AGB

Angebot und Angaben

Das Immobilienangebot von „von Stosch Immobilien“ und das von ihr erstellte Exposé wurden aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt.

„von Stosch Immobilien“ überprüft die vom Anbieter erhaltenen Informationen nicht und kann daher keine Gewähr und keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen. Durch einen gesonderten Auftrag kann „von Stosch Immobilien“ jedoch mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt werden.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, mit denen „von Stosch Immobilien“ den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

Das Immobilienangebot von „von Stosch Immobilien“ ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von „von Stosch Immobilien“ nicht an Dritte weitergeben werden. Verstößt ein Angebotsempfänger gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Angebotsempfänger verpflichtet, „von Stosch Immobilien“ den Schaden in Höhe der zu erwartenden Provision zu ersetzen.

Der Anbieter verpflichtet sich, „von Stosch Immobilien“ im qualifizierten Alleinauftrag zu beschäftigen.

Provision

Die Tätigkeit von „von Stosch Immobilien“ ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit von „von Stosch Immobilien“ ein Vertrag zustande kommt.

Ein Provisionsanspruch ist auch dann entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelten Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

Für die vermittelnde Tätigkeit dem Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien errechnet sich meine Provision im Allgemeinen als prozentualer Teil aus dem Verkaufspreis bzw. aus der monatlichen Nettokaltmiete und ist vom Mieter oder Käufer zu tragen.
Beim Kauf einer Immobilie im Kreis Pinneberg berechne ich eine Courtage in Höhe von 6,25 % bzw. wie vereinbart des Verkaufspreises inklusive des aktuellen MWSt.-Satzes. Beim Kauf einer Immobilie in der Gemeinde St. Peter Ording berechne ich eine Courtage in Höhe von 6,25 % des Verkaufspreises inklusive des aktuellen MWSt.-Satzes bzw. wie vereinbart.
Bei der Vermietung einer Immobilie berechne ich unabhängig vom Ort eine Courtage in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. MWSt. vom Eogentümer

Verhandlungen

Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über „von Stosch Immobilien“ einzuleiten.

Bei Direktverhandlungen ist auf „von Stosch Immobilien“ Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der „von Stosch Immobilien“ über das Ergebnis zu informieren.

Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit „von Stosch Immobilien“ und Anbieterseite vorgenommen werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, „von Stosch Immobilien“ unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. „von Stosch Immobilien“ ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

Wird „von Stosch Immobilien“ beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

Grundbucheinsicht Bauunterlagen Wirtschaftsplan

Der Auftraggeber bevollmächtigt „von Stosch Immobilien“ sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern.

Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses. Der Auftraggeber und der Käufer bzw. Mieter erteilen hiermit „von Stosch Immobilien“ auch nach Abschluss des Vertrages Vollmacht zur Einsichtnahme in den Vertrag, in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten, sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber einem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger das von „von Stosch Immobilien“ angebotene Objekt bereits bekannt, ist „von Stosch Immobilien“ dieses schriftlich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

Informationspflicht durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Abschluss eines Vertrages über ein zu vermittelndes Objekt, den Namen und die Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu nennen, um zu klären ob die Zuführung eines Vertragspartners durch die Tätigkeit von „von Stosch Immobilien“ veranlasst wurde.

Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, „von Stosch Immobilien“ die in Erfüllung des Auftrages entstandenen nachzuweisenden Aufwendungen z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten zu erstatten, sofern es nicht zu einem provisionspflichtigen Vertragsabschluss kommt.

Haftung

„von Stosch Immobilien“ haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von „von Stosch Immobilien“, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Darüber hinaus haftet „von Stosch Immobilien“ für Schäden, die sie in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.

Eine Gewähr für die durch „von Stosch Immobilien“ angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen.

Doppeltätigkeit

„von Stosch Immobilien“ darf sowohl für Käufer bzw. Mieter, als auch für Verkäufer bzw. Vermieter provisionspflichtig tätig werden.

Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Vereinbarung des Gerichtsstands zulässig ist, gilt Pinneberg als Gerichtsstand vereinbart.

von Stosch Immobilien

Inhaber Patrick FLorian von Stosch e.K.

Grüne Twiete 60C, 25469 Halstenbek

Geschäftsführer: Patrick Florian von Stosch

Telefon: 04101 68364

E-Mail: info@von-stosch.de

Handelsregister: Amtsgericht Pinneberg HRA 7471 PI

Steuernummer 31/088/04101

Amtsgericht Pinneberg

(Stand: 13.06.2015)