Immobilienbewertung Hamburg – Was zu beachten ist

Immobilienbewertung Hamburg – der Verkehrswert beim Verkauf einer Immobilie

Für die Grundstücks- und Immobilienbewertung Hamburg ist die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnisse wichtig. So wird ein Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.  Der Verkehrswert (oder auch Marktwert genannt) bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie.

Die Verkehrswertermittlung ist einheitlich vom Gesetzgeber im Baugesetzbuch geregelt.

Der Verkehrswert (Marktwert) nach dem § 194 BauGB:

„Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen und den tatsächlichen Gegebenheiten sowie Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks (oder des Bewertungsobjektes) ohne Berücksichtigung von persönlichen oder ungewöhnlichen Verhältnissen, zu einem bestimmten Stichtag (Wertermittlungsstichtag / Qualitätsstichtag) zu erzielen wäre.“

Was kompliziert klingt, ist im Grunde ganz einfach: Der Verkehrswert bestimmt den Immobilienwert.

Um eine Immobilienbewertung Hamburg vorzunehmen, benötigt ein Sachverständiger eine Vielzahl von Unterlagen: Flurkarte, Grundbuchauszüge, Flächenberechnungen, Bauzeichnungen, Mietverträge und noch einiges mehr.

Rund um das Thema „Immobilienbewertung Hamburg“ tauchen immer wieder verschiedene Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt.

Tipps und Themen rund um die Wertermittlung von Immobilien

Immobilienbewertung Hamburg – Warum ist sie so wichtig?

Grundsätzlich gilt: die korrekte Immobilienbewertung Hamburg hilft bei der Bestimmung des Versicherungswertes.

Die Wertermittlung richtet sich nach der sogenannten Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Immobilienwertermittlungsverordnung schafft klare Rechtsgrundlagen für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien.
Durch die neue Immobilienwertermittlungsverordnung wurde nicht nur der Beitritt der neuen Länder, der demografische Wandel sowie die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft berücksichtigt, sondern auch neue Aufgabenbereiche wie den Stadtumbau und die soziale Stadt. Irrelevante Regelungen aus der alten WertV wurden im Sinne einer Entbürokratisierung gestrichen. Neu hinzugekommen sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets. Die Vorschriften über die erforderlichen Daten zur Wertermittlung wurden ebenfalls umgestaltet.

Wer darf Grundstücke und Immobilien bewerten?

Die Bewertung von Grundstücken und Immobilien wird in der Regel durch qualifizierte Sachverständige für Grundstücksbewertung durchgeführt. Im Normalfall haben diese Sachverständigen eine wissenschaftliche Universitäts- oder Fachhochschulausbildung in Architektur, Bauingenieurwesen, Vermessungsingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Bauökonomie, Immobilienökonomie oder Raumplanung. Oder sie verfügen (zusätzlich) über mehrjährige Berufserfahrung und Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung. Echte Profis, denen Sie vertrauen können.

Immobilienbewertung Hamburg –  Diese Verfahren gibt es

Vergleichswertverfahren in der Immobilienbewertung Hamburg

Bei einem Vergleichswertverfahren werden die Kaufpreise solcher Grundstücke herangezogen, die aufgrund ihrer Werthaltigkeit mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (so genannte Vergleichsgrundstücke). Dieses Verfahren ist vor allem bei der Bewertung unbebauter Grundstücke und Eigentumswohnungen sehr gefragt. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer genügend großen Anzahl von Vergleichsobjekten. Grundsätzlich gilt: je spezifischer eine Immobilie ist, umso weniger ist das Vergleichswertverfahren für die Praxis geeignet (vgl. dazu: § 15 ImmoWertV).

Ertragswertverfahren in der Immobilienbewertung Hamburg

Bei dem Ertragswertverfahren ist der Wert der Gebäude getrennt vom Bodenwert auf der Grundlage des Ertrages zu ermitteln. Zur Ermittlung des Bodenwertes wird in der Regel das Vergleichswertverfahren genutzt. Das Ertragswertverfahren ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Ertragserzielung das entscheidende Kriterium für das Immobilieninvestment ist. Davon betroffen  sind vor allem Wohnobjekte ab drei Wohneinheiten, Gewerbeobjekte und so genannte Betreiberimmobilien wie etwa Hotels, Freizeitimmobilien und Krankenhäuser (vgl. dazu: § 17 – 20 ImmoWertV).

Sachwertverfahren in der Immobilienbewertung Hamburg

Bei dem Sachwertverfahren ist der Wert der baulichen Anlage, wie Gebäude, Außenanlagen und besondere Betriebseinrichtungen und der Wert der sonstigen Anlagen, getrennt vom Bodenwert nach Normalherstellungskosten zu ermitteln. Der Bodenwert wird jeweils nach dem bereits beschriebenen Vergleichswertverfahren ermittelt. Das Sachwertverfahren wird vor allem bei eigen genutzten Immobilien angewendet (Bsp.: Einfamilienhäuser; vgl. dazu: § 21 – 23 ImmoWertV).

Wie werden die Verfahren zur Immobilienbewertung angewandt?

Die drei beschriebenen Immobilienbewertungsverfahren sind in Deutschland durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normiert und werden in der gängigen Gerichtspraxis angewendet. Ergänzend dazu gibt es die Wertermittlungs-Richtlinien (WertR).

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