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Miete für Rauchwarnmelder

Miete für Rauchwarnmelder: BGH urteilt über Umlagefähigkeit

„Ein kluger Mann sagte einmal: Wissen ist Macht, aber das Wissen um die richtigen Informationen ist unschlagbar.“

Die Frage, ob die Miete für Rauchwarnmelder auf die Betriebskosten umgelegt werden kann, beschäftigt Vermieter und Mieter gleichermaßen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt nun Klarheit in diese Angelegenheit und wirft ein Licht auf die Umlagefähigkeit dieser Kosten.

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Vermieterin setzt auf gemietete Rauchmelder

In einem Fall aus dem Jahr 2003 entschied sich eine Vermieterin, Rauchwarnmelder zu mieten, anstatt sie zu erwerben. Im Mietvertrag war die Umlage „bestimmter Betriebskosten“ vereinbart, die „derzeit nicht anfallen, aber später entstehen oder zukünftig vom Gesetzgeber neu eingeführt werden“. Im Jahr 2016 stattete sie die Wohnung mit Rauchwarnmeldern aus und berechnete in den Nebenkostenabrechnungen knapp zehn Euro für die Miete und Wartung der Rauchwarnmelder.

BGH-Urteil: Kosten nicht umlagefähig – Miete für Rauchwarnmelder

Der BGH entschied jedoch, dass die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern nicht umlagefähig sind. Selbst wenn im Mietvertrag einer Umlage später entstehender Betriebskosten zugestimmt wurde, müssen Mieter diese nicht übernehmen. Das Gericht argumentierte, dass es sich bei diesen Kosten letztlich um „verkappte Anschaffungskosten“ handle, die an die Stelle der üblichen Erwerbskosten träten. Anschaffungskosten seien jedoch keine Betriebskosten.

Wartungskosten als Ausnahme

Anders verhält es sich jedoch bei den Wartungskosten. Der BGH urteilte in einem separaten Fall, dass die regelmäßigen Wartungskosten für Rauchwarnmelder umlagefähig sind. Die Wartung diene der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der technischen Einrichtung des Mietobjekts und falle somit unter die umlegbaren Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV.

Fazit: Klarheit schafft Verständnis

Das aktuelle BGH-Urteil bringt Klarheit in die Frage der Umlagefähigkeit von Mietkosten für Rauchwarnmelder. Während die reinen Mietkosten nicht umlegbar sind, können regelmäßige Wartungskosten in die Betriebskosten einfließen. Vermieter und Mieter sollten bei Vertragsabschlüssen diese Unterscheidung im Hinterkopf behalten.

Von Stosch Immobilien – Experten in Sachen Wohnraum – Miete für Rauchwarnmelder

Ein Unternehmen, das stets über aktuelle Entwicklungen im Immobilienbereich informiert, ist von Stosch Immobilien unter der Leitung von Florian von Stosch. Für weitere Informationen und professionelle Beratung rund um das Thema Immobilienbesitz besuchen Sie gerne die Webseite www.von-stosch.de. Von Stosch Immobilien steht für Kompetenz und Verlässlichkeit in allen Belangen rund um Wohnraum und Immobilien.

Heizspiegel 2023: Blick auf die Heizkostenlandschaft

Heizspiegel 2023

„Die Energiewende ist eine Investition in die Zukunft.“ – Angela Merkel

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat kürzlich mehr als 250.000 Abrechnungen analysiert und präsentiert nun den brandneuen Heizspiegel 2023 für Deutschland. Die Zahlen sind alarmierend: Die Heizkosten sind je nach Energieträger im Jahr 2022 um bis zu 81 Prozent gestiegen. Doch hinter den bedenklichen Zahlen verbirgt sich auch eine ermutigende Perspektive.

Heizspiegel 2023 Standardlizenz AdobeStock_624532881 anatoliycherkas

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Rekordanstieg bei den Energieträgern

Der aktuelle Heizspiegel von co2online verdeutlicht, dass die Kosten fürs Heizen im Jahr 2022 beträchtlich zugenommen haben. In einer durchschnittlichen 70-m²-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus belaufen sich die Heizkosten für Gas auf 1.475 Euro, was einem Anstieg von 80 Prozent im Vergleich zu 2021 entspricht. Ähnlich drastische Steigerungen verzeichnen auch Holzpellets (+ 81 Prozent), Wärmepumpe (+ 50 Prozent) und Heizöl (+ 48 Prozent). Einzige Ausnahme bildet Fernwärme, deren Kosten lediglich um 5 Prozent gestiegen sind.

Als Hauptursache für diese Kostenexplosion wird die Energiekrise im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg genannt. Ein mildes Winterwetter sowie Soforthilfen und Preisbremsen sollen jedoch dazu beitragen, die finanzielle Belastung für die Verbraucher zu mildern.

Hoffnungsvolle Prognose für 2023

Trotz der aktuellen Herausforderungen gibt es eine positive Perspektive. Für das Jahr 2023 erwartet co2online einen leichten Rückgang der Heizkosten, da die Energiepreise wieder sinken. Die Prognose zeigt, dass das Heizen mit Gas im Vergleich zu 2022 um 11 Prozent günstiger wird. Auch die Kosten für Holzpellets (-17 Prozent) und Heizöl (-19 Prozent) sollen zurückgehen. Besonders erfreulich ist, dass die Heizkosten für Wärmepumpen um beachtliche 20 Prozent sinken werden, dank eines erweiterten Angebots an Wärmepumpen-Stromtarifen. Lediglich Kunden, die auf Fernwärme setzen, müssen 2023 voraussichtlich mit einer Erhöhung von 10 Prozent rechnen.

Trotz dieser Entwicklungen bleiben die Preise immer noch über dem Vorkrisen-Niveau. Doch es gibt Licht am Ende des Tunnels: co2online sieht bei 90 Prozent der Haushalte Potenzial zur Kostenersparnis. Durch Verhaltensänderungen und Modernisierungen könnten beeindruckende 1.270 Euro eingespart werden.

von Stosch Immobilien: Partner für zukunftsweisende Wohnlösungen Heizspiegel 2023

In diesem Kontext lohnt es sich, innovative Immobilienexperten wie Florian von Stosch von Stosch Immobilien in Betracht zu ziehen. Mit einem klaren Fokus auf nachhaltige und energieeffiziente Wohnlösungen bietet Stosch Immobilien nicht nur zeitgemäße Immobilien, sondern auch Beratung für eine effiziente Nutzung von Ressourcen.

Für weitere Informationen und Inspiration für Ihre individuelle Wohnsituation besuchen Sie www.von-stosch.de.

Florian von Stosch und sein Team bei Stosch Immobilien sind Ihre vertrauenswürdigen Partner auf dem Weg zu einer umweltbewussten und kosteneffizienten Wohnzukunft.

Mietpreisbremse einfach erklärt

Mietpreisbremse einfach erklärt: Schutz vor explodierenden Mieten

„Wohnen muss bezahlbar bleiben.“

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum nimmt stetig zu, besonders in Städten wie Hamburg, Stuttgart, München und Berlin. In diesem Kontext spielt die Mietpreisbremse eine entscheidende Rolle, um exorbitante Mietsteigerungen zu verhindern.

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Preislimit für Neuvermietungen – Mietpreisbremse in Ihrer Region

Immer wieder wird über überhöhte Mieten debattiert. Doch warum greifen bestehende Begrenzungen nicht? Wo gilt die Mietpreisbremse aktuell, und welche Informationen sind wichtig, um den Preisdeckel zu verstehen?

Herausforderung auf dem Wohnungsmarkt

Mehr als die Hälfte der Deutschen lebt zur Miete, ein europäischer Spitzenwert. Insbesondere in Ballungsräumen wie München, Frankfurt am Main oder Stuttgart sind hohe Mietkosten ein belastendes Thema. München verzeichnet beispielsweise eine durchschnittliche Neuvertragsmiete von etwa 18,80 Euro pro Quadratmeter.

Um diesem Anstieg entgegenzuwirken, wurde die Mietpreisbremse am 1. Juni 2015 eingeführt. Im Gegensatz zu den Bestandsmieten, bei denen eine allgemeine Grenze für Mieterhöhungen besteht, begrenzt die Mietpreisbremse Neuvermietungen auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies gilt insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten.

Wirksamkeit und Anpassungen

Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse ist umstritten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellte 2020 eine „messbare Bremswirkung“ fest, jedoch mit einem Effekt von nur zwei bis vier Prozent. Interessanterweise stiegen die Mieten in Gebieten mit Mietpreisbremse stärker als in Städten ohne Deckel.

Um die Effektivität zu steigern, wurden bereits im Koalitionsvertrag der vorherigen Bundesregierung Anpassungen an der Mietpreisbremse und Modernisierungsumlage vereinbart. Diese Änderungen wurden am 1. Januar 2019 umgesetzt und im April 2020 erneut überarbeitet.

Die Funktionsweise der Mietpreisbremse

In den letzten Jahren ist das Mietniveau in Deutschland rapide angestiegen, mit Erhöhungen von bis zu 45 Prozent. Die verschärfte Mietpreisbremse soll diese Entwicklung verlangsamen.

Die Mietpreisbremse funktioniert wie folgt: Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Einstufung als angespannter Markt obliegt den einzelnen Bundesländern, und die Vergleichsmiete kann dem lokalen Mietspiegel entnommen werden.

Mietpreisbremse: Verständliche Erklärung mit aktuellen Anpassungen

„Fairer Wohnraum für alle – Neuerungen und Ausnahmen einfach erklärt“

Ausnahmen bei Neuvermietungen und Modernisierungen Mietpreisbremse einfach erklärt

In der Diskussion um steigende Mieten ist die Mietpreisbremse ein zentrales Instrument. Doch gibt es Ausnahmen? Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen gilt die Bremse, nicht jedoch bei Neubauten. Diese Ausnahme dient dazu, Investoren nicht zu bremsen, neuen Wohnraum zu schaffen.

Auch bei Modernisierungsmaßnahmen gibt es Freiräume. Die Mietpreisbremse soll Vermieter nicht davon abhalten, bestehende Wohnungen zu modernisieren. Daher sind erste Vermietungen nach umfassenden Modernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Bestehende Mieten oberhalb der Deckelung können durch den Bestandschutz beibehalten werden.

Klärung von „Neubau“ und „umfassende Modernisierung“

Unter „Neubau“ fallen Wohnungen, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden. Eine Modernisierung ist umfassend, wenn die Kosten mindestens einem Drittel eines Neubaus entsprechen und die modernisierte Wohnung mit einer Neubauwohnung vergleichbar ist. Teilmodernisierungen können ebenfalls die Miete beeinflussen, unter Beachtung der gleichen Regeln wie bei bestehenden Mietverhältnissen (§ 559 Abs. 1 bis 3 BGB).

Änderungen ab Januar 2019: Transparente Offenlegung der Vormiete

Seit Januar 2019 müssen Vermieter offenlegen, wie viel Miete der Vormieter zahlte. Diese Regelung gilt, wenn die geforderte Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Vermieter muss dies vor Vertragsabschluss mitteilen, die Vormiete offenlegen und die gesetzliche Ausnahmeregel angeben.

Zusätzliche Anpassungen seit 2020: Rückerstattung und erweiterte Fristen

Bisher konnte zu viel gezahlte Miete erst ab dem Aufdeckungszeitpunkt gesenkt werden. Seit April 2020 können Mieter rückwirkend für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses eine Rückerstattung fordern. Die Mietpreisbremse wurde zudem bis Ende 2025 verlängert.

Union und SPD haben beschlossen, die ortsübliche Vergleichsmiete anhand der letzten sechs Jahre zu bestimmen, um Mietpreiserhöhungen stärker einzudämmen. Die Änderung im Bundesgesetzbuch (§ 558 Absatz 2 Satz 1 BGB) trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Bis Ende 2020 gelten für Mietspiegel mit Stichtag vor dem 1. März 2020 noch die alten Regelungen.

Die Mietpreisbremse schafft Transparenz und Fairness auf dem Wohnungsmarkt, wobei aktuelle Anpassungen den Mieterschutz weiter stärken.

Mietpreisbremse leicht erklärt: Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Transparente Orientierung für Mieter und Vermieter

Die Suche nach der ortsüblichen Vergleichsmiete

Die Höhe der Miete in einer bestimmten Region lässt sich mithilfe des Mietspiegels ermitteln. Größere Städte und Gemeinden in Deutschland erstellen diesen, und Mieter sowie Vermieter können die Daten beim zuständigen Amt anfordern – sei es das Wohnungs- oder Sozialamt. Falls keine behördliche Auskunft vorhanden ist, übernehmen Interessenvertreter die Erstellung des Mietspiegels.

Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel

Das Gesetz unterscheidet zwischen dem einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB) und dem qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Während der einfache Mietspiegel auf Marktschätzungen durch lokale Experten basiert, unterliegt der qualifizierte Mietspiegel strengeren wissenschaftlichen Anforderungen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über Mieterhöhungen besitzt der qualifizierte Mietspiegel eine höhere Beweiskraft im Vergleich zum einfachen Mietspiegel.

Gültigkeitsbereich der Mietpreisbremse: Wo sie greift und warum

Die Mietpreisbremse kommt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zur Anwendung. Die Einschätzung, ob ein Markt als angespannt gilt, obliegt den einzelnen Bundesländern. Hierbei werden Bevölkerungswachstum, Leerstandsquote, Mietentwicklung und Mietbelastung als Indikatoren herangezogen.

Grundsätzlich bleibt die Mietpreisbremse fünf Jahre in Kraft, nach denen eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden kann. Doch nicht alle Bundesländer setzen die Mietpreisbremse um, und in einigen wurde sie aufgrund von Formfehlern gekippt.

Die Bundesländer Mietpreisbremse leicht erklärt

Bayern: Ein Blick auf die Entwicklung

Bayern führte die Mietpreisbremse 2015 in mehreren Städten ein. Nach einer gerichtlichen Anfechtung wurde das Gesetz nachgebessert, und seit dem 1. Januar 2022 gilt eine Neufassung. Diese erweitert die Mietpreisbremse auf 203 Städte und Gemeinden, was etwa zehn Prozent aller bayerischen Ortschaften ausmacht. Die Regelung bleibt bis 2025 in Kraft, und so schafft Bayern eine ausgewogene Balance zwischen Mieterschutz und der Förderung von Wohnungsbau.

Mietpreisbremse im Überblick: Regionale Regelungen und Entwicklungen

Eine bunte Mischung aus Regelungen in deutschen Städten und Gemeinden

Baden-Württemberg: Ein Neuanfang für Mieter und Vermieter

Im sonnigen Baden-Württemberg ergab sich im März 2019 eine Neuinterpretation der Mietpreisbremse aus formalen Gründen. Das Landgericht Stuttgart bemängelte, dass die Veröffentlichung der Begründung für die Anwendung der Mietpreisbremse ausblieb. Bereits im Jahr 2015 hatte die Landesregierung die Verordnung zur Mietpreisbremse erlassen, und bis zu diesem Gerichtsentscheid galt der Preisdeckel in 68 Städten und Gemeinden. Seit 2020 gibt es eine aktualisierte Fassung, die in nunmehr 89 Städten und Gemeinden bis Juni 2025 Gültigkeit besitzt. Hierbei darf die Miete bei Mietbeginn maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Berlin: Dynamik und Wandel in der Hauptstadt

Die deutsche Hauptstadt Berlin steht nicht nur für Kultur und Geschichte, sondern auch für Mietpreisregulierungen. Seit Juni 2015 gilt die Mietpreisbremse im gesamten Stadtgebiet und wurde bis 2025 verlängert. Ein kurzzeitiger Ausflug in den „Mietendeckel“ im Februar 2020, der die Mieten für fünf Jahre einfrieren sollte, wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Seitdem regelt die Mietpreisbremse erneut die Mieten in Berlin, das als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft ist.

Brandenburg: Ein später Start mit klaren Regeln

In Brandenburg startete die Mietpreisbremse 2015, doch erst Ende März 2019 wurde die fehlende Begründung nachgereicht. Rückwirkend konnte die Mietpreisbremse nicht für gültig erklärt werden, sodass Mieter erst seit dem 4. April 2019 davon profitieren. Die Regelung ist bis 2025 befristet und gilt in 19 Städten und Gemeinden.

Bremen: Auf Zeit begrenzte Schutzmaßnahmen

Bremen setzte die Mietpreisbremse im Jahr 2020 bis 2025 für die Stadt Bremen in Kraft, wobei Bremerhaven von dieser Regelung unberührt bleibt.

Hamburg: Anpassungen für städtischen Wohnraum

Der Stadtstaat Hamburg führte bereits 2015 eine Mietpreisbremse ein, die 2018 aufgrund eines Formfehlers vom Landgericht gekippt wurde. Nach der Überarbeitung gilt die Mietpreisbremse seit dem 11. Juli 2018 und wurde 2020 bis 2025 verlängert.

Hessen: Stetige Optimierung für mehr Wohnqualität

Hessen erließ im November 2015 die Mietpreisbremse, die 2018 vorübergehend vom Landgericht aufgehoben wurde. Seit November 2020 gilt eine überarbeitete Version in 49 Städten und Gemeinden, darunter Bad Homburg, Bad Vilbel, Darmstadt sowie sämtliche Stadtteile von Frankfurt am Main und Wiesbaden.

Mecklenburg-Vorpommern: Mietpreisbremse mit Nordlichtern Mietpreisbremse einfach erklärt

Mecklenburg-Vorpommern führte die Mietpreisbremse 2018 in Rostock und Greifswald ein.

Niedersachsen: Einhaltung der Preisgrenzen

Niedersachsen führte die Mietpreisbremse 2016 in 19 Städten und Gemeinden ein. Obwohl das Amtsgericht Hannover im Dezember 2019 die Preisdeckelung für ungültig erklärte, trat eine neue Verordnung am 1. Januar 2021 in Kraft und regelt die Mietobergrenze in 18 Städten und Gemeinden.

Ein Neustart für Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Mietpreisbremse hat in den letzten Jahren eine Verjüngungskur durchlaufen. Seit ihrem Inkrafttreten im Juli 2015 in 22 Kommunen, darunter Düsseldorf und Köln, hat sie einige gerichtliche Hürden genommen. Das Amtsgericht Köln bemängelte im Februar 2019 eine fehlende Begründung und machte die Mietpreisbremse vorübergehend gerichtlich nicht durchsetzbar. Doch die Landesregierung hat reagiert und nachgebessert. Seit dem 1. Juli 2020 ist die Mietpreisbremse in einer aktualisierten Fassung in 18 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens gültig.

Rheinland-Pfalz: Stetige Anpassungen für eine ausgewogene Mietlandschaft

In Rheinland-Pfalz wurde die Mietpreisbremse im Oktober 2015 in Mainz, Trier und Landau eingeführt. Das Amtsgericht Mainz erklärte sie im Juli 2019 für unwirksam, woraufhin eine neue Verordnung im September 2019 in Kraft trat. Speyer wurde neu in den Kreis der reglementierten Städte aufgenommen. Seit dem 1. Oktober 2019 können Mieter, die einen Vertrag abschließen, von den Schutzmaßnahmen der Mietpreisbremse profitieren. Diese Regelung ist bis 2025 gültig.

Saarland: Eine Region ohne Preisbremse, aber mit anderen Vorzügen

Das Saarland hat bisher auf die Einführung der Mietpreisbremse verzichtet, sieht jedoch aktuell keinen Bedarf für diese Preisdeckelung.

Sachsen: Kontinuität ohne Mietpreisbremse

Auch in Sachsen setzt man bisher nicht auf die Mietpreisbremse. Die Landesregierung hat bisher keinen Gebrauch von diesem Instrument gemacht.

Sachsen-Anhalt: Mietpreisbremse bleibt ungenutzt

Sachsen-Anhalt hat sich ebenfalls dazu entschieden, auf die Mietpreisbremse zu verzichten. Hier setzt man auf andere Mechanismen zur Regulierung des Wohnungsmarktes.

Schleswig-Holstein: Vorzeitiges Ende der Mietpreisbremse

Schleswig-Holstein führte im Dezember 2015 die Mietpreisbremse in zwölf Kommunen ein, darunter Kiel, Sylt und Orte im Hamburger Umland. Allerdings entschied sich das Land als erstes Bundesland, die Mietpreisbremse vorzeitig zum 30. November 2019 abzuschaffen.

Thüringen: Erfolgreiche Preisregulierung für ausgewählte Städte

In Thüringen gilt die Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge in Erfurt und Jena. Die Verordnung wurde im März 2016 eingeführt und bereits bis zum Jahr 2025 verlängert. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Mietlandschaft in diesen Städten ausgewogen zu gestalten und einen bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis, aber bezahlbares Wohnen ist eine Kunst.“

Aausnahmen und Regeln Mietpreisbremse einfach erklärt

Mietpreisbremse umgangen: Tricks der Vermieter

Die Mietpreisbremse ist ein Schutzinstrument für Mieter, dennoch gibt es Kniffe, mit denen Vermieter die Regelungen umgehen können. Hier sind einige Aspekte, die Mieter im Blick behalten sollten:

Neubau und Modernisierung als Ausnahme

Vermieter können die Mietpreisbremse umgehen, wenn das Mietobjekt neu gebaut oder umfassend modernisiert wurde. Ebenso, wenn der Vormieter bereits eine Miete zahlte, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag.

Möblierte Wohnungen mit Extra-Aufschlag

Die Vermietung möblierter Einliegerwohnungen oder zeitlich begrenzt vermieteter Wohnungen ermöglicht Vermietern einen Zusatzaufschlag für die bereitgestellte Möblierung. Hierbei wird oft ein Aufschlag von etwa zwei Prozent des Zeitwerts der Möblierung auf die Monatsmiete veranschlagt.

Falsche Quadratmeterzahl: Nachmessen lohnt sich

Einige Vermieter geben falsche Quadratmeterzahlen an. Mieter können dies überprüfen, da seit November 2015 auch geringfügige Abweichungen eine Mietänderung ermöglichen. Wichtig dabei ist die Einhaltung der Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Nebenkostenprüfung für Mieter

Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung genau prüfen, da nicht alle aufgelisteten Kosten rechtlich weitergegeben werden dürfen.

Indexmiete als Alternative

Die Indexmiete basiert auf dem Verbraucherpreisindex und ermöglicht eine Mietanpassung entsprechend der Lebenshaltungskostenentwicklung. Während die Ausgangsmiete den Mietpreisbremse-Regelungen entsprechen muss, kann die Miete im Laufe der Zeit steigen.

Mietpreisbremse vs. Kappungsgrenze: Der Unterschied

Die Mietpreisbremse wirkt bei Neuvermietungen, während die Kappungsgrenze für bestehende Mietverhältnisse gilt. Letztere regelt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen darf.

Mieterrechte: Zu viel Miete bezahlt?

Mieter, die eine überhöhte Miete entdecken, sollten den Vermieter rügen, bevor sie die zu viel gezahlte Miete einbehalten dürfen. Eine rechtliche Beratung durch einen Mieterverein oder Anwalt kann dabei helfen.

Strafen für Vermieter bei Verstößen

Verstöße gegen die Mietpreisbremse können für Vermieter Konsequenzen haben. Bei Nichtahndung durch den Mieter drohen jedoch keine Strafen. Die gezielte Verdrängung von Mietern durch extreme Preiserhöhungen wird seit 2019 als Ordnungswidrigkeit betrachtet.

von Stosch Immobilien Mietpreisbremse einfach erklärt

Für weitere Informationen zur Mietpreisbremse und Immobilienberatung besuchen Sie www.von-stosch.de. Von Stosch Immobilien, unter der Leitung von Florian von Stosch, bietet kompetente Unterstützung im Immobilienbereich.

Märkte wetten

Zitat des Tages: „Die Wirtschaft ist wie das Wetter – man kann sie nicht kontrollieren, aber man kann sich darauf vorbereiten.“

Märkte wetten auf deutliche Zinssenkung der EZB inmitten schwacher Wirtschaft

Die Zeichen stehen auf Veränderung in der Eurozone, und die Finanzmärkte antizipieren eine bedeutende Zinskorrektur durch die Europäische Zentralbank (EZB). Investoren setzen vermehrt auf eine deutliche Senkung der Zinsen, da die wirtschaftlichen Indikatoren, insbesondere in Deutschland, auf eine schwächelnde Konjunktur hinweisen.

Märkte wetten Standardlizenz AdobeStock_20250257 Tom Bayer

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Finanzmärkte antizipieren: Zinsen sollen um einen Prozentpunkt fallen

Erstmals haben die Finanzmärkte für das kommende Jahr eine Zinssenkung um ganze 100 Basispunkte eingepreist. Dies markiert eine Verschiebung, da vor nur zwei Monaten noch mit einer Senkung um 75 Basispunkte gerechnet wurde, wie aus den Swap-Preisen hervorgeht, die an die Sitzungstermine der EZB gebunden sind.

Diese neueste Entwicklung folgt auf den unerwartet starken Rückgang der Einzelhandelsumsätze in Großbritannien im Oktober (-2,7%) sowie auf Arbeitsmarktdaten aus den USA, die darauf hindeuten, dass es für Arbeitslose schwieriger geworden ist, eine neue Stelle zu finden. Der Bärenmarkt beim Ölpreis verstärkt zusätzlich die Besorgnis, dass die Weltwirtschaft sich einer Rezession nähert.

Anleihen legen zu, Rendite in Deutschland sinkt

In dieser Woche verzeichneten Anleihen einen deutlichen Aufschwung, wodurch die Rendite für deutsche 10-jährige Anleihen um fast 20 Basispunkte auf etwa 2,52 % fiel. Diese Bewegung reflektiert das gestiegene Vertrauen der Anleger in festverzinsliche Wertpapiere als Reaktion auf die Unsicherheit an den Finanzmärkten.

EZB bleibt standhaft, Märkte zweifeln an der Strategie – Märkte wetten

Trotz der zunehmenden Erwartungen der Märkte betonen Vertreter der EZB weiterhin, dass es zu früh sei, über eine Lockerung der Geldpolitik nachzudenken. Die Absicht besteht darin, die Zinsen vorerst auf einem höheren Niveau zu halten. Dennoch zeigen sich Anzeichen dafür, dass die rasche Zinserhöhung ihren Tribut von der Wirtschaft fordert, was die Märkte skeptisch stimmt.

Der Gouverneur der französischen Zentralbank wies darauf hin, dass sich das Tempo des Preisanstiegs verlangsamt hat und die Kerninflationsrate den Höhepunkt überschritten hat. Dies ist ein Indikator dafür, dass die geldpolitische Straffung der EZB vom vergangenen Jahr nun Auswirkungen zeigt.

Rückblick und Ausblick: Entscheidungen der EZB im Lichte der Inflation

In einer Rede am Freitag betonte EZB-Ratsmitglied Francois Villeroy de Galhau, dass die Entscheidung der EZB, die Zinserhöhungen auf der Oktober-Sitzung auszusetzen, auf die Verlangsamung der Inflation zurückzuführen sei. Er sieht dies als Beweis für die Effektivität der bisherigen Geldpolitik und rechtfertigt die Unterbrechung der Zinserhöhungen.

Weitere Stellungnahmen von EZB-Vertretern, darunter EZB-Präsidentin Christine Lagarde, werden erwartet. Villeroy ist optimistisch, dass die EZB die Inflation bis 2025 wieder auf 2% steigern kann. Gleichzeitig betont er die Geduld der Zentralbank und ihre Bereitschaft, die Zinsen auf dem aktuellen Niveau zu halten, „für eine Zeit, die im Verhältnis zu ihrer vollständigen Übertragung steht.“

Florian von Stosch und von Stosch Immobilien: Experten im Blick auf Finanzmärkte und Wirtschaft – Märkte wetten

In diesem wirtschaftlichen Umfeld ist es entscheidend, auf Experten zu setzen, die nicht nur den Immobilienmarkt, sondern auch die Finanzmärkte im Auge behalten. Florian von Stosch und sein Team von von Stosch Immobilien sind bekannt für ihre umfassende Expertise in beiden Bereichen. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Website: www.von-stosch.de. Von Stosch Immobilien steht für Kompetenz und Verlässlichkeit in allen Fragen rund um Immobilien und Finanzen.

Verlängerte Energiepreisbremse

„Energiepreisbremsen: Bundestag verlängert Schutz vor Preisschwankungen“

„Eine nachhaltige Sicherheit für Verbraucher und Unternehmen.“

Der Bundestag hat kürzlich einer Verlängerung der sogenannten Energiepreisbremsen über das Jahr 2023 hinaus zugestimmt, um weiterhin Schutz vor unerwarteten Preisschwankungen auf dem Energiemarkt zu bieten. Diese Entscheidung erfolgte jedoch mit einer geringfügigen Anpassung der ursprünglichen Pläne. Die Energiepreisbremsen für Gas und Strom sollen nun bis zum 31. März 2024 in Kraft bleiben, anstatt bis Ende April, wie ursprünglich geplant.

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Preisbremsen als „Versicherung gegen unerwartete Risiken“

Die Fortsetzung der Energiepreisbremsen im Winter 2023/2024 wird dabei als eine Art „Versicherung gegen unerwartete Risiken“ betrachtet. Diese Maßnahme wird als notwendig erachtet, sollte sich die Lage auf den Energiemärkten während der Wintermonate erneut deutlich verschlechtern. Aktuell haben sich die Energiepreise stabilisiert, aber die Verlängerung dient dazu, flexibel auf mögliche Entwicklungen reagieren zu können.

Kritik an den kurzen Fristen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen äußerten in einer gemeinsamen Mitteilung Kritik an den verkürzten Fristen. Sie bemängelten, dass die Diskussion um die Preisbremsen bereits seit Sommer andauert und eine reibungslose Umsetzung bis zum 1. Januar 2024 für die Energieversorger nicht gewährleistet sei. Zudem wurde die temporär abgesenkte Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme bemängelt, die bereits zum 29. Februar ausläuft.

Ursprung der Preisbremsen – Verlängerte Energiepreisbremse

Die Einführung der Preisbremsen für Gas und Strom im März 2023 erfolgte als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine Energiekrise auslöste. Diese Maßnahme galt rückwirkend für das gesamte Jahr 2023. Private Haushalte und kleine Unternehmen profitieren insbesondere bei einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden, da sie lediglich 12 Cent brutto pro kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bezahlen müssen. Eine ähnliche Regelung wurde auch für den Stromverbrauch bis 30.000 kWh getroffen.

Finanzierung und aktuelle Herausforderungen

Die Finanzierung der Energiepreisbremsen erfolgt derzeit aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der durch Schulden geschaffen wurde. Allerdings wird der WSF aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorübergehend gesperrt. Die Haushaltspolitiker des Bundestages prüfen die Verfassungsmäßigkeit des Fonds, nachdem die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) als unzulässig erklärt wurde. Unionfraktionschef Friedrich Merz lässt nun auch den WSF auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen, bevor über weitere Schritte entschieden wird.

Verlängerte Energiepreisbremse

Zum Thema Energie und Immobilien bietet von Stosch Immobilien professionelle Beratung und Expertise. Der Gründer, Florian von Stosch, ist bekannt für seine fundierten Kenntnisse auf dem Immobilienmarkt und steht für Qualität und Verlässlichkeit.

Wohneigentum teurer als Miete

Wohneigentum versus Miete: Allianz-Studie enthüllt spannende Erkenntnisse – Wohneigentum teurer als Miete

„Ein Zuhause zu besitzen ist der Anfang, ein Zuhause zu gestalten ist der Fortschritt, ein Zuhause zu lieben ist das Glück.“ – Khalil Gibran

Die aktuelle Wohnsituation in Deutschland stellt viele Haushalte vor große Herausforderungen. Eine jüngst veröffentlichte Studie der Allianz Trade verdeutlicht, dass Wohneigentum im Vergleich zur Miete weiterhin deutlich teurer ist. Selbst bei einer hypothetischen Anpassung der Mieten um 20 Prozent über dem aktuellen Niveau im Jahr 2023 bleibt der Immobilienerwerb für den Durchschnittshaushalt finanziell wenig attraktiv.

Herausforderungen trotz gesunkener Preise und steigender Mieten Wohneigentum teurer als Miete

Trotz eines Rückgangs der Immobilienpreise und einem Anstieg der Mieten rechnet sich der Hauskauf nach wie vor nicht für den Durchschnittsbürger. Die Kreditbelastung übersteigt selbst dann die monatliche Miete um beträchtliche 381 Euro, selbst wenn die Mieten gesetzlich um 20 Prozent angehoben würden. Jasmin Gröschl, Senior-Volkswirtin bei Allianz Trade, betont, dass der Hauskauf aufgrund hoher Kreditzinsen für viele Menschen keine realistische Alternative darstellt.

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Aussichtslose Normalisierung?

Experten sehen eine Normalisierung des Marktes nicht in greifbarer Nähe, insbesondere nicht durch vereinfachte Baugenehmigungen. Eine spürbare Entlastung für private Bauvorhaben und die Bauwirtschaft ist nicht absehbar.

Perspektiven für den Hauskauf

Erst bei einem deutlichen Rückgang der Immobilienpreise um 20 Prozent im Vergleich zu 2022 oder einem zusätzlichen Absinken der Hypothekenzinsen auf 1,78 Prozent, könnte der Immobilienerwerb im Vergleich zur Miete als renditeträchtig gelten. Derzeit liegen die Bauzinsen jedoch bei etwa vier Prozent, was einen Kauf unattraktiv macht.

Baumisere setzt sich fort

Die Baumisere hält weiter an, da zahlreiche Bauprojekte aufgrund höherer Zinsen und Materialkosten pausieren. CEO von Allianz Trade, Milo Bogaerts, warnt vor den sichtbaren Auswirkungen auf Projektentwickler, Bauunternehmen und den Wohnungsmarkt. Schätzungsweise fehlen im Jahr 2023 rund 700.000 Wohnungen, was die Knappheit an bezahlbarem Wohnraum weiter verschärft.

Inflation und steigende Zinsen als Bremsfaktoren Wohneigentum teurer als Miete

Die Inflation hat den Druck auf den Wohnungsbestand erhöht, während gleichzeitig die Mieten deutschlandweit in Rekordhöhe gestiegen sind. Dies geschah jedoch bei gleichzeitigen Reallohnverlusten. Inflation und steigende Zinsen bremsen zudem Neubauvorhaben aus, da die Baukosten weiter steigen.

Existenznot für Bau- und Immobilienunternehmen

Die aktuellen Entwicklungen bringen Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft vermehrt in Existenznot. Diese Branchen verzeichneten von Januar bis August rund ein Fünftel der Insolvenzen in Deutschland. Die schwierige Auftragslage trifft besonders mittelständische Unternehmen, die als Subunternehmer oft in einer prekären Position stehen.

Von Stosch Immobilien: Expertise in herausfordernden Zeiten Wohneigentum teurer als Miete

In diesem anspruchsvollen Umfeld bietet von Stosch Immobilien unter der Leitung von Florian von Stosch professionelle Expertise und Beratung. Für weitere Informationen und individuelle Lösungen besuchen Sie www.von-stosch.de. Die Immobilienexperten von von Stosch Immobilien stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite, um auch in herausfordernden Zeiten die besten Entscheidungen für Ihr Immobilienvorhaben zu treffen.

Wärmepumpen-Boom Der Wärmepumpenmarkt im Wandel: Öl- und Gasheizungen auf dem Vormarsch

„In der Vielfalt liegt die Wärme: Ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Heizungsmarkt.“

Wärmepumpen verlieren an Fahrt – Wärmepumpen-Boom

Neueste Statistiken des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) verdeutlichen einen allmählichen Abschwung im einstigen Wärmepumpen-Boom. Trotz eines beeindruckenden Anstiegs von 86 Prozent auf insgesamt 295.500 verkaufte Einheiten in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres zeigt sich ein verlangsamtes Wachstum im Vergleich zu vorherigen Quartalen.

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Marktanteile im Wandel

Eine genaue Analyse für das dritte Quartal 2023 enthüllt, dass Wärmepumpen bei den Neuverkäufen einen Marktanteil von 26 Prozent innehaben. Im Kontrast dazu dominieren Gasheizungen mit 63 Prozent, gefolgt von Ölheizungen mit neun Prozent. Ein Rückgang um drei Prozentpunkte im Vergleich zu den vorangegangenen Monaten.

Gründe für den Umschwung

Der Rückgang in der Nachfrage nach Wärmepumpen könnte auf mehrere Faktoren zurückzuführen sein. Neben einem signifikanten Rückgang von über 70 Prozent bei den Förderanträgen beim Bundesamt BAFA in den ersten acht Monaten 2023, deuten auch die gestiegenen Kosten für Wärmepumpen sowie Engpässe bei Herstellung und Installation auf eine erschwerte Marktsituation hin.

Unsicherheit durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Wärmepumpen-Boom

Die politische Unsicherheit in der ersten Jahreshälfte aufgrund des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat Verbraucher verunsichert. Das Gesetz schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent erneuerbar sein sollen. Diese Regelung begünstigt die Verbreitung von Wärmepumpen, doch die Umsetzung hängt von den kommunalen Plänen zur Wärmeplanung ab.

Herausforderungen für die Branche

Die steigende Komplexität des Marktes führt zu Schwierigkeiten bei der Lieferung und Installation von Wärmepumpen. Obwohl die Hersteller ihre Produktionskapazitäten erweitert haben, bleibt die Preissituation aufgrund von Engpässen in der Handwerkerschaft vorerst angespannt.

Ausblick und Forderungen der Branche – Wärmepumpen-Boom

Trotz des Rückgangs bei Wärmepumpen verzeichnet die Heizungsbranche insgesamt ein Rekordjahr. Der BDH warnt jedoch vor Vorzieheffekten und betont, dass die Hersteller sich in einem anspruchsvollen Marktumfeld bewegen. In diesem Kontext fordert die Branche eine klare und angepasste Förderpolitik für Wärmepumpen, um die Planungssicherheit für Verbraucher zu gewährleisten.

Von Stosch Immobilien: Experten für Immobilienberatung und Wärmepumpen-Boom

In diesem dynamischen Marktumfeld ist eine kompetente Beratung unerlässlich. Hier kommt von Stosch Immobilien ins Spiel. Unter der Leitung von Florian von Stosch bietet das Unternehmen umfassende Immobilienberatung und verfügt über langjährige Erfahrung in der Branche. Für weitere Informationen besuchen Sie www.von-stosch.de

Jung kauft Alt

„Jung kauft Alt“

„In der Vielfalt der Immobilien liegt die Zukunft des Wohnens.“

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Neue Perspektiven für den Altbau-Kauf Jung kauft Alt

Die Bundesregierung kündigt ein wegweisendes Förderprogramm an, das den Altbau-Kauf revolutionieren soll. Das Wohneigentumsprogramm für Familien, genannt „Jung kauft Alt“, wird für die Jahre 2024 und 2025 ins Leben gerufen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernimmt die Abwicklung und unterstützt den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unter Einhaltung der BEG-Regeln.

Hintergründe und Visionen

Zusammenführung von Tradition und Zukunft: Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Altbau-Bestand mit dem wachsenden Bedarf an erschwinglichen Eigenheimen für Familien in Einklang zu bringen. Die Herausforderungen durch gestiegene Zinsen, hohe Sanierungskosten und geplante EU-Sanierungsvorgaben haben zu einer Senkung der Preise und einer geringeren Nachfrage bei unsanierten Altbauten geführt. „Jung kauft Alt“ soll Familien dazu ermutigen, solche Immobilien zu erwerben und zu sanieren.

Aktuelle Lage und Förderansatz: Derzeit gibt es lediglich eine KfW-Förderung für den Neubau, die jedoch wenig erfolgreich war. Aus diesem Grund wird die Förderung nun auf den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden erweitert.

Einblick in das „Jung kauft Alt“-Programm

Voraussichtliche Details der Förderung Jung kauft Alt:

  • Programmname: „Jung kauft Alt“
  • Zielgruppe: Junge Familien, die den Erwerb und die Sanierung eines Altbaus in Betracht ziehen.
  • Laufzeit: 2024 und 2025
  • Abwicklung: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Fokus: Kauf von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden mit BEG-regelkonformer Sanierungsauflage.
  • Voraussetzungen: Eine vorgesehene Sanierungsauflage, die sich an den BEG-Regeln orientiert.
  • Finanzierung: Die Mittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Visionäre Ziele der Förderung

Blick in die Zukunft des Immobilienmarktes:

  1. Förderung von bezahlbarem Wohnraum: Die Modernisierung von Altbauten soll energetisch sanierte Wohnungen schaffen und damit zur Stabilisierung der Miet- und Kaufpreise beitragen.
  2. Wirtschaftliche Impulse: Programme zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen sollen die Bauwirtschaft ankurbeln und neue Arbeitsplätze schaffen.
  3. Umweltschutz und Energieeffizienz: Die Sanierung energetisch ineffizienter Altbauten soll deren CO2-Ausstoß erheblich reduzieren und somit dem Umweltschutz und der Energieeffizienz dienen.
  4. Erhalt von kulturellem Erbe: Die Modernisierung unterstützt den Erhalt kulturell und architektonisch wertvoller Altbauten, die den heutigen Anforderungen gerecht werden.
  5. Stärkung der städtischen Infrastruktur: Die Sanierung von Altbauten kann dazu beitragen, bestehende Stadtstrukturen zu revitalisieren und die Infrastruktur besser zu nutzen, anstatt neue Baugebiete am Stadtrand zu erschließen.
  6. Demografischer Wandel: In Regionen mit Bevölkerungsrückgang kann die Sanierung von Altbauten Leerstände reduzieren und diese Gebäude wieder attraktiv für Bewohner machen.

Einblick in die Zukunft der Förderung Jung kauft Alt

Wann werden weitere Details bekannt? Die Bundesregierung wird voraussichtlich in Kürze weitere Details zur Altbau-Förderung ab 2024 bekannt geben. Interessierte können sich in unserem Newsletter (siehe unten) für Updates anmelden. Erleben Sie mit „Jung kauft Alt“ eine neue Ära auf dem Immobilienmarkt.

Von Stosch Immobilien – Ihr Wegweiser im Immobiliendschungel Jung kauft Alt

Florian von Stosch und sein Team von Stosch Immobilien stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Besuchen Sie www.von-stosch.de für weitere Informationen und aktuelle Angebote. Von Stosch Immobilien – Ihre Vertrauenspartner im Hamburger Raum und im Kreis Pinneberg.

Warum einen Immobilien Maklervertrag abschließen?

Warum einen Immobilien Maklervertrag abschließen?

Immobilien Maklervertrag: Der Immobilienmarkt ist riesengroß und viel zu oft ist es in manchen Orten nicht einfach, eine Wohnung oder ein Haus zu finden. Wenn es einem nun zu viel Stress bedeutet, selbst zu suchen, kann der Dienst eines Immobilienmaklers in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, den Vertrag eines Maklers immer genau zu lesen. Immer wieder kommt es vor, dass einige Makler rechtswidrige Klauseln in deren Verträgen unterbringen. In jedem Falle wird der Kunde durch diese Klauseln enorm benachteiligt. Von Stosch Immobilien möchte Sie darüber informieren, worauf Sie achten sollten und welche Rechte Ihnen als Verbraucher zustehen.

Maklervertrag

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Immobilien Maklervertrag bei Kauf oder Miete bzw. Vermietung abschließen

Es ist für Interessenten nicht einfach, sich in dem enorm großen Angebot des Immobilienmarktes einen Überblick zu verschaffen. Eine einfache Lösung für dieses Problem ist es, einen Immobilienmakler zu beauftragen, um das gewünschte Objekt rasch und einfach zu finden. Sicherlich erhält der Immobilienmakler für seine Tätigkeit eine Provision und wir zeigen Ihnen auf, worauf Sie achten sollten, wenn ein Vertrag geschlossen wird.

Gesetzlich geregelt – Warum einen Immobilien Maklervertrag abschließen?

Bei einem Immobilien Maklervertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Interessenten und einem Makler. Diese Verträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch nach Paragraf 652 ff. geregelt. Durch diesen Vertrag ist nicht nur der Makler verpflichtet, für den Interessenten ein geeignetes Objekt zu finden. Auch der Interessent verpflichtet sich nach erfolgreichem Abschluss eine Provision an den Makler zu bezahlen.

Damit eine Maklertätigkeit zustande kommt, bedarf es in den meisten Fällen mindestens 3 Personen und der Vertrag bedarf keiner besonderen Form. Es wird jedoch empfohlen, den Vertrag immer schriftlich zu schließen. Da jedoch aus verschiedenen Gerichtsurteilen hervorgeht, dass Maklerverträge einige Lücken aufweisen, wurden folgende Regelungen festgelegt. Diese Regelungen erfolgten durch Rechtsprechung.

Das Widerrufsrecht beim Immobilien Maklervertrag

In den meisten Fällen wird der Vertrag mit einem Makler nicht in dessen Büro geschlossen. Verträge werden im vielen Fällen per Telefon, Internet oder mittels E-Mail geschlossen. Grundsätzlich besitzt der Interessent ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Ein Makler ist in jedem Falle dazu verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages den Interessenten darauf hinzuweisen. Vergisst der Makler auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, kann diese Frist auf 1 Jahr und 14 Tage verlängert werden. Das bedeutet für den Makler, dass er auch bei einer erfolgreichen Vermittlung seine Provision wieder verlieren kann.

Verbotene Klauseln in Maklerverträgen

Es kommt leider immer wieder vor, dass in Immobilien Maklerverträgen verbotene Klauseln untergebracht sind. Eine davon ist es, dass schon vor Abschluss eines Hauptverfahrens eine Provision zu bezahlen ist. Diese Klausel verstößt gegen die gesetzliche Vorgabe eines Maklervertrages. Im Großen und Ganzen sind solche Klauseln unwirksam. Dies gilt auch für Kosten, die für eine Verkaufspreisanalyse gestellt werden. Auch diese Forderung ist gesetzwidrig.

Die Maklerprovision

Es gibt keine gesetzliche Festlegung der Höhe der Provision, die an einen Makler zu bezahlen ist. In jedem Falle muss in einem Maklervertrag fest verankert werden, wer die Provision an den Makler zu bezahlen hat. Die übliche Höhe der Provision liegt zwischen 3 und 7 Prozent des im Kaufvertrag festgehaltenen Wertes.

Die genannten Punkte sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind. Sicherlich gibt es mehrere Punkte und Faktoren. Von Stosch Immobilien beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu Maklerverträgen.

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Kaufberatung für Immobilien

Kaufberatung für Immobilien, eine enorm gute Idee

Kaufberatung für Immobilien : Insbesondere, wenn man sich zum ersten Male dazu entschließt, eine Immobilie zu kaufen, tauchen viele Fragen auf. Egal ob es sich dabei um ein Haus oder eine Wohnung handelt, fehlt doch die Erfahrung, wie alles abläuft. Daher ist es äußerst empfehlenswert, einen guten Immobilienmakler bei offenen Fragen zu kontaktieren. Viele Immobilienmakler bzw. viele Ingenieure bieten Ihnen eine Kaufberatung an. Ein Immobilienmakler kann Ihnen bezüglich der ortsüblichen Preise weiterhelfen und alle Schritte, die für einen Kauf einer Immobilie wichtig sind, erklären.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch mit Ihrem Immobilienmakler Dipl. Ing (Arch FH) Florian von Stosch.

Kaufberatung für Immobilien

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Wie läuft eine Kaufberatung für Immobilien ab?

Bei einer Kaufberatung steht Florian von Stosch Ihnen nicht nur als Berater zur Seite. Aktiv prüft er die Substanz der jeweiligen Immobilie und gibt fachgerechte Einschätzungen hierzu ab. Herr von Stosch ist nicht nur Bausachverständiger, Ingenieur, Betriebswirt und Makler. In erster Linie ist er ein Mensch, der seinen Kunden und Klienten stets auf Augenhöhe begegnet und mit viel Empathie nach dem richtigen Objekt für jeden Interessenten sucht. Eine Kaufberatung für Immobilien läuft immer in den folgenden Schritten ab:

Die Vorbesprechung

Der Immobilienmakler überprüft alle notwendigen Unterlagen der Immobilie sowie den Preis. Des Weiteren bereitet der Immobilienmakler alles für einen Besichtigungstermin vor, dazu gehört es auch, alle Auskünfte über die Immobilie schon vorher abzuklären. Um am Besichtigungstermin keinen Stress für den Käufer aufkommen zu lassen, wird die Besichtigung schon vorab durchgesprochen.

Der Tag der Besichtigung

Bei der Besichtigung prüft der Makler das Objekt durch das Fachwissen und seine Erfahrung. Sollten irgendwelche Bauschäden bestehen oder Instandsetzungsarbeiten durchzuführen sein, wird der Makler dies sehr schnell herausfinden. Selbstverständlich kann ein Immobilienmakler auch etwaige Kosten für Reparaturarbeiten einschätzen.

Nachbesprechung nach der Besichtigung

Bei der Nachbesprechung nach dem Termin der Besichtigung werden alle die Immobilie betreffenden Erkenntnisse zusammengefasst. Der Immobilienmakler kann auch den Kaufpreis besser kalkulieren. Haben Sie nach der Besichtigung und der Nachbesprechung noch weitere Fragen, steht Ihnen der Makler jederzeit zur Verfügung. Sollten Fragen auftauchen, die der Makler nicht beantworten kann, kann er den Verkäufer kontaktieren und diese Fragen klären.

Was sollte bei einem Immobilienkauf beachtet werden?

Jeder gute Immobilienmakler bereitet sich schon vor einer Besichtigung vor und setzt eine Art Fragenkatalog auf, um nichts zu übersehen. Durch Informationen über das Objekt, die Ihr Makler von Stosch schon vorab erhält, kann er im Vorhinein den Marktpreis der Immobilie einschätzen. Eine Kaufberatung kann dadurch sehr viele Fragen beantworten und das Risiko, zu viel für das Objekt zu bezahlen, wird enorm verringert. Durch eine Kaufberatung für Immobilien hat der Käufer einen sehr großen Vorteil: Er erfährt von seinem Makler alle wichtigen Informationen und hat auch eine kleine Idee, wie die rechtliche Seite aussieht.

Eine Kaufberatung für Immobilien kann unvorhergesehene Kosten vermeiden

Als erfahrener Immobilienmakler kann Florian Von Stosch eine genaue Bestandsaufnahme des Objektes durchführen. Selbst wenn der Verkäufer sein Objekt in ein gutes Licht rückt, können eventuelle Mängel sehr schnell aufgedeckt werden. Gleichzeitig kann der professionelle Makler zu sämtlichen Problemen, welche das Objekt betreffend Lösungen vorschlagen. Auch die Nebenkosten, die bei einem Kauf einer Immobilie auftreten, kann ein Makler schon im Vorhinein sehr gut überblicken.

Beispiele für Extrakosten:

  • Instandhaltungskosten
  • Betriebskosten
  • notwendige Aufwendungen
  • und noch einige mehr

Die Vorteile einer Kaufberatung für Immobilien

Durch eine Kaufberatung kann der Käufer schon im Vorhinein eine Übersicht über die anfallenden Kosten bekommen. Der Immobilienmakler kann Sie auf die Besichtigung vorbereiten und auch das Objekt fachmännisch bei der Besichtigung beurteilen. Durch das Fachwissen des Maklers bleiben keine eventuellen Mängel unentdeckt.

Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler mit Erfahrung steht Ihnen jederzeit gerne für eine Kaufberatung zur Verfügung. www.von-stosch.de