Dezember-Soforthilfe

Dezember-Soforthilfe gebilligt

Dezember-Soforthilfe kann kommen. Der Bundesrat hat am Montag die Dezember-Soforthilfe freigegeben. Dies hatte vorab der Bundestag am 10. November beschlossen. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift vom Bundespräsidenten zum „Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz“. Damit können dann die Dezember Abschlagszahlungen für Wärmekunden von Erdgas und Fernwärme entfallen. Nun soll die Preisbremse für Gas und Strom folgen. Es wurde dabei von den Länderkammern verzichtet, einen Vermittlungsausschuss auszurufen. Kosten von rund 9 Milliarden Euro sind für die Dezember-Soforthilfe eingeplant.

Dezember-Soforthilfe

Dezember-Soforthilfe Standardlizenz AdobeStock_304129838 Tiko

Dezember-Soforthilfe

Hier sollen besonders Haushalte und kleine mittelständische Firmen entlastet werden. Auch Mieter von Wohnungen, aber auch Alleineigentümer von einzelnen Häusern werden davon profitieren. Dieses ist die Folge des Berichts von der Kommission Gas und Wärme. Auch die Strompreisbremse wird im Januar 2023 kommen. Hierbei soll der „Basisverbrauch“ zu günstigen Preisen gedeckt werden. Die CO₂-Umlage wird ausgesetzt und die geplante Steigerung der CO₂-Umlage wird für ein Jahr ausgesetzt. Für Wohngeldempfänger soll noch ein dauerhafter Heizkostenzuschuss kommen. In 2022 soll es für Empfänger von Wohngeld, BAföG oder Ausbildungsbeihilfe einen einmaligen Heizkostenzuschuss geben, der dann in 2023 mit in die Wohngeldreform als fester Faktor mit aufgenommen werden soll. Auch wird die Zahl der Wohngeldberechtigten deutlich steigen. Von 2020 rund 620.000 auf zwei Millionen. So bleibt es also nicht nur bei einer einmaligen Dezember-Soforthilfe, sondern eine dauerhafte Entlastung finanziell Schwächerer.

Mieterschutz

Mieter sollen vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen bewahrt werden. Der von der SPD geforderte Kündigungsschutz ist aber in dem Maßnahmenpaket nicht enthalten. Dabei sollten Mieter einen halbjährigen Kündigungsschutz erhalten, während die Vermieter als Liquiditätshilfe zinslos erhalten sollten, wenn Sie für die Mieter die Kosten verauslagten.

Dezember-Soforthilfe und dann

Die Bundesregierung veröffentlicht folgenden Zeitablauf:  Dezember 2022 Soforthilfe – einmalige Zahlung für Gas und Fernwärme Kunden. Januar 2023 Strompreisbremse – dabei werden 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent / kWh gedeckelt. März 2023 (ggf. im Februar) Gaspreisbremse soll greifen: 80 % des Vorjahresverbrauchs werden bei Gas 12Cent / kWh und bei Fernwärme 9,5 Cent / kWh gedeckelt.

Dezember-Soforthilfe hilft Energie zu sparen

Die Bundesregierung ruft weiterhin das Ziel aus, Energie zu sparen. Auch die Dezember-Soforthilfe soll das den Verbrauchern klarmachen, da sie sich am Monat September 2022 orientiert. Sie ist also unabhängig von dem, was wirklich im Dezember verbraucht wird. Wer spart wird belohnt, wer viel heizt, muss draufzahlen.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gerne www.von-stosch.de

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert