Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung

Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung – ein paar wertvolle Tipps

Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung? Paare leben oft finanziell gesehen in einer Zugewinngemeinschaft, außer es wurde bei der Eheschließung die Gütertrennung vereinbart. So muss dann, wenn der Fall Scheidung passiert, das gemeinsame Vermögen aufgeteilt werden. Was ist das gemeinsame Vermögen? In der Regel ist die selbst genutzte Immobilie ein Teil davon, aber auch oft der zentrale Streitpunkt, da man das Haus oder die Wohnung nicht mal ebenso in zwei gleiche Teile schneiden kann. In unserer Miniserie „Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung“ wollen wir ein wenig näher darauf eingehen. Bei Fragen wenden Sie sich natürlich gern an uns, www.von-stosch.de

Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung

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Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung – Fragen über Fragen und jeder für sich

„Das ist das ‚normale‘ Bild. Aber Gott sei Dank haben wir auch immer wieder Ausnahmen“ – so Florian von Stosch. Als Immobilienmediator und Sachverständiger für Immobilienbewertung ist und war er schon oft an Scheidungsprozessen beteiligt. Nämlich genau dann, wenn das Haus oder die Wohnung bewertet und oder verkauft werden soll. Ähnlich der Erbengemeinschaft kann alles sehr friedlich ablaufen, aber es gibt auch Fälle, die zerstritten sind. So müssen für die ehemaligen Ehepartner Fragen beantwortet werden: Wer bleibt in der Immobilie? Soll das Haus verkauft werden oder der ein Ehepartner ausbezahlt werden? Wie verkauft man denn eine Immobilie und was ist das Haus heute denn überhaupt wert? Es geht um eine möglichst reibungslose und günstige Abwicklung der Scheidung. Es kommt dabei oftmals auch auf den Zeitpunkt an – der Immobilienmarkt ist im Wandel, aber was ist auch mit der Finanzierung? Gerade neu abgeschlossen? Es gibt einfach individuelle, unterschiedliche Wege, wie mit der Wohnung oder dem Haus oder auch dem Grundstück bei Scheidung verfahren werden kann.

Scheidung, der Ablauf – Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung

In der Regel muss ein Trennungsjahr vollzogen werden, wenn die Eheleute sich entschieden haben, sich scheiden zu lassen. Es heißt, „ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett zu leben“. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, wie die Härtefallregelung für die Scheidung. Das Familiengericht ist für die Annahme des Scheidungsantrages und den Versorgungsausgleich verantwortlich. Hier kann es gerade bei großen Vermögen zu sehr teuren und langwierigen Verhandlungen vor Gericht kommen. Wenn alles glattläuft, legt das Gericht, wenn der Versorgungsausgleich abgeschlossen ist, einen Termin für die offizielle Scheidung fest. Hier bedarf es ein „JA“ von beiden Seiten, dass die Ehe aufgelöst wird. Danach verkündet die Richterin oder der Richter den Scheidungsbeschluss. Nach 4 Wochen – solange keiner Beschwerde einlegt –  ist dieser rechtskräftig. Vor Gericht gilt dabei der Anwaltszwang für den Antragssteller. Die Eheleute können sich dabei aber auch auf einen Juristen einigen, um entsprechend Gebühren zu sparen.

Mehr in Teil 2 unserer Serie: „Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung“

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