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Mikroappartement

Mikroappartement, die Zukunft des Wohnens?

Mikroappartement oder Mikroapartment werden auch international als Microflat bezeichnet. In der Regel sind es sehr kleine Ein- bis Zweizimmerwohnungen mit Größen zwischen 14 bis ca. 35 Quadratmeter. Eine Definition gibt es nicht wirklich. Es gibt hier wie bei einer richtigen Wohnung ein Wohn-, Schlafraum, ein Bad und eine Küchenzeile. Die Mieter bzw. Eigentümer des Mikroappartement haben dabei auch oft die Option eine gemeinschaftliche Küche oder auch Bad oder den Dachgarten gemeinschaftlich zu nutzen. In so einer Konstellation – wenn sich Mikroappartement um gemeinschaftliche genutzte Räume angliedern, spricht man von Clusterwohnungen bzw. Cluster-Wohngemeinschaft. Andere Schreibweisen für die „kleinen Wohnungen“ sind auch Micro-Apartment, Mikro-Appartement, Micro Apartment, Micro Appartement.

Mikroappartement

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Mikroappartement Warum

Die urbanen, dicht besiedelten Zentren auf der Welt machen es uns vor. Ob Japan, Hongkong oder Nordamerika. Hier müssen extrem hohe Mieten gezahlt werden, dass eine Nachfrage nach bezahlbaren Wohnraum entstand. Die Wohnungen sind dabei sehr effizient, aber auch komfortabel ausgestattet. Multifunktionale Möbel machen es möglich, kleiner und kleiner zu werden. Allerdings liegen die Mieten auch oft über den ortsüblichen Vergleichsmieten von größeren Wohnungen pro m². Dabei bleibt die Gesamtmiete noch bezahlbar, wo dann auch die Zielgruppe klar wird: Studenten und Pendler, sog. Young Professional Singles. Die Mikroappartements werden aber auch als Boardinghouses genutzt.

International

Mikroappartement sind besonders in den Immobilienmärkten wie Großbritannien oder den USA stark vertreten. Die USA haben zum Teil aber Mindestanforderungen an die kleinen Wohnungen. In New York muss ein Microappartement mindestens 37 Quadratmeter aufweisen. Mikroappartement werden immer beliebter, da die Bezahlbarkeit viel Nachfrage anregt und Investoren entsprechend in die Nische investieren.

Mikroappartement Investoren

Die Mikroappartement haben oft bessere Renditen und längere Wohndauern als „normale“ Einzimmerwohnungen, auch wenn die Investition höher ist. Zumeist sind die kleinen Wohnungen in urbaner Lage und höchst effizient eingerichtet mit Maßanfertigungen multifunktionaler Möbel (z.B.: Schrankbetten). Aber auch der Bewohner profitiert von dem etwas mehr an Miete. Beste Lage und fertig eingerichtet. Das gibt dem Mieter eine hohe Flexibilität. Ein Jobwechsel? Kein Problem! Der Bedarf an bezahlbaren Wohnraum ist so hoch wie nie. In Deutschland gibt es ca. 17 Millionen Single-Haushalte (rund 40 %).

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Die Zwangsversteigerungen Teil 4  

Die Zwangsversteigerungen – was passiert danach?

Die Zwangsversteigerungen werden mit einer Bieterfrist von mindestens einer halben Stunde durchgeführt. Wer innerhalb dieser halben Stunde das höchste Gebot abgibt, ist neuer Eigentümer der Immobilie. Das Gericht trägt ihn direkt ein. Die 10 % Anzahlung müssen direkt geleistet werden. Für die restliche Summe hat der Käufer 6 bzw. 8 Wochen Zeit an das Gericht diese zu bezahlen. Hierbei fallen Zinsen i.d.R. bei z.B. 4 % an. Hinzu kommt eine Gebühr von 0,5 % vom Kaufpreis für die Eintragung ins Grundbuch. Wenn dann noch das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Zahlung Grunderwerbssteuer), wird man im Grundbuch eingetragen. Ein gesonderter Notartermin ist hierfür nicht notwendig.

Die Zwangsversteigerungen

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10 % Sicherheit

Wie bereits erwähnt, muss bei Zuschlag eine Sicherheitsleistung von 10 % des Kaufpreises direkt beim Versteigerungstermin angezahlt werden. Wenn der Gläubiger oder Schuldner darauf bestehen, muss dieser vorgelegt werden. Dabei sind nur Bürgschaften einer Bank, bestätigte Bundesbankschecks, Vorab-Überweisungen an das Gericht sowie Verrechnungsschecks, mit einer noch Mindestgültigkeit von drei Tagen, gültig.

Die Zwangsversteigerungen – unbewohnte / bewohnte Immobilie

Ersteigern und rein. Ja, das geht theoretisch, wenn die Immobilie unbewohnt ist. Bei einem vermieteten oder selbst bewohnten Heim ist es etwas anders. Das Objekt muss ja ggf. noch geräumt werden. Hier kann es zu etwas längeren Wartezeiten kommen. Allerdings hat der neue Eigentümer direkt nach dem Zuschlag die Möglichkeit, die Räumungsvollstreckung in die Wege zu leiten. Der Gerichtsvollzieher kann dazu parallel beauftragt werden.

Die Zwangsversteigerungen – Ihr Traumhaus

Die Zwangsversteigerungen bieten sicherlich den Vorteil, dass Sie gerade in den Großstädten, aber auch in den Randgemeinden (z.B. Zwangsversteigerung Hamburg oder Zwangsversteigerung Pinneberg) deutlich unter dem geschätzten Marktwert an eine Immobilie kommen können. Ob Haus oder Wohnung, ob Altbauvilla oder Neubauschnäppchen – alles kommt unter den Hammer. Was Sie bedenken sollten, ist, dass Sie nicht alleine sind und das auch alles! Angeboten wird. Ein gesunder Hang zur kalkulierten Vorsicht ist geboten. Auch in Sachen Finanzierung muss vorher alle geklärt sein. Gerade bei der Zwangsversteigerung sind einige Besonderheiten, auch in Sachen Finanzierung zu beachten. Die Zwangsversteigerungen lassen Sie schnell als Käufer in Zahlungsnotwendigkeit kommen.

Eine rechtzeitige fachgerechte Beratung ist oftmals der Bessere Weg als eine Zwangsversteigerung. Ob Mediation oder Verkauf der eigenen Immobilie. Sie als Schuldner tun sich nichts gutes bis zur letzten Minute zu warten. Gern helfen wir Ihnen und stehen beratend zur Seite.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zu dem Thema? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

Tiny House

Tiny House – ein Definitionsversuch

Tiny House – für diesen Begriff gibt es keine offizielle Definition. Wenn man es aus dem Englischen wörtlich übersetzt, heißt es „winziges Haus“ oder etwas frei übersetzt Kleinsthaus. Aber auch Singlehaus oder Minihaus oder Mikrohaus sind gängige Begriffe. Ein Minihaus ist in der Regel unter 40 m² Wohnfläche und stationär oder auf Rädern. Im amerikanischen Baugesetz muss ein Tiny House unter 37 m² sein, damit es als „tiny“ gilt. In Deutschland ist die Definition bzw. die Kriterien dafür bisher nicht festgelegt worden. Ursprung findet das Tiny House in den USA, wo es ein Tiny House Movement gibt. Die Gründung geht zurück auf die 20er Jahre.

Tiny House

Tiny House Illustration Adobe Stock Standard Lizenz 539257612 Robert Kneschke

Das Grundkonzept Tiny House

Ideale Raumausnutzung ist das Ziel. Also hängt die Größe von der beherbergten Personenzahl ab. Für Singlehaushalte sind bis zu 20 Quadratmeter gut umsetzbar. Für Familien bei stationären Minihäusern geht es bis ca. 40 m². Aber es gibt auch mobile Lösungen, die dann Ihre Grenze bei ca. 15 m² finden, damit sie noch transportiert werden können. So kann der Standort nach Bedarf geändert werden, was eine Menge Lebensflexibilität mit sich bringt. Bei allen Arten des Mikrohauses ist die optimale Raumnutzung im Vordergrund.

Es kommt nicht auf die Größe an

Die Durchschnittsmietwohnung ist Deutschland ist ca. 71 m² groß. Da kommt wie bereits geschrieben so ein Tiny House nicht hin. Es muss also über ein deutlich durchdachteres, flexibleres Wohnkonzept die fehlenden Quadratmeter ausgleichen. Nur so kann der vorhandene Raum ideal und familiengerecht genutzt werden. Eine Option, den Wohnraummangel in Deutschland zu bekämpfe?

Kostengründe, aber auch ökologische Aspekte

Die Mikrohäuser werden immer beliebter. Auch überlegen einige Gemeinden bereits B-Pläne für die Mikrohäuser auszuschreiben. Die deutlich geringeren Bau- aber auch Unterhaltungskosten verschaffen die Möglichkeit, dass Menschen trotzdem in Ihrem Haus leben können. Sich von allem überflüssigen trennen, ohne auf größtmöglichen Komfort zu verzichten, ist eine Devise. Die Minihäuser sind also eine bewusste Lebenseinstellung. Also pro Punkte werden finanzielle Unabhängigkeit, aber auch der deutlich bewusstere Lebensstil angeführt. Aber auch in puncto Ressourcenschonung und geringen Energieverbrauch setzt das Tiny House neue Maßstäbe.

Wo bekomme ich denn ein Grundstück für ein Tiny House?

Dabei muss man wissen, dass bereits eine kleine Baulücke oft schon ausreicht. So kann z.B. ein Modell auf Rädern als Wohnmobil eingestuft werden und ist damit kein Gebäude. Dabei darf ein Minihaus z.B. auf einem Wochenendhausgebiet oder einem Campingplatz aufgestellt werden. Auch private Baugrundstücke sind möglich. Hier gibt dann der jeweilige Aufstellort vor, ob und welche Größe oder Haustyp errichtet werden darf. Also ist das zuständige Bauamt bzw. Gemeinde vor Aufstellung zu fragen und ggf. die Genehmigung einzuholen. Die Vorschriften der jeweils gültigen Landesbauordnung sind natürlich auch bei den Minihäusern gültig.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns gern an www.von-stosch.de

Die Zwangsversteigerung Teil 3

Die Zwangsversteigerung Vorbereitung

Die Zwangsversteigerung sollte durch Sie als Kaufinteressenten sorgfältig vorbereitet werden. Andernfalls können hohe finanzielle Nachteile für Sie und Ihre Familie entstehen und Sie wollen ja nicht der nächste in der Reihe der Zwangsversteigerungen sein. Immobilien übersteigen meist die Barmittel einer Familie und sind zu finanzieren. So sollte als allererstes auch die Finanzierung nach der ersten Recherche geklärt werden.

Die Zwangsversteigerung Teil 3

Die Zwangsversteigerung Teil 3 Adobe Stock Standard Lizenz 269561507 Andrii Yalanskyi

Die Zwangsversteigerung und die Finanzierung

Sie als angehender Immobilienkäufer sollten sich über die Möglichkeiten einer Finanzierung informieren. Sie müssen bei Gericht bereits eine Anzahlung von 10 % des Verkehrswertes bei erfolgreichem Gebot abgeben. Nachdem dann die Zwangsversteigerung beendet ist, muss natürlich der restliche Betrag bezahlt werden. Eine bestehende Finanzierung ist der Grundstein, dass sie mitbieten können.

1 x 1 für die Zwangsversteigerung

Machen Sie sich in Ihrer Region mit den zu versteigernden Objekten vertraut. Es ist auch empfehlenswert, einfach mal zu einem Termin zu gehen, und so ein Verfahren mitzuerleben. Es muss nicht gleich das erste Haus sein, dass Sie ersteigern. Machen Sie sich mit kommenden Terminen bekannt und recherchieren Sie zu dem Wunschobjekt. Dazu gehört der Grundbuchauszug ebenso wie das Gutachten. Im Grundbuch finden Sie Informationen zu dem Objekt, das Wertgutachten unterstützt diese. In dem Gutachten finden Sie Informationen zu Lage, Zustand auch dem Preis. Hier ist manchmal professionelle Hilfe ratsam. Eine professionelle Einschätzung des Gutachtens hilft Ihnen ggf. Geld zu sparen bzw. richtig zu bieten.

Dann sollten Sie das Objekt von außen besichtigen. Der Versuch, auch mal ins Haus gelassen zu werden, ist nicht verboten. Warum also nicht mal anklopfen und fragen? Mehr als ein Nein können Sie nicht bekommen. Denken Sie daran, die Zwangsversteigerung ist keine Spaßveranstaltung. Es geht um Ihr Geld und Ihre Zukunft.

Bevor die Zwangsversteigerung anfängt, müssen alle Ihre Fragen geklärt sein. Zum Versteigerungstermin ist neben der 10-prozentigen Anzahlung auch der Personalausweis/Reisepass mitzubringen. Die Routine macht es oft. Wir reden über viel Geld und eine wichtige Entscheidung. Seien Sie ehrlich zu sich: wenn Sie kein Zockertyp sind, ist die Zwangsversteigerung vielleicht nicht das richtige Medium für Sie ein Haus zu kaufen.

Die Versteigerung

Beim ersten Versteigerungstermine darf das Verfahren durch den Gläubiger abgebrochen werden, wenn das Höchstgebot unter 70 % des Verkehrswertes liegt. Gebote von weniger als die Hälfte des Verkehrswertes darf der Rechtspfleger keinen Zuschlag erteilen. In allen Folgeterminen können diese Grenzen gestrichen werden.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns gerne, www.von-stosch.de

Zwangsversteigerungen Teil 2  

Zwangsversteigerungen – Chancen für den Ersteigerer

Zwangsversteigerungen bieten für Kaufinteressenten Chancen, eine Immobilie kostengünstiger zu erwerben. In den letzten Jahren waren Zwangsversteigerungen uninteressant geworden, da die niedrigen Zinsen und absurd gestiegenen Kaufpreise die Preise auch bei dem Versteigerungsverfahren zu hoch getrieben haben. Jetzt haben sich die Spielregeln geändert bzw. ändern sich gerade, dass voraussichtlich auch mehr und mehr Zwangsversteigerungen stattfinden werden. Dabei wird bei der Versteigerung i.d.R. der ermittelte Verkehrswert nicht erreicht. Dieses wird aber die Zukunft zeigen. Es wird natürlich auch eine deutliche Frage sein, wo und was genau versteigert wird.

Die Nebenkosten fallen beim Kauf über die Zwangsversteigerungen auch geringer aus. Hierbei entfallen die Notar- und Maklerkosten. Ein weiterer Vorteil ist sicherlich das Verkehrswertgutachten und die Chance, ein Schnäppchen zu machen. Das Amtsgericht muss bei Zwangsversteigerungen transparent arbeiten. Im ausführlichen Gutachten erkennt man Baumängel und Bauschäden, aber auch Haken, wenn denn auch Innenaufnahmen vorhanden sind. Denn da liegt auch das Risiko.

Zwangsversteigerungen Teil 2

Zwangsversteigerungen Teil 2 AdobeStock_413036181 MQ-Illustrations

Zwangsversteigerungen die Risiken

Sie als Kaufinteressent der Immobilie haben keinerlei Recht, das Haus oder die Wohnung von innen vorab zu besichtigen. Das gleich gilt auch für den Gutachter, den Mieter oder Eigentümer der Immobilie sind nicht verpflichtet, Besichtigungen zu erlauben. So kaufen Sie ggf. die Katze im Sack, wenn nur eine Besichtigung von außen möglich war.  Sie haben keinen Haftungsanspruch wegen Mängel. Auch können Sie nach erfolgreicher Ersteigerung nicht einfach wieder vom Vertrag zurücktreten. Dass eine solche nur von außen stattfinden oberflächliche Inaugenscheinnahme nicht alle Mängel zutage bringt, sollte klar sein. Die Kosten für Modernisierung bzw. Sanierung müssen so im „Blindflug“ geschätzt werden. Nicht unbedingt ein Anfängermodell.

Gebot ist Gebot

Ein abgegebenes Gebot kann nicht zurückgezogen werden. Ein Gebot ist quasi ein Vertragsabschluss. So sollten Sie sich der Anzahlung, aber auch der Finanzierung sicher sein. „Einfach mal nen Gebot abgeben“ sollte vermieden werden. Sie sollten sich bei dem Immobilienerwerb über Zwangsversteigerungen im Klaren sein, dass auch die Immobilie nicht unbedingt nach dem Gerichtstermin einzugsbereit ist. Auch ist ggf. noch der bisherige Eigentümer oder Mieter im Haus / in der Wohnung.

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Coaching

Coaching – was meint man denn damit

Coaching ist der Oberbegriff für Beratungsmethoden. Man unterscheidet dabei zwischen Einzel-, Gruppen oder Projektcoaching. Der Markt ist voll von Coaches. Beim Coaching soll gemeinsam mit dem Kunden eine eigenständige Lösung gefunden werden. Das ist auch der Unterschied zur klassischen Unternehmensberatung. Es werden dabei besonders Personen von Führungs- oder Steuerungsfunktionen professionell beraten bzw. begleitet. Natürlich gibt es dieses Coaching auch im Immobilienbereich. Wenn Sie als Investor z.B. eine Immobilie zu gewerblichen Zwecken kaufen wollen, aber noch unsicher sind, buchen Sie ein Coaching.

Coaching

Coaching Adobe Stock Standard Lizenz 94018806 Marco2811

Was macht der Coach beim Coaching?

Coaches beraten Einzelpersonen oder Personengruppen. Das können Führungskräfte oder Manager, aber auch Teams von Projektverantwortlichen sein. Insbesondere geht es um den Erwachsenenbereich im Sozial- und Wirtschaftsbereich. Dabei sollen Verantwortung, Bewusstsein und Selbstreflexion geschult werden.

Wer sollte Coaching machen?

Alte Verhaltensmuster zu durchbrechen und Gedanken sortieren. Ein Coach ist dafür da, Werte, aber auch Bedürfnisse neu zu ordnen. Die Bereitschaft zur Veränderung muss natürlich da sein. So werden Fragen während des Coaching besprochen, wie „Passt dieses Ziel zu meiner aktuellen Lebenssituation?“ oder „Was muss ich konkret ändern, um mein Ziel zu erreichen? Was muss ich konkret ändern, um mein Ziel zu erreichen?“. Es sollen also alte Strukturen überdachte und neue aufgestellt werden. So kann es zu neuen, nachhaltigen Veränderungen kommen.

Unzufriedenheit

Unzufriedenheit ist oftmals schwer alleine loszuwerden. Sie verursacht Stress, gerade im beruflichen Alltag. Auch sind die „Untergeben“ oft direkt beeinflusst von der Unzufriedenheit. Es gilt also daran zu arbeiten, um erfolgreicher zu sein. Sein Potenzial voll auszunutzen. Hier setzt das Training an. Und darum geht es doch in der Regel bei der Arbeit.

Was kostet denn so ein Coach?

Nach unserer Internetrecherche kostet ein Coach zwischen 50 und 500 € die Stunde. Es gibt auch Verbände, die hier Auskunft erteilen. Auch haben die Verbände den Vorteil, dass gewisse Qualitätsstandards gewahrt werden.

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Zwangsversteigerung Teil 1

Zwangsversteigerung – ein kleiner Rundumschlag

Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren. Das heißt, dass die Verwertung einer Sache durch Versteigerung durchgeführt wird. Bei Immobilien kommt es zu einer Zwangsversteigerung, wenn er bisherige Eigentümer längerfristig die Leistungsrate oder Rechnungen nicht bedient, das heißt, seine Verbindlichkeiten nicht begleicht. Es wird also die Befriedigung des Gläubigers durch Versteigerung und den daraus resultierenden Erlös angestrebt. Der Gläubiger kann so bei Nicht-Leistung der Zahlung beim örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Die Zwangsversteigerung ist in § 869 ZPO geregelt und die Durchführung wird durch Rechtspfleger organisiert. Bei Immobilien ist das Gericht zuständig, in dem die zu versteigernde Immobilie liegt.

Zwangsversteigerung Teil 1

Zwangsversteigerung Teil 1 Standardlizenz AdobeStock_168195937 merklicht.de

Immobilien Versteigerung

Der Zwangsversteigerungsantrag muss durch die Gläubiger gestellt werden. Bei Immobilien sind das i.d.R. die Banken, die dann einen Rechtsanwalt mit der Beantragung beauftragen. Zur Beantragung muss ein sog. Vollstreckungstitel vorliegen. Nach der erfolgreichen Prüfung ergeht ein Beschluss durch das Amtsgericht, der Gläubiger und Schuldner zugestellt wird. Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesem Beschluss um eine Beschlagnahme des Grundstücks (kann Grundbuchlich abgesichert werden). Es ist das letzte Mittel für einen Gläubiger an sein Geld zu kommen. Auch der Schuldner kann gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen. Es wird dann ein Verkehrswertgutachten für die Immobilie erstellt.

Zwangsversteigerung Gründe

Die Ansprüche des Gläubigers (hier beispielhaft die Bank) sollen durchgesetzt werden. Es soll durch die Zwangsversteigerung die Substanz verwertet werden, um den Ertrag eines Grundstücks zu generieren und den Gläubiger zu befriedigen. So sollen natürlich die finanziellen Ansprüche durchgesetzt werden, die der Gläubiger an den Schuldner hat. Bei der Versteigerung ist es nicht entscheidend, ob der Gläubiger im Grundbuch eingetragen ist oder ob er Geldforderungen hat. Durch die Versteigerung wird das unbewegliche Vermögen versilbert. Dazu können u.a. gehören: Grundstücke, Wohneigentum, Teileigentum, aber auch grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurechte. Auch bei Scheidungen werden oftmals erschreckend viele Versteigerungen durchgeführt. Wenn die ehemaligen Ehepartner sich nicht auf eine gütliche Lösung für die Immobilien einigen können, kann ein Ehepartner einen Antrag auf Teilversteigerung stellen.

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Erstkäufer Immobilien Fehler

Immobilienerstkäufer Fehler

Normalerweise wird ein Haus nur einmal im Leben gekauft. Daher ist es selbstverständlich, dass man als Erstkäufer einer Immobilie Fehler macht. In Kürze hier die typischen Fehler von Erstkäufern einer Immobilie.

Erstkäufer

Erstkäufer Strange bearded man looks at the bottom of an unpacked delivered box with a parcel with a displeased and disappointed look. Unboxing inside view.. Adobe Stock Standard Lizenz 335118525 koldunova

Erstkäufer einer Immobilie wissen allzu oft nicht, was sie eigentlich benötigen

Hat man sich dazu entschlossen, eine Immobilie zu kaufen, ist man zuerst von den verschiedensten Angeboten mehr als überwältigt. Nicht nur Immobilienportale mit Tausenden von Angeboten, sondern auch Immobilienmakler haben nicht zu selten bis zu 50 verschiedene Angebote.

Jeder Erstkäufer einer Immobilie sollte sich deswegen zuerst einmal darüber klar werden, was er möchte und was er benötigt. Erste Frage ist hierbei: Soll es ein Haus oder soll es eine Wohnung werden oder auch wo man überhaupt leben möchte? Hat man diese Frage geklärt, werden die Angebote schon etwas übersichtlicher. Der zweite Punkt befasst sich mit Dingen, welche Käufer als störend empfinden und die bei der neuen Immobilie vermieden werden sollten. Der nächste Punkt ist die Frage, wo die neue Unterkunft liegen soll. Hat man alle Faktoren geklärt, kann man sich einfacher auf die Suche nach der richtigen Immobilie machen. Florian von Stosch geht diese und weitere wichtige Punkte in einem Beratungsgespräch mit Ihnen durch. Mit seiner Hilfe erhalten Sie genau die Immobilie, welche Sie sich wünschen.

Viele Erstkäufer einer Immobilie sehen nicht genau hin Immobilienerstkäufer Fehler

Wurde eine Immobilie gefunden, die infrage kommt, ist bei der Erstbesichtigung der Erstkäufer einer Immobilie oft etwas zu oberflächlich. Meistens ist es nach einer Erstbesichtigung so, dass Erstkäufer im Anschluss nicht mehr genau wissen, wie die Aufteilung der Räume ist, wie viele Fenster sich in den Räumen befinden und so einiges mehr. Erstkäufer möchten eine Immobilie kaufen und sollten deswegen diese Immobilie bei der Erstbesichtigung auf jedes kleine Detail prüfen. Es wird deswegen geraten, dass Erstkäufer sich Unterstützung durch einen Fachmann zur Erstbesichtigung mitnehmen. Ein Fachmann kann viele Dinge herausfinden und auch für den Verkäufer unangenehme Fragen stellen. Von Stosch Immobilien steht Ihnen, dem Erstkäufer einer Immobilie gerne zur Seite und unterstützt Sie in Ihrem Vorhaben. Selbstverständlich unterstützt der Immobilienmakler auch alle anderen Kaufinteressenten oder beim Verkauf Ihrer Immobilie.

Der Kapitalbedarf wird von den meisten Erstkäufern unterschätzt

Erstkäufer sollten den Bedarf an Kapital nicht unterschätzen, wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten. Werden Renovierungen oder Sanierungen, sowie größere Reparaturen fällig, steigen die Kosten hierfür schnell rasant an. Aber auch die Nebenkosten wie Notar oder Grunderwerbssteuer oder Baunebenkosten beim Hausbau werden oft „vergesen“. Erstkäufer einer Immobilie wissen häufig nicht, worauf sie hierbei achten müssen und wo man überhaupt ansetzen muss. Bei der Finanzierung einer Immobilie sollte deswegen immer darauf geachtet werden, etwas an Rücklagen zu haben. Auch in diesem Punkt ist Ihnen Florian von Stosch gerne behilflich. Profitieren Sie von dem geschulten Auge und den Erfahrungswerten des Immobilienmaklers an Ihrer Seite.

Der persönliche Platzbedarf wird von vielen Erstkäufern unterschätzt.

Leider geht es vielen Erstkäufern so, dass nach einigen Jahren der vorhandene Platz nicht ausreichend ist. Entweder wurde nicht an zukünftige Kinder gedacht oder es wird vergessen, dass regelmäßig Besucher kommen und über Nacht bleiben. Auch andersherum sitzen Menschen oft in einem viel zu großen Haus und putzen regelmäßig ungenutzte Zimmer. Als Erstkäufer sollte daher immer an die Zukunft denken und sich darüber Gedanken machen, ob noch Kinder geplant sind oder vielleicht die Eltern gepflegt werden möchten oder ein Arbeitszimmer benötigt wird. Jeder wünscht sich ein Haus im Grünen mit einem gepflegten Garten. Typisches Familienglück. Dabei wird bedauerlicherweise allzu oft der Zeitaufwand vergessen, den ein großer Garten bringt. Rasen muss gemäht werden, Beete gepflegt und Bäume und Sträucher bedürfen auch Pflege. www.von-stosch.de

Nicht nur Erstkäufer machen Fehler auch Erstverkäufer. Falscher Preis oder einfach mal an einen Profi falsch verkauft? Schnell sind 5 oder mehr Prozent Kaufpreis „verschwendet“.

Der etwas andere Immobilienmarkt

Der etwas andere Immobilienmarkt – die Bedingungen haben sich geändert

Der etwas andere Immobilienmarkt, den haben wir heute. Oder doch nicht? Solange wir als Grundlage Angebot und Nachfrage haben, werden Häuser oder Wohnungen verkauft. Aber erinnern wir uns noch an die Zinsen Anfang er 80er – bei über 12 %. Immer wieder kommt es zu Zinssteigerungen und Zinssenkungen. Aus den 50ern kamen wir fast wie heute mit einem Minimalzins, der dann durch „die Decke“ ging und ca. 75 auf seinem Hoch stand – auch da wurde von dem „Der etwas andere Immobilienmarkt“ gesprochen. Anfang Mitte der 80 das gleiche „Spiel“. Und dann Anfang, Mitte der 90er noch mal. Auch die Inflation stieg dabei jedes Mal an. Inflationsverluste werden also versucht, durch Anhebung der Zinssätze auszugleichen. Jetzt stellt sich die Frage, ob es sich bei der heutigen Inflation um eine Sprunginflation handelt.

Der etwas anderer Immobilienmarkt

Der etwas anderer Immobilienmarkt Standardlizenz AdobeStock_313372346 adragan

…. hätte ich doch vor einem halben Jahr verkauft

So laufen heute viele der Gespräche mit potenziellen Verkäufern ab. Die Gründe für den gewollten Verkauf sind verschieden. Jobwechsel, Alter, Trennung. Klar, vor einem halben Jahr war der Markt noch anders. Heute ist der etwas andere Immobilienmarkt. Weil wir uns an die Niedrigzinsphase gewöhnt haben und das über rund 12 Jahre haben wir uns daran gewöhnt. Wir haben uns daran gewöhnt, dass jeder angebotene Kaufpreis einfach bezahlt wird. Und jetzt? Der etwas andere Immobilienmarkt wartet mit erschwerter Kreditvergabe, höheren Leistungsraten und eingebrochener Nachfrage. Und der drängelnden Frage, ob die Zinsen noch weiter erhöht werden?

Auch in den 50er, 80er und 90ern wurden Immobilien verkauft. Der Markt – auch der etwas andere Immobilienmarkt – wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Das heißt a) kein Grund zur Panik und b) man kann heute nach wie vor erfolgreich verkaufen! Die Aufgabe des Profis ist dabei, die Immobilien richtig, marktgerecht zu bewerten und Käufer wieder für die angebotene Immobilie zu begeistern. Dafür ist kein Online Orakel zur Bewertung notwendig oder ein Schnellkurs bei der IHK. Es ist das Zusammenspiel von Vorbereitung, Leidenschaft und Fachwissen in den verschiedensten Bereichen rund um die Immobilie.

Der etwas andere Immobilienmarkt – reagieren Sie

Die richtige Marktstrategie muss für die Vermarktung Ihrer Immobilie getroffen werden. Es gilt ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem Sie beim „Der etwas andere Immobilienmarkt“ erfolgreich beim Verkauf Ihrer Immobilie sind. Gern erläutern wir Ihnen unsere Vorgehensweise bei den heute geänderten Marktbedingen bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Kontaktieren Sie uns, www.von-stosch.de

Nachhaltiges Bauen

Nachhaltiges Bauen – worauf kommt es an?

Nachhaltiges Bauen ist dank Energiekrise in aller Munde. Was ist den das? Wenn man Ressourcen schont und auf umweltschädliche Materialien verzichtet, ist man schon sehr gut dabei. Die Green Buildings oder Grüne Gebäude betrachten aber dabei verschiedenste Aspekte, damit das Gebäude besonders umweltfreundlich und umweltverträglich ist.

Nachhaltiges Bauen

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Nachhaltiges Bauen, die drei Dimensionen

Beim nachhaltigen Bauen wird auf drei Dimensionen, d.h. drei Anforderungen geachtet:

  • Ökologische Dimension – die Errichtung des Gebäudes mit umweltfreundlichen Materialien. Ein ökologischer Baustoff zeichnet sich dadurch aus, dass er umweltfreundlich produziert, aber auch entsorgt werden kann und dabei langlebig sind. So kommt es während des Lebenszyklus nicht zu teuren Sanierungen. Beispiele wären z.B. Lehm oder Ziegel, aber auch natürliche Dämmstoffe oder mehrfach isolierte Holzfenster.
  • Ökonomische Dimension – von der Planung bis zum Abriss muss das Gebäude ressourcenschonend sein, das heißt, es sollte bereits in der Planung des Green Building berücksichtigt werden. Fragen wie, : „Welche regenerativen Energiequellen kann ich nutzen“, aber auch „muss ich neu bauen oder nicht doch lieber ein altes Gebäude sanieren“ um Ressourcen zu schonen, gehören in die Planung. Dabei soll das Gebäude energieeffizient sein. Das fängt mit der Ausrichtung an, geht über die Grundrissgestaltung bis zur Materialwahl.
  • Soziokulturelle Dimension – Funktionalität, Nutzerbedürfnisse, aber auch die Akzeptanz der Gesellschaft. Das Gebäude muss also von seiner Umgebung akzeptiert werden.

Das Gebäude muss alle drei Dimensionen erfüllen. Erst dann spricht man von Nachhaltigen Bauen.

Zertifizierung

Ja, man kann sich sein Gebäude auch zertifizieren lassen. Die Zertifizierung kann in Deutschland von verschiedensten Stellen ausgeführt werden, z.B.: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen. Natürlich bringt auch eine Zertifizierung gewisse Vorteile mit sich. Besonders günstige Konditionen bei spezielle Banken wie die KfW fördern nachhaltiges Bauen. Dabei gilt, je nachhaltiger das Gebäude, desto mehr Förderung gibt es.

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