Vorsorge – diese Dokumente sollten da sein

Vorsorge besser als Nachsorge

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wir Menschen sind verletzlich. Das wird uns gerade in den jetzigen Krisenzeiten bewusst. Vollmachten, Verfügungen, Unfall – es kann einfach viel passieren. Nach dem Motto „haben ist besser als brauchen“ ein paar Überlegungen dazu. Für Firmeninhaber oder Leute mit erheblichen Vermögen aber auch für „Otto normal“ sollte in der Regel ein Steuerberater oder Jurist ggf. beide hinzugezogen werden.

Vorsorge

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Vorsorge nach Corona

Corona hat uns zuletzt gezeigt, wie verletzlich wir doch sind. Wie schnell kann man krank werden oder sogar sterben. Es ist daher gut, für den Ernstfall Vorsorge zu treffen. Wie ein Versicherung – wenn wir sie nicht brauchen ist es „ärgerliche“ Geld, wenn wir sie brauchen können wir uns glücklich schätzen.

Vorsorge – Das Testament

Das Berliner Testament oder auch Ehegattentestament ist das wohl bekannteste Testament. So werden die Ehepartner Alleinerben und die Kinder erben erst dann, wenn die Ehegatten beide verstorben sind. Bei anderen Testnamensformen kann es zu Erbengemeinschaften kommen. Hier kommt es oftmals zu Problemen, sollten minderjährige Kinder zu den Erben gehören. Hierbei wird das Vormundschaftsgericht dann für die Interessen der Kinder einstehen. Das kann gerade bei eigenen Betrieben recht kritisch sein. Der Erbvertrag ist eine Alternative, wenn z.B. alle Erben volljährig sind. Hierbei regelt der Erbvertrag, wer was bekommt oder ob Ausgleichszahlungen zu leisten sind, er muss allerdings notariell beurkundet werden. Für die Vorsorge ist ein Testament unerlässlich, es sollte aber mit Jurist und Steuerberater abgestimmt werden.

Die Patientenverfügung

Was passiert, wenn Sie langfristig ausfallen? So enthält bei der Vorsorge die Patientenverfügung einen juristischen Teil und einen ärztlichen Teil – was passiert, wenn was passiert. Eine Route, die die Ärzte einzuhalten haben, ansonsten hält sich der Arzt an den „Standardfahrplan“. Vorlagen findet man mehr als genug mit verschiedensten Textbausteinen. Aber man sollte mit seinem Hausarzt doch einmal das Gewünschte besprechen, ob man denn auch das wirklich veranlasst hat, was man will und die Dinge aus ärztlicher Sicht klar formuliert sind.

Vorsorge – die Vorsorgevollmacht

Wer soll Ihre Geschäfte weiterführen, wenn Sie ausfallen? Wer ist Bevollmächtigter und was soll er/sie tun? Hier ist wohl am meisten Vertrauen gefordert für den Geschäftsinhaber. Wem traut man zu, sich selbst zu vertreten? Soll es auf zwei Personen aufgeteilt werden? Des Weiteren sollte besprochen werden, wofür die Vollmacht gelten soll. Eine Vorsorgevollmacht wird also sehr stark individuell an die Wünsche des Vollmachtgebenden angepasst. Daher ist hier dringend die Hilfe eines Experten gefragt.

Betreuung

Was, wenn wir nicht mehr entscheiden können? Hier wird das Familiengericht tätig und stellt einen Handlungsbevollmächtigten. Die Betreuung ist das staatliche Instrument, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Aber man kann für den Fall der Fälle jemanden benennen – das berücksichtigt das Gericht. Eine Betreuung führt nicht zur Entmündigung.

 

Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gern unter www.von-stosch.de

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