Kategorie: Allgemein

Grundsteuer verfassungswidrig?

Grundsteuer verfassungswidrig? Die Zukunft der Grundsteuer: Ein Blick auf die Verfassungsmäßigkeit

„Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden.“ – Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke

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Gerichtliche Unterstützung für Haus & Grund – Grundsteuer verfassungswidrig?

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erfährt Rückendeckung in seiner Überzeugung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in kürzlich gefällten Entscheidungen die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte als kritisch eingestuft. Diese Entscheidungen sind für Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke Motivation, die Grundsteuer bis vor das Verfassungsgericht zu bringen.

Expertengutachten

Ein Rechtsgutachten von Prof. Gregor Kirchhof, im Auftrag von Haus & Grund und dem Bund der Steuerzahler, bezeichnet die Bodenrichtwerte als ungeeignet, Grundlage für die Grundsteuer zu sein. Laut Kirchhof weisen diese durchschnittlichen Lagewerte systematische Bewertungslücken auf, insbesondere wenn Gutachterausschüsse fehlen, Kaufpreissammlungen unzureichend sind oder lagebedingte Wertminderungen entstehen. Warnecke betont abschließend, dass die neue Grundsteuer unter diesen Umständen nicht erhoben werden sollte.

Hintergrund: Reform der Grundsteuer 2025

Die Reform der Grundsteuer, die 2025 in Kraft treten wird, ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das das bisherige Besteuerungssystem für Grundstücke und Bauwerke als verfassungswidrig erklärt hat. Die Einheitswerte von 1935 (Ost) und 1964 (West) gehören Ende 2024 der Vergangenheit an. Bis dahin müssen die Finanzämter einen enormen Verwaltungsaufwand bewältigen und rund 36 Millionen Datensätze erneuern, um jedes Grundstück neu bewerten zu können.

Neue Grundsteuer: Anders, aber fair? – Grundsteuer verfassungswidrig?

Die Grundsteuerreform sieht vor, dass der Grundsteuerwert nun anders ermittelt wird. Statt dem Einheitswert dienen der strittige Bodenrichtwert und eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete als Grundlage. Diese Kennzahl wird mit einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Die Gemeinden wenden im vierten Schritt ihren individuellen Hebesatz an und berechnen so die Grundsteuer. Die Reform tritt 2025 in Kraft, und erst dann erhalten Grundbesitzer die neuen Grundsteuerbescheide.

Bundesländer haben Spielraum

Der Bund hat 2019 ein zentrales Modell vorgeschlagen, aber die Bundesländer dürfen davon abweichen. Die Mehrheit der Länder hat das Berechnungsmodell des Bundes übernommen, während einige, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben.

von Stosch Immobilien und Florian von Stosch – Grundsteuer verfassungswidrig?

In diesem Kontext möchten wir auf von Stosch Immobilien und Florian von Stosch hinweisen, die sich auf professionelle Immobilienberatung spezialisiert haben. Florian von Stosch setzt sich mit seinem Team engagiert für transparente und kundenorientierte Immobiliendienstleistungen ein. Für weitere Informationen besuchen Sie www.von-stosch.de. Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wider.

Räum- und Streupflicht nachkommen

Räum- und Streupflicht nachkommen

„Sicher durch den Winter: Räum- und Streupflichten im Fokus“

„Winter is on our doorstep, and with it comes the responsibility to meet snow and ice clearance obligations. Understanding and fulfilling these duties is crucial to ensure safety during the cold season.“

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Verkehrssicherungspflicht: Wer, wann, und wie oft?

In frostigen Zeiten kommt die Verkehrssicherungspflicht besonders ins Spiel. Entsprechend aktuellen Gerichtsurteilen sollte die Streupflicht bereits bei „ernsthafter lokaler Glättegefahr“ wahrgenommen werden. Dies gilt nicht erst, wenn die Straßen und Wege landesweit vereist sind. Gemäß den kommunalen Satzungen obliegt das Streuen und Schneeschippen den Anliegern, sprich den Grundstücks- und Immobilieneigentümern oder einer Eigentümergemeinschaft. Versäumnisse in dieser Pflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.

Fußwege, Straßen und Co.: Klare Regeln für Anlieger – Räum- und Streupflicht nachkommen

Die Reinigung der Gehwege vor dem eigenen Grundstück gehört zu den Pflichten der Anlieger. Dabei muss eine für Fußgänger notwendige Breite von Schnee befreit werden. Bei Straßen ohne klare Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn gilt eine Breite von einem Meter für Fußgänger. Zusätzlich müssen bei Glätte alle Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährliche Stellen gestreut werden. Auch Zugänge zu Tiefgaragen und Haltestellen für den ÖPNV müssen zugänglich sein.

Mieter im Fokus: Übertragung der Streupflicht

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können die Streupflicht auf ihre Mieter übertragen, solange gewährleistet ist, dass die Räumung ordnungsgemäß erfolgt. Die Verantwortung für einen sicheren Bürgersteig, Hauseingang und Wege zu Mülltonnen liegt grundlegend beim Eigentümer. Die Pflicht zur Schneebeseitigung und zum Streuen gilt in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr.

Länger anhaltende Schneefälle: Besondere Aufmerksamkeit erforderlich

Hausbesitzer müssen bei langanhaltenden Schneefällen und Kälteperioden unverzüglich Eiszapfen oder Schneeüberhänge beseitigen oder den Gefahrenbereich sichern. Die Entfernung von Eiszapfen sollte jedoch nur risikofrei erfolgen. Bei Unsicherheiten sollten Fachfirmen, wie etwa Dachdeckerfirmen, beauftragt werden.

Mietshäuser: Übertragung der Sicherungspflicht auf Bewohner

In Mietshäusern kann der Eigentümer die Sicherungspflicht auf die Bewohner übertragen, sofern dies im Mietvertrag festgelegt ist. Eine entsprechende Klausel in der Hausordnung ist nur wirksam, wenn sie vor Vertragsabschluss einsehbar war. Bei Beauftragung eines professionellen Winterdienstes liegt die Kontrollpflicht beim Eigentümer.

Florian von Stosch Immobilien: Expertise in Sachen Immobilien – Räum- und Streupflicht nachkommen

Florian von Stosch Immobilien bietet umfassende Beratung und Betreuung rund um Immobilien. Als renommiertes Unternehmen verbindet es Fachkenntnisse mit persönlichem Engagement. Erfahren Sie mehr auf www.von-stosch.de. Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten bezüglich der Räum- und Streupflicht ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen.

Auch in 2024 sinkende Immobilienpreise

Auch in 2024 sinkende Immobilienpreise ? – Eine positive Perspektive trotz Prognosen

„Wohne, wo dein Herz glücklich ist.“

Trotz düsterer Prognosen hinsichtlich sinkender Immobilienpreise im Jahr 2024, lassen wir den Kopf nicht hängen. Die Entwicklungen auf dem deutschen Immobilienmarkt mögen Herausforderungen mit sich bringen, aber es gibt auch Lichtblicke und Chancen für zukünftige Immobilienbesitzer.

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Expertenprognosen für 2024

Nach einem mehr als 10-prozentigen Rückgang der Immobilienpreise im vergangenen Jahr sagen Experten für 2024 weitere Abschwünge voraus. Laut einer vierteljährlichen Umfrage von Reuters unter 14 Immobilienanalysten wird der durchschnittliche Preisrückgang bei 2,8 Prozent erwartet. Dieser Wert liegt zwar unter dem dramatischen Einbruch von 8,0 Prozent in diesem Jahr, aber dennoch deutlich spürbar.

EZB-Politik als Haupttreiber – Auch in 2024 sinkende Immobilienpreise

Ein maßgeblicher Faktor für diese Entwicklung ist die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die ihren Leitzins in kurzer Zeit von 0 auf 4,5 Prozent erhöht hat. Diese Maßnahme, als Kampf gegen die Inflation, hat ungewöhnlich niedrige Kreditkosten beendet und etwa die Hälfte der potenziellen Käufer vom Wohnungsmarkt verdrängt.

Herausforderungen für Wohnungssuchende – Auch in 2024 sinkende Immobilienpreise

Analysten betonen aber auch, dass nicht nur höhere Zinsen, sondern auch steigende Nebenkosten die Wohnkosten für Hausbesitzer in die Höhe treiben. Dies wird voraussichtlich in den nächsten Jahren zu weiteren Preisrückgängen auf dem deutschen Wohnungsmarkt führen, wobei das Kaufen einer Immobilie für mehr Menschen erschwert wird.

Angebot an erschwinglichem Wohnraum verschlechtert sich

Die Expertenprognosen sehen düster aus, insbesondere wenn es um das Angebot an erschwinglichen Wohnungen geht. In den nächsten zwei bis drei Jahren wird sich das Angebot voraussichtlich weiter verschlechtern. In Städten wie Berlin, wo die Leerstandsquote unter einem Prozent liegt, ist die Lage besonders herausfordernd.

Baugenehmigungen und Wohnungsnot

Ein weiterer besorgniserregender Trend zeigt sich in einem drastischen Einbruch bei den Baugenehmigungen für neue Wohnungen. Statistiken des Statistischen Bundesamtes zeigen für die ersten neun Monate des Jahres ein Minus von 28,3 Prozent auf 195.100 Wohnungen. Das erschwert die Erreichung des ursprünglichen Regierungsziels von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, um dem wachsenden Bedarf in den Großstädten zu begegnen.

Florian von Stosch und die Lösungsansätze – Auch in 2024 sinkende Immobilienpreise

Trotz dieser Herausforderungen gibt es Unternehmen wie von Stosch Immobilien, angeführt von Florian von Stosch, die sich aktiv für innovative Lösungsansätze einsetzen. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, den Wohnungsmarkt positiv zu beeinflussen und Projekte voranzutreiben, um die Wohnungsnot zu lindern. Für weitere Informationen und um mögliche Immobilienangebote zu entdecken, besuchen Sie www.von-stosch.de.

Ein Blick in die Zukunft

Trotz der düsteren Vorhersagen stehen wir optimistisch in die Zukunft. Die Herausforderungen des Wohnungsmarktes erfordern innovative Ansätze und koordinierte Anstrengungen, um den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden. Durch eine kluge Kombination aus politischen Maßnahmen und privatem Engagement können wir gemeinsam eine positive Veränderung bewirken.

Risse im Mauerwerk

Risse im Mauerwerk: Wenn Gebäude sprechen

„Die Schönheit des Lebens besteht in den kleinen Freuden, wie dem Sonnenuntergang oder einem festen Mauerwerk.“ – unbekannter Autor

Herausforderungen des Mauerwerks: Eine tiefergehende Betrachtung

Die Anwesenheit von Rissen im Mauerwerk ist eine der häufigsten baulichen Herausforderungen, der sich Eigentümer von Gebäuden stellen müssen. Sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsimmobilien können Risse Kopfzerbrechen bereiten. Eine genaue Untersuchung der Ursachen sowie geeignete Maßnahmen sind entscheidend, um langfristige Schäden zu verhindern und den Wert der Immobilie zu erhalten.

Risse im Mauerwerk Standardlizenz AdobeStock_234667923 Erik

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Ursachen im Fokus: Planung und Ausführung – Risse im Mauerwerk

  1. Fehler bei der Planung: Die Grundlage für Risse im Mauerwerk wird oft in der Planungsphase gelegt. Eine unzureichende Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, Untergrundbeschaffenheit und der umliegenden Gebäudestruktur können verheerende Auswirkungen haben. Fehlerhafte Analysen und statische Ungenauigkeiten sind potenzielle Auslöser.
  2. Mängel bei der Errichtung: Die Verwendung minderwertiger Materialien oder schlampige Arbeit während des Bauprozesses sind weitere Auslöser von Rissen. Ein falsches Anmischen des Putzes oder das Ignorieren von Standzeiten können langfristige Konsequenzen haben.

Vielfältige Rissarten und ihre Ursachen

  1. Dehnungsrisse oder Schwindrisse: Temperatur- und Feuchtigkeitsveränderungen beeinflussen die Materialien im Gebäude. Diese Veränderungen können zu vertikalen oder horizontalen Rissen führen. Schwindrisse, besonders über Fenstern und Türen, können bei eindringender Feuchtigkeit schwerwiegende Folgen haben, darunter Aufquellen, Korrosion und Schimmelbildung.
  2. Loser Putz: Ältere Immobilien sind oft von diesem Problem betroffen. Der altersbedingte Ablösungsprozess des Putzes führt zu feinen, unregelmäßigen Rissen, die sowohl horizontal als auch vertikal auftreten können.
  3. Spannungsrisse durch Belastung: Übermäßige Belastung von Baustoffen, wie bei nichttragenden Innenwänden, kann zu Spannungsrisse führen. Falsche Berechnungen können hier katastrophale Folgen haben.
  4. Risse durch Bodenhub: Die unterschiedliche Ausdehnung des Bodens, verursacht durch Feuchtigkeit oder Baumwurzelaktivität, kann horizontale oder schräge Risse im Mauerwerk verursachen.
  5. Setzrisse im Neubau: Das Absinken des Gebäudes, oft durch natürliche Setzprozesse des Fundaments, kann schwerwiegende Setzrisse verursachen. Ungleichmäßige Festigkeit des Untergrunds, Druck von benachbarten Gebäuden oder Bergbautätigkeit können weitere Gründe sein.

Exkurs: Baugrundrisiko und Mängelmanagement

Baugrundrisiko erkennen und managen: Die Vorbeugung von Schäden durch Bodenhub beginnt bereits vor dem Kauf des Baulands. Eine geotechnische Untersuchung ist unerlässlich, um das Baugrundrisiko zu evaluieren. Faktoren wie Belastbarkeit, Ausschwemmung, Grundwasser, Rutschungen und Hanglagen beeinflussen die Tragfähigkeit des Bodens. Frühzeitige Erkennung solcher Risiken kann erhebliche Kosten und langfristige Schäden verhindern.

Die Vernachlässigung von Baugrunduntersuchungen wurde von der BauInfoConsult als häufige Quelle von Baumängeln identifiziert. Präventive Baugeologie, einschließlich Bohrungen, Schürfungen, Rammsondierungen und Bodenmechanikstudien, bietet Lösungen zur Risikovermeidung. Gutachten zum Baugrund, fundierte Planungsvorschläge und eine gründliche Bauüberwachung runden das Mängelmanagement im Sinne der Baugeologie ab.

Insgesamt zeigt die fundierte Auseinandersetzung mit den Ursachen und Risiken von Rissen im Mauerwerk, dass eine proaktive Herangehensweise bei Planung, Bau und Immobilienerwerb entscheidend ist, um langfristige Werte und die Integrität von Gebäuden zu sichern.

Risse im Mauerwerk: Kluge Schritte zur Erkennung und Reparatur

„Jedes Haus erzählt seine eigene Geschichte, doch Risse im Mauerwerk sollten nicht zum stummen Zeugen ernster Probleme werden.“ – unbekannter Bauexperte

Risse im Mauerwerk: Harmlos oder Gefährlich?

Das Auftreten von Rissen im Mauerwerk ist im Bauwesen keine Seltenheit. Zunächst mag es keinen Grund zur Sorge geben, doch das unterscheiden zwischen harmlosen und potenziell gefährlichen Rissen ist für Laien oft eine Herausforderung. Es ist wichtig zu wissen, dass Risse durch verschiedene Faktoren verursacht werden können, und ihre Auswirkungen auf die Tragfähigkeit des Gebäudes unterschiedlich sein können.

Kontrolle ist besser als Panik: Erste Schritte bei Rissen

Bevor Panik ausbricht, ist es ratsam, bei der Entdeckung von Rissen im Mauerwerk besonnen vorzugehen. Kleine Risse, auch als Mikrorisse bekannt, die nur die Optik der Wand beeinträchtigen, können oft einfach verspachtelt werden. Doch Vorsicht: Eine oberflächliche Lösung führt bei größeren Rissen nicht zum gewünschten Ergebnis. Tiefe Risse, insbesondere in der tragenden Struktur, können die Statik ernsthaft beeinträchtigen.

Wichtige Schritte bei Rissentdeckung

  1. Fachkundige Bewertung: Kleinere Risse können von versierten Heimwerkern repariert werden, aber bei tieferen Problemen ist eine professionelle Beurteilung unabdingbar. Experten können rasch feststellen, ob ein Riss harmlos ist oder eine tiefere Ursache hat.
  2. Beobachtung und Wiederholung: Selbst nach der Reparatur von kleinen Rissen ist es wichtig, diese weiter zu beobachten. Wenn sich das Problem verschärft oder Risse erneut auftreten, ist eine erneute Prüfung durch Fachleute notwendig.
  3. Fachmännische Reparatur: Die Reparatur von Rissen im Mauerwerk erfordert handwerkliches Geschick. Fassadenmaler:innen oder Fassadenmaurer:innen sind Experten auf diesem Gebiet. Bei größeren Eingriffen und tiefgehenden Problemen ist die Zusammenarbeit mit professionellen Unternehmen zu empfehlen.

Reparaturmethoden im Überblick – Risse im Mauerwerk

  1. Nähen von Rissen: Für tiefe und durchgehende Risse ist die Nähtechnik geeignet. Durch das Anbringen von Klammern wird die Wand quasi „zusammengenäht“, um die Homogenität wiederherzustellen.
  2. Füllen mit Mörtel: Diese Technik beinhaltet das vollständige Ausfüllen des Riss-Hohlraums mit speziellem Mörtel, um die ursprüngliche Mauerstruktur wiederherzustellen.
  3. Spachteln bei kleinen Rissen: Kleinere Risse können mit Putz und Spachtel repariert werden. Bei erneutem Auftreten sollte jedoch auf fortgeschrittenere Reparaturtechniken zurückgegriffen werden.

Effektive Maßnahmen je nach Rissart

Bei Haarrissen sind einfache Reparaturen oft ausreichend. Doch überschreitet die Breite des Risses 0,2 mm, ist eine genaue Untersuchung der Ursachen notwendig. In jedem Fall ist die Konsultation eines Fachmanns bei unklaren Schadensbildern empfehlenswert.

Dokumentation als Schlüssel

Ob während der Bauerrichtung oder nach Abschluss von Restaurierungsarbeiten – eine präzise Dokumentation ist für Verantwortliche und Eigentümer von unschätzbarem Wert. Dies ermöglicht nicht nur eine genaue Analyse von Rissen, sondern auch eine effektive Planung von Reparatur- und Präventivmaßnahmen.

Expertise von Stosch Immobilien – Risse im Mauerwerk

Für umfassende Immobilienberatung und professionelle Unterstützung bei Schäden wie Rissen im Mauerwerk steht Florian von Stosch von von Stosch Immobilien zur Verfügung. Besuchen Sie www.von-stosch.de für weitere Informationen zu hochwertigen Immobiliendienstleistungen und Expertise im Immobilienbereich. Von Stosch Immobilien – Ihr zuverlässiger Partner für sichere Immobiliengeschäfte.

Ratgeber Mehrfamilienhaus verkaufen

Ratgeber Mehrfamilienhaus verkaufen – Erfolgreicher Verkauf eines Mehrfamilienhauses: Ein umfassender Ratgeber

„Die beste Zeit, einen Baum zu pflanzen, war vor zwanzig Jahren. Die zweitbeste Zeit ist jetzt.“ – Chinesisches Sprichwort

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Mehrfamilienhaus verkaufen: Strategien für einen reibungslosen Verkaufsprozess

Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung, um optimale Ergebnisse zu erzielen. In diesem Ratgeber werden wichtige Aspekte beleuchtet, die potenzielle Verkäufer beachten sollten, um einen erfolgreichen Verkauf zu gewährleisten.

Die Rolle des Immobilienexperten

Ein erfahrener Immobilienexperte kann den Verkaufsprozess erheblich erleichtern. Trotz der Versuchung, Maklerkosten zu sparen, ist es ratsam, einen Experten hinzuzuziehen, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern. Diese Immobilien ziehen erfahrene Käufer und Investoren an, für die ein Makler wertvolle Unterstützung bieten kann.

Zielgruppen für den Mehrfamilienhausverkauf

Die Hauptzielgruppen für den Erwerb von Mehrfamilienhäusern sind Investoren, Immobilienfonds und Privatanleger. Diese Käufer verfügen in der Regel über umfassende Kenntnisse im Immobilienbereich oder haben Experten für den Kauf beauftragt.

Strategien zur Wertsteigerung

Um die Wertsteigerung eines Mehrfamilienhauses zu maximieren, spielen mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle. Dazu gehören die Lage, der Zustand des Gebäudes, Marktanalysen, professionelle Gutachten und regelmäßige Instandhaltung. Zusätzlich können die Schaffung zusätzlicher Wohnfläche und die Bereitstellung von Annehmlichkeiten für Mieter die Mieteinnahmen steigern und somit den Verkaufspreis erhöhen.

Realistischer Verkaufspreis

Der Verkaufspreis eines Mehrfamilienhauses variiert je nach Standort, Zustand und Größe. Die Festlegung eines realistischen Verkaufspreises ist entscheidend, um das Objekt zu marktüblichen Konditionen an einen Investor zu verkaufen.

Kosten beim Mehrfamilienhausverkauf

Verschiedene Kosten können beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses anfallen, darunter Maklergebühren, Notarkosten, Ausgaben für Dokumente und Bescheinigungen wie der Energieausweis sowie eventuelle Renovierungskosten. Es ist wichtig, sich im Voraus über diese potenziellen Kosten zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Insgesamt ist der Verkauf eines Mehrfamilienhauses mit der richtigen Planung und Expertenunterstützung eine vielversprechende Möglichkeit, optimale Ergebnisse zu erzielen. Für weiterführende Informationen und Beratung zum Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses empfehlen wir die Konsultation eines erfahrenen Immobilienexperten.

Erfolgreiches Mehrfamilienhaus verkaufen: Ein umfassender Ratgeber für Investoren

Schlüsselkriterien für Investoren: Worauf beim Kauf eines Mehrfamilienhauses zu achten ist

Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses an Investoren erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung entscheidender Faktoren, um Interesse zu wecken. Dieser Ratgeber beleuchtet die Aspekte, die beim Verkauf an Investoren von Bedeutung sind.

1. Standortwahl und lokale Marktbedingungen

Investoren legen besonderen Wert auf den Standort des Mehrfamilienhauses. Die Analyse der lokalen Wirtschaftslage, Nachfrage nach Mietwohnungen und die vorhandene Infrastruktur sind entscheidende Kriterien. Der Standort ist ein Schlüsselfaktor für Investoren, die ein Mehrfamilienhaus erwerben wollen.

2. Bedeutung der Infrastruktur und Nachfrage

Investoren bevorzugen Mehrfamilienhäuser mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Schulen. Eine hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in der Gegend wirkt sich positiv aus. Die Infrastruktur und hohe Nachfrage beeinflussen die Attraktivität des Mehrfamilienhauses für potenzielle Investoren.

3. Zustand des Gebäudes und mögliche Sanierungsmaßnahmen

Der bauliche Zustand des Mehrfamilienhauses ist für Investoren von zentraler Bedeutung. Strukturelle Probleme, Reparatur- und Renovierungsbedarf werden genau unter die Lupe genommen. Der Zustand des Gebäudes beeinflusst die Kaufentscheidung, Investoren achten auf Sanierungspotenzial.

4. Inspektionen und Bewertungen: Sicherstellen eines guten Investments

Investoren beauftragen oft unabhängige Gutachter, um eine objektive Bewertung des Marktwerts vorzunehmen. Dies gewährleistet, dass sie ein qualitativ hochwertiges Investment tätigen. Unabhängige Bewertungen sichern Investoren ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Verkaufsstrategie: Gesamtes Gebäude oder einzelne Wohnungen?

Beim Mehrfamilienhausverkauf stellt sich die Frage, ob das gesamte Gebäude oder einzelne Wohnungen verkauft werden sollen. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile, und die Entscheidung hängt von individuellen Umständen ab. Die Wahl zwischen Gesamtverkauf und Einzelverkauf erfordert eine individuelle Nutzen-Kosten-Analyse.

Bewertung des Potenzials: Einfluss auf den Verkaufspreis

Die Einschätzung des Potenzials eines Mehrfamilienhauses erfordert eine gründliche Analyse von Faktoren wie aktueller Nachfrage, Mietraten, wirtschaftlicher Entwicklung und langfristiger Wertsteigerung. Potenzialanalyse beeinflusst den Verkaufspreis eines Mehrfamilienhauses maßgeblich.

Erforderliche Unterlagen für den Verkauf

Vor dem Verkaufsprozess ist die Sammlung aller relevanten Unterlagen entscheidend. Dazu gehören Grundbuchauszüge, Bauakten, Energieausweise, Lageplan, Flurkarte und Informationen zu Sanierungsmaßnahmen. Vollständige Unterlagen erleichtern den Verkaufsprozess erheblich und schaffen Vertrauen bei potenziellen Käufern. Insgesamt bietet dieser Ratgeber umfassende Einblicke für Verkäufer, die ein Mehrfamilienhaus an Investoren veräußern möchten. Eine gründliche Vorbereitung und das Beachten der genannten Kriterien sind Schlüssel für einen erfolgreichen Verkaufsprozess.

„Erfolgreiches Immobiliengeschäft: Ein Ratgeber für den Verkauf von Mehrfamilienhäusern“

Beschaffung relevanter Dokumente: Der erste Schritt zum erfolgreichen Verkauf

Bevor Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen, ist es wichtig, alle erforderlichen Dokumente in Ihrem persönlichen Besitz zu haben. Der Grundbuchauszug ist beim Grundbuchamt erhältlich, während Sie die Flurkarte beim Katasteramt finden können. Die Bauakten sind in der Regel beim Architekten der Kommune oder beim Bauträger des Gebäudes verfügbar. Ein reibungsloser Verkaufsprozess erfordert vollständige Dokumentation, welche beim Grundbuchamt, Katasteramt und Architekten eingeholt werden kann.

Steuerliche Aspekte beim Verkauf: Grunderwerbsteuer und mehr

Jeder Immobilienverkauf unterliegt der Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises betragen kann. Zusätzlich können weitere Steuern wie die Spekulationssteuer anfallen, insbesondere beim Wiederverkauf innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums. Steuerliche Überlegungen sind essentiell beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses und sollten im Vorfeld eingehend geprüft werden.

Fazit: Erfolgreicher Verkauf mit sorgfältiger Planung

Insgesamt ist der Verkauf eines Mehrfamilienhauses eine anspruchsvolle Aufgabe, die eine durchdachte Planung und Vorbereitung erfordert. Mit den richtigen Informationen und einer klaren Strategie können Sie jedoch einen erfolgreichen Verkauf erzielen.

Häufig gestellte Fragen: Klärung von Unsicherheiten

Frage 1: Was ist mehr wert, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus? Antwort: Der Wert hängt von Größe, Lage und Zustand ab, nicht nur vom Typ.

Frage 2: Wie berechnet sich der Wert eines Mehrfamilienhauses? Antwort: Die Ermittlung des Werts erfolgt oft durch das anerkannte Ertragswertverfahren. Dabei spielen Faktoren wie Bodenwert, Rohertrag, Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, Vervielfältiger sowie der bauliche Zustand des Gebäudes eine Rolle. Wertbestimmung eines Mehrfamilienhauses erfolgt oft durch das Ertragswertverfahren, welches verschiedene Faktoren berücksichtigt.

Florian von Stosch Immobilien: Ihr Partner für erfolgreiche Immobiliengeschäfte – Ratgeber Mehrfamilienhaus verkaufen

Für weitere Unterstützung und Expertise im Immobilienverkauf steht Ihnen Florian von Stosch Immobilien zur Verfügung. Besuchen Sie www.von-stosch.de für weitere Informationen zu deren Dienstleistungen und Erfahrungen im Immobilienbereich. Florian von Stosch Immobilien bietet umfassende Unterstützung beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern, basierend auf langjähriger Erfahrung und Fachkenntnissen.

KFW Stop

„KfW Stop“ – Einschränkungen bei Wohn- und Bauförderprogrammen

„Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun.“ – Mahatma Gandhi

Die KfW, Deutschlands staatliche Förderbank, sieht sich aufgrund eines aktuellen Haushaltsurteils aus Karlsruhe zu vorläufigen Maßnahmen gezwungen. Diese haben direkte Auswirkungen auf verschiedene Wohn- und Bauprogramme. Erfahren Sie hier, welche Programme betroffen sind und wie sich die Lage entwickeln könnte.

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KfW setzt Antrags- und Zusagestopp für Wohn- und Bauprogramme

Die KfW hat in Reaktion auf das Haushaltsurteil aus Karlsruhe vorerst einen Antrags- und Zusagestopp für vier Wohn- und Bauprogramme verhängt. Diese Entscheidung, in Absprache mit dem Bundesbauministerium getroffen, bedeutet, dass bis auf Weiteres keine Anträge für diese Programme eingereicht werden können und bereits eingegangene Anträge vorerst nicht mehr zugesagt werden. Es handelt sich konkret um das Programm „Altersgerecht Umbauen“, das kommunale Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“, die Förderung genossenschaftlichen Wohnens sowie das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen angesichts gestiegener Energiekosten.

Bereits zugesagte Fördermittel nicht betroffen

Es ist wichtig zu betonen, dass bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse dieser Programme von der Haushaltssperre nicht betroffen sind. Dies gibt den bereits laufenden Projekten die notwendige Sicherheit.

Weitere Programme könnten betroffen sein – KFW Stop

Die KfW befindet sich derzeit im Austausch mit verschiedenen Ressorts, um zu prüfen, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Förderprogramme ausgedehnt werden muss. Die Förderbank erhält Gelder von verschiedenen Bundesministerien, die für Investitions- oder Tilgungszuschüsse eingesetzt werden. Aktuell werden mögliche Auswirkungen auf andere Programme intensiv geprüft.

Hintergrund: Bundesverfassungsgericht erklärt Umwidmung von 60 Milliarden Euro für nichtig

Die Entscheidung der KfW resultiert aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt hat. Ursprünglich als Corona-Kredit bewilligt, sollte das Geld nachträglich für Klimaschutz und Wirtschaftsmodernisierung verwendet werden. Dieses Urteil gefährdet weitere Milliardensummen für zukunftsweisende Projekte.

Ausblick und Unsicherheit im regulären Haushalt

Da die genauen Auswirkungen auf den regulären Haushalt noch unklar sind, hat das Finanzministerium vorsorglich bestimmte Zusagen aller Ministerien für kommende Jahre im Haushalt gesperrt. Die Bundesregierung plant zudem, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erneut auszusetzen, indem Finanzminister Lindner einen Entwurf für einen entsprechenden Nachtragshaushalt für 2023 vorlegt.

Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Lage weiterentwickelt.

Stosch Immobilien: Kompetenz in Immobilienfragen – KFW Stop

In diesem Zusammenhang ist es ratsam, auf erfahrene Partner wie Stosch Immobilien zu setzen. Unter der Leitung von Florian von Stosch bietet das Unternehmen umfassende Unterstützung bei Immobilienfragen. Von der Beratung bis zur erfolgreichen Abwicklung stehen sie ihren Kunden mit Fachkenntnissen und Engagement zur Seite. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website von Stosch Immobilien: www.von-stosch.de

Florian von Stosch und sein Team zeichnen sich durch langjährige Erfahrung und Expertise aus. Als vertrauenswürdiger Partner stehen sie für individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.

Glas halb voll oder halb leer?

Die Positive Perspektive: Glas halb voll oder halb leer?

„In jeder Krise verbirgt sich eine Chance.“ – Albert Einstein

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Verlustängste und ihre Auswirkungen

Die menschliche Psyche ist anfällig für Verlustängste, ausgelöst durch verschiedenste Lebenssituationen wie den Tod eines geliebten Menschen, Trennung, Verrat oder Krankheit. Diese Ängste prägen unser Verhalten und lassen uns oft zuerst den Schaden bewerten, anstatt den möglichen Vorteil zu sehen.

Die Verlustangst in turbulenten Zeiten

Inmitten von Inflation, Krisen und globalen Konflikten manifestiert sich die Verlustaversion besonders stark. Auf dem Immobilienmarkt wird derzeit viel Unheil prophezeit – sinkende Preise und düstere Aussichten dominieren die Schlagzeilen.

Statistiken und ihre Interpretation

Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sorgen für Unruhe: Zwischen dem zweiten Quartal 2023 und dem gleichen Zeitraum im Vorjahr sanken die Immobilienpreise in Deutschland um fast 10%. Ein Verlust, der vielen Eigentümern Sorgen bereitet und den Verkauf hinauszögern lässt.

Die andere Wahrheit: Langfristige Perspektive – Glas halb voll oder halb leer?

Doch was, wenn wir uns bewusst für eine andere Perspektive entscheiden? Historische Daten zeigen, dass Eigentümer, die ihre Immobilie über zehn Jahre halten, in beträchtlichem Maße profitieren. In Berlin stiegen die Preise zwischen 2010 und 2022 für Wohnungen um 330% und für Häuser um 270%. In der Region Pinneberg hat sich der Quadratmeterpreis für Grundstücke seit 2012 nahezu verdoppelt.

Realitäten auf dem Berliner Immobilienmarkt

Selbst wenn die Preise in Berlin leicht gesunken sein sollten, betrifft dies hauptsächlich Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, und zwar in einem begrenzten Rahmen. Für einen Wohnungseigentümer könnte das entweder einen Verlust von -10% oder einen Gewinn von beeindruckenden +320% bedeuten. Diese Dynamik scheint sich bundesweit fortzusetzen – eine vermeintliche „neue Armut“.

Die Kunst der Kommunikation: Glas halb voll oder halb leer?

Inmitten dieser Diskussion über Immobilienpreise und Verlustängste stellt sich die Frage: Wie kommunizieren Sie die „Wahrheit“? Die Entscheidung, ob das Glas halb voll oder halb leer ist, liegt bei jedem selbst.

Für weitere Informationen über Immobilien und positive Perspektiven empfehlen wir einen Besuch auf www.von-stosch.de.

Glas halb voll oder halb leer? Über von Stosch Immobilien:

Florian von Stosch und sein Team von von Stosch Immobilien bieten professionelle Beratung und Unterstützung rund um den Immobilienmarkt. Mit Fachkompetenz und Engagement begleiten sie ihre Kunden bei Kauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien. Besuchen Sie www.von-stosch.de für mehr Informationen.

Abschaffung Kabel-TV

Das Ende des Nebenkostenprivilegs: Kabel-TV vor einem Wandel – Abschaffung Kabel-TV

„Die Zukunft gehört denen, die die Möglichkeiten erkennen, bevor sie offensichtlich werden.“ – Oscar Wilde

Die Ära des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren neigt sich dem Ende zu, und Verbraucher können sich auf positive Veränderungen freuen. Mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes am 1. Dezember 2021 und einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 wird die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs bis spätestens 1. Juli 2024 realisiert. Diese Neuerung bringt nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch die Freiheit für Mieter, ihre Fernsehempfangsart nach ihren Wünschen zu wählen.

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Nebenkostenprivileg im Wandel der Zeit

Als vor 40 Jahren das Kabelfernsehen eingeführt wurde, revolutionierte es den TV-Empfang mit bis zu 30 analogen Fernsehprogrammen. Doch die Digitalisierung hat die Spielregeln verändert. Heute gibt es alternative Übertragungswege, wie das Internet, die eine Vielzahl von Fernsehangeboten ermöglichen. Das bisherige Nebenkostenprivileg erschwerte den Wechsel zu diesen neuen Technologien und führte zu doppelten Zahlungen für Verbraucher.

Die Auswirkungen Abschaffung Kabel-TV

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat das Nebenkostenprivileg aufgehoben, was Experten zufolge zu einem gesteigerten Wettbewerb führen und die Kosten für Verbraucher senken wird. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Juni 2024, um von den neuen Regelungen zu profitieren. Alte Verträge laufen weiter, müssen jedoch über das Hausgeld finanziert werden und dürfen nicht mehr über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden.

Die Verbraucherzentrale warnt vor unlauteren Methoden von „Medienberatern“, die versuchen, unnötige Kabelverträge abzuschließen und mit Abschaltung des Kabelanschlusses drohen. Die Empfehlung lautet hier: niemanden hereinlassen und keine Verträge an der Haustüre unterschreiben.

Gerechtigkeit für ALG-II Empfänger

Die bisherige Regelung, wonach ALG-II Empfänger den Kabelanschluss nur über die Nebenkostenabrechnung erstattet bekommen, benachteiligt jene, deren Kabelanschluss nicht darüber abgerechnet wird. Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs schafft eine faire und soziale Gleichbehandlung für alle.

Alternative Fernsehempfangsmöglichkeiten Abschaffung Kabel-TV

1. DVB-T2 HD

DVB-T2 HD ermöglicht den Empfang von ca. 40 Sendern in hochauflösender Qualität über Antenne. Der Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender ist kostenfrei, für Privatsender fallen etwa 7,99 Euro pro Monat an.

2. IPTV (klassisch)

Über das Internet können Sie das Fernsehprogramm mit einem VDSL-Anschluss für ca. 5 Euro pro Monat empfangen. Ein Receiver ist erforderlich, den Sie mieten oder kaufen können.

3. IPTV (Streaming)

Fernsehempfang per Streaming erfordert einen breitbandigen Internetanschluss. Die Kosten liegen zwischen 6-10 Euro, einige Anbieter bieten auch kostenlose Zugänge an, jedoch zeitlich begrenzt.

4. Satellitenfernsehen

Satellitenempfang bietet die größte Programmvielfalt. Die Installation einer eigenen Satellitenschüssel muss jedoch erlaubt und möglich sein.

Florian von Stosch und von Stosch Immobilien – Abschaffung Kabel-TV

In diesem Kontext ist es wichtig, sich über mögliche Anpassungen in Wohnverhältnissen zu informieren. Florian von Stosch und von Stosch Immobilien bieten umfassende Beratung für Immobilienanliegen. Weitere Informationen finden Sie auf www.von-stosch.de.

Mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs erleben Verbraucher einen neuen Freiraum in der Wahl ihres Fernsehempfangs und können von sinkenden Kosten profitieren. Es ist an der Zeit, die Vielfalt der Alternativen zu entdecken und sich auf eine moderne Ära des Entertainment einzustellen.

Mietpreisbremse einfach erklärt

Mietpreisbremse einfach erklärt: Schutz vor explodierenden Mieten

„Wohnen muss bezahlbar bleiben.“

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum nimmt stetig zu, besonders in Städten wie Hamburg, Stuttgart, München und Berlin. In diesem Kontext spielt die Mietpreisbremse eine entscheidende Rolle, um exorbitante Mietsteigerungen zu verhindern.

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Preislimit für Neuvermietungen – Mietpreisbremse in Ihrer Region

Immer wieder wird über überhöhte Mieten debattiert. Doch warum greifen bestehende Begrenzungen nicht? Wo gilt die Mietpreisbremse aktuell, und welche Informationen sind wichtig, um den Preisdeckel zu verstehen?

Herausforderung auf dem Wohnungsmarkt

Mehr als die Hälfte der Deutschen lebt zur Miete, ein europäischer Spitzenwert. Insbesondere in Ballungsräumen wie München, Frankfurt am Main oder Stuttgart sind hohe Mietkosten ein belastendes Thema. München verzeichnet beispielsweise eine durchschnittliche Neuvertragsmiete von etwa 18,80 Euro pro Quadratmeter.

Um diesem Anstieg entgegenzuwirken, wurde die Mietpreisbremse am 1. Juni 2015 eingeführt. Im Gegensatz zu den Bestandsmieten, bei denen eine allgemeine Grenze für Mieterhöhungen besteht, begrenzt die Mietpreisbremse Neuvermietungen auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies gilt insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten.

Wirksamkeit und Anpassungen

Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse ist umstritten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellte 2020 eine „messbare Bremswirkung“ fest, jedoch mit einem Effekt von nur zwei bis vier Prozent. Interessanterweise stiegen die Mieten in Gebieten mit Mietpreisbremse stärker als in Städten ohne Deckel.

Um die Effektivität zu steigern, wurden bereits im Koalitionsvertrag der vorherigen Bundesregierung Anpassungen an der Mietpreisbremse und Modernisierungsumlage vereinbart. Diese Änderungen wurden am 1. Januar 2019 umgesetzt und im April 2020 erneut überarbeitet.

Die Funktionsweise der Mietpreisbremse

In den letzten Jahren ist das Mietniveau in Deutschland rapide angestiegen, mit Erhöhungen von bis zu 45 Prozent. Die verschärfte Mietpreisbremse soll diese Entwicklung verlangsamen.

Die Mietpreisbremse funktioniert wie folgt: Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Einstufung als angespannter Markt obliegt den einzelnen Bundesländern, und die Vergleichsmiete kann dem lokalen Mietspiegel entnommen werden.

Mietpreisbremse: Verständliche Erklärung mit aktuellen Anpassungen

„Fairer Wohnraum für alle – Neuerungen und Ausnahmen einfach erklärt“

Ausnahmen bei Neuvermietungen und Modernisierungen Mietpreisbremse einfach erklärt

In der Diskussion um steigende Mieten ist die Mietpreisbremse ein zentrales Instrument. Doch gibt es Ausnahmen? Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen gilt die Bremse, nicht jedoch bei Neubauten. Diese Ausnahme dient dazu, Investoren nicht zu bremsen, neuen Wohnraum zu schaffen.

Auch bei Modernisierungsmaßnahmen gibt es Freiräume. Die Mietpreisbremse soll Vermieter nicht davon abhalten, bestehende Wohnungen zu modernisieren. Daher sind erste Vermietungen nach umfassenden Modernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Bestehende Mieten oberhalb der Deckelung können durch den Bestandschutz beibehalten werden.

Klärung von „Neubau“ und „umfassende Modernisierung“

Unter „Neubau“ fallen Wohnungen, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden. Eine Modernisierung ist umfassend, wenn die Kosten mindestens einem Drittel eines Neubaus entsprechen und die modernisierte Wohnung mit einer Neubauwohnung vergleichbar ist. Teilmodernisierungen können ebenfalls die Miete beeinflussen, unter Beachtung der gleichen Regeln wie bei bestehenden Mietverhältnissen (§ 559 Abs. 1 bis 3 BGB).

Änderungen ab Januar 2019: Transparente Offenlegung der Vormiete

Seit Januar 2019 müssen Vermieter offenlegen, wie viel Miete der Vormieter zahlte. Diese Regelung gilt, wenn die geforderte Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Vermieter muss dies vor Vertragsabschluss mitteilen, die Vormiete offenlegen und die gesetzliche Ausnahmeregel angeben.

Zusätzliche Anpassungen seit 2020: Rückerstattung und erweiterte Fristen

Bisher konnte zu viel gezahlte Miete erst ab dem Aufdeckungszeitpunkt gesenkt werden. Seit April 2020 können Mieter rückwirkend für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses eine Rückerstattung fordern. Die Mietpreisbremse wurde zudem bis Ende 2025 verlängert.

Union und SPD haben beschlossen, die ortsübliche Vergleichsmiete anhand der letzten sechs Jahre zu bestimmen, um Mietpreiserhöhungen stärker einzudämmen. Die Änderung im Bundesgesetzbuch (§ 558 Absatz 2 Satz 1 BGB) trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Bis Ende 2020 gelten für Mietspiegel mit Stichtag vor dem 1. März 2020 noch die alten Regelungen.

Die Mietpreisbremse schafft Transparenz und Fairness auf dem Wohnungsmarkt, wobei aktuelle Anpassungen den Mieterschutz weiter stärken.

Mietpreisbremse leicht erklärt: Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Transparente Orientierung für Mieter und Vermieter

Die Suche nach der ortsüblichen Vergleichsmiete

Die Höhe der Miete in einer bestimmten Region lässt sich mithilfe des Mietspiegels ermitteln. Größere Städte und Gemeinden in Deutschland erstellen diesen, und Mieter sowie Vermieter können die Daten beim zuständigen Amt anfordern – sei es das Wohnungs- oder Sozialamt. Falls keine behördliche Auskunft vorhanden ist, übernehmen Interessenvertreter die Erstellung des Mietspiegels.

Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel

Das Gesetz unterscheidet zwischen dem einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB) und dem qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Während der einfache Mietspiegel auf Marktschätzungen durch lokale Experten basiert, unterliegt der qualifizierte Mietspiegel strengeren wissenschaftlichen Anforderungen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über Mieterhöhungen besitzt der qualifizierte Mietspiegel eine höhere Beweiskraft im Vergleich zum einfachen Mietspiegel.

Gültigkeitsbereich der Mietpreisbremse: Wo sie greift und warum

Die Mietpreisbremse kommt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zur Anwendung. Die Einschätzung, ob ein Markt als angespannt gilt, obliegt den einzelnen Bundesländern. Hierbei werden Bevölkerungswachstum, Leerstandsquote, Mietentwicklung und Mietbelastung als Indikatoren herangezogen.

Grundsätzlich bleibt die Mietpreisbremse fünf Jahre in Kraft, nach denen eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden kann. Doch nicht alle Bundesländer setzen die Mietpreisbremse um, und in einigen wurde sie aufgrund von Formfehlern gekippt.

Die Bundesländer Mietpreisbremse leicht erklärt

Bayern: Ein Blick auf die Entwicklung

Bayern führte die Mietpreisbremse 2015 in mehreren Städten ein. Nach einer gerichtlichen Anfechtung wurde das Gesetz nachgebessert, und seit dem 1. Januar 2022 gilt eine Neufassung. Diese erweitert die Mietpreisbremse auf 203 Städte und Gemeinden, was etwa zehn Prozent aller bayerischen Ortschaften ausmacht. Die Regelung bleibt bis 2025 in Kraft, und so schafft Bayern eine ausgewogene Balance zwischen Mieterschutz und der Förderung von Wohnungsbau.

Mietpreisbremse im Überblick: Regionale Regelungen und Entwicklungen

Eine bunte Mischung aus Regelungen in deutschen Städten und Gemeinden

Baden-Württemberg: Ein Neuanfang für Mieter und Vermieter

Im sonnigen Baden-Württemberg ergab sich im März 2019 eine Neuinterpretation der Mietpreisbremse aus formalen Gründen. Das Landgericht Stuttgart bemängelte, dass die Veröffentlichung der Begründung für die Anwendung der Mietpreisbremse ausblieb. Bereits im Jahr 2015 hatte die Landesregierung die Verordnung zur Mietpreisbremse erlassen, und bis zu diesem Gerichtsentscheid galt der Preisdeckel in 68 Städten und Gemeinden. Seit 2020 gibt es eine aktualisierte Fassung, die in nunmehr 89 Städten und Gemeinden bis Juni 2025 Gültigkeit besitzt. Hierbei darf die Miete bei Mietbeginn maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Berlin: Dynamik und Wandel in der Hauptstadt

Die deutsche Hauptstadt Berlin steht nicht nur für Kultur und Geschichte, sondern auch für Mietpreisregulierungen. Seit Juni 2015 gilt die Mietpreisbremse im gesamten Stadtgebiet und wurde bis 2025 verlängert. Ein kurzzeitiger Ausflug in den „Mietendeckel“ im Februar 2020, der die Mieten für fünf Jahre einfrieren sollte, wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Seitdem regelt die Mietpreisbremse erneut die Mieten in Berlin, das als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft ist.

Brandenburg: Ein später Start mit klaren Regeln

In Brandenburg startete die Mietpreisbremse 2015, doch erst Ende März 2019 wurde die fehlende Begründung nachgereicht. Rückwirkend konnte die Mietpreisbremse nicht für gültig erklärt werden, sodass Mieter erst seit dem 4. April 2019 davon profitieren. Die Regelung ist bis 2025 befristet und gilt in 19 Städten und Gemeinden.

Bremen: Auf Zeit begrenzte Schutzmaßnahmen

Bremen setzte die Mietpreisbremse im Jahr 2020 bis 2025 für die Stadt Bremen in Kraft, wobei Bremerhaven von dieser Regelung unberührt bleibt.

Hamburg: Anpassungen für städtischen Wohnraum

Der Stadtstaat Hamburg führte bereits 2015 eine Mietpreisbremse ein, die 2018 aufgrund eines Formfehlers vom Landgericht gekippt wurde. Nach der Überarbeitung gilt die Mietpreisbremse seit dem 11. Juli 2018 und wurde 2020 bis 2025 verlängert.

Hessen: Stetige Optimierung für mehr Wohnqualität

Hessen erließ im November 2015 die Mietpreisbremse, die 2018 vorübergehend vom Landgericht aufgehoben wurde. Seit November 2020 gilt eine überarbeitete Version in 49 Städten und Gemeinden, darunter Bad Homburg, Bad Vilbel, Darmstadt sowie sämtliche Stadtteile von Frankfurt am Main und Wiesbaden.

Mecklenburg-Vorpommern: Mietpreisbremse mit Nordlichtern Mietpreisbremse einfach erklärt

Mecklenburg-Vorpommern führte die Mietpreisbremse 2018 in Rostock und Greifswald ein.

Niedersachsen: Einhaltung der Preisgrenzen

Niedersachsen führte die Mietpreisbremse 2016 in 19 Städten und Gemeinden ein. Obwohl das Amtsgericht Hannover im Dezember 2019 die Preisdeckelung für ungültig erklärte, trat eine neue Verordnung am 1. Januar 2021 in Kraft und regelt die Mietobergrenze in 18 Städten und Gemeinden.

Ein Neustart für Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Mietpreisbremse hat in den letzten Jahren eine Verjüngungskur durchlaufen. Seit ihrem Inkrafttreten im Juli 2015 in 22 Kommunen, darunter Düsseldorf und Köln, hat sie einige gerichtliche Hürden genommen. Das Amtsgericht Köln bemängelte im Februar 2019 eine fehlende Begründung und machte die Mietpreisbremse vorübergehend gerichtlich nicht durchsetzbar. Doch die Landesregierung hat reagiert und nachgebessert. Seit dem 1. Juli 2020 ist die Mietpreisbremse in einer aktualisierten Fassung in 18 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens gültig.

Rheinland-Pfalz: Stetige Anpassungen für eine ausgewogene Mietlandschaft

In Rheinland-Pfalz wurde die Mietpreisbremse im Oktober 2015 in Mainz, Trier und Landau eingeführt. Das Amtsgericht Mainz erklärte sie im Juli 2019 für unwirksam, woraufhin eine neue Verordnung im September 2019 in Kraft trat. Speyer wurde neu in den Kreis der reglementierten Städte aufgenommen. Seit dem 1. Oktober 2019 können Mieter, die einen Vertrag abschließen, von den Schutzmaßnahmen der Mietpreisbremse profitieren. Diese Regelung ist bis 2025 gültig.

Saarland: Eine Region ohne Preisbremse, aber mit anderen Vorzügen

Das Saarland hat bisher auf die Einführung der Mietpreisbremse verzichtet, sieht jedoch aktuell keinen Bedarf für diese Preisdeckelung.

Sachsen: Kontinuität ohne Mietpreisbremse

Auch in Sachsen setzt man bisher nicht auf die Mietpreisbremse. Die Landesregierung hat bisher keinen Gebrauch von diesem Instrument gemacht.

Sachsen-Anhalt: Mietpreisbremse bleibt ungenutzt

Sachsen-Anhalt hat sich ebenfalls dazu entschieden, auf die Mietpreisbremse zu verzichten. Hier setzt man auf andere Mechanismen zur Regulierung des Wohnungsmarktes.

Schleswig-Holstein: Vorzeitiges Ende der Mietpreisbremse

Schleswig-Holstein führte im Dezember 2015 die Mietpreisbremse in zwölf Kommunen ein, darunter Kiel, Sylt und Orte im Hamburger Umland. Allerdings entschied sich das Land als erstes Bundesland, die Mietpreisbremse vorzeitig zum 30. November 2019 abzuschaffen.

Thüringen: Erfolgreiche Preisregulierung für ausgewählte Städte

In Thüringen gilt die Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge in Erfurt und Jena. Die Verordnung wurde im März 2016 eingeführt und bereits bis zum Jahr 2025 verlängert. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Mietlandschaft in diesen Städten ausgewogen zu gestalten und einen bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis, aber bezahlbares Wohnen ist eine Kunst.“

Aausnahmen und Regeln Mietpreisbremse einfach erklärt

Mietpreisbremse umgangen: Tricks der Vermieter

Die Mietpreisbremse ist ein Schutzinstrument für Mieter, dennoch gibt es Kniffe, mit denen Vermieter die Regelungen umgehen können. Hier sind einige Aspekte, die Mieter im Blick behalten sollten:

Neubau und Modernisierung als Ausnahme

Vermieter können die Mietpreisbremse umgehen, wenn das Mietobjekt neu gebaut oder umfassend modernisiert wurde. Ebenso, wenn der Vormieter bereits eine Miete zahlte, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag.

Möblierte Wohnungen mit Extra-Aufschlag

Die Vermietung möblierter Einliegerwohnungen oder zeitlich begrenzt vermieteter Wohnungen ermöglicht Vermietern einen Zusatzaufschlag für die bereitgestellte Möblierung. Hierbei wird oft ein Aufschlag von etwa zwei Prozent des Zeitwerts der Möblierung auf die Monatsmiete veranschlagt.

Falsche Quadratmeterzahl: Nachmessen lohnt sich

Einige Vermieter geben falsche Quadratmeterzahlen an. Mieter können dies überprüfen, da seit November 2015 auch geringfügige Abweichungen eine Mietänderung ermöglichen. Wichtig dabei ist die Einhaltung der Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Nebenkostenprüfung für Mieter

Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung genau prüfen, da nicht alle aufgelisteten Kosten rechtlich weitergegeben werden dürfen.

Indexmiete als Alternative

Die Indexmiete basiert auf dem Verbraucherpreisindex und ermöglicht eine Mietanpassung entsprechend der Lebenshaltungskostenentwicklung. Während die Ausgangsmiete den Mietpreisbremse-Regelungen entsprechen muss, kann die Miete im Laufe der Zeit steigen.

Mietpreisbremse vs. Kappungsgrenze: Der Unterschied

Die Mietpreisbremse wirkt bei Neuvermietungen, während die Kappungsgrenze für bestehende Mietverhältnisse gilt. Letztere regelt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen darf.

Mieterrechte: Zu viel Miete bezahlt?

Mieter, die eine überhöhte Miete entdecken, sollten den Vermieter rügen, bevor sie die zu viel gezahlte Miete einbehalten dürfen. Eine rechtliche Beratung durch einen Mieterverein oder Anwalt kann dabei helfen.

Strafen für Vermieter bei Verstößen

Verstöße gegen die Mietpreisbremse können für Vermieter Konsequenzen haben. Bei Nichtahndung durch den Mieter drohen jedoch keine Strafen. Die gezielte Verdrängung von Mietern durch extreme Preiserhöhungen wird seit 2019 als Ordnungswidrigkeit betrachtet.

von Stosch Immobilien Mietpreisbremse einfach erklärt

Für weitere Informationen zur Mietpreisbremse und Immobilienberatung besuchen Sie www.von-stosch.de. Von Stosch Immobilien, unter der Leitung von Florian von Stosch, bietet kompetente Unterstützung im Immobilienbereich.

Wohneigentum teurer als Miete

Wohneigentum versus Miete: Allianz-Studie enthüllt spannende Erkenntnisse – Wohneigentum teurer als Miete

„Ein Zuhause zu besitzen ist der Anfang, ein Zuhause zu gestalten ist der Fortschritt, ein Zuhause zu lieben ist das Glück.“ – Khalil Gibran

Die aktuelle Wohnsituation in Deutschland stellt viele Haushalte vor große Herausforderungen. Eine jüngst veröffentlichte Studie der Allianz Trade verdeutlicht, dass Wohneigentum im Vergleich zur Miete weiterhin deutlich teurer ist. Selbst bei einer hypothetischen Anpassung der Mieten um 20 Prozent über dem aktuellen Niveau im Jahr 2023 bleibt der Immobilienerwerb für den Durchschnittshaushalt finanziell wenig attraktiv.

Herausforderungen trotz gesunkener Preise und steigender Mieten Wohneigentum teurer als Miete

Trotz eines Rückgangs der Immobilienpreise und einem Anstieg der Mieten rechnet sich der Hauskauf nach wie vor nicht für den Durchschnittsbürger. Die Kreditbelastung übersteigt selbst dann die monatliche Miete um beträchtliche 381 Euro, selbst wenn die Mieten gesetzlich um 20 Prozent angehoben würden. Jasmin Gröschl, Senior-Volkswirtin bei Allianz Trade, betont, dass der Hauskauf aufgrund hoher Kreditzinsen für viele Menschen keine realistische Alternative darstellt.

Wohneigentum teurer als Miete Standardlizenz AdobeStock_637976738 piai KLEIN

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Aussichtslose Normalisierung?

Experten sehen eine Normalisierung des Marktes nicht in greifbarer Nähe, insbesondere nicht durch vereinfachte Baugenehmigungen. Eine spürbare Entlastung für private Bauvorhaben und die Bauwirtschaft ist nicht absehbar.

Perspektiven für den Hauskauf

Erst bei einem deutlichen Rückgang der Immobilienpreise um 20 Prozent im Vergleich zu 2022 oder einem zusätzlichen Absinken der Hypothekenzinsen auf 1,78 Prozent, könnte der Immobilienerwerb im Vergleich zur Miete als renditeträchtig gelten. Derzeit liegen die Bauzinsen jedoch bei etwa vier Prozent, was einen Kauf unattraktiv macht.

Baumisere setzt sich fort

Die Baumisere hält weiter an, da zahlreiche Bauprojekte aufgrund höherer Zinsen und Materialkosten pausieren. CEO von Allianz Trade, Milo Bogaerts, warnt vor den sichtbaren Auswirkungen auf Projektentwickler, Bauunternehmen und den Wohnungsmarkt. Schätzungsweise fehlen im Jahr 2023 rund 700.000 Wohnungen, was die Knappheit an bezahlbarem Wohnraum weiter verschärft.

Inflation und steigende Zinsen als Bremsfaktoren Wohneigentum teurer als Miete

Die Inflation hat den Druck auf den Wohnungsbestand erhöht, während gleichzeitig die Mieten deutschlandweit in Rekordhöhe gestiegen sind. Dies geschah jedoch bei gleichzeitigen Reallohnverlusten. Inflation und steigende Zinsen bremsen zudem Neubauvorhaben aus, da die Baukosten weiter steigen.

Existenznot für Bau- und Immobilienunternehmen

Die aktuellen Entwicklungen bringen Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft vermehrt in Existenznot. Diese Branchen verzeichneten von Januar bis August rund ein Fünftel der Insolvenzen in Deutschland. Die schwierige Auftragslage trifft besonders mittelständische Unternehmen, die als Subunternehmer oft in einer prekären Position stehen.

Von Stosch Immobilien: Expertise in herausfordernden Zeiten Wohneigentum teurer als Miete

In diesem anspruchsvollen Umfeld bietet von Stosch Immobilien unter der Leitung von Florian von Stosch professionelle Expertise und Beratung. Für weitere Informationen und individuelle Lösungen besuchen Sie www.von-stosch.de. Die Immobilienexperten von von Stosch Immobilien stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite, um auch in herausfordernden Zeiten die besten Entscheidungen für Ihr Immobilienvorhaben zu treffen.