Kategorie: Allgemein

Grundsteuer 2022

Grundsteuer Erklärung 2022 Langsam wird es Zeit

Grundsteuer Erklärung 2022 für die Grundsteuerreform muss bis zum  31. Januar 2023 abgegeben werden. Ab 2025 sind dann die neuen Werte für die Grundsteuerabgaben wirksam. Beim Ausfüllen der Erklärung werden oftmals Fehler gemacht, die zu höheren Grundsteuern führen. An Platz 1 ist dabei die Wohnfläche als Fehlerquelle.

Grundsteuer

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Mehr Fläche, mehr Grundsteuer

Grundsätzlich gilt bei der Erklärung zur Grundsteuer: Desto mehr Fläche sie haben, desto mehr Grundsteuer ist später zu entrichten. Diese Aussage trifft beim Bundesmodell Grundsteuer, aber auch beim Flächenmodell Grundsteuer (alle Bundesländer außer Baden-Württemberg) zu. Die Dateneingabe für die Berechnung ist für viele Verbraucher undurchsichtig, Fachbegriffe erschlagen den Verbraucher. Aber welche Flächen gehören denn bei der Berechnung dazu?

Erfassung von Flächen für die Grundsteuererklärung

Alle Räume, die zum Wohnen genutzt werden, gehören grundsätzlich zur Wohnfläche. Abstellkammern oder Kellerräume gehören also nicht in die Wohnfläche. Auch ein häusliches Arbeitszimmer gilt als Wohnfläche. Bei Dachschrägen muss unter 1 m nicht gerechnet und zwischen 1 und 2 m Höhe nur die Hälfte angesetzt werden (bei 45 Grad Dachneigung).

Aber auch Nutzflächen fallen mit in die Ermittlung zur Grundsteuer. Nutzflächen sind i.d.R Flächen, die insbesondere betrieblichen Zwecken dienen und die keine Wohnflächen sind. Damit fallen auch zum Teil Gartenhäuser oder Garagen mit in die Berechnung. Aber auch hier haben einige Bundesländer wieder Ausnahmen. In Bayern gelten z.B. 50 m² Nutzfläche Garage als „Freibetrag“. Balkone oder Terrassen oder Loggien sind in der Regel nur zu einem Viertel anzugeben.

Grundsteuer weitere Fehler bei der Eingabe

Bereiten Sie sich auf die Grundsteuererklärung in Ruhe vor. Für die Angaben benötigen Sie unter anderem Grundstücksfläche, Grundbuchinformationen, Baujahr, Wohnfläche oder Bodenrichtwert. Gerade beim Bodenrichtwert sollten Sie darauf achten, den richtigen Wert anzugeben. Dieses sind in der Regel online über das Bodenrichtwertinformationssystem abrufbar. Der Stichtag auf den Sie sich beziehen ist der 1.1.2022. Aber auch die Frist 31.1.23 sollte unbedingt erfüllt werden.

Einfach mal nicht abgeben?

Ist keine Option. Sie riskieren eine Strafe. Dabei können Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wenn Sie keine Grundsteuererklärung abgeben, laufen Sie Gefahr, vom Finanzamt geschätzt zu werden. Auch gilt es bei vorsätzlich falschen Angaben als Steuerhinterziehung.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

Vorsorge – diese Dokumente sollten da sein

Vorsorge besser als Nachsorge

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wir Menschen sind verletzlich. Das wird uns gerade in den jetzigen Krisenzeiten bewusst. Vollmachten, Verfügungen, Unfall – es kann einfach viel passieren. Nach dem Motto „haben ist besser als brauchen“ ein paar Überlegungen dazu. Für Firmeninhaber oder Leute mit erheblichen Vermögen aber auch für „Otto normal“ sollte in der Regel ein Steuerberater oder Jurist ggf. beide hinzugezogen werden.

Vorsorge

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Vorsorge nach Corona

Corona hat uns zuletzt gezeigt, wie verletzlich wir doch sind. Wie schnell kann man krank werden oder sogar sterben. Es ist daher gut, für den Ernstfall Vorsorge zu treffen. Wie ein Versicherung – wenn wir sie nicht brauchen ist es „ärgerliche“ Geld, wenn wir sie brauchen können wir uns glücklich schätzen.

Vorsorge – Das Testament

Das Berliner Testament oder auch Ehegattentestament ist das wohl bekannteste Testament. So werden die Ehepartner Alleinerben und die Kinder erben erst dann, wenn die Ehegatten beide verstorben sind. Bei anderen Testnamensformen kann es zu Erbengemeinschaften kommen. Hier kommt es oftmals zu Problemen, sollten minderjährige Kinder zu den Erben gehören. Hierbei wird das Vormundschaftsgericht dann für die Interessen der Kinder einstehen. Das kann gerade bei eigenen Betrieben recht kritisch sein. Der Erbvertrag ist eine Alternative, wenn z.B. alle Erben volljährig sind. Hierbei regelt der Erbvertrag, wer was bekommt oder ob Ausgleichszahlungen zu leisten sind, er muss allerdings notariell beurkundet werden. Für die Vorsorge ist ein Testament unerlässlich, es sollte aber mit Jurist und Steuerberater abgestimmt werden.

Die Patientenverfügung

Was passiert, wenn Sie langfristig ausfallen? So enthält bei der Vorsorge die Patientenverfügung einen juristischen Teil und einen ärztlichen Teil – was passiert, wenn was passiert. Eine Route, die die Ärzte einzuhalten haben, ansonsten hält sich der Arzt an den „Standardfahrplan“. Vorlagen findet man mehr als genug mit verschiedensten Textbausteinen. Aber man sollte mit seinem Hausarzt doch einmal das Gewünschte besprechen, ob man denn auch das wirklich veranlasst hat, was man will und die Dinge aus ärztlicher Sicht klar formuliert sind.

Vorsorge – die Vorsorgevollmacht

Wer soll Ihre Geschäfte weiterführen, wenn Sie ausfallen? Wer ist Bevollmächtigter und was soll er/sie tun? Hier ist wohl am meisten Vertrauen gefordert für den Geschäftsinhaber. Wem traut man zu, sich selbst zu vertreten? Soll es auf zwei Personen aufgeteilt werden? Des Weiteren sollte besprochen werden, wofür die Vollmacht gelten soll. Eine Vorsorgevollmacht wird also sehr stark individuell an die Wünsche des Vollmachtgebenden angepasst. Daher ist hier dringend die Hilfe eines Experten gefragt.

Betreuung

Was, wenn wir nicht mehr entscheiden können? Hier wird das Familiengericht tätig und stellt einen Handlungsbevollmächtigten. Die Betreuung ist das staatliche Instrument, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Aber man kann für den Fall der Fälle jemanden benennen – das berücksichtigt das Gericht. Eine Betreuung führt nicht zur Entmündigung.

 

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Indexmietvertrag

Indexmietvertrag – das kann teuer werden

Indexmietvertrag – wer den unterschrieben hat, kann ggf. mit heftigen Mieterhöhungen rechnen und zwar in Höhe der Inflationsrate. Warum ist das so? Ein Indexmietvertrag orientiert sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und nicht z.B. an der ortsüblichen Miete. .

Indexmietvertrag haben Vor- und Nachteile. Immer gibt es zwei Medaillenseiten. Momentan überwiegen die Nachteile nach Mietervereinen. Der vom statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für Lebenshaltung ist Grundlage für die Anpassung beim Indexmietvertrag. Er entspricht also quasi der Inflationsrate. Dabei gilt, dass die Indexmiete nur einmal im Jahr angehoben werden darf. Die Mieterhöhung ist dem Mieter schriftlich mitzuteilen und greift dann aber dem übernächsten Monat. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt: sinken die Verbraucherbreise geht die Miete auch wieder nach unten (wenn es vom Vermieter eingefordert wird).

Indexmietvertrag

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Indexmietvertrag und Inflation

Laut Statistischen Bundesamt lag die Inflation im Oktober 2022 bei 10,4 %. Das kann dadurch zur bösen Überraschung bei einem bereits bestehende Indexmietvertrag führen. Mietervereine fordern daher das Eingreifen der Politik und warnen vor dem Abschluss einen solchen Vertrages. In Dresden wurde bei den Indexmietverträgen eine Steigerung um 7,94 % bisher beobachtet, das entspricht im Schnitt ca. 60 Euro im Monat. Viele Vermieter haben bereits den Indexmietvertrag für sich erkannt und verwenden ihn. Für Mieter ist fehlender Verhandlungsspielraum Grund einen derartige Vertrag zu unterschreiben, so der Bund. Gerade in Metropolregionen ist Wohnungsknappheit deutlich spürbar.

Indexmietvertrag oder doch lieber eine Staffel?

Wir empfehlen i.d.R. die Staffelvereinbarung. Sie ist eine faire Regelung sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Zudem ist die Aufklärung über Vor- und Nachteile wichtig, sowohl für Mieter als auch für Vermieter bei einer Wohnung oder einem Haus. In der nahen Vergangenheit waren sicherlich Mieterhöhungen durch Indexmietvertrag die Ausnahme. Jetzt ist dafür mit einer deutlichen Steigerung zu rechnen. Es ist hier die Frage, ob wir von einer längerfristigen Inflation reden oder einer Sprunginflation. Allerdings gibt es bei den Indexmietverträgen keine Verjährung der Ansprüche, so dass bei der Anpassung der Miete die Veränderung des Verbraucherpreisindexes greift. So haben in Dresden Mieter, die seit 2015 keine Erhöhung erhalten haben auf einmal eine Erhöhung von ca. 19% erhalten. Auch gilt die Mietpreisbremse nicht für den Indexmietvertrag.

Einfach akzeptieren

Hier wird von den Experten empfohlen die Mieterhöhung einfach zu akzeptieren. Es gäbe im Mietrecht momentan keine Grenze für Erhöhungen aus Indexmieterhöhungen. Klar, dass die Forderung laut wird die Anwendbarkeit der Kappungsgrenze auch bei Indexmietverträgen durchzusetzen. Selbstverständlich gibt es hier auch entsprechende Gegenstimmen von z.B. Haus & Grund, die anführen, dass all die „guten Jahre mit niedriger Inflation diese Vorteile auf Mieterseite genießen, jetzt aber die Nachteile einer höheren Inflation einseitig den Vermietern zuweisen“. Die Linksparteil hat aktuell einen Antrag beim Bundestag auf Abschaffung der Indexmiete gestellt.

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Strom- und Gaspreisbremse

Strom- und Gaspreisbremse – Stand der Dinge

Strom- und Gaspreisbremse, aber auch die Soforthilfe im Dezember sollen die Bevölkerung entlasten. Die Energiekrise macht es notwendig. Die aktuellen Temperaturen sprechen für sich. Ein „kleines“ Update.

Strom- und Gaspreisbremse

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Strom- und Gaspreisbremse – gestiegene Strom- & Gaspreise

Gas- und Strompreise sind gestiegen. Dabei lagen die Preiserhöhungen im Durchschnitt für Betriebe bei 70 %. Aber lange nicht alle Betriebe in Deutschland können mal eben so die gestiegenen Preise an die Kunden weitergeben. Kommt jetzt die Schieflage für viele Betriebe? Der Bund und die Länder haben sich bereits am 2.11.2022 auf die Strom- und Gaspreisbremse geeinigt. Im Dezember soll dann auch für Gas- und Fernwärmekunden die Abschlagszahlung übernommen werden. So soll eine bezahlbare Basisversorgung für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch private Haushalte sichergestellt werden. Dann soll aber Januar 2023 die Strompreisbremse und m März 23 die Gaspreisbremse kommen.

Dezember 2022

Das Erdgas-Soforthilfegesetz von der Bundesregierung stellt die Weichen für die einmalige Sonderzahlung im Dezember. Dabei werden sowohl Handwerksbetriebe als auch Haushalte von der Abschlagszahlung für Gas und Wärme im Dezember befreit. So soll der Zeitraum bis zum endgültigen Beschluss der Gaspreisbremse überbrückt werden. Die Zahlung geht dabei von der Abschlagszahlung für September 2022 als Grundlage aus. Diese wird durch die Energielieferanten als Gesamtjahresverbrauch prognostiziert und durch zwölf geteilt und mit dem Dezember Gasverbrauch multipliziert. Heißt Prognose Heizverbrauch 2022 geteilt durch 12-mal den Gaspreis Dezember 2022. So soll weiterhin ein Anreiz zum Sparen angeregt werden, da die Entlastung ja an den prognostizierten Gasverbrauch gekoppelt ist. Wer nämlich mehr als den prognostizierten Betrag verbraucht, darf den aus eigener Tasche bezahlen. Verbraucher mit Einzugsermächtigung für den Gaslieferanten müssen nichts dabei tun, Daueraufträge müssen entsprechend angepasst werden.

Strom- und Gaspreisbremse Stand der Dinge

Aktuell soll die Strom- und Gaspreisbremse in einem Umlaufverfahren bis 28.11. beschlossen werden. Ursprünglich war hier der 18.11. Deadline. Da es aber viele ungeklärte Fragen gab, wurde der endgültige Beschluss um 10 Tage verlegt. Danach muss der Beschluss noch durch den Bundestag und Bundesrat. Dabei soll laut Habeck alles bis Mitte Dezember geregelt sein und die Gesetze zum 1.1. wirksam helfen. Es gibt also noch Klärungsbedarf in der Politik.

Bei der Gaspreisbremse soll ab März 2023 bis April 2024 der Gaspreis auf 12 Cent/ kWh, bei Fernwärme auf 9,5 Cent gedeckelt werden. Dieser Deckel gilt für 80 % des Vorjahresverbrauches. Auch hier gilt wieder die Jahresprognose, dass der Verbraucher weiter zum Sparen animiert wird. Am 22.11. wurde verkündet, dass dei Gaspreisbremse rückwirkend bereits zum 1.1.23 greifen soll. Bei der Strompreisbremse erwartet man ähnliches. Hier gelten dann wohl 40 Cent pro kWh und auch 80 %. Die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse soll über den 200 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfond laufen. Auch soll es eine Härtefallregelung geben.

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Luft in der Heizung?

Luft in der Heizung? – wie kommt die denn da überhaupt hin?

Luft in der Heizung : Kleine Luftbläschen im Heizungswasser sorgen dafür, dass wir dieses typische „gurgeln“ im Heizungssystem hören, wenn wir die Heizung aufdrehen. Zudem werden die Heizkörper auch nicht richtig warm, da die Bläschen sich zu einer Art Luftpolster versammeln. Aber wo kommt denn die Luft überhaupt her?

Bei einem Heizungssystem liegt eingeschlossenes System vor. In der Regel wird das Heizungswasser im Heizungskessel erhitzt. Das erwärmte Wasser als Trägermedium wird dann mithilfe einer Pumpe im sogenannten Vorlauf Richtung Heizungen in der Wohnung oder im Haus verteilt. Die Heizungen geben dann die Wärme, die das Wasser gespeichert hat, an die Raumluft im Wohn-, Schlafzimmer oder Küche ab. Das Wasser läuft dann erkaltet über den sog. Rücklauf zurück zum Heizkessel und das Spiel beginnt von vorne. Das sogenannte Ausdehnungsgefäß (meist rot oder weiß) sorg dafür, dass die Druckerhöhung im geschlossenen Leitungssystem über eine Membran aufgenommen werden kann. Soweit das geschlossene System – aber wie kommt nun Luft in meine Heizung?

Luft in der Heizung

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Und wie kommt die Luft dahin?

Das Heizungssystem muss befüllt werden mit Wasser. Und bereits beim ersten Befüllen kommt etwas Luft in der Heizung an. Denn Wasser besteht nicht nur aus Wassermolekülen, sondern kann auch Luft aufnehmen. Jeder kennt es wohl vom Mineralwasser. Jeder Nachfüllvorgang – dieser ist regelmäßig durchzuführen, dass der Druck erhalten bleibt, bringt wieder etwas Luft in das geschlossene System. Denn in Wahrheit ist das System nicht zu 100 Prozent geschlossen: Über Verbindungsteile, Pressverbindungen oder Kunststoffrohre kann minimal Luft eindringen. So entstehen dann beim Erhitzen kleine Luftbläschen im Kessel – wir erwärmen also das Mineralwasser. Ebenso wird die Membran im Ausdehnungsgefäß porös, mit der Zeit und Stickstoff aus der Membran kann ebenso ins Wasser gelangen. Daher ist eine regelmäßige Heizungswartung durch einen qualifizierten Fachbetrieb unerlässlich.

Die Luft kann nun über das geschlossene System in die Heizungen in den Räumen transportiert werden. Dort sammelt es sich logischerweise im Heizkörper oben, da Luft leichter als Wasser ist und bildet das Luftpolster. So kommt Luft in die Heizung. SO lässt sich der Heizkörper nicht mehr komplett erwärmen und es kommt zu dem Gluckern.

Und jetzt? Luft in der Heizung

Das Entlüften der Heizkörper ist die einfachste Lösung. Die Luft wird einfach mithilfe eines Vierkantschlüssels aus dem Heizkörper herausgelassen, aber es gibt auch automatische Entlüftungsventile.

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Heizungswartung

Heizungswartung – Fit für die Heizsaison

Gerade jetzt ist eine Heizungswartung dringend zu empfehlen. Eine regelmäßig durch einen Fachbetrieb durchgeführte Heizungswartung vermeidet etwaige Störungen und spart Energie. Im Winter läuft unsere Heizung quasi rund um die Uhr. Auch hier gibt es Verschleißteile, die regelmäßig kontrolliert werden müssen, zudem muss die Heizungsanlage gereinigt werden. Vergleichbar mit einem Auto, mit dem Sie eine 4-monatige Tour machen, muss die Heizung unter Voll-Last alles zeigen, was sie kann. Zudem stand unser „Auto“ ja quasi 8 Monate in der Garage, ohne dass es großartig bewegt wurde. Ohne die regelmäßige Heizungswartung kann der Energieverbrauch sogar bis zu 10 % höher ausfallen als mit. Es wäre also wortwörtlich an der falschen Stelle sparen, wenn man die Heizungswartung nicht durchführen lässt. Zudem können so kostenintensive Reparaturen an der Heizung im Vorfeld minimiert, wenn nicht gar verhindert werden. Außerdem sind Ersatzteile rar und wer will schon, dass seine Familie im Winter frieren muss, da die Heizung drei, vier Tage komplett ausfällt.

Heizungswartung

Heizungswartung

Was gehört denn zu einer Heizungswartung?

Unsere Heizung und das gesamte System sind unterschiedlichsten Belastungen ausgesetzt. Ob hoher Wasserdruck oder die Verbrennung des jeweiligen Brennstoffs – ein komplexes System, das regelmäßige Heizungswartung bedarf. Hierbei werden alle Komponenten überprüft: das Ausdehnungsgefäß, der Pufferspeicher, aber auch die Pumpe und die Reinigung des Wärmetauschers oder des Brenners. Nur so kann die Heizung fehlerfrei funktionieren und am Kostenoptimum arbeiten. Aber auch das Entlüften der Heizkörper und das Auffüllen mit Wasser kann dabei mit erledigt werden. Ihr Schornsteinfeger misst regelmäßig die Abgaswerte.

Gebäudeenergiegesetz

§60 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)schreibt vor, dass Heizungsanlagen und deren Komponenten regelmäßig zu warten und instand zu halten sind. Wartung und Instandhaltung sind durch fachkundiges Personal durchzuführen. Dabei gibt das GEG keinem festgelegten Wartungsintervall vor, aber die Hersteller empfehlen i.d.R. eine jährliche Inspektion durch einen Fachbetrieb. Buderus z.B. gibt eine mehrjährige Garantie auf das Heizsystem, Voraussetzung ist allerdings die jährliche Heizungswartung durch einen Fachbetrieb, neben anderen Voraussetzungen. Um der Pflicht nachzukommen, kann man mit regionalen Fachbetrieben einen Wartungsvertrag schließen. Er bietet in der Regel bessere Konditionen als eine Einzelbeauftragung.

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Dezember-Soforthilfe

Dezember-Soforthilfe gebilligt

Dezember-Soforthilfe kann kommen. Der Bundesrat hat am Montag die Dezember-Soforthilfe freigegeben. Dies hatte vorab der Bundestag am 10. November beschlossen. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift vom Bundespräsidenten zum „Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz“. Damit können dann die Dezember Abschlagszahlungen für Wärmekunden von Erdgas und Fernwärme entfallen. Nun soll die Preisbremse für Gas und Strom folgen. Es wurde dabei von den Länderkammern verzichtet, einen Vermittlungsausschuss auszurufen. Kosten von rund 9 Milliarden Euro sind für die Dezember-Soforthilfe eingeplant.

Dezember-Soforthilfe

Dezember-Soforthilfe Standardlizenz AdobeStock_304129838 Tiko

Dezember-Soforthilfe

Hier sollen besonders Haushalte und kleine mittelständische Firmen entlastet werden. Auch Mieter von Wohnungen, aber auch Alleineigentümer von einzelnen Häusern werden davon profitieren. Dieses ist die Folge des Berichts von der Kommission Gas und Wärme. Auch die Strompreisbremse wird im Januar 2023 kommen. Hierbei soll der „Basisverbrauch“ zu günstigen Preisen gedeckt werden. Die CO₂-Umlage wird ausgesetzt und die geplante Steigerung der CO₂-Umlage wird für ein Jahr ausgesetzt. Für Wohngeldempfänger soll noch ein dauerhafter Heizkostenzuschuss kommen. In 2022 soll es für Empfänger von Wohngeld, BAföG oder Ausbildungsbeihilfe einen einmaligen Heizkostenzuschuss geben, der dann in 2023 mit in die Wohngeldreform als fester Faktor mit aufgenommen werden soll. Auch wird die Zahl der Wohngeldberechtigten deutlich steigen. Von 2020 rund 620.000 auf zwei Millionen. So bleibt es also nicht nur bei einer einmaligen Dezember-Soforthilfe, sondern eine dauerhafte Entlastung finanziell Schwächerer.

Mieterschutz

Mieter sollen vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen bewahrt werden. Der von der SPD geforderte Kündigungsschutz ist aber in dem Maßnahmenpaket nicht enthalten. Dabei sollten Mieter einen halbjährigen Kündigungsschutz erhalten, während die Vermieter als Liquiditätshilfe zinslos erhalten sollten, wenn Sie für die Mieter die Kosten verauslagten.

Dezember-Soforthilfe und dann

Die Bundesregierung veröffentlicht folgenden Zeitablauf:  Dezember 2022 Soforthilfe – einmalige Zahlung für Gas und Fernwärme Kunden. Januar 2023 Strompreisbremse – dabei werden 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent / kWh gedeckelt. März 2023 (ggf. im Februar) Gaspreisbremse soll greifen: 80 % des Vorjahresverbrauchs werden bei Gas 12Cent / kWh und bei Fernwärme 9,5 Cent / kWh gedeckelt.

Dezember-Soforthilfe hilft Energie zu sparen

Die Bundesregierung ruft weiterhin das Ziel aus, Energie zu sparen. Auch die Dezember-Soforthilfe soll das den Verbrauchern klarmachen, da sie sich am Monat September 2022 orientiert. Sie ist also unabhängig von dem, was wirklich im Dezember verbraucht wird. Wer spart wird belohnt, wer viel heizt, muss draufzahlen.

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Immobilienpreise fallen

Immobilienpreise fallen gerade bei Eigentumswohnungen

Immobilienpreise fallen bei allen Wohnimmobilien so der aktuelle Europace Hauspreisindex (EPX). Dabei fallen die Kaufpreise für Eigentumswohnungen am stärksten. Der Immobilienmarkt für Ein- und Zweifamilienhäusern wirkt noch recht stabil, auch wenn hier ein kleiner Rückgang festzustellen ist.

Immobilienpreise fallen

Immobilienpreise fallen Standardlizenz AdobeStock_276541026 Nuthawut

Immobilienpreise fallen ETW

Im Oktober 2022 sind die Immobilienpreise weiter gefallen für Eigentumswohnungen. Laut Studie um rund 2 % auf 220,45 Indexpunkte. Seit Juni 2022 sinkt der Wert kontinuierlich. Wenn man die letzten 12 Monate vergleicht, ist noch ein leichter Anstieg festzustellen, ca. 1,5 %.

Ein- und Zweifamilienhauskaufpreise

Immobilienpreise fallen auch bei den Ein- und Zweifamilienhäusern. Rund 1,6 % weniger. Damit sinkt der Index auf ca. 209. Im Gesamtjahresvergleich ist noch ein Preisanstieg von rund 2,75 festzustellen. Das Ergebnis der Studie zeigt eine deutliche Rückwärtsbewegung am Immobilienmarkt. Dieser ist sicherlich den aktuellen Zinsanstiegen, aber auch den steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten und damit verbundenen Unsicherheit zuzuschreiben. Auch gliedert sich der Markt immer weiter auf, dass die Bewertung über Online Bewertungstools gar nicht mehr möglich sein wird, sondern eine fundierte Immobilienbewertung stattfinden muss, damit noch erfolgreich verkauft werden kann. Egal ob Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus.

Immobilienpreise fallen auch bei neuen Häusern

Gemäß der Studie sind auch Preise für neue Häuser zurückgegangen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist hier ein Rückgang um 0,25 % festzustellen. Das bedeutet 227,78 Indexpunkte. Hier fällt der Jahresvergleich noch recht positiv aus, mit einem Preis-Zuwachs von ca. 9,4 %.

Sind denn noch Investitionen sinnvoll?

Laut der Studie ist die Investition in das Eigenheim trotz steigender Zinsen nach wie vor sinnvoll. Es ist die Frage, ob der Immobilienkauf für den „Otto-Normal“ noch bezahlbar ist. Wenn Immobilienpreise fallen bzw. weiter fallen sicher ein denkbares Szenario. Aber die Unsicherheit am Markt ist deutlich zu spüren. Auch die kommende Anschlussfinanzierung wird für viele Familien schon nicht mehr möglich sein, da sich die monatlichen Leistungsraten zu stark verteuert haben. Jetzt ist die Frage, was mit den Mieten passieren wird?

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Haustraum kaputt

Haustraum kaputt – Triple gegen den Immobilienmarkt

Haustraum kaputt – lange war die Stimmung in der Baubranche und bei willigen Bauherren nicht so schlecht wie gerade. Neubauvorhaben werden einfach storniert, bereits bewilligte Finanzierungen funktionieren auf einmal nicht mehr. Inflation, Krieg, Energiekrise aber auch Fachkräftemangel machen den Haustraum kaputt. Was kommt jetzt? Mieterhöhungen und Wohlstandsverlust?

Haustraum kaputt

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Zinsanstieg macht den Haustraum kaputt

Seit Jahren sind die Immobilienpreise stetig gestiegen. Junge Paare hatten oftmals den Traum vom Eigenheim trotzdem bewältigen können, da die Zinsen entsprechend niedrig waren. Ein Nest sollte gebaut werden. Eine solide Altersabsicherung und natürlich Erbe für den Nachwuchs sollte aufgebaut werden. Der eigene kleine Garten. Aber nun ist dank steigender Zinsen bzw. Inflation der Haustraum kaputt. Die Zinsen haben sich rund vervierfacht. Aber selbst wenn die grundsätzliche Finanzierung steht und der Hausbau begonnen werden konnte, steht man heute vor noch größeren Problemen. Materialknappheit und Preissteigerungen, aber auch Fachkräftemangel lassen Neubauvorhaben weit in Verzug kommen und auf einmal nicht einkalkulierte Preiserhöhungen stattfinden. Das ursprünglich eingeplante Budget wird überschritten. Wer soll das zu gestiegene Zinsen finanzieren können? Wenn denn eine Nachfinanzierung überhaupt möglich ist.

Triple gegen den Immobilienmarkt

Die Pandemie, der Krieg und die Inflation sind wohl als Hauptgründe für den aktuellen Stand der Dinge zu nennen. So sind die Zahlen für Baugenehmigungen schlichtweg weggebrochen. War der Markt während Corona noch recht stabil, haben dann Krieg und Inflation ihn den Rest gegeben. Die Baugenehmigungen in Deutschland sanken zum Vorjahr bereits um ca. 9 Prozent. Auch wird die Situation verschärft, wenn man bedenkt, dass bei vielen „Häuslebauern“ die Nachfolgefinanzierung ansteht. Viele Familien werden die neue Leistungsrate schlichtweg nicht mehr bedienen können. Wenn das stimmt, ist mit vermehrten Zwangsversteigerungen und Immobilienverkäufen zu rechnen.  Die durch die Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten, aber auch die Energiekrise mit der Verteuerung von Gas oder Strom werden Schwierigkeiten verursachen. Haustraum kaputt!

Haustraum kaputt Unsicherheit und Vorsicht

Ein Haus kaufen? Zurzeit scheint es unmöglich. Die Verkäufer hoffen noch auf ein Wunder und halten die Kaufpreise hoch. Dagegen steht aber die deutlich höhere Leistungsrate bei der Finanzierung der Käuferseite beim Immobilienkauf, die sich Käufer nicht erlauben können.

Aber auch hier kommt es mehr und mehr zur Einsicht. Wer verkaufen will oder muss, geht dann im Preis runter. Davon betroffen sind insbesondere Häuser und Wohnungen mit schlechterer Energieeffizienz oder nicht optimalen Lagen oder i Schieflage geratenen Verkäufer. Es ist davon auszugehen, dass diese Welle aber alle Immobilien erreichen wird. Für Käufer heißt es umdenken und neu orientieren. Das monatliche Geld muss neu verteilt werden. In der Finanzierung heißt es mehr Eigenkapital vorweisen, um die Leistungsrate zu reduzieren.

Aber was ist, wenn die Mieten durch Wohnungsknappheit, steigende Baukosten, steigende Nebenkosten und Fachkräftemangel immer weiter steigen? Das eigene Haus ist für Privilegierte mit sehr hohen Einkommen und damit Eigenkapital nur noch möglich. Mittlere Einkommen werden wohl erstmal erkennen, dass der Haustraum kaputt ist.  Es ist wohl mit einer Rezession zu rechnen.

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Kundenstimmen Auszug

Kundenstimmen Auszug

von Stosch Immobilien besteht als Nachfolge der Mielke Immobilien seit 1974 und ist ein reines Familienunternehmen. Hier einige Kundenstimmen. Wir haben uns spezialisiert auf:

  • Verkauf
  • Vermietung
  • Kaufberatung
  • Immobilienbewertung

www.von-stosch.de

Im Bereich Hamburg, Kreis Pinneberg, Halstenbek und Elmshorn sowie St. Peter-Ording sind wir mit unserem Familienunternehmen seit vielen Jahren erfolgreich tätig.

Unser Ziel ist es, Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter mit viel Sachverstand und Fairness zu betreuen. Langfristig zufriedene Kunden zu gehören zu den Unternehmenszielen. Unsere Philosophie besteht darin, unsere Kunden in die Lage zu versetzen, die richtige Entscheidung zu treffen. „Wenn beide Seiten lächeln, war es ein gutes Geschäft!“

Wir sind mit unseren Kunden offen und stehen zu unserem Wort. Immobilienhandel ist Vertrauenssache, die sich in der Zufriedenheit aller Beteiligten auf lange Sicht zeigt.

Kundenstimmen

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Hier einige Kundenstimmen

Im Folgenden einige Auszüge aus den Bewertungen unserer Kunden.

Thorsten H.

Sehr geehrter, lieber Herr von Stosch,

für Ihre äußerst angenehme, zuverlässige und zuvorkommende Zusammenarbeit beim Verkauf meiner Pinneberger Eigentumswohnung bedanke ich mich sehr herzlich. Das von Ihnen angefertigte, superaussagefähige Exposé hat mit Sicherheit einen großen Anteil daran gehabt, dass die Immobilie zeitnah an ein solventes Nachfolgeehepaar verkauft werden konnte. Auch die Findung des Verkaufspreises war angemessen, mein Ziel nach gut 18 Jahren, die ich die Wohnung als Vermietungsobjekt insgesamt drei Familien zur Verfügung gestellt habe, mit einem Gewinn abzuschließen, ist vollends in Erfüllung getreten.

Gerne empfehle ich Sie weiter! Auf Ihre aufgeschlossene und fachkundige Art der Tätigkeitsausübung sollen gerne andere Wohnungsverkäufer und -käufer zurückgreifen können. Kein Marktgeschreie, sondern eine grundsolide Homepage, das angenehme, auch für meine damaligen Mieter, Auftreten Ihrerseits bei den Besichtigungen; ein Fachmann, wie er im Buche steht. Dank auch für Ihre Hilfe bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages in Pinneberg. Fünf von fünf Sternen mit Ausrufungszeichen!

Rupert D.

Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität Aufwendiges Exposé, toller Service, der auch in gleicher Intensität weiterging, nachdem der Kaufvertrag klar war, super Unterstützung bis zur Übergabe – unverzichtbar, wenn man nicht vor Ort sein kann und keine Zeit hat.

Sonja K.

Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen hat alles gestimmt. Ehrlich, menschlich, vertrauensvoll … ein toller Kontakt auf Augenhöhe!

Rainer R.

Sehr kompetente, fachliche und professionelle Beratung … Herrn von Stosch kann ich jedem weiterempfehlen.

Christiane L.

Vielen Dank für den kompetenten Besichtigungstermin. Wir fühlten uns mehr als gut betreut. Auf unserer Immobiliensuche eine absolute wohltuende Ausnahme. 5 Sterne und eine absolute Weiterempfehlung.

Light K.

Florian Stosch legt Wert auf höchste Präsentationsqualität seiner Immobilien, fundierte Ausbildung, Fachwissen und gute Erreichbarkeit. Mit diesen Eigenschaften gewährgeleistet sein Maklerbüro eine schnelle Vermarktung der Immobilien.

Sabrina F.

Wir haben unser Traumhaus gefunden. Vielen lieben Dank! Ein absoluter TOP Makler, sehr angenehmer Kontakt, da fachlich sehr kompetent. Ruhiger und vor allem sehr fairer Geschäftspartner. Immer wieder gerne bei Bedarf!

Sabrina Q.

Wohnungssuche erfolgreich abgeschlossen. Freundlich, schnelle Rückmeldungen, gute Erreichbarkeit. Trotz Zahlendreher, Fehler meinerseits in der Mieter-Selbstauskunft wurde sich die Mühe gemacht, aus vorherigem E-Mail Kontakt, Adress-/ Kontaktdaten abzugleichen. Ich bin mehr als positiv begeistert, wie problemlos eine Wohnungssuche laufen kann. Gut, dass Herr Von Stosch alle Unterlagen so aufmerksam geprüft hat! Danke dafür und für den kompletten Service drumherum.

Erik N.

Sehr kompetent. Hausverkauf ging reibungslos über die Bühne. Beeindruckend ist sein Fachwissen in den unterschiedlichsten Bereichen. Ebenfalls gefällt uns seine authentische Art und Weise. Weiter so, wir werden ihn ohne Bedenken weiterempfehlen.