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Immobilien im Alter

Immobilien im Alter: verkaufen oder doch lieber behalten?

Die Bedürfnisse jeder Person ändern sich im Verlauf eines Lebens. Genauso ändern sich die Ansprüche an die eigene Immobilie im Laufe eines Lebens. Sie stehen also gerade vor der Frage als Immobilieneigentümer ihre Immobilien zu behalten oder zu veräußern? Was spricht für den Verkauf? Was spricht dagegen? Und was für Alternativen gibt es?

Immobilien im Alter: welche Gründe sprechen gegen einen Verkauf?

Die Gründe, warum sich ein Eigentümer nicht von seinem Haus trennen will, sind meist vor allem emotional. Sie haben selbst als Eigentümer in der Immobilie gelebt, fühlen sich dort und nur dort zu Hause und das Haus verbinden sie mit vielen Erinnerungen. Die Immobilien im Alter bilden für sie Grundlage und Lebensinhalt. Schließlich sind ihre Kinder dort aufgewachsen und wegen der Großzügigkeit ist das Haus an den verschiedenen Feiertagen aber auch zu Geburtstagen Treffpunkt für ihre ganze Familie. Zudem fühlen sie sich in der Nachbarschaft wohl, haben dort ihren sozialen Anschluss. Ob Schützenverein oder Tennisverein, ob langjährige Freunde oder die Nachbarin, die man schon seit 30 Jahren kennt. Immobilien im Alter haben einen hohen emotionalen Wert. Hinzu kommt erschwerend, dass Immobilien im Alter zu verkaufen mit viel Unsicherheit bzw. Angst verbunden sind. Denn Veränderungen würden anstehen. Allerdings gibt es auch Gründe, über einen Verkauf nachzudenken.

Immobilien im Alter: welche Gründe sprechen für den Verkauf?

Da wir mehr oder minder täglich mit der Generation 65+ ähnliche Gespräche über den Verkauf der Immobilien führen wissen wir, dass pro und contra für den Verkauf einer Immobilie bzw. die passenden Immobilien im Alter gut argumentiert und vor allen Dingen auch für sie die richtige Entscheidung sein soll. Die häufigsten Gründe, warum Eigentümer darüber nachzudenken ihre Immobilien im Alter zu verkaufen sind folgende:

  • die Immobilien im Alter sollen etwas kleiner sein sollte also das große Haus gegen eine kleinere Eigentumswohnung getauscht werden
  • durch die Größe bedingt, steht auch immer viel Arbeit auf dem Tagesplan. Zudem sind die Ausgaben durch großes Grundstück oder den großen Garten auch höher als bei kleinen, „handlichen“ Immobilien im Alter
  • das Haus oder die Wohnung ist nicht altersgerecht und entsprechende Umbaumaßnahmen werden mehr und mehr erforderlich
  • da die Immobilien den Sechzigern und Siebzigern erbaut wurde, werden verschiedene Renovierungsarbeiten mehr und mehr notwendig. Sie als Besitzer möchte sich jedoch auch aus Altersgründen weder mit den Renovierungsarbeiten noch mit dem dafür notwendigen Kosten belasten

Immobilien im Alter: der Verkaufserlös

Immobilien im Alter werden auch durch viele Eigentümer verkauft, damit der Erlös anderweitig verwendet werden kann. Schließlich hat man sein Leben lang auf das Haus gespart und möchte jetzt noch ein wenig leben. Der Grund für den Verkauf des eigenen Hauses oder der eigenen Eigentumswohnung hat also auch oftmals finanzieller Natur. So ist es oft der Fall, dass Besitzer sich von ihrer Immobilie trennen wollen um so ihre Rente aufzubessern oder das Geld für ihren Alterssitz in der Seniorenresidenz verwenden wollen. Häufig ist es aber auch nur der Grund dass die Immobilien im Alter gemietet werden sollen. Man möchte Verantwortung abgeben. Denn Eigentum verpflichtet. Den Lebensabend Miete verbringen, umso sorgenfrei das Leben zu genießen. Aber auch Wünsche wie eine Weltreise oder ein kostenintensives Hobby, werden oftmals Zusammenhang mit Immobilien im Alter angeführt. Bei größeren Immobilienbesitz sind aber auch steuerliche Gesichtspunkte zu bedenken. Vielleicht wollen sie ihren Kindern schon zu Lebzeiten einen Teil des Erbes schenken, umso späterer Erbschaftssteuer zu reduzieren. Oder sie wollen schlichtweg einfach verhindern dass es bei mehreren Erben durch eine Erbengemeinschaft zu späteren Streitigkeiten kommt. Oder es keine Erben gibt und sie beschließen ihr hart erarbeitetes Vermögen im Alter auf zu brauchen. Die Gründe sich mit Immobilien im Alter auseinanderzusetzen können also verschiedenes sein. Wir sehen uns hier als beratend nicht als Wegweiser. Denn es muss ihr Weg sein, solange sie noch selbst entscheiden können.

Immobilien im Alter: die neue Wohnsituation

Sie überlegen sich ihre Immobilie zu verkaufen, sie überlegen sich neu zu orientieren. Zum Verkauf einer Immobilie gibt es aber auch durchaus andere Möglichkeiten. Ein Haus zu verkaufen bedeutet also nicht automatisch darin nicht mehr wohnen zu können. Ihre Immobilien im Alter können nach wie vor ihre Immobilien bleiben. Hierzu sollen einmal drei Möglichkeiten dargestellt werden:

  • Wohnrecht: Käufer können ihrem Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Dieses zum Beispiel häufig der Fall, wenn sich mehrere Wohnungen in dem Haus befinden, oder die Käufer das Haus oder die Wohnung als Anlage erwerben, um sie erst später selbst zu beziehen. Dabei muss gesagt werden dass ein lebenslanges Wohnrecht nicht nur die Verkaufschancen sondern auch den Verkaufserlös reduziert. Ein Wohnungsrecht bei Immobilien im Alter wird im Grundbuch eingetragen. Sie werden also als Verkäufer einen reduzierten Kaufpreis erhalten.
  • Leibrente: bei der Leibrente verkauft der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung und erhält im Gegenzug den Kaufpreis als monatliche, lebenslange Zahlung. Auch hier kann ein Wohnrecht eingetragen werden.
  • Umkehrhypothek: bei der Umkehrhypothek wird die Immobilie an einen Darlehensgeber veräußert, zum Beispiel eine Bank. In dem Vertrag wird dann die Kaufpreiszahlung entweder als eine Summe oder in monatlichen Raten als monatliche Rente vereinbart. Der Besitzer erhält dabei ein lebenslanges Wohnrecht. Nach dem Tod des Eigentümers wird dann der Darlehensgeber zum neuen Eigentümer.

Bei Immobilien im Alter sind also eine Menge Überlegungen anzustellen, ob der Verkauf der Immobilie sinnvoll ist oder nicht, ob der Verkauf der Immobilie gewünscht ist oder nicht. Solange sie das Ruder in der Hand haben können Sie entscheiden. Es sind also ihre Bedürfnisse und Wünsche, die das weitere Vorgehen bestimmen. Von Stosch Immobilien sieht sich hier als Berater, als unabhängige Person, die ihnen Möglichkeiten aufzeigt. Nach wie vor muss es ihre Entscheidung sein und nach wie vor müssen alle Seiten beleuchtet werden. Was spricht für den Verkauf, was spricht dagegen? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen, kostenfreien Beratungstermin mit dem Team von von Stosch Immobilien. Als Dekra zertifizierter Immobilienmakler beraten wir Sie umfassend mit Qualitätsgarantie.

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Immobilie im Alter

Die Immobilie im Alter? Was passiert mit ihrem Immobilienvermögen im Alter?

Sich rechtzeitig Gedanken zu machen, über die Verwendung des Immobilienvermögens, bevor es andere tun.

Wo wollen sie im fortgeschrittenen Alter wohnen? Wie soll ihre Immobilie im Alter aussehen? Als Immobilieneigentümer der Generation 65-Plus, machen sich viele Haus- oder Wohnungseigentümer Gedanken, wo sie denn später wohnen wollen. Früher war es normal, irgendwann jung ein Haus zu bauen darin alt zu werden. Die heutige Generation 65+ zeigt, dass er die Immobilie an die eigenen Lebensbedürfnisse angepasst werden soll. Sprich ein Verkauf von Haus und Einzug in eine altersgerechte Wohnung.

Immobilie im Alter – der Lauf der Zeit

Sie haben vielleicht jung angefangen und günstig in einer Erdgeschoss oder Dachgeschosswohnung gelebt. Dann kam vielleicht ihre Partnerin oder Partner hinzu und der Wunsch nach Kindern entstand. Hier macht man sich noch keine Gedanken über die Immobilie im Alter. Also musste ein Haus mit Garten her. Denn mit wachsender Familie benötigt man ja ein größeres Haus, einen eigenen Garten und auch mehr Zimmer. Da die Gehälter natürlich endlich sind, zog man aus Kostengründen häufig von der Stadt aufs Land. Doch auch ihre Kinder sind groß geworden und ausgezogen. Das Haus viel zu. Zimmer stehen leer. Ihre Kinder sind vielleicht schon selbst erwachsen und haben ihn Enkelkinder geschenkt, wohnen schon selbst im Eigentum. So wächst der Wunsch mit zunehmenden Alter nach etwas kleineren, barrierefreien, handlichen, altersgerechten Wohnsitz bei dem nach Möglichkeit Einkaufsmöglichkeiten, Cafés und Ärzte ganz in der Nähe erreichbar sind. Die Immobilie im Alter sollte also vier aktuellen Bedürfnisse passend sein. Denn schließlich haben sie jetzt Zeit, das zu tun, was sie sich immer gewünscht haben. Vielleicht mögen sie Reisen rund um den Globus, vielleicht mögen sie einfach längere Wochenenden weg sein? Aber wer kümmert sich in dieser Zeit um ihr Haus? Es soll ja schließlich gepflegt sein.

Immobilie im Alter – der Umbau

Als Immobilienmakler aber auch als Sachverständiger für Immobilienbewertung lerne ich beinah täglich Häuser und Wohnungen aus dem Baujahren der sechziger und siebziger Jahre momentan kennen. Ob nun reine Bewertung oder die Hilfe bei Verkauf oder Vermietung immer wieder erkenne ich, dass die Häuser aufwendig und sehr sehr kostenintensiv umgebaut worden. Die Häuser wurden zum Altersruhesitz umfunktioniert. So, war der Grundgedanke, dass man sein Alter im gewohnten Umfeld verbringen kann. Nur eines lässt sich bei einer so umgebauten Immobilie nicht verändert: die Lage. Die Immobilie im Alter ist also nur angepasst bzw. optimiert worden. Hinzu kommt, dass solche barrierefreien Umbauten die Sitzlifte oder speziell hergerichtete Badezimmer oder eine veränderte Grundrissgestaltung den Marktwert gegebenenfalls sogar nach unten korrigieren. Sie müssen bedenken, dass ihre Käufer Zielgruppe in ihrer Lage wie auch sie vor ein paar Jahrzehnten er jüngere Familien sind. Bei der Immobilie im Alter reden wir auch über die Immobilie im Alter. Die Bedürfnisse einer mit Familie verändern sich im Laufe der Jahrzehnte. Ihre Käufer für Ihr Haus stecken in derselben Lebenssituation wie sie als Bauherr damals. Ihre teuer investierten Umbauten um die Immobilie im Alter halten zu können, sind also eher „störend“, bzw. werden gar zum Hindernis.

Die Immobilie im Alter -Wunsch und Realität

Sie wollen im eigenen Haus alt werden. Ein mehr als verständlicher Wunsch! Immer werden wieder und wieder in Gesprächen mit Verkäufern 65+ aber bestimmte Gesprächsinhalte wiederholt: „Ich bzw. wir wollen selbst entscheiden, wo wir im Alter wohnen. Es soll niemand anders für uns entscheiden. Wir wissen was uns gefällt und wollen es uns selbst aussuchen. Der Verkaufserlös erlaubt uns neben dem Kauf einer Eigentumswohnung mit dem freigesetzten Kapital etwas Geld an unsere Kinder zu verschenken oder zu reisen.“ Ein Haus, kann also sowohl ihre Immobilie im Alter finanzieren als auch Lebenswünsche erfüllen. Sie haben mir auch lange genug dafür gespart.

Immobilie im Alter – neue Wünsche

Ist also ihr Haus und ihr Garten zu groß geworden bzw. zu pflegeintensiv oder die Raumaufteilung nicht mehr altersgerecht oder der Weg zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten zu weit muss eine andere Immobilie im Alter her. Also wächst der Wunsch die eigene Immobilie zum bestmöglichen Verkaufspreis zu verkaufen. Aus dem Verkaufserlös kann dann ein Altersruhesitz mit stufenlos im Grundriss, ebenerdigen Hauseingang, Fahrstuhl und barrierefreien Badezimmer erworben werden. Selbstverständlich soll auch die Lage stimmen und Ärzte oder Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe sein, die aber nach Möglichkeit auch die Kinder und Enkelkinder.

Selbstverständlich wünsche ich Ihnen dass sie noch sehr lange Zeit in der Lage sind die Treppen in ihrem Haus zu gehen oder in die Badewanne zu steigen, oder den Garten in Schuss zu halten. Doch irgendwann wird die Zeit kommen, wo dieses leicht nicht mehr möglich ist, wo sie über die Immobilie im Alter nachdenken. Unser Tipp wäre, darüber rechtzeitig nachzudenken, bevor es andere tun bzw. tun müssen. Als Dekra zertifizierter Immobilienmakler bieten wir Ihnen in einem ersten unverbindlichen Beratungstermin unsere Hilfe an. Ihre Immobilie im Alter soll aus dem Verkauf ihres Hauses bezahlt werden. Zur Vermögensbestimmung, sowie ihre Zukunftsplanung bieten wir eine umfassende und sorgfältige Immobilieneinschätzung an. Eigentümer die uns als Makler beauftragen erhalten die Verkaufsermittlung selbstverständlich kostenfrei. Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Beratungsgespräch!

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VFL Pinneberg – 1 Herren

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Immobilienwertermittlung

Immobilienwertermittlung beim Hauskauf

Die Immobilienwertermittlung ist für den Kauf einer Immobilie zur Entscheidungsfindung unerlässlich. Beim Kauf einer Immobilie geht es nicht nur um eine Entscheidung fürs Leben, sondern häufig ist diese auch mit hohen finanziellen Risiken verbunden. Daher sollte der Wert des Hauses oder der Wohnung durch eine Immobilienwertermittlung im Vorfeld möglichst genau bestimmt werden. Das ist auch für den Verkäufer elementar. Welche Kriterien spielen bei der Immobilie Wertermittlung einer Rolle, wann ist eine professionelle Begleitung sinnvoll und welche Verfahren gibt es für die Wertermittlung?

Immobilienwertermittlung Käufer und Verkäufer einer Immobilie

Der Käufer will nicht zu viel für eine Immobilie zahlen. Der Verkäufer möchte nicht zu einem zu niedrigen Preis verkaufen. Generell gilt beim Verkauf von Immobilien, das Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen. D. h. die Immobilie ist so viel wert, wie ein Käufer bereit ist, dafür zu bezahlen. Dabei wird der Marktwert bzw. Marktpreis durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie zum Beispiel Lage, Bauart und Zeitpunkt des Verkaufs. Jede Immobilie sieht anders aus, ist unterschiedlich ausgestattet und hat somit einen eigenen individuellen Wert. Der aktuelle Marktwert kann am besten über eine Immobilienwertermittlung durch einen Profi bestimmt werden. Denn bei den großen Zahlen ist eine geringe prozentuale Abweichung gleichbedeutend mit einer Abweichung im hohen Euro Bereich.

Immobilienwertermittlung: Definition Verkehrswert

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Wann ist eine Immobilienwertermittlung sinnvoll?

Wenn die Immobilie den Besitzer wechseln soll, macht es Sinn den Wert der Immobilie zu kennen. Dieses ist in der Regel bei Kauf und Verkauf der Fall. Ob Vermögensaufteilung, Scheidungsverfahren, Erbauseinandersetzung oder auch bei der Zwangsversteigerung, die Immobilienwertermittlung gibt Grundlage für den Verkauf oder den Kauf einer Immobilie. Sie bietet dabei eine Absicherung für beide Parteien, sowohl den Käufer einer Immobilie als auch den Verkäufer einer Immobilie. Aber auch bei einer Scheidung zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs bildet die Immobilienwertermittlung die Grundlage, mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Hierbei muss der Immobilienwert zum Eheschließungsdatum als auch zum Scheidungsdatum ermittelt werden. Der Zugewinn während der Ehezeit ist dann Grundlage zur Auseinandersetzung. Bei Erbschaften und Schenkungen, sprich bei der Erbübertragung aus steuerlichen Gründen ist die Immobilienwertermittlung erforderlich. Dabei richtet sich die Freibeträge nach Verkehrswert der Immobilie und dem vorliegenden Verwandtschaftsgrad. Gerade bei großen Immobilienvermögen ist zum einen die Immobilienwertermittlung aber auch die steuerliche Beratung unabdingbar. Auch bei Verlängerung von Hypotheken ist die Immobilienwertermittlung unabdingbar. In der Regel ermitteln die Banken selbstständig den Immobilienwert. Zudem müssen Immobilienwerte berechnet werden wenn es um Sorgerecht oder Vormundschaft geht. Wenn das Vormundschaftsgericht zum Beispiel für eine Pflegebedürftigen Eigentümer den Verkauf übernimmt, wird in der Regel ein Gutachter zur Bestimmung des Verkehrswertes des Hauses oder der Wohnung hinzugezogen.

Immobilienwertermittlung: wie mache ich das?

Die ermittelt man den Wert einer Immobilie? Hierbei stehen den Immobilien Eigentümer verschiedene Methoden zur Auswahl. Der Gutachter bzw. der Immobilien Profi ist sicherlich die sicherste Variante. In der Regel muss aber kein teures Verkehrswertgutachten beauftragt werden, dann oftmals reicht eine mündliche Einschätzung aus. Die Werteinschätzung hilft dem Eigentümer entsprechende Entscheidung treffen zu können. In Fällen wie Vormundschaft oder Scheidung wird oftmals ein Vollgutachten notwendig. Um einen groben Überblick zu gewinnen, eignet sich auch der Blick in die verschiedenen Immobilienportale. Hierbei ist zu beachten dass es sich bei den dargestellten Preisen um Angebotspreise und nicht um realisierte Preise handelt. Ein Gutachter hingegen arbeitet mit den wirklich verhandelten Kaufpreisen in der jeweiligen Lage und für die jeweilige Objektart. Eine Unterart der Immobilienportale ist die sogenannte Marktanalyse. Auch hier ist es möglich eine erste Einschätzung für das Haus oder die Wohnung zu erreichen. Auch die Grundstücksmarkt Berichte der jeweiligen Gutachterausschüsse Bildern eine Grundlage mit verschiedensten Wertangaben für Reihenhäuser, Doppelhäuser, freistehende Häuser, Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnung. Bei der Immobilienwertermittlung sind sie eine wichtige Grundlage für den Gutachter. Allerdings muss der Laie darauf achten, dass die Marktberichte auf alte Zahlen zugreifen. Diese müssen entsprechend zeitlich angepasst werden um eine realistische Markteinschätzung zu bekommen. Als Dekra zertifizierter Immobilienmakler und Dekra zertifizierter immobilienbewährter weiß Florian von Stosch und sein Team von von Stosch Immobilien auch die Bewertung ihrer Immobilie marktgerecht durchzuführen. Gerade beim Verkauf einer Immobilie ist es wichtig den richtigen Preis bei der Immobilienwertermittlung zu kalkulieren. Ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis schadet ebenso wie ein zu niedrig angesetzter.

Bei der Immobilienwertermittlung beachten wir daher verschiedenste Kriterien: Lage, Lage, Lage und noch mal die Lage. Aber auch Baujahr und Fläche, Zustand und Alter, Ausstattung, rechtliche Situation und die aktuelle Marktsituation werden beim Immobilienwertermittlung von von Stosch Immobilien berücksichtigt.

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Nebenkosten einer Immobilie

Welche Nebenkosten können auf dem Mieter umgelegt werden und welche nicht?

Der Mieter zahlt dem Vermieter eine Kaltmiete, die dem Mieter einer Immobilie berechtigt den bereitgestellten Wohnraum zu nutzen und darüber zu verfügen. In der Regel bezahlt der Mieter zusätzlich auch die Nebenkosten einer Immobilie. Dabei können die Nebenkosten sowohl die persönliche Heizkosten als auch andere laufende Kosten rund um die Immobilie beinhalten. Dabei sind die Nebenkosten für den Vermieter ein Durchlaufposten, da sie an den Mieter weitergereicht werden. Der Mieter zahlt also einen Nebenkosten Abschlag an den Vermieter, der dann die Nebenkosten einer Immobilie an die verschiedenen Dienstleister weiterleitet. Hierbei ist zu beachten dass einige Nebenkosten nicht an den Mieter weitergegeben werden dürfen. D. h. für den Vermieter fallen auch tatsächliche Kosten an bei der Vermietung von Immobilien. Die Nebenkosten einer Immobilie hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab.

Nebenkosten einer Immobilie die sich umlegen lassen

Als grobe Faustformel kann man sagen, dass alle wiederkehrenden Kosten auf dem Mieter umgelegt werden können.

  1. öffentliche Lasten: bei den Nebenkosten einer Immobilie muss die Grundsteuer an die Gemeinde bzw. Stadt abgeführt werden. Dieses kann jährlich aber auch vierteljährlich bezahlt werden der Grund Steuerbescheid gibt die exakte Höhe der Grundsteuer vor und wird von der Stadt bzw. Gemeinde an den Vermieter geschickt. Hierbei ist die Grundsteuer die einzige Steuer die bei den Nebenkosten einer Immobilie vollständig auf die Mieter umgelegt werden darf. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist der entsprechende Anteil zu bezahlen.
  2. Warmwasser: regelmäßige Kosten der Wasserversorgung lassen sich als Nebenkosten einer Immobilie auf den Mieter umlegen. Das beinhaltet auch Grundgebühren oder vorgeschriebene regelmäßige Wasseruntersuchung. Auch die Eichung der Wasserzähler fällt in diese Regelung. Das Abwasser ist ebenso umlagefähig. Sprich die Grundstücksentwässerung oder der Abfluss von Schmutzwasser oder auch das Regenwasser.
  3. Heizkosten und Heizungsanlage: die Wartung und Instandhaltung oder auch sicherheitstechnische Prüfung, die regelmäßige Schornsteinfegerüberprüfung können bei den Nebenkosten einer Immobilie berücksichtigt werden. Abhängig von der Objektart aber auch abhängig von der Heizungsart – Zentralheizung oder Therme direkt in der Wohnung/Haus – werden die Heizkosten selbst vom Mieter direkt bezahlt oder über einen Nebenkostenabschlag in den Nebenkosten einer Immobilie berücksichtigt.
  4. Schornsteinfeger: Immobilien Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet die Heizungsanlage bzw. die Abführung von Verbrennungsgasen durch den Schornsteinfeger regelmäßig überprüfen zu lassen. Dieses gilt sowohl für die Heizungsanlage selbst, als auch für Feuerstellen innerhalb der Immobilie. Hierbei sind die Wartungskosten bei den Nebenkosten einer Immobilie umlegbar.
  5. der Aufzug: Personen und Lastenaufzüge haben bestimmte Wartung und Prüffristen. Hierbei fallen also regelmäßig Kosten an, die der Eigentümer einer Immobilie bezahlen muss. Diese Nebenkosten einer Immobilie sind ebenso auf dem Mieter umlegbar.
  6. Straßenreinigung Müllabfuhr: die Kosten der Müllabfuhr bei den Nebenkosten einer Immobilie können ebenso auf die Mieter umgelegt werden. Dabei entscheidet der Vermieter welche Mülltonnenarten bereitgestellt werden ebenso in diese Kategorie fällt auch die Straßenreinigung oder der Winterdienst (bei vertraglicher Vereinbarung). Bei Wohnungseigentum sind diese Nebenkosten einer Immobilie entsprechend anteilig auf den Mieter umzulegen.
  7. Gebäudereinigung: bei den Nebenkosten einer Immobilie lassen sich wie die Straßenreinigung auch die Gebäudereinigungskosten, sprich die Reinigung des Hausflurs oder des Kellers, auf dem Mieter umlegen. Hier kommt es wieder auf den Immobilientyp an, ob der Mieter selbst vertraglich dazu verpflichtet ist oder ob eine Firma mit der Reinigung beauftragt wird. Gerade bei Mehrfamilienhäusern werden diese Arbeiten zumeist an professionelle, externe Firmen vergeben, umso zum einen gepflegten Standard im Haus zu erreichen aber auch Streitigkeiten unter den Nachbarn zu vermeiden.
  8. Gartenpflege: bei Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern übernehmen meist die Mieter die Gartenpflege. Weist das Objekt einen Garten oder Vorgarten auf ist die professionelle Pflege durch einen Gärtner allerdings umlagefähig. So können diese Nebenkosten einer Immobilie berücksichtigt werden. Dabei gehören zur Gartenpflege unter anderen aber auch die Pflege von Spielplätzen, Zugängen, wegen oder Zufahrten nicht-öffentlicher Grundstücke aber auch eine wiederkehrende Neubepflanzung.
  9. Beleuchtung: der allgemeine Strom bzw. die allgemeine Beleuchtung einer Wohngemeinschaft kann bei den Nebenkosten einer Immobilie auf den Mieter umgelegt werden. Hierunter fällt sowohl die Beleuchtung in Eingangsbereichen als auch in Hausfluren oder Kellerabgängen. Aber auch die gemeinschaftlich genutzte Waschküche oder die Beleuchtungen Gartenbereichen wird in der Regel über einen separaten Stromzähler abgerechnet.
  10. Wohngebäude und Gebäude Haftpflichtversicherung: bei den Nebenkosten einer Immobilie sind auch die verschiedenen Versicherungen enthalten. Dabei berücksichtigt die Wohngebäudeversicherung in der Regel drei Arten von Schäden: Feuer, Überschwemmung durch Rohrbruch/Leitungswasser, Unwetterschäden, sprich Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag. So verursachte Schäden können sehr schnell sehr viel Geld kosten. Von daher ist eine Wohngebäudeversicherung einen muss. Hinzu kommt dass die Bank bei einer Finanzierung auf eine Versicherung besteht. Auch sollte durch den Vermieter eine Gebäudehaftpflicht Versicherung abgeschlossen werden. Dann kommt jemand drittes zu Schaden, muss sonst der Vermieter selbst in die Tasche greifen. Die Gebäudehaftpflicht ist auf den Mieter umlegbar bei den Nebenkosten einer Immobilie. In der Regel schließt die Hausverwaltung diese Versicherung ab. Nur wenn dem Vermieter das gesamte Haus gehört muss er sich um den Abschluss der Versicherung kümmern.
  11. Hausmeister: diese Nebenkosten einer Immobilie sind generell auf dem Mieter umlegbar. Dabei ist zu beachten dass Kosten für Material oder Firmen, die durch den Hausmeister extern beauftragt werden nicht umlegbar sind. Solche Kosten lassen sich allerdings als Werbungskosten im Rahmen der Instandhaltung in der Steuererklärung berücksichtigen.
  12. Waschräume: die Räume für Wäsche und Wäschepflege zählen zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen werden die Waschräume also gewartet und gepflegt, sind diese Kosten auch in den Nebenkosten einer Immobilie auf dem Mieter umlegbar. Oftmals ist ein Teil dieser Pflegekosten in der allgemeinen Gebäudereinigung beinhaltet.
  13. Antennanlagen: nutzen alle Mieter gemeinsam die Antennenanlage sind die laufenden Kosten hierfür auch umlegbar. Dieses gilt sowohl für den Satelliten Anlagenanschluss als auch für den Kabelanschluss.
  14. wiederkehrende Prüfungen Maßnahmen zur Wahrung der Betriebssicherheit: bei den Nebenkosten einer Immobilie sind die Prüfungen der Rauchwarnmelder, die Prüfung von Blitzableitern oder von Feuerlöschern aber auch die Dachrinnenreinigung umlegbar. Oft werden aber auch solche Nebenkosten vertraglich an den Mieter abgegeben.

Nebenkosten einer Immobilie

Nebenkosten einer Immobilie die nicht umgelegt werden können

Instandhaltung und Reparaturen, Hausverwalterkosten, Mietausfallwagnis aber auch Rücklagen können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

  1. Mietausfallwagnis: für Vermieter ist die Immobilie eine Kapitalanlage. Daher ist immer ein Risiko vorhanden bei einem Mieterwechsel gegebenenfalls einen Zeitraum zu haben, in der die Immobilie nicht vermietet ist. Sprich Leerstand. Bei den Nebenkosten einer Immobilie darf dieses Mietausfallwagnis nicht berücksichtigt werden. Es ist reines Risiko des Kapitalanlegers. Auch dieses wird zum Beispiel bei einer Immobilie Bewertung oder der Kalkulation des Beleihungswert einer Immobilie von der Bank berücksichtigt.
  2. Instandhaltung: einmalige Instandhaltungsmaßnahmen sind bei den Nebenkosten einer Immobilie nicht umlagefähig. Wiederkehrende Maßnahmen dürfen dagegen angerechnet werden. Muss zum Beispiel ein Teil der Heizungsanlage erneuert werden für den Betrieb, ist das Ersatzteil durch den Vermieter zu bezahlen. Diese Kosten sind im Mietzins berücksichtigt und müssen durch entsprechende Rücklagen durch den Vermieter abgesichert werden.
  3. Hausverwaltung: die Kosten für die Hausverwaltung können nicht auf den Mieter umgelegt werden. In der Regel liegen momentan die Kosten bei ca. 20-35 € pro Einheit pro Monat. Dabei übernimmt die Hausverwaltung das Management für das Gebäude.
  4. Rücklagen: der Aufbau einer Rücklage ist in einer Eigentümergemeinschaft unerlässlich. Sie ist ein Puffer für alle Fälle. Die Rücklage selbst ist an das Wohneigentum gebunden und kann nicht auf dem Mieter umgelegt werden. Hierfür ist es wichtig in einer Eigentümergemeinschaft einer erfahrenen Hausverwaltung zu vertrauen. Denn wir reden über zukünftige Kosten, wollen aber er auch nicht brachliegende Geld haben. Zudem kann der Rücklagenaufbau auch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Erst wenn die Rücklagen aufgewendet werden, lassen diese sich steuerlich geltend machen.
  5. Sonstiges: Rechtsstreitigkeiten mit Mietern oder auch Kontoführungsgebühren lassen sich in den Nebenkosten einer Immobilie nicht auf den Mieter umlegen.

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Wohnung bewerten : was ist eigentlich meine Immobilie wert?

Wohnung bewerten

Ob frei oder vermietet, wer seine Eigentumswohnung verkaufen will, muss einen realistischen Verkaufspreis festlegen. Die fachgerechte Mobilbewertung bildet hierzu die Grundlage, um seine Wohnung bewerten zu können. Zum einen kann ein Sachverständiger bzw. Gutachter für die Wertermittlung herangezogen werden, zum anderen kann auch ein erfahrener Immobilienmakler den Wohnungswert ermitteln. Der Sachverständige wird dabei in der Regel wie auch bei der Hausbewertung angefragt, wenn ein Gericht involviert ist. Bei weniger offiziellen Anlässen kann der Immobilienmakler den Wert in der Regel schätzen. Dieses ist gerade der Fall wenn der Eigentümer den Wohnungsverkauf plant. Wohnung bewerten sollte also immer von der richtigen Person abhängig von den Zweck durchgeführt werden. Gerade bei dem heutigen “ Verkäufer Markt“. Dabei bietet Ihnen Florian von Stosch als Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung sowohl die Gutachtenerstellung zum Wohnung bewerten, als auch Dekra zertifizierter Immobilienmakler die Werteinschätzung. Wir bieten Ihnen die zuverlässige Wertermittlung. Als Immobilienmakler ist unsere Leistung für sie als Verkäufer in der Regel kostenfrei. Wir begutachten vor Ort die verschiedenen Ausstattungsmerkmale und Eigenschaften ihrer Wohnung und ermitteln so beim Wohnung bewerten dem optimal Angebotspreis für den Verkauf ihrer Eigentumswohnung.

Basis der Bewertung – Wohnung bewerten

Sowohl Mikro als auch Makrolage spielen beim Thema Wohnung bewerten eine große Rolle. So bietet auch der lokale Quadratmeterpreis, der sich auf die Lage der Eigentumswohnung bezieht, einen ersten Anhaltspunkt bei der Wohnungsbewertung.

Die Makrolage: heißt, das räumliche Umfeld der Wohnung. Dieses kann sich von einem Stadtteil bis hin zu einer ganzen Region erstrecken. Dabei werden unter anderem die Infrastruktur, sprich Schulen, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliches Verkehrsnetz, usw. aber auch die Wirtschaftskraft berücksichtigt.

Die Mikrolage: heißt, die unmittelbar der Umgebung der Eigentumswohnung. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. So wird beim Wohnung bewerten auch hier der Fokus auf die unmittelbare Nachbarschaft gelegt. Welche Bevölkerungsgruppen finden die Gegend ansprechend? Ist der Nahverkehr ausgebaut? Ist es eher laut oder ruhig? Bei der Mikrolage zählt aber auch zum Beispiel das Geschoss der Wohnung.

Wohnung bewerten die Maklerformeln

Ein erfahrener Immobilienmakler weiß, was in seinem “ Kiez“ los ist. Mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis und der Quadratmeterzahl der Wohnfläche multipliziert, ergibt sich kein exakter Verkehrswert, aber für eine erste Einschätzung ist es sehr hilfreich. Hier ist gewissermaßen die Kunst, den Ausstattungsstandard, den Zustand aber auch die Mikrolage richtig zu bewerten. Ein Immobilienmakler, weiß was am Markt los ist.

Wohnung bewerten: welche Faktoren beeinflussen den Wert einer Wohnung?

Ob der erste geschätzte Wert über dem oder unter dem wirklichen Verkehrswert liegt hängt von vielen Wert beeinflussenden Faktoren ab. Denn eine Wertermittlung bei Wohnung bewerten hängt von Angebot und Nachfrage ab. Es ist also die Frage, wie der durchschnittliche Käufer die Wohnung sieht. D. h. was ist ein normaler Käufer im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bereit für diese Wohnung zu bezahlen.

Hier ein Überblick über einige der Faktoren

Beim Wohnung bewerten spielt das Baujahr eine entscheidende Rolle. Zum einen wird die Gesamt Lebensdauer einer Immobilie betrachtet. Zum anderen rückt die energetische Qualität der Immobilie immer mehr in den Fokus der Käufer. Aber auch die Bausubstanz wird mit beurteilt. Zudem spielt auch die Anzahl und die Größe der Zimmer eine Rolle in der Wertermittlung aber auch Lebensräume wie Balkone oder Loggien sind mindestens genauso wichtig wie das Vorhandensein eines Stellplatzes. Hinzu kommt auch die Frage beim Wohnung bewerten ob die Wohnung vermietet oder unvermietet ist. Ein Eigennutzer kommt nicht als Kapitalanleger infrage, außer er strebt einen Rechtsstreit mit dem aktuellen Mieter an. Was ist Sondereigentum, was ist Gemeinschaftseigentum? Verwendet in der Regel drei mögliche Verfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Bei Wohnung wird meistens auf das Vergleichswertverfahren zurückgegriffen und ein zweites Verfahren zur Plausibilisierung der Ergebnisse verwendet. Als Immobilienmakler ist die Marktanalyse eines der grundlegenden Instrumente um einen marktgerechten Preis zu ermitteln. Ein Immobilienmakler muss up to  Date sein.

Von Stosch Immobilien bietet ihm beim Thema Wohnung bewerten eine umfassende Marktkenntnis und professionelle Abwicklung. Für den Verkauf stehen wir Ihnen als Dekra zertifizierter Immobilienmakler zur Seite. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Erstberatungstermin.

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Haus bewerten

So lässt sich der Wert ihres Hauses ermitteln

Der Angebotspreis entscheidet häufig schon über den Erfolg eines Hausverkaufs. Er sollte realistisch sein, damit die Kaufinteressenten weder abgeschreckt noch skeptisch gemacht werden. Die Grundlage für einen realistischen Kaufpreis bildet die Hausbewertung. Wie Sie Ihr Haus bewerten erfahren Sie.

Wann ist welche Hausbewertung sinnvoll?

Es gibt zahlreiche Gründe, die für die Bewertung eines Hauses sprechen neben dem Ziel das Haus zu verkaufen. Auch steuerliche Gründe wie Schenkung oder Erbschaftssteuer werden oftmals Grund für eine Immobilienbewertung. Wenn Sie also die ihr Haus vererben oder sogar zu Lebzeiten noch verschenken wollen, ist der sogenannten Markt-  bzw. Verkehrswert zu ermitteln. Die jeweiligen Steuern bzw. deren Höhe resultieren aus den Wert des Hauses. Aber auch bei Scheidung oftmals der Wert einer gemeinsamen angeschafften Immobilie zu ermitteln. Daher gibt es unterschiedliche Arten ein Haus bewerten zu lassen.

Wer kann mein Haus bewerten?

Letztlich entscheidet der Einzelfall, wer ihr Hausbewertung durchführen sollte. Ob das Haus bewerten durch einen Sachverständigen stattfindet oder einen Immobilienmakler oder durch den Eigentümer selbst ist stark abhängig davon, für wen die Bewertung ist und für was.

Haus bewerten durch den Hausbesitzer

Eigentümer können ihr Haus in Eigenregie bewerten. Dieses ist eigentlich nur empfehlenswert wenn der Wert nicht von einer offiziellen Seite gefordert ist. Auch bei Hausverkauf sollte ein Fachmann involviert werden. Denn ein Haus bewerten ist für viele Eigentümer eine Herausforderung. Warum ist das so? Zum einen haben Sie als Eigentümer eine emotionale Bindung, zum anderen sind Hauseigentümer in den seltensten Fällen mit den verschiedenen Bewertungsmechanismen der Immobilienbewertung vertraut. Ein kleiner Fehler kann hier große Zahlen bewirken. Denn beim Hausverkauf ist eine neutrale Bewertung die Grundlage für den erfolgreichen Verkauf. Ein zu niedrig oder zu hoch angesetzter Verkaufspreis schreckt ihre Kaufinteressenten ab. Nachträgliche Preisanpassung schaden nur ihrem erzielten Verkaufspreis. Zudem ist die erste Einschätzung durch einen Immobilienmakler oftmals kostenfrei.

Haus bewerten durch einen Sachverständigen

Bei einem Gerichtsverfahren zum Beispiel bei Scheidung in (Zugewinngemeinschaft) oder einer Zwangsversteigerung sind oftmals die Besitzverhältnisse zwischen den Parteien zu klären. Hierbei benötigt der Hausbesitzer bzw. die Hausbesitzer ein professionell erstelltes Vollgutachten. Der Sachverständige soll also den Marktwert bzw. Verkehrswert des Hauses bestimmen, damit sich niemand übervorteilt fühlt. Der Gutachter bzw. Sachverständiger sollte dabei Partei neutral sein. Ebenso ist es ratsam einen Sachverständigen ins Boot zu holen, wenn sich die Banken oder das Finanzamt für den Wert des Hauses interessieren. Dabei hängt das Honorar des Sachverständigen vom Verkehrswert der Immobilie ab. Zudem sind bei einem Scheidung für den Zugewinn zwei Zeitpunkte für die Wertermittlung maßgebend. Der Tag der Eheschließung und der Tag der Zustellung der Scheidung. Es sind also zwei unterschiedliche Wertermittlungsstichtage zu berücksichtigen. Dieses kann gegebenenfalls die Kosten eines Gutachtens erhöhen. Auch verschiedene Rechte wie Nießbrauch erhöhen die Kosten des Wertgutachtens, da sie beim Thema Haus bewerten zu berücksichtigen sind. Dabei wird der Immobiliensachverständige oder Immobiliengutachter drei Verfahren zur Wertermittlung in Betracht ziehen: das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren.

Haus bewerten durch den Immobilienmakler

Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Wert ihres Hauses schätzen. Dieses ist gerade bei der Planung des Verkaufs der Immobilie ratsam. Er wird wie auch der Sachverständige eine Vorortbesichtigung durchführen, um alle Besonderheiten Immobilie berücksichtigen zu können und den optimalen Verkaufspreis zu ermitteln. Die Preiseinschätzung von von Stosch Immobilien ist dabei für sie als Eigentümer kostenfrei und unverbindlich. Sie als Eigentümer entscheiden erst nach der Preiseinschätzung, ob sie ihr Haus mit von Stosch Immobilien verkaufen möchten. Für sie als Verkäufer ist die Leistung kostenfrei. Florian von Stosch ist Dekra zertifizierte Immobilienmakler aber auch Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Dadurch ist er in der Lage, Ihnen bei all ihren Anliegen rund um die Hausbewertung helfen zu können. Wollen Sie also ihr Haus bewerten, vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin mit von Stosch Immobilien.

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Verkehrswert einer Immobilie

Verkehrswert einer Immobilie was ist das eigentlich?

Verkehrswert oder Marktwert, wer eine Immobilie kauft oder verkauft sollte gewisse Begrifflichkeiten kennen. Wir erklären, was dahinter steckt: der Verkehrswert ist das gleiche wie der Marktwert. Der Begriff bezeichnet den derzeit am Markt erzielbaren Preis einer Immobilie. Der Paragraf 194 Baugesetzbuch definiert den Verkehrswert folgendermaßen: „der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonst gegen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Der Verkehrswert einer Immobilie besagt also, welcher Preis im nächstmöglichen Verkaufsfall erzielt werden könnte. Dieser Wert wird selbstverständlich durch Angebot und Nachfrage geregelt. Aus der Definition ergeben sich für den Verkehrswert einer Immobilie verschiedene Merkmale:

  • das Objekt: der Marktwert bezieht sich in der Regel auf einer Immobilie oder ein Grundstück
  • Stichtag bezogen: der Marktwert oder Verkehrswert einer Immobilie ist kein festgeschriebener Wert. Der Wert ist auf einen bestimmten Tag berechnet. Hierzu ein kurzes Beispiel: als die deutsche Bundesregierung in Bonn ansässig war, waren die Immobilienpreise entsprechend hoch. Wäre also einen Tag vor Umzug der Bundesregierung nach Berlin eine Bewertung durchgeführt worden, würde die sie sich selbst verständlich nach dem Bekanntwerden des Umzugs nach Berlin, deutlich unterscheiden. Hier ist deutlich zu erkennen das Angebot und Nachfrage die Preise für Immobilien bei Verkauf und Vermietung deutlich regulieren.
  • Der gewöhnliche Geschäftsverkehr: hierbei werden Grundstücke bzw. Immobilien offen am Markt angeboten. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr bezeichnet sozusagen einen Vertragswillen Käufer der aber nicht gezwungen wird den Kauf zu tätigen. Gleiches gilt für Verkäufer. Dabei handeln beide Parteien unabhängig und sachverständig. Es wird also bei beim Verkehrswert einer Immobilie davon ausgegangen dass der Handel auf einem freien Markt stattfindet, wobei weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck, Zwang oder Not stehen.
  • Lage, Lage, Lage: beim Verkehrswert einer Immobilie spielt die Lage eine wichtige Rolle. Zudem fallen weitere Faktoren wie das Baujahr des Gebäudes, die Wohn und Nutzfläche der Immobilie, die Ausstattungsmerkmale, der Zustand des Gebäudes oder die Qualität und der Zustand der Ausstattung in die Bewertung.

Der Verkehrswert einer Immobilie: die Ermittlung

Der Verkehrswert einer Immobilie sollte von einem unabhängigen Sachverständigen mit lokaler Marktkenntnis ermittelt werden. Als Experte für die Region Kreis Pinneberg und Hamburg sind wir Ihr Ansprechpartner für die Ermittlung eines Verkehrswerts einer Immobilie. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung beim Kauf und Wiederverkauf von Immobilien jeder Art. Dabei wird der Verkehrswert einer Immobilie über drei verschiedene Verfahren ermittelt: dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren. Zudem ist viel regionaler Erfahrung aber auch Aktualität im Immobilienmarkt bei der Ermittlung des Marktwertes erforderlich.

Lernen Sie uns kennen bevor sie sich entscheiden

wir ermitteln für Sie zunächst den aktuellen Marktwert ihrer Immobilie. Dies erfolgt für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. So halten Sie von uns eine Verkaufswertschätzung für ihre Immobilie. Erst danach entscheiden Sie sich ob sie von Stosch Immobilien beauftragen wollen. Nach der Beauftragung von von Stosch Immobilien garantieren wir Ihnen das von Stosch Leistungsversprechen. Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung bis zum Kaufvertrag beim Notar oder die Übergabe. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Als Dekra zertifizierter Immobilienmakler ist Florian von Stosch und sein Team ihr Ansprechpartner wenn es um den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien geht. Der Verkehrswert einer Immobilie ist das Fundament für ihren Immobilienverkauf.

Verkehrswert einer Immobilie

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Immobilie bewerten – das Verkehrswertgutachten

Immobilie bewerten mit von Stosch Immobilien

Ein Verkehrswertgutachten erfüllt die Anforderungen des Paragrafen 194 Baugesetzbuch und dient dazu, den Marktwert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie festzustellen. Verkäufer, Käufer, Erben aber auch Richter nutzen das Verkehrswertgutachten, um einen verlässlichen Kaufpreis zu erhalten. Eine Immobilie bewerten durch ein Verkehrswertgutachten wird somit bei Vermögensauseinandersetzung, Zwangsversteigerung oder beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, bei Erbschaft oder Schenkungsteuer als Grundlage zur Klärung des finanziellen Sachverhaltes bzw. des Marktwertes einer Immobilie benutzt. Dabei ist der Marktwert bzw. der Verkehrswert definiert als der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung der wahrscheinlich zu erzielende Kaufpreis auf dem Grundstücksmarkt wäre. Dabei sind persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die den Wert beeinflussen könnten, außer Acht zu lassen. Bei der Immobilienbewertung einer Immobilie durch ein Verkehrswertgutachten hat der Gutachter seine Neutralität zu wahren.

Immobilie bewerten – verschiedenen Faktoren

Wenn man eine Immobilie bewerten will, sind verschiedene Faktoren zu beachten:

  • der Wertermittlungsstichtag, sprich derzeit Zeitpunkt an dem die Ermittlung stattfindet
  • die Eigenschaften und die Beschaffenheit des Grundstücks und der Immobilie, wie Wohn- und Nutzfläche, Baujahr, Gebäudezustand, usw.
  • Rechtliche Gegebenheiten wie etwa ein Nießbrauch, ein Wegerecht oder ein Wohnrecht

Um eine Immobilie bewerten zu können, muss die Art des Bewertungsobjekts berücksichtigt werden, da je nach Objektart verschiedene Richtlinien zum Einsatz kommen.

  • Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie)
  • Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie)
  • Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie)

Die Richtlinien zum Immobilie bewerten unterliegen dabei ständigen Änderungen. Daher macht es Sinn, dass zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung einer ständigen Fortbildungspflicht unterliegen. Als Datengrundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes dienen unter anderen die Daten des jeweiligen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Voraussetzung zur Verwendung der Daten sind qualifizierte Daten.

So ist zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nicht nur eine umfangreiche Recherche notwendig, auch die Plausibilisierung der Daten ist zwingend erforderlich. Wenn man also eine Immobilie bewerten will, und der Wert belastbar sein soll, muss der Sachverständige viele verschiedene Angaben haben, um die Immobilie qualifiziert bewerten zu können. Dabei muss das Verkehrswertgutachten für den Laien verständlich sein.

Verkehrswert ermitteln – praktische Vorgehensweise

Nicht immer muss beim Thema Immobilie bewerten ein volles Gutachten erstellt werden. Oftmals reicht es auch, ein Kurzgutachten oder eine Marktwertanalyse durchzuführen. Wie beschrieben ist bei einem vollständigen Verkehrswertgutachten viel Recherche zu betreiben und wieder verschieben, Beschreibung und Erklärung, aber auch Angaben zwingend erforderlich. Dementsprechend ist auch ein hoher Arbeitseinsatz, aber auch der Kauf von verschiedenen Daten notwendig. Somit ist das Verkehrswertgutachten auch am teuersten, wenn man die Leistung bei einem zertifizierten Sachverständigen beauftragt.

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung sind wir in Sachen Immobilie bewerten ihr Ansprechpartner. Beim ersten kostenfreien Termin besprechen wir Ihnen die genaue Aufgabenstellung. Geht es dabei um den Immobilienverkauf, kann eine Marktwerteinschätzung für sie vollkommen ausreichend sein. Bei anderen Aufgabenstellungen für Immobilie bewerten, zum Beispiel Scheidung oder ab Erbauseinandersetzung ist oftmals ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Beim Ortstermin wird dann Ihr Haus, ihre Wohnung besichtigt. Eine Immobilienbewertung sollte immer mit einem Ortstermin verbunden sein. Gerade die kleinen Details machen oftmals einen erheblichen Wertunterschied Haus. Welche Eigenschaften der Immobilie sind werteren und welche wertmindernd? Ein professioneller Sachverständiger ist hierfür unabdingbar. Egal ob Werteinschätzung oder Verkehrswertgutachten. Dabei benötigen wir verschiedenste Unterlagen für die Verkehrswertermittlung, wie Grundrisse, Schnitte, Baupläne, Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Mietverträge oder auch Eintragungen für Wohnrechte oder Wegerecht. Sollten Unterlagen nicht vorhanden sein, besorgen wir diese mit Vollmacht des Eigentümers bzw. erstellen ein Aufmaß der Immobilie.

Immobilie bewerten – Ermittlung des Verkehrswertes ihrer Immobilie

Sie möchten den Verkehrswert ihrer Immobilie ermitteln lassen? Kontaktieren Sie uns. Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger und DEKRA-zertifizierter Immobilienmakler ist Florian von Stosch ihr Ansprechpartner, wenn es um das Thema Immobilie bewerten geht. In einem ersten kostenfreien Termin besprechen wir Ihnen die sinnvollste Vorgehensweise.

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Immobilie bewerten

Wohnung schätzen lassen – was ist eigentlich für eine Bewertung relevant?

Wohnung schätzen lassen – Lage, Lage, Lage … Wie wäre es mit Leben, Leben, Leben

Wenn Sie Ihre Wohnung schätzen lassen, sollten Sie als erstes überlegen, wen sie damit beauftragen wollen. Die Bewertung einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, für den Erfahrung aber auch Fachkenntnis in den unterschiedlichen Bereichen der Immobilienbewertung notwendig sind. Dabei ist Seriosität und Vertrauen eine wichtige Grundlage, schließlich werden ihre Käufer und auch deren Bank den Wert überprüfen oder sogar infrage stellen. Wenn Sie also Ihre Wohnung schätzen lassen sollte derjenige der dieses für sich übernimmt sehr sattelfest im Bereich Immobilienbewertung sein.

„Die Lage, die Lage und die Lage“ ist sicherlich einer der wichtigsten Bewertungsfaktoren beim Thema Haus oder Wohnung schätzen lassen. Sowohl Mikro- als auch Makrolage sind ein Indikator für Nachfrage und damit auch für den nachhaltigen Immobilienwert. Ist der Stadtteil beliebt? Wie ist die Nachbarschaft? Wie ist die Infrastruktur? Sind mit Lärm- oder Geruchsbelästigung zu rechnen? All diese Faktoren und viele weitere haben einen großen Einfluss auf ihren Immobilienwert.

Das Baujahr – alt ist nicht immer schlecht

In manchen Stadtteilen Hamburgs sind Altbauvillen oder Wohnung aus einem gewissen Baustil/Baualter vorhanden. Hier wissen die Käufer in der Regel was sie wollen. In anderen Stadtteilen der Hansestadt oder bei uns im Kreis Pinneberg entstehen Neubauviertel, die Stadt planerisch optimiert wurden. In der Immobilienbewertung wird das Alter der Immobilie durch die Alterswertminderung stark berücksichtigt. Modernisierung oder Sanierung bewirken hierbei das die Restnutzungsdauer erhöht wird. Im Durchschnitt werden hier bei massiven Wohnungsbauten 80 Jahre als Nutzungsdauer angesetzt. Dies zeigt dem Laien das bereits hier ein Fingerspitzengefühl bei den Hamburger Preisen vorhanden sein muss, denn nach dieser Rechnung wäre ein Haus aus 1920 im Jahre 2019 bei einem Wert von 0. Wir alle wissen, dass dieses definitiv nicht der Realität entspricht.

Wohnung schätzen lassen – die Größe

Überschlägig rechnen Gutachter, Sachverständige oder auch Makler beim Haus oder Wohnung schätzen lassen, in einer bestimmten Lage und einer bestimmten Größe mit Quadratmeterpreisen. Es ist logisch, dass eine größere Wohnung mehr beim Verkauf bringt als eine kleine, wenn die anderen Faktoren identisch sind. Hierbei ist zu beachten, dass dabei aber der Preis pro Quadratmeter ein wenig sinkt.

Wohnung schätzen lassen – die Bauweise, die Energieeffizienz

Eine Altbauvilla im Vergleich zu einem Plattenbau, ein Fertighaus im Vergleich zu einem Fachwerkhaus auch dieses sind preisbestimmende Elemente beim Thema Wohnung schätzen lassen. Dabei wird zudem die Restnutzungsdauer also die Lebensdauer durch die verwendeten Baumaterialien stark beeinflusst. Ein weiteres Kriterium ist die Ausstattung. Hieraus resultiert natürlich auch ein gewisser Standard an Wärmedämmung Fenster, Türen, Heizungsanlage aber wie bereits erläutert auch das Baujahr bzw. durch Modernisierung das modifizierte Baujahr zu deutlich nach oben korrigierten Preisen führen. Zudem wird die Energieeffizienz eine Immobilie immer wichtiger. Jüngere Leute sprich ihre Käufer wollen Energie sparen. Sie sehen bereits jetzt, dass Immobilienbewertung ein Mischmasch aus lauter verschiedenen Faktoren ist. Denn in der Regel werden doch erstaunliche Preise für Altbausubstanzen erreicht, obwohl diese in der Regel nicht energetisch optimiert sind.

Wohnung schätzen lassen – der Zustand der Immobilie

Der Zustand eines Hauses, einer Wohnung, eine Immobilie kann sowohl wertsteigernd als auch wertmindernd bei der Immobilienbewertung angesetzt werden. Die Aufgabe eines Immobilienmaklers ist häufig beim Verkauf einer Immobilie die Optionen zu erkennen. So kann ein heruntergewirtschaftet Altbausubstanz in neuem Glanz erstrahlen. Bei der Bewertung ist der Zustand allerdings zu berücksichtigen. Denn Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Dabei sind alle Sinne ihres Käufers gefragt. Mit anderen Worten ist die Immobilie sympathisch oder von Schimmel überzogen. Hierbei fängt es bereits außen an. Ist der Garten dicht gewuchert oder liegt lauter Müll rum? Mit ein Grund, warum eine seriöse Immobilienbewertung immer auch eine Objektbesichtigung beinhaltet.

Wohnung schätzen lassen durch von Stosch Immobilien

Florian von Stosch ist als Dekra zertifizierter Sachverständiger aber auch als Diplom-Ingenieur ihr Ansprechpartner in Sachen Wohnung schätzen lassen. In einem ersten unverbindlichen Termin besprechen wir mit Ihnen unser Vorgehen, um auch ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen. Die Bewertung ist dabei eine der grundlegenden Schritte für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Dabei werden wir ihnen jeden Schritt erläutern. Sie wissen also am Ende nicht nur wie viel ihre Immobilie Wert ist, sondern auch warum.

Von Stosch Immobilien von A wie Analyse bis Z wie Zufriedenheit.

Wohnung schätzen lassen

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erfolgreicher Hausverkauf Pinneberg – Gute Aufstellung bringt schnellen Abschluss

Halstenbek Als am Donnerstagabend die Nationalmannschaften von Deutschland und Polen aufeinander trafen, sah es erst so aus, als würde an diesem Abend viel passieren. Nicht einmal drei Minuten waren vergangen, da hatte Sami Khedira schon die erste gelbe Karte nach dem zweiten Foul kassiert. Doch der Torzähler blieb unverändert, Jogi Löw auf der Trainerbank wurde zusehends nervöser. Schiedsrichter Björn Kuipers verteilte zwar gelbe Karten en Masse – aber letztlich konnte keine Mannschaft das Spiel für sich entscheiden. Statt im Jubel über ein Tor verharrten die Zuschauer in steter Spannung, ob nicht doch die Entscheidung fällt. Und wurden enttäuscht.

erfolgreicher Hausverkauf Pinneberg – lieber ohne Enttäuschung

„Auf dem Immobilienmarkt ist es genauso“, sagt Florian von Stosch. „Selbstverständlich sollte beim Kauf und Verkauf einer Immobilie nichts überstürzt werden – aber sobald ein Objekt auf dem Markt ist, und es Interessenten gibt, soll es auch möglichst bald zu einem Abschluss kommen.“ erfolgreicher Hausverkauf Pinneberg mit von Stosch. Der Makler aus Halstenbek liebt den Sport selbst, er engagiert sich unter anderem als Sponsor der Basketballmannschaft der Hamburg Towers, aber auch beim SUS Waldenau oder den Herren des FC Union Tornesch. „Sport hat immer mit Emotionen zu tun. Ein eigenes Zuhause auch“, erklärt von Stosch, der nicht nur Makler, sondern auch Diplomingenieur der Architektur und zertifizierter Immobilienbewerter ist.

erfolgreicher Hausverkauf Pinneberg – richtig aufgestellt

So wie auch eine gut aufgestellte Mannschaft bei der Europameisterschaft ihre Tore vorbereitet, bereitet auch von Stosch einen erfolgreichen Verkauf vor – erfolgreicher Hausverkauf Pinneberg: Statt einfach vorzupreschen, müssen die einzelnen Stationen kontrolliert angespielt werden: Mit seinem Wissen aus der Baubranche sowie seiner langjährigen Verbundenheit zum Kreis Pinneberg ermittelt er für die Objekte in der Region schnell einen realistischen Preis, der sowohl Käufer als auch Verkäufer überzeugt. Dort geht es los. Dann der Pass: Vermarktung durch ein ansprechendes Exposee, Platzierung der Anzeige bei den Kunden und schließlich der virtuelle Rundgang durch das Objekt. Dann die Besichtigungen – im Hin und her klärt sich, wer die beste Position zum Abschluss hat.  Und schließlich der Notartermin – der Ball ist im Netz.

erfolgreicher Hausverkauf Pinneberg – Fairkaufen

Dabei ist es von Stosch wichtig, seinen jeweiligen Partnern immer auf Augenhöhe zu begegnen und mit Ehrlichkeit und Sachverstand alle Beteiligten zufrieden zu stellen. „Ein Handschlag ist bei mir bindend. Und zum Fairplay gehören auch immer offene Worte“, stellt von Stosch fest. Erfolgreicher Hausverkauf Pinneberg fair und direkt mit von Stosch

erfolgreicher Hausverkauf Pinneberg – www.von-stosch.de

Die Objekte, die von Stosch betreut, sind auf seiner Internetseite aufgeführt. Für ein unverbindliches Gespräch, bei dem die Wünsche und Anforderungen der Kunden geklärt werden, steht er unter (04101) 68364 zur Verfügung. www.von-stosch.de

erfolgreicher Hausverkauf Pinneberg

Für Florian von Stosch sind Offenheit, Ehrlichkeit und Verbindlichkeit zentrale Werte, mit denen er seit vielen Jahren erfolgreich in der Branche agiert.

Immobilienmakler Kreis Pinneberg und Hamburg Vekrauf Immo Immobilie Wohnung