Geerbte Immobilie verkaufen Haus

Geerbte Immobilie verkaufen Haus – was ist dabei zu beachten

Geerbte Immobilie verkaufen Haus? Immobilie verkaufen? Sie wissen nicht genau, wie Sie den Haus- oder Wohnungsverkauf angehen sollen? Was muss dabei beachtet werden? Was ist alles in der Erbschaftssteuer und wie kann ich ggf. was dabei sparen? Und was ist Spekulationssteuer? Das wollen wir alles in unserer Miniserie „Geerbte Immobilie verkaufen“ betrachten, denn in den meisten Fällen soll die geerbte Immobilie „versilbert“ werden, da die neuen Eigentümer diese nicht selbst nutzen wollen oder auch schon lange selbst Eigentum haben. Steuerliche Regelungen, aber auch die Vermarktung können gerade in solchen Lebenssituationen unüberwindbare Hürden darstellen.

Geerbte Immobilie verkaufen

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Der Erbschein

Die Person bzw. die Personen, die auf dem Erbschein aufgeführt sind, weisen sich als rechtmäßige Erben aus. Der Erbschein ist, wird also vorab benötigt, bevor ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung verkauft bzw. über diese verfügt werden kann. Der Erbschein muss beim Amtsgericht beantragt werden. Dabei fallen auch Gebühren an, die sich an dem Wert der Erbschaft orientieren. Er berechtigt dann zur Eintragung und Einsichtnahme im Grundbuch z.B. Ein notarielles Testament bietet ebenso die Möglichkeit handlungsfähig zu sein.

Geerbte Immobilie verkaufen Haus? Aber erstmal die Vermögensverhältnisse prüfen

Das Grundbuch gibt Auskunft über etwaige Schulden rund um die Immobilie. Es ist also ein wichtiger Hinweis über bestehende Belastungen oder Hypotheken. Sie müssen dann bei der Bank erfragen, wie hoch diese noch sind. Es gilt also vor Annahme des Erbes zu überprüfen, welche Schulden und welche Werte vorhanden sind. Sie haben eine Frist von 6 Wochen, die Erbschaft auszuschlagen bzw. nicht anzunehmen. Denn nach dieser Frist gehen alle Rechte, aber auch alle Pflichten – auch finanzielle – auf Sie über. Dementsprechend muss in der laufenden Frist beim Nachlassgericht eine entsprechende Erklärung eingehen. Verschaffen Sie sich also rechtzeitig und schnellstmöglich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse und Schulden. Sie haften sonst auch für die Schulden mit ihrem eigenen Vermögen. In der Regel sind die Erbimmobilien schuldenfrei oder nur noch sehr gering verschuldet, dass der Vermögenswert die Verbindlichkeiten deutlich übersteigt. Das ist aber keine Garantie!

Sie können als Erbe auch eine sog. Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht beantragen. Diese soll bei schwierigen oder unübersichtlichen Nachlassen die Gläubigerbefriedigung sicherstellen und gleichzeitig die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränken.

Geerbte Immobilie verkaufen Haus – der Zustand der Immobilie

Immobilien gibt es von bis. Mit Pflegezustand 1 plus, mit Sternchen bis Abrisshaus. Schauen Sie also die Immobilie bzw. Immobilien einmal genau an und überprüfen Sie den Zustand. Wenn lange nicht modernisiert oder renoviert wurde, sollte man genau überlegen, ob man selbst einziehen will. Gerade in der heutigen Zeit mit explodierenden Material- und Lohnkosten im Bausektor kann eine umfassende Modernisierung bzw. Sanierung das Budget schnell an die Grenzen treiben. Hier kann dann der Verkauf Sinn machen. Instandhaltung, Instandsetzung, aber auch Lage, Grundriss, Grundstücksgröße spielen hier eine große Rolle. Auch kann man ggf. gewisse Modernisierungsmaßnahmen durchführen, um so einen höheren Verkaufserlös zu generieren.

Mehr im nächsten Teil unserer Miniserie: „Geerbte Immobilie verkaufen“ – Sie haben Fragen? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

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