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Wärmepumpen auf Kurs

Wärmepumpen auf Kurs

„Wärmepumpen auf Kurs“ so sagte es Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck beim Wärmepumpengipfel in Berlin. Das Ziel wurde klar definiert: Bin 2030 sollen sechs Millionen Wärmepumpen in Deutschland verbaut sein. Heute sind es rund 1,4 Millionen Wärmepumpen. Nun kommt wohl ein Aufbauprogramm, was die Wärmepumpen auf Kurs bringen soll bzw. die Fachkräfte. Die Industrie reagiert entsprechend und baut Ihre Produktionskapazitäten aus.

Wärmepumpen auf Kurs

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2022 rund 230.000 Wärmepumpen

Wie kommt er zu dem Satz „Wärmepumpen auf Kurs“? Der Verbau und die Produktion von Wärmepumpen würden laut Habeck immer schneller gehen. Dieses Jahr werden voraussichtlich 230.000 Wärmepumpen neu installiert. 2021 waren es noch 154.000. 2023 sollen bereits 350.000 neue Wärmepumpen verbaut werden. Ziel in 2024 sei es, die 500.000er-Marke zu knacken. Die Industrie zieht mit und sagt die Möglichkeit der Lieferung zu.

Wärmepumpen auf Kurs Produktion

Milliarden werden von der Industrie investiert, um entsprechende Kapazitäten zu erhöhen. Die großen Hersteller haben rund drei bis vier Milliarden Euro als Investition in Europa angekündigt. Auch wird an hybriden Modellen gearbeitet, wo eine herkömmliche Heizung mit einer Wärmepumpe ergänzt wird. Dabei soll die Wärmepumpe die Gasheizung als Standard ablösen.

Wärmepumpen auf Kurs und wer verbaut die?

Fachkräfte sollen entsprechend ausgebildet werden. Der Fachkräftemangel soll mit dem Aufbauprogramm Wärmepumpe behoben werden. Das heißt, dass die Fortbildung im Bereich Wärmepumpen gefördert werden soll für Energieberater oder Fachkräfte im Handwerk. Wie die Zahl der Fachkräfte oder der willigen Fachkräfte dargestellt werden soll, stellen wir mal als Frage in den Raum.

Sonderregeln

Die Strompreisbremse soll die Förderung mittragen. Es soll dabei Sonderregeln für Eigentümer geben, die weg von fossilen Energieträgern zu Wärmepumpen wechseln, damit sie nicht bestraft werden, so Habeck. Wärmepumpen werden also als „grün“ angesehen. Ob das bei einem fast ungedämmten Haus aus den 70ern funktioniert, sei infrage zu stellen. Schließlich gab es in den 70ern schon mal einen Run auf Wärmepumpen der nicht angehalten hat und das bei ganz anderen Strompreisen. Auch ist die Warmwasserproduktion nach wie vor ein Thema.

Sie haben Anregungen oder Fragen zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns gerne, www.von-stosch.de

Indexmietenreform

Indexmietenreform Bundesratsinitiative aus Hamburg

Indexmietenreform soll in Hamburg Wahrheit werden. Der rot-grüne Hamburger Senat fordert eine Deckelung bei Indexmietverträgen für ganz Deutschland. So wurde es am 22. November beschlossen. Die Indexmietenreform soll dabei vorgeben, dass Indexverträge nicht mehr als 3,5 % pro Jahr steigen dürfen. Kommt also der Deckel für die Indexmieten und eine Indexmietenreform? So soll die Verteuerung der Lebenshaltungskosten gedämpft werden. So wurde die Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Anstiegs von Indexmieten verabschiedet. Damit folgt der Senat den Forderungen der Fraktion von SPD und Grünen in der Hamburger Bürgerschaft. Hier wird der Indexmietvertrag als „Falle“ betrachtet.

Indexmietenreform

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Indexmiete und Indexmietenreform

Bei einem Indexmietvertrag vereinbaren Mieter und Vermieter vertraglich, dass wenn die Verbraucherpreise steigen, auch die Kaltmiete für die Immobilie steigt. Leitlinie hierfür ist der Preisindex des Statistischen Bundesamtes. So können dann Wohnungsmieten angeboten werden. Siehe auch unseren Beitrag vom 24.11.2022, https://von-stosch.de/indexmietvertrag/ . Im Oktober lag die Teuerungsrate (=Inflationsrate) bei rund 10,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Indexmietenreform Schutz der Mieter

Das Ziel ist klar: Mit der Bundesratsinitiative sollen Mieter geschützt werden. Andernfalls drohen durch die hohe Inflation erhebliche Mietpreissteigerungen. Die drastischen Mieterhöhungen werden viele Hamburger Haushalte nicht leisten können. Zudem würden durch die Kappungsgrenze von 3,5 % Steigerung pro Jahr auch die ortsüblichen Vergleichsmieten geschützt werden. Andernfalls würden die Vergleichsmieten schlichtweg „durch die Decke“ gehen. Die letzten Mietspiegelerhebungen haben deutlich gezeigt, dass immer mehr und mehr Vermieter von Indexverträgen in der Hansestadt Gebrauch machen. So hat sich zwischen 2015 und 2021 die Zahl der Indexmietverträge mehr als verdoppelt und liegt aktuell bei rund 8 Prozent. Das entspricht rund 60.000 Haushalten. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sollen jetzt nicht noch von einer Preisspirale am Wohnungsmarkt gefolgt werden. Grund genug für die Forderung einer Indexmietenreform.

Weitere Pläne der Stadt Hamburg

Neben der Indexmietenreform plant Hamburg einen „neue“ Bodenpolitik. Dabei müssen öffentliche Unternehmen frei werdende Immobilien der Stadt anbiete. Dieses wurde ebenfalls am 22. November entschlossen. Auch hier wurden weitere Regelungen entschieden.

Weiterhin soll gesetzlich in Zukunft gegen Mietwucher vorgegangen werden – so Hamburgs Justizsenatorin A. Gallina (Grüne). Dabei fordert sie die einfachere Nachweismöglichkeit und härtere Bußgelder bei Mietwucher.  Bisher wurden diese Vorschläge aber abgelehnt. Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gerne, www.von-stosch.de

 

energetischen Modernisierung

energetischen Modernisierung – Chancen und Möglichkeiten

Momentan wollen wohl dank der steigenden Energiepreise wohl die meisten Menschen Ihr Haus oder Ihre Wohnung der energetischen Modernisierung unterziehen. Die steigenden, steigenden und steigenden nicht kalkulierbaren Rechnungen – wie sieht die Zukunft aus? Kann ich mir nächstes Jahr noch die Heizung erlauben? Die weiter steigenden Energiekosten veranlasse die Eigentümer in Ihre Häuser zu investieren energieeffizient zu sanieren.

energetischen Modernisierung

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energetischen Modernisierung – was bringt das denn eigentlich

Wenn wir mal ganz ehrlich sind, gewinnen Sie dreifach. Sie senken langfristig Ihren Energieverbrauch und damit Ihre Kosten. Sie werden so unabhängiger von dem Gas- oder Ölpreis und zukünftigen höheren Preisen. Zudem erhalten und steigern Sie den Wert Ihres Hauses. Ein geringerer Energiebedarf ist gerade in der jetzigen Zeit ein herausragendes Kennzeichen einer Immobilie. Hier gilt – Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Und drittens erwartet Sie deutlich erhöhter Wohnkomfort. Gerade von 50er oder 60er Jahre bauten ist bei fachgerechter Modernisierung bzw. Sanierung ein Quantensprung zu erwarten. Das Wohnklima wird sich entsprechend deutlich verbessern.

Und wann modernisieren?

Natürlich ist energetische Modernisierung auch eine Frage des Geldbeutels. Daher macht es Sinn Arbeiten durchzuführen, wenn Sie ohnehin Modernisieren. Sie wollen Ihre Fassade streichen – ja dann muss das Haus eh eingerüstet werden – ein wesentlicher Kostenpunkt – also würde es da auch Sinn machen, die Außenwand gleich mit zu dämmen, da Sie dadurch geringere Kosten hätten, als wenn Sie es als Einzelmaßnahme durchführen. Aber es macht auch oft Sinn Maßnahmen gemeinsam durchzuführen.  Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung: www.von-stosch.de

energetischen Modernisierung – was denn überhaupt machen?

Das kommt darauf an ….. Sie als Eigentümer entscheiden das. Wir können dabei nur Empfehlungen aussprechen. Von einer Einzelmaßnahme bis zur kompletten energetischen Modernisierung kann man quasi alles machen. Zudem sollte auch die Fördermöglichkeiten geprüft werden und auf Ihren persönlichen Geldbeutel abgestimmt werden bzw. wieviel Sie bereit sind zu investieren. Eines dürfte aber dabei klar sein: der Krieg in der Ukraine, die Pandemie und alle anderen Faktoren, die uns in die jetzige Lage manövriert haben, haben uns gezeigt, wie schnell sich die Lage auf den Energiemarkt für uns ändern kann. Es ist davon auszugehen, dass die Politik mehr Nachhaltigkeit auch in Form von energetischen Modernisierung stärker fördern und aber auch vorschreiben wird.

Rezessionsrisiko

Rezessionsrisiko und Zinsen

Rezessionsrisiko! Das ist deutlich vorhanden. Trotzdem hält die Europäische Zentralbank (EZB) wohl an ihrem Zinserhöhungskurs fest. So zumindest Notenbank-Vizechef Luis de Guindos am letzten Mittwoch auf der Finanzkonferenz in Madrid. Nach seiner Aussage soll gegen die Inflation angegangen werden und sich der „der Definition von Preisstabilität“ annähern.

Rezessionsrisiko

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Das Ziel trotz Rezessionsrisiko

Die EZB will dabei zwei Prozent Teuerung für die Euroräume anstreben. Das Ziel ist in weiter Ferne, war die Inflationsrate seit der Einführung des Euros noch nie so hoch. Im Oktober 2022 lag die Inflationsrate noch bei rund 10,5 Prozent. Ein Anzeichen für ein deutliches Rezessionsrisiko.

Entscheidung am 15. Dezember 2022

Am 15. Dezember ist die nächste Ratssitzung, auf der dann wohl entschieden wird, Zinserhöhung oder nicht. Nach der Aussage von Herrn de Guindios wird das Handeln, ob oder ob nicht wohl auf die EZB Prognose und die Inflationsrate im November ankommen. Dann werden auch neue Inflationsvorhersagen von den Volkswirten vorliegen und eine Prognose für 2025. Momentan ist aber davon auszugehen, dass die Inflation erst einmal in der aktuellen Höhe verweilt. Es stellt sich hier die Frage, ob es sich um eine langfristige Inflation oder eine Sprunginflation handelt. Die EZB wird entsprechend auch die Entwicklung der „Kerninflation“ und den „Zweitrundeneffekt“ beobachten, analysieren und entsprechend handeln.

Kerninflation und Zweitrundeneffekt

Hierbei werden zur Berechnung Preise, die hohen Schwankungen unterliegen, rausgerechnet, z.B. Lebensmittel oder Energie. Der Zweitrundeneffekt muss durch die EZB beachtet werden. Als Beispiel wären hier neue Lohnforderungen von Gewerkschaften z.B. zu nennen, die natürlich als Reaktion auf die stark gestiegene Inflation und damit Lebenshaltungskosten kommen. Liegt hier ein Rezessionsrisiko vor? Die EZB sagt, dass es durchaus zu negativen Wachstumsraten im vierten Quartal 22 und 1. Quartal 23 kommen kann. Eine Verlangsamung der Konjunktur oder auch eine Rezession reichen nicht aus, um die Inflation zu stoppen. Die EZB geht momentan aber auch davon aus, dass die Preisanstiege Anfang bis Mitte 23 sich verlangsamen. Anscheinend gehen Sie also von einem schwindenden Rezessionsrisiko aus.

Teuerung & Rezessionsrisiko

Die Volkswirtschaft spricht von „Teuerung“ (oder = Inflation), wenn das Preisniveau immer weiter in aufeinanderfolgenden Perioden ansteigt. Deflation ist das Gegenteil zur Inflation. Von Rezession spricht man, wenn die Wirtschaft nicht wächst, sondern schrumpft. Also könnte man es als Rückgang oder Abschwung bezeichnen. Sie wird am Bruttoinlandsprodukt gemessen.

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Grunderwerbssteuer 2023 Hamburg

Grunderwerbssteuer 2023 Hamburg wird in Hamburg erhöht

Grunderwerbssteuer 2023 Hamburg: Die Grunderwerbssteuer wird in Hamburg ab Januar 2023 von 4,5 %auf 5,5 % erhöht. So reagiert die Hamburger Regierung auf die angespannte Haushalssituation – nicht zuletzt aufgrund der Pandemie. Junge Familien sollen dabei besonders gefördert werden. Sie sollen bei Kauf eine geringe Grundsteuer – nämlich nur 3,5 % bezahlen. Als „junge Familie“ gilt, wer unter 45 ist und mindestens ein Kind hat. Gleiches soll auch für Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücke gelten.

Grunderwerbssteuer 2023 Hamburg

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Mehreinnahmen

Der gehobene Steuersatz soll Mehreinnahmen in Höhe von ca. 132 Millionen Euro in die Senatskasse spülen. Ob das nach dem Zinsanstieg noch der Realität entspricht, ist sicherlich fraglich. Mit der Anpassung auf 5,5 % liegt Hamburg immer noch im Mittelfeld bei der Grundsteuer.  Schleswig-Holstein ist mit den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und dem Saarland Spitzenreiter mit 6,5 %. Die Mehreinnahmen sollen in Klimaschutz-Förderprogramme der IFB und die größeren Stadtentwicklungsprojekte fließen.

Grunderwerbssteuer 2023 Hamburg der Druck wächst weiter

Gerade nach der Pandemie üben andere Parteien Kritik an der neuen Grunderwerbssteuer in Hamburg. Viele Unternehmen – auch in der Bau- und Immobilienbranche – seien wirtschaftlich bereits geschwächt. Auch der Neubau sei bereits durch Material- und Arbeitnehmerknappheit geschwächt. Die gestiegenen Baukosten und Zinsen lassen so die Frage aufkommen, ob es das richtige Signal ist, die Grunderwerbssteuer weiter zu steigern?

Grunderwerbssteuer – was ist das?

Die Grunderwerbssteuer wird einmal beim Erwerb von Immobilien fällig. Gern wird sie auch mit der laufend zu zahlenden Grundsteuer verwechselt.  So dürfen Käufer sich auf eine Mehrbelastung von rund einem Prozent bei Kauf in der Hansestadt einstellen. Bei einem Durchschnittskaufpreis von Einfamilienhäuser von ca. 650.000 bedeutete dies 6.500 € an Mehrkosten. Während der Hochphase am Immobilienmarkt waren aber die Einnahmen bereits von 2016 460 Millionen auf 600 Millionen Euro gestiegen.

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Rückgang der Immobilienpreise

Rückgang der Immobilienpreise – ist das gut

Rückgang der Immobilienpreise und das bei überall steigenden Preisen? Dabei ist aber der Kauf für eine Immobilie für die meisten Bundesbürger noch unerschwinglicher geworden. Alle Studien zeigen einen deutlichen Rückgang. Preise für Eigentumswohnungen und Häuser sind gemäß einer Studie des Finanzierungsvermittlers Interhyp aktuell im Vergleich zum zweiten Quartal (hier bereits zum 1. Quartal 0,9 % Rückgang) um 4,3 % gesunken.

Rückgang der Immobilienpreise

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Rückgang der Immobilienpreise und Zinsanstieg

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass durch die gestiegenen Zinsen der Rückgang ausgelöst wurde. Die Menschen können sich zu den ehemals noch „normalen“ Kaufpreisen kein Wohneigentum mehr leisten. Da die Zinsen sich quasi vervierfacht haben, ist die Leistungsrate verdoppelt. Nur mal, um das ehemals „normale“ zu erklären. Im Zeitraum 2012 bis 2022 hatten sich die bundesweiten Durchschnittspreise von 290.000 Euro auf 540.000 Euro entwickelt. Das entspricht einem Plus von 86 %. Grundlage der Studie warten rund Auskünfte von 500 Banken, Kreditgebern und Bausparkassen.

Auch Bundesbank bestätigt Rückgang der Immobilienpreise

Gab es noch in der ersten Jahreshälfte einen Boom bei Wohnbaukrediten, halbierte sich dieser bis September 2022. Im März waren noch 32 Milliarden Euro Wohnungsbaukredite an private Käufer ausgegeben worden. Im September nur noch 16 Milliarden.

Aussagen IVD

Der IVD spricht von einem „gedrehten Markt“. Dabei ist der Rückgang Preise verbunden mit einer steigenden Anzahl am Markt befindlicher Immobilien. Wohnungen und Häuser zum Kauf werden den Anbietenden eben nicht mehr aus der Hand gerissen. Noch nicht alle Verkäufer sind bereit im Preis herunterzugehen. Aber es wird voraussichtlich weitere Korrekturen der Zahlen geben. Ein weiterer Rückgang der Immobilienpreise ist mehr als wahrscheinlich. Das größere Angebot ist auf die gestiegene Vermarktungsdauer zurückzuführen. Dabei ist der Preis für Neubau pro Quadratmeter weiter gestiegen. In 2022 lag die Steigerung der Baupreise in Bayern bei rund 28 %. Daraus resultiert aber auch, dass es für Bauträger immer schwieriger wird, Ihre Immobilien an den Mann oder die Frau zu bringen.

Rückgang der Immobilienpreise auch bei Bauträgern nötig?

So hat die Studie der Interhyp auch gezeigt, dass die Preise für Neubauten von Bauträgern um dritten Quartal um rund 5 % gefallen sind. Unkalkulierbare Preissprünge, aber auch Knappheit der Baumaterialien sowie die steigenden Zinsen und Personalmangel machen es Bauträgern schwieriger und schwieriger. Dem gegenüber stehen Kaufwillige, die monatlichen Leistungsraten in Verbindung mit gestiegenen Lebenshaltungskosten bei hohen Baupreisen nicht bezahlen können.

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Grundsteuer 2022

Grundsteuer Erklärung 2022 Langsam wird es Zeit

Grundsteuer Erklärung 2022 für die Grundsteuerreform muss bis zum  31. Januar 2023 abgegeben werden. Ab 2025 sind dann die neuen Werte für die Grundsteuerabgaben wirksam. Beim Ausfüllen der Erklärung werden oftmals Fehler gemacht, die zu höheren Grundsteuern führen. An Platz 1 ist dabei die Wohnfläche als Fehlerquelle.

Grundsteuer

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Mehr Fläche, mehr Grundsteuer

Grundsätzlich gilt bei der Erklärung zur Grundsteuer: Desto mehr Fläche sie haben, desto mehr Grundsteuer ist später zu entrichten. Diese Aussage trifft beim Bundesmodell Grundsteuer, aber auch beim Flächenmodell Grundsteuer (alle Bundesländer außer Baden-Württemberg) zu. Die Dateneingabe für die Berechnung ist für viele Verbraucher undurchsichtig, Fachbegriffe erschlagen den Verbraucher. Aber welche Flächen gehören denn bei der Berechnung dazu?

Erfassung von Flächen für die Grundsteuererklärung

Alle Räume, die zum Wohnen genutzt werden, gehören grundsätzlich zur Wohnfläche. Abstellkammern oder Kellerräume gehören also nicht in die Wohnfläche. Auch ein häusliches Arbeitszimmer gilt als Wohnfläche. Bei Dachschrägen muss unter 1 m nicht gerechnet und zwischen 1 und 2 m Höhe nur die Hälfte angesetzt werden (bei 45 Grad Dachneigung).

Aber auch Nutzflächen fallen mit in die Ermittlung zur Grundsteuer. Nutzflächen sind i.d.R Flächen, die insbesondere betrieblichen Zwecken dienen und die keine Wohnflächen sind. Damit fallen auch zum Teil Gartenhäuser oder Garagen mit in die Berechnung. Aber auch hier haben einige Bundesländer wieder Ausnahmen. In Bayern gelten z.B. 50 m² Nutzfläche Garage als „Freibetrag“. Balkone oder Terrassen oder Loggien sind in der Regel nur zu einem Viertel anzugeben.

Grundsteuer weitere Fehler bei der Eingabe

Bereiten Sie sich auf die Grundsteuererklärung in Ruhe vor. Für die Angaben benötigen Sie unter anderem Grundstücksfläche, Grundbuchinformationen, Baujahr, Wohnfläche oder Bodenrichtwert. Gerade beim Bodenrichtwert sollten Sie darauf achten, den richtigen Wert anzugeben. Dieses sind in der Regel online über das Bodenrichtwertinformationssystem abrufbar. Der Stichtag auf den Sie sich beziehen ist der 1.1.2022. Aber auch die Frist 31.1.23 sollte unbedingt erfüllt werden.

Einfach mal nicht abgeben?

Ist keine Option. Sie riskieren eine Strafe. Dabei können Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wenn Sie keine Grundsteuererklärung abgeben, laufen Sie Gefahr, vom Finanzamt geschätzt zu werden. Auch gilt es bei vorsätzlich falschen Angaben als Steuerhinterziehung.

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Vorsorge – diese Dokumente sollten da sein

Vorsorge besser als Nachsorge

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wir Menschen sind verletzlich. Das wird uns gerade in den jetzigen Krisenzeiten bewusst. Vollmachten, Verfügungen, Unfall – es kann einfach viel passieren. Nach dem Motto „haben ist besser als brauchen“ ein paar Überlegungen dazu. Für Firmeninhaber oder Leute mit erheblichen Vermögen aber auch für „Otto normal“ sollte in der Regel ein Steuerberater oder Jurist ggf. beide hinzugezogen werden.

Vorsorge

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Vorsorge nach Corona

Corona hat uns zuletzt gezeigt, wie verletzlich wir doch sind. Wie schnell kann man krank werden oder sogar sterben. Es ist daher gut, für den Ernstfall Vorsorge zu treffen. Wie ein Versicherung – wenn wir sie nicht brauchen ist es „ärgerliche“ Geld, wenn wir sie brauchen können wir uns glücklich schätzen.

Vorsorge – Das Testament

Das Berliner Testament oder auch Ehegattentestament ist das wohl bekannteste Testament. So werden die Ehepartner Alleinerben und die Kinder erben erst dann, wenn die Ehegatten beide verstorben sind. Bei anderen Testnamensformen kann es zu Erbengemeinschaften kommen. Hier kommt es oftmals zu Problemen, sollten minderjährige Kinder zu den Erben gehören. Hierbei wird das Vormundschaftsgericht dann für die Interessen der Kinder einstehen. Das kann gerade bei eigenen Betrieben recht kritisch sein. Der Erbvertrag ist eine Alternative, wenn z.B. alle Erben volljährig sind. Hierbei regelt der Erbvertrag, wer was bekommt oder ob Ausgleichszahlungen zu leisten sind, er muss allerdings notariell beurkundet werden. Für die Vorsorge ist ein Testament unerlässlich, es sollte aber mit Jurist und Steuerberater abgestimmt werden.

Die Patientenverfügung

Was passiert, wenn Sie langfristig ausfallen? So enthält bei der Vorsorge die Patientenverfügung einen juristischen Teil und einen ärztlichen Teil – was passiert, wenn was passiert. Eine Route, die die Ärzte einzuhalten haben, ansonsten hält sich der Arzt an den „Standardfahrplan“. Vorlagen findet man mehr als genug mit verschiedensten Textbausteinen. Aber man sollte mit seinem Hausarzt doch einmal das Gewünschte besprechen, ob man denn auch das wirklich veranlasst hat, was man will und die Dinge aus ärztlicher Sicht klar formuliert sind.

Vorsorge – die Vorsorgevollmacht

Wer soll Ihre Geschäfte weiterführen, wenn Sie ausfallen? Wer ist Bevollmächtigter und was soll er/sie tun? Hier ist wohl am meisten Vertrauen gefordert für den Geschäftsinhaber. Wem traut man zu, sich selbst zu vertreten? Soll es auf zwei Personen aufgeteilt werden? Des Weiteren sollte besprochen werden, wofür die Vollmacht gelten soll. Eine Vorsorgevollmacht wird also sehr stark individuell an die Wünsche des Vollmachtgebenden angepasst. Daher ist hier dringend die Hilfe eines Experten gefragt.

Betreuung

Was, wenn wir nicht mehr entscheiden können? Hier wird das Familiengericht tätig und stellt einen Handlungsbevollmächtigten. Die Betreuung ist das staatliche Instrument, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Aber man kann für den Fall der Fälle jemanden benennen – das berücksichtigt das Gericht. Eine Betreuung führt nicht zur Entmündigung.

 

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Indexmietvertrag

Indexmietvertrag – das kann teuer werden

Indexmietvertrag – wer den unterschrieben hat, kann ggf. mit heftigen Mieterhöhungen rechnen und zwar in Höhe der Inflationsrate. Warum ist das so? Ein Indexmietvertrag orientiert sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und nicht z.B. an der ortsüblichen Miete. .

Indexmietvertrag haben Vor- und Nachteile. Immer gibt es zwei Medaillenseiten. Momentan überwiegen die Nachteile nach Mietervereinen. Der vom statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für Lebenshaltung ist Grundlage für die Anpassung beim Indexmietvertrag. Er entspricht also quasi der Inflationsrate. Dabei gilt, dass die Indexmiete nur einmal im Jahr angehoben werden darf. Die Mieterhöhung ist dem Mieter schriftlich mitzuteilen und greift dann aber dem übernächsten Monat. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt: sinken die Verbraucherbreise geht die Miete auch wieder nach unten (wenn es vom Vermieter eingefordert wird).

Indexmietvertrag

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Indexmietvertrag und Inflation

Laut Statistischen Bundesamt lag die Inflation im Oktober 2022 bei 10,4 %. Das kann dadurch zur bösen Überraschung bei einem bereits bestehende Indexmietvertrag führen. Mietervereine fordern daher das Eingreifen der Politik und warnen vor dem Abschluss einen solchen Vertrages. In Dresden wurde bei den Indexmietverträgen eine Steigerung um 7,94 % bisher beobachtet, das entspricht im Schnitt ca. 60 Euro im Monat. Viele Vermieter haben bereits den Indexmietvertrag für sich erkannt und verwenden ihn. Für Mieter ist fehlender Verhandlungsspielraum Grund einen derartige Vertrag zu unterschreiben, so der Bund. Gerade in Metropolregionen ist Wohnungsknappheit deutlich spürbar.

Indexmietvertrag oder doch lieber eine Staffel?

Wir empfehlen i.d.R. die Staffelvereinbarung. Sie ist eine faire Regelung sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Zudem ist die Aufklärung über Vor- und Nachteile wichtig, sowohl für Mieter als auch für Vermieter bei einer Wohnung oder einem Haus. In der nahen Vergangenheit waren sicherlich Mieterhöhungen durch Indexmietvertrag die Ausnahme. Jetzt ist dafür mit einer deutlichen Steigerung zu rechnen. Es ist hier die Frage, ob wir von einer längerfristigen Inflation reden oder einer Sprunginflation. Allerdings gibt es bei den Indexmietverträgen keine Verjährung der Ansprüche, so dass bei der Anpassung der Miete die Veränderung des Verbraucherpreisindexes greift. So haben in Dresden Mieter, die seit 2015 keine Erhöhung erhalten haben auf einmal eine Erhöhung von ca. 19% erhalten. Auch gilt die Mietpreisbremse nicht für den Indexmietvertrag.

Einfach akzeptieren

Hier wird von den Experten empfohlen die Mieterhöhung einfach zu akzeptieren. Es gäbe im Mietrecht momentan keine Grenze für Erhöhungen aus Indexmieterhöhungen. Klar, dass die Forderung laut wird die Anwendbarkeit der Kappungsgrenze auch bei Indexmietverträgen durchzusetzen. Selbstverständlich gibt es hier auch entsprechende Gegenstimmen von z.B. Haus & Grund, die anführen, dass all die „guten Jahre mit niedriger Inflation diese Vorteile auf Mieterseite genießen, jetzt aber die Nachteile einer höheren Inflation einseitig den Vermietern zuweisen“. Die Linksparteil hat aktuell einen Antrag beim Bundestag auf Abschaffung der Indexmiete gestellt.

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Strom- und Gaspreisbremse

Strom- und Gaspreisbremse – Stand der Dinge

Strom- und Gaspreisbremse, aber auch die Soforthilfe im Dezember sollen die Bevölkerung entlasten. Die Energiekrise macht es notwendig. Die aktuellen Temperaturen sprechen für sich. Ein „kleines“ Update.

Strom- und Gaspreisbremse

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Strom- und Gaspreisbremse – gestiegene Strom- & Gaspreise

Gas- und Strompreise sind gestiegen. Dabei lagen die Preiserhöhungen im Durchschnitt für Betriebe bei 70 %. Aber lange nicht alle Betriebe in Deutschland können mal eben so die gestiegenen Preise an die Kunden weitergeben. Kommt jetzt die Schieflage für viele Betriebe? Der Bund und die Länder haben sich bereits am 2.11.2022 auf die Strom- und Gaspreisbremse geeinigt. Im Dezember soll dann auch für Gas- und Fernwärmekunden die Abschlagszahlung übernommen werden. So soll eine bezahlbare Basisversorgung für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch private Haushalte sichergestellt werden. Dann soll aber Januar 2023 die Strompreisbremse und m März 23 die Gaspreisbremse kommen.

Dezember 2022

Das Erdgas-Soforthilfegesetz von der Bundesregierung stellt die Weichen für die einmalige Sonderzahlung im Dezember. Dabei werden sowohl Handwerksbetriebe als auch Haushalte von der Abschlagszahlung für Gas und Wärme im Dezember befreit. So soll der Zeitraum bis zum endgültigen Beschluss der Gaspreisbremse überbrückt werden. Die Zahlung geht dabei von der Abschlagszahlung für September 2022 als Grundlage aus. Diese wird durch die Energielieferanten als Gesamtjahresverbrauch prognostiziert und durch zwölf geteilt und mit dem Dezember Gasverbrauch multipliziert. Heißt Prognose Heizverbrauch 2022 geteilt durch 12-mal den Gaspreis Dezember 2022. So soll weiterhin ein Anreiz zum Sparen angeregt werden, da die Entlastung ja an den prognostizierten Gasverbrauch gekoppelt ist. Wer nämlich mehr als den prognostizierten Betrag verbraucht, darf den aus eigener Tasche bezahlen. Verbraucher mit Einzugsermächtigung für den Gaslieferanten müssen nichts dabei tun, Daueraufträge müssen entsprechend angepasst werden.

Strom- und Gaspreisbremse Stand der Dinge

Aktuell soll die Strom- und Gaspreisbremse in einem Umlaufverfahren bis 28.11. beschlossen werden. Ursprünglich war hier der 18.11. Deadline. Da es aber viele ungeklärte Fragen gab, wurde der endgültige Beschluss um 10 Tage verlegt. Danach muss der Beschluss noch durch den Bundestag und Bundesrat. Dabei soll laut Habeck alles bis Mitte Dezember geregelt sein und die Gesetze zum 1.1. wirksam helfen. Es gibt also noch Klärungsbedarf in der Politik.

Bei der Gaspreisbremse soll ab März 2023 bis April 2024 der Gaspreis auf 12 Cent/ kWh, bei Fernwärme auf 9,5 Cent gedeckelt werden. Dieser Deckel gilt für 80 % des Vorjahresverbrauches. Auch hier gilt wieder die Jahresprognose, dass der Verbraucher weiter zum Sparen animiert wird. Am 22.11. wurde verkündet, dass dei Gaspreisbremse rückwirkend bereits zum 1.1.23 greifen soll. Bei der Strompreisbremse erwartet man ähnliches. Hier gelten dann wohl 40 Cent pro kWh und auch 80 %. Die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse soll über den 200 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfond laufen. Auch soll es eine Härtefallregelung geben.

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