.“ Insgesamt fehlen etwa 700.000 Wohnungen im gesamten Bundesgebiet.

Bundesweite Wohnungsnot: Auch Hamburg spürt die Verschärfung

Forschungsinstitute bestätigen einen bundesweiten Mangel von 700.000 Wohnungen. In Hamburg allein fehlen offenbar rund 50.000 Wohnungen, was die Situation noch kritischer macht.

Schleswig-Holstein investiert in eine zukunftsfähige Lösung

Laut dem Innenministerium wurden im letzten Jahr etwa 900 neue Sozialwohnungen in Schleswig-Holstein gefördert. Dies bedeutet im Vergleich zu 2021 einen Anstieg um 20 Prozent. In Bezug auf die Förderung liegt das Land bundesweit an dritter Stelle. Zusätzlich startete das Land in diesem Jahr ein neues Förderprogramm mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro. Dennoch betrachten die Verbände das Jahr 2022 als verlorenes Jahr im Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung, innerhalb der Legislaturperiode 400.000 neue Sozialwohnungen zu schaffen, da bundesweit nur rund 20.000 neue Sozialwohnungen errichtet wurden.

Schlechtere Zeiten für Mieter: Die Rolle von Stosch Immobilien

In diesen herausfordernden Zeiten auf dem Wohnungsmarkt setzt Florian von Stosch von Stosch Immobilien auf innovative Lösungen. Von Stosch Immobilien ist ein renommiertes Immobilienunternehmen mit umfangreicher Erfahrung und Expertise in der Branche. Florian von Stosch, der Gründer des Unternehmens, ist bekannt für sein Engagement und seinen Einsatz für faire Wohnverhältnisse. Seine Vision besteht darin, Mietern den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen und gleichzeitig Qualität und Service auf höchstem Niveau zu bieten.

Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Immobilien sind, sollten Sie die Webseite von Stosch Immobilien besuchen: www.von-stosch.de. Hier finden Sie weitere Informationen über das Unternehmen, seine Dienstleistungen und wie sie Ihnen helfen können, eine passende Wohnung zu finden oder Ihre Immobilie erfolgreich zu vermarkten. Von Stosch Immobilien steht Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite, um Ihre Wohnbedürfnisse zu erfüllen und einen reibungslosen Immobilientransaktionsprozess zu gewährleisten.