GEG 2024

GEG 2024: Neuer Schwung für die Immobilienbranche

„Die Zukunft gehört denen, die an die Schönheit ihrer Träume glauben.“ – Eleanor Roosevelt

Mit dem Ziel, Bauherren und Gebäudeeigentümern mehr Planungssicherheit zu bieten, wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einer umfassenden Novellierung unterzogen. Die zahlreichen Änderungen, insbesondere im Hinblick auf den Austausch von Heizungsanlagen, stellen jedoch eine Herausforderung dar. In diesem Artikel werfen wir einen optimistischen Blick auf die Neuerungen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft getreten sind.

GEG 2024 Standardlizenz AdobeStock_529216048 bht2000

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GEG 2024 in der Zielgeraden

Am 29.09.2023 hat die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Ziellinie erreicht. Das umgangssprachlich als „Heizungsgesetz“ bekannte GEG hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen und wird in weiten Teilen planmäßig am 01.01.2024 in Kraft treten. Diese Entwicklungen bringen Klarheit für Gebäudeeigentümer und Kaufinteressenten gebrauchter Immobilien, auch wenn die neue Regelung, insbesondere § 71 und seine 16 Nachfolgeparagraphen, eine gewisse Komplexität aufweist.

Fokus auf Heizungsanlagen im GEG 2024

Die Novellierung des GEG setzt deutliche Akzente auf die Heizungsanlagen, um die Klimaziele 2045 zu erreichen. Der Austausch veralteter Anlagen wird gefördert, während neue Anlagen verstärkt erneuerbare Energien nutzen sollen. Was bedeutet das für die Praxis ab dem 01.01.2024?

Neubauten unter der Lupe

Für Neubauten, abhängig von ihrem Standort, gelten unterschiedliche Anforderungen. Neubauten in Neubaugebieten müssen ab 2024 mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Die Bauantragsdaten sind dabei entscheidend. In bestehenden Strukturen gelten ähnliche Anforderungen wie für Bestandsgebäude, wobei die Umsetzung erst nach Ablauf der kommunalen Wärmeplanungspflicht erfolgt.

Wege zur Erfüllung der 65%-EE-Pflicht

Die Erfüllung der 65%-EE-Pflicht für Heizungssysteme kann durch verschiedene Technologien erreicht werden, darunter Hausübergabestationen, Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen. Durch die jüngsten Änderungen ist sogar die Nutzung von Biomasseheizungen möglich, was zuvor ausgeschlossen war.

Bestandsgebäude: Erleichterung für Eigentümer

Eine erfreuliche Nachricht für Eigentümer bestehender Heizungen: Auch nach dem 01.01.2024 können funktionierende Anlagen weiterbetrieben und im Falle einer Störung repariert werden. Die Austauschpflicht für Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, bleibt bestehen, jedoch mit Ausnahmen für bestimmte Heizungsarten.

Wärmeplanung als Schlüssel zur Umsetzung

Die Gemeinden spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des GEG. Die Erstellung von Wärmeplänen bis 2026/2028 ist Pflicht, und sie geben Gebäudeeigentümern wichtige Informationen darüber, wie sie die 65%-EE-Anforderungen erfüllen können.

Übergangsfristen und Beratung für Eigentümer

Die Übergangsfristen im GEG 2024 bieten Spielraum für den Austausch von Heizungsanlagen. Eine Beratung vor dem Einbau einer neuen Anlage ist Pflicht und gibt Auskunft über die wirtschaftliche Perspektive unter Berücksichtigung der Wärmeplanung.

Herausforderungen und Chancen im GEG 2024

Obwohl das GEG 2024 einen klaren gesetzlichen Rahmen setzt, stehen Lösungen und Technologien in einigen Bereichen noch aus. Die Hoffnung liegt auf fortschrittlichen Heizungsanlagen und ausreichender Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen. Die Experten von von Stosch Immobilien, unter der Leitung von Florian von Stosch, stehen bereit, um Eigentümer durch den Prozess der Modernisierung zu begleiten und sicherzustellen, dass die Heizsysteme optimal zum Gebäude passen.

Erfahren Sie mehr über die Dienstleistungen von von Stosch Immobilien auf www.von-stosch.de und profitieren Sie von fundiertem Fachwissen im Immobilienbereich. Mit einem erfahrenen Team und einer klaren Mission unterstützt von Stosch Immobilien Eigentümer dabei, ihre Immobilienziele zu erreichen.

Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine umfassende Beratung bezüglich des GEG 2024 wird empfohlen, sich an einen Fachexperten zu wenden.

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