Zwangsversteigerung Teil 1

Zwangsversteigerung – ein kleiner Rundumschlag

Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren. Das heißt, dass die Verwertung einer Sache durch Versteigerung durchgeführt wird. Bei Immobilien kommt es zu einer Zwangsversteigerung, wenn er bisherige Eigentümer längerfristig die Leistungsrate oder Rechnungen nicht bedient, das heißt, seine Verbindlichkeiten nicht begleicht. Es wird also die Befriedigung des Gläubigers durch Versteigerung und den daraus resultierenden Erlös angestrebt. Der Gläubiger kann so bei Nicht-Leistung der Zahlung beim örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Die Zwangsversteigerung ist in § 869 ZPO geregelt und die Durchführung wird durch Rechtspfleger organisiert. Bei Immobilien ist das Gericht zuständig, in dem die zu versteigernde Immobilie liegt.

Zwangsversteigerung Teil 1

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Immobilien Versteigerung

Der Zwangsversteigerungsantrag muss durch die Gläubiger gestellt werden. Bei Immobilien sind das i.d.R. die Banken, die dann einen Rechtsanwalt mit der Beantragung beauftragen. Zur Beantragung muss ein sog. Vollstreckungstitel vorliegen. Nach der erfolgreichen Prüfung ergeht ein Beschluss durch das Amtsgericht, der Gläubiger und Schuldner zugestellt wird. Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesem Beschluss um eine Beschlagnahme des Grundstücks (kann Grundbuchlich abgesichert werden). Es ist das letzte Mittel für einen Gläubiger an sein Geld zu kommen. Auch der Schuldner kann gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen. Es wird dann ein Verkehrswertgutachten für die Immobilie erstellt.

Zwangsversteigerung Gründe

Die Ansprüche des Gläubigers (hier beispielhaft die Bank) sollen durchgesetzt werden. Es soll durch die Zwangsversteigerung die Substanz verwertet werden, um den Ertrag eines Grundstücks zu generieren und den Gläubiger zu befriedigen. So sollen natürlich die finanziellen Ansprüche durchgesetzt werden, die der Gläubiger an den Schuldner hat. Bei der Versteigerung ist es nicht entscheidend, ob der Gläubiger im Grundbuch eingetragen ist oder ob er Geldforderungen hat. Durch die Versteigerung wird das unbewegliche Vermögen versilbert. Dazu können u.a. gehören: Grundstücke, Wohneigentum, Teileigentum, aber auch grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurechte. Auch bei Scheidungen werden oftmals erschreckend viele Versteigerungen durchgeführt. Wenn die ehemaligen Ehepartner sich nicht auf eine gütliche Lösung für die Immobilien einigen können, kann ein Ehepartner einen Antrag auf Teilversteigerung stellen.

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