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Wie bleibe ich fit im Alter

Wie bleibe ich fit im Alter? – Wohlfühlen im Alter

Mit dem Ruhestand oder bereits vor dem Ruhestand stellt sich oft die Frage: Wie bleibe ich fit im Alter? Aber nicht nur die Wohnsituation verändert sich dann auch oft mit dem Ruhestand. Man sollte Zeit haben für alte Hobbys oder diese einfach wieder aufleben lassen. Wenn wir älter werden, kommt irgendwann die Zeit, in der wir vermehrt auf unsere Gesundheit achten sollten.

Wie bleibe ich fit im Alter

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Wie bleibe ich fit im Alter? Fitness?

„Mens sana in corpore sano“ „ein gesunder Geist in einem gesunden Körper“-  der berühmte Ausspruch des römischen Dichters Juvenal hat viel Wahres in sich. Ein ausgeruhter und ausgewogen ernährter Körper ist die Basis für einen optimal funktionierenden Geist. Und das ist es ja, was wir auch im Alter wollen – fit sein. Jeder will die gut geölte Maschine als Körper. In jungen Jahren in der Regel keine Frage. Aber wenn man den Körper über Jahre vernachlässigt, kommt es immer mehr zu Fehlfunktionen. Gerade bei älteren Menschen kommt es dann zu Schmerzen oder anderen Problemen. Fitness ist hier eine Alternative für die Frage „Wie bleibe ich fit im Alter?“. Allerdings sollte man auch gucken, was man macht. Einige Sportarten eigenen sich besser als andere, aber das wichtigste ist dabei Spaß zu haben.

Regelmäßiger Sport

Regelmäßiger Sport hat einen positiven Effekt auf den Alterungsprozess. Das heißt nicht, dass Sie seit Ihrer Jugend Leistungssport betreiben müssen. Eine gute, ausgewogene Ernährung kombiniert mit Sport zum Wohlbefinden steigert die Abwehrkräfte. Das Risiko für Übergewicht oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber auch z.B. Depressionen sinken bei einem gesunden Menschen deutlich. Hören Sie auf Ihren Körper. Es gibt viele verschiedene Sportarten. Auch ein Hund, der einen zum regelmäßigen Spazierengehen „zwingt“ ist ein Fortschritt. Es sollte aber nicht zu viel Sport sein. Je nach Fitnesslevel und körperlichen Zustand sollten Sie ihr Programm abstimmen. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt z.B. 2,5 Stunden pro Woche moderaten Sport. Gehen Sie es als Anfänger langsam an und wenn Sie wollen, steigern Sie es langsam. Immer so, dass Sie sich wohlfühlen.

Sportarten – Wie bleibe ich fit im Alter?

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder einem professionellen Trainer. Auch werden manche Sportarten von Ihrer Krankenkasse gefördert. Hierbei sollte vor dem Training mit der Krankenkasse gesprochen werden, welche Sportarten gefördert werden. Meist sind diese z.B.: Rückenfitness, Yoga, Krankengymnastik oder auch Kurse im Fitnessstudio. So steht einem personalisierten Training nichts mehr im Wege. Dieses sollte immer in Begleitung mit einem Arzt stattfinden. Hierauf wollen wir in unserem nächsten Kapitel eingehen. Aber auch Tanzen ist eine gute Alternative. Tanzen reduziert z.B. das Risiko von Alzheimer erheblich. Sport in gesunden Maß ist gesund. Bewegung allgemein.

Sie haben Fragen dazu? Florian von Stosch hat früher in der 1. und 2. Regionalliga Basketball gespielt. So kommt es auch, dass Sponsoring wie die Hamburg Freezers oder Hamburg Towers entstanden sind. Als ehemaliger Leistungssportler ist er nicht nur im Bereich Immobilien entsprechend gut vernetzt. www.von-stosch.de

Preisanstieg bei Heizungen

Preisanstieg bei Heizungen: Teurer Genuss der wohligen Wärme

„Teuerung ist allgegenwärtig, doch die Heizungspreise kennen kaum Grenzen“, stellt die Verbraucherzentrale Bundesverband fest und gibt somit einen Einblick in die alarmierenden Entwicklungen auf dem Heizungsmarkt. Neue Zahlen verdeutlichen, dass der Preisanstieg bei Heizungen weiterhin anhält und sogar zunimmt. Dabei überrascht es, dass nicht nur Wärmepumpen, sondern auch andere Heizungsarten von diesem Trend betroffen sind.

Preisanstieg bei Heizungen AdobeStock_5397209 Wanja Jacob

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Gasheizungen auf dem Vormarsch

Unter den teuersten Heizungen nimmt die Gasheizung den zweiten Platz ein. Innerhalb von nur zwei Jahren stieg der Preis um beeindruckende 66 Prozent an. Während sie im Jahr 2021 noch für 6.000 Euro zu haben war, müssen Verbraucher heute rund 10.000 Euro oder mehr dafür investieren. Doch damit ist die fossile Wärmeanlage noch nicht an der Spitze der Preisliste angekommen. Die Holzheizung führt diese unliebsame Rangliste an.

Wärmepumpen auf dem Vormarsch, aber zu welchem Preis?

Die Preise für Luft-Wasser-Wärmepumpen sind ebenfalls deutlich gestiegen. Im Jahr 2021 betrug der Durchschnittspreis inklusive Montage ca. 20.000 Euro, während er nur zwei Jahre später bereits auf 31.000 Euro und mehr angestiegen ist. Allein von 2021 bis 2022 verteuerte sich die Luft-Wasser-Wärmepumpe um 20 Prozent, und im folgenden Jahr sogar um 29 Prozent. Diese enormen Preissteigerungen verdeutlichen die Not am Markt.

Pelletheizungen ziehen nach

Auch Pelletheizungen sind von der Teuerung betroffen. Im Januar 2021 belief sich der Preis für eine Pelletheizung inklusive Montage noch auf 27.000 Euro. Doch bereits im März 2023 mussten Verbraucher tiefer in die Tasche greifen und 37.000 Euro aufbringen. Das entspricht einer Preissteigerung von 37 Prozent innerhalb von nur zwei Jahren.

Ukraine-Russland-Konflikt und Gebäudeenergiegesetz als Preistreiber

Der Preisanstieg bei Heizungen ist nicht allein auf den Konflikt zwischen der Ukraine und Russland sowie die daraus resultierende Energiekrise zurückzuführen. Auch die monatelangen Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben maßgeblich zur Inflation auf dem Heizungsmarkt beigetragen. Experten sind sich einig, dass diese Faktoren die Nachfrage nach Heizungen aller Art in die Höhe getrieben haben.

Wachsende Nachfrage nach Heizungen

Die gestiegene Nachfrage spiegelt sich in den Zahlen der neu installierten Anlagen wider. Im Jahr 2021 wurden 929.000 neue Heizungen installiert, während es 2022 bereits 980.000 waren. Dabei entfielen 236.000 auf Wärmepumpen, 598.500 auf Gasheizungen und 64.500 auf Pellet-Heizungen. Die enormen Steigerungsraten verdeutlichen den Bedarf, der voraussichtlich weiter steigen wird. Wer den „Deckel“ am Ende des Tages bezahlt, dürfte klar sein.

Höhere Preise als Abwehrmaßnahme

Die steigende Nachfrage hat zu sogenannten „Abwehrangeboten“ geführt. Die Handwerksbetriebe können mit der enormen Kundennachfrage kaum Schritt halten. Um die Flut an Anfragen zu bewältigen, setzen sie auf höhere Preise, um die Nachfrage zu regulieren. So werden manche Heizungen sogar zwei- bis dreimal so teuer angeboten wie der Durchschnittspreis.

Ein lukratives Geschäft für Handwerk und Industrie

Die Teuerung auf dem Heizungsmarkt kommt nicht nur den Handwerkern zugute, sondern auch den Herstellern. Rabatte, die Hersteller gewähren, werden nur in geringem Maße an die Endkunden weitergegeben. Die Preiserhöhungen von 2021 auf 2022 auf sind größtenteils auf Lieferkettenprobleme, steigende Materialkosten und den Fachkräftemangel zurückzuführen. Die Branche profitiert langfristig von einem stabilen und positiven Trend.

Die Rolle des Gebäudeenergiegesetzes

Bei der Preisteuerung von 2022 auf 2023 sind sich Experten einig, dass das Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition einen maßgeblichen Einfluss auf die aktuelle Teuerung hat. Das Panikverhalten aufgrund des Gesetzes trifft auf ein knappes Angebot, was zu weiteren Preissteigerungen führt.

Die Macht der Preisbildungskette

Die Industrie und der Handel haben maßgeblichen Einfluss auf die Preisbildung von Heizungen. Teuerungszuschläge der Großhändler haben die Handwerksbetriebe mehrfach hintereinander getroffen. Über die Margen der Handwerker schweigt man sich allerdings aus.

Beratung und Wartezeiten als Lösungsansätze

Die Heizungsinflation stellt für Verbraucher ein großes Problem dar. Es kann also nur dazu geraten werden, mehrere Angebote einzuholen und sich auf Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten einzustellen. Nur so kann man dem Preisanstieg entgegenwirken.

Florian von Stosch und von Stosch Immobilien Preisanstieg bei Heizungen

Florian von Stosch ist einer der renommiertesten Immobilienmakler und steht mit seinem Unternehmen, von Stosch Immobilien, für erstklassigen Service und kompetente Beratung in allen Fragen rund um Immobilien. Mit jahrelanger Erfahrung und fundiertem Fachwissen unterstützt er seine Kunden bei der Suche nach dem perfekten Zuhause oder der optimalen Kapitalanlage. Besuchen Sie die Webseite www.von-stosch.de, um mehr über Florian von Stosch und von Stosch Immobilien zu erfahren.

 

Baupreise steigen langsamer

Baupreise steigen langsamer: „Positive“ Entwicklung am Immobilienmarkt

Der Baupreis steigt langsamer, verkündet das Statistische Bundesamt und bringt damit positive Nachrichten für Bauherren und Immobilienbesitzer. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise für den Bau neuer Immobilien „nur“ um 9 Prozent gestiegen, was den geringsten Anstieg seit zwei Jahren darstellt. Diese Entwicklung lässt Raum für Hoffnung, auch wenn es noch zu früh für eine Entwarnung ist.

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Langsamer Anstieg bei den Wohnhäusern

Gemäß der vierteljährlichen Auswertung des Statistischen Bundesamts hat sich der Neubau konventioneller Wohngebäude im Mai im Vergleich zum Vorjahresmonat um 8,8 Prozent verteuert. Dieser Anstieg ist der geringste seit dem Frühjahr 2021. Zwischen Februar und Mai stiegen die Baupreise um 0,8 Prozent. Es gibt also eine spürbare Verlangsamung des Preisanstiegs, die jedoch noch nicht als Entwarnung gewertet werden kann.

Ursachen und Auswirkungen

Der geringere Anstieg der Baupreise könnte mit einem Basiseffekt zusammenhängen, da die Preise nun mit denen des Frühjahrs 2022 verglichen werden, als infolge des russischen Kriegs gegen die Ukraine viele Rohstoffe und Energie stark verteuert waren. Zudem könnten gestiegene Material- und Zinskosten infolge von Stornierungen die Nachfrage gedämpft haben. Mittlerweile sind nicht mehr die Materialkosten, sondern die Personalkosten die Haupttreiber. Der anhaltende Fachkräftemangel könnte also die Preise weiterhin beeinflussen und eine Entspannung verzögern. Hier kommt es also zu einem „Gegeneinander-Effekt“ zwischen Zinsanstieg und Fachkräftemangel.

Preisentwicklung bei den Bauleistungen

Im Bereich des Wohnungsbaus stiegen die Kosten für Rohbauarbeiten im Mai um 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Betonarbeiten verteuerten sich um 2,8 Prozent, während Mauerarbeiten um 7,4 Prozent anstiegen. Bei Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten betrug der Preisanstieg 10,8 Prozent, bei Erdarbeiten 9,4 Prozent. Zimmer- und Holzbauarbeiten hingegen wurden um 2,7 Prozent günstiger. Die Ausbauarbeiten verzeichneten einen Preisanstieg von 11,7 Prozent, während Heiz- und zentrale Wassererwärmungsanlagen um 14,9 Prozent teurer wurden.

Auch im gewerblichen Bereich sind steigende Preise zu verzeichnen. Die Neubaupreise für Bürogebäude stiegen im Mai um 9,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gewerbliche Betriebsgebäude verzeichneten einen Anstieg um 8,0 Prozent und im Straßenbau betrug der Preisanstieg sogar 10,5 Prozent. Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) kosteten im Mai 11,7 Prozent mehr als im Vorjahr.

Rückgang im Wohnungsbau erwartet

Aufgrund der stark gestiegenen Kosten prognostiziert das Ifo-Institut einen Rückgang im Wohnungsbau. Die Münchner Forscher gehen davon aus, dass in diesem Jahr lediglich rund 245.000 und im Jahr 2024 sogar nur 210.000 Wohnungen in neuen Gebäuden fertiggestellt werden. Für das Jahr 2025 wird eine Gesamtzahl von etwa 200.000 Wohneinheiten erwartet. Diese Prognose liegt nur noch bei der Hälfte des Ziels, das von der Bundesregierung ausgegeben wurde. Die erhebliche Verteuerung der Finanzierung und der Bauleistungen sowie die drastische Reduzierung der Neubauförderung und die Verschärfung der Standards für den Neubau durch den Bund sind die Hauptgründe für diesen Rückgang.

Baupreise steigen langsamer: Eine Chance für Bauherren und Investoren Baupreise steigen langsamer

Trotz des immer noch steigenden Baupreises bieten sich Möglichkeiten für Bauherren und Investoren. Florian von Stosch, ein renommierter Immobilienexperte und Inhaber von Stosch Immobilien, betont die Bedeutung einer fundierten Beratung bei Immobilienprojekten. Mit seiner umfangreichen Erfahrung und Expertise unterstützt von Stosch Immobilien Kunden dabei, die richtigen Entscheidungen im dynamischen Immobilienmarkt zu treffen. Wenn Sie mehr über Stosch Immobilien und die Dienstleistungen von Florian von Stosch erfahren möchten, besuchen Sie bitte die Website www.von-stosch.de. Das Team von Stosch Immobilien steht Ihnen gerne zur Verfügung und begleitet Sie professionell und zuverlässig bei Ihren Immobilienprojekten.

Wofür der Energieausweis steht

Wofür der Energieausweis steht – Immobilienvermarktung

Wofür der Energieausweis steht? Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie sind der Energieausweis Pflicht. Die professionelle Vermarktung ist wichtig, um den bestmöglichen Preis bei Vermietung und Verkauf zu erzielen. Ein Energieausweis gehört also zwingend dazu. Was Sie darüber wissen sollten, haben wir hier einmal zusammengefasst.

Wofür der Energieausweis steht

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Exposé

Der Energieausweis ist ein wichtiger Bestandteil vom Exposé für Ihren Immobilienverkauf bzw. für die Vermietung. Fehlender Energieausweis? Das kann teuer werden. Hier drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro, wenn der Energieausweis nicht spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegt oder gegen die verschiedenen Vorgaben der Gesetzgeber verstoßen wird. Es ist also zwingend notwendig, sich mit dem Thema Energieausweis und „Wofür der Energieausweis steht“ auseinanderzusetzen.

Was sagt ein Energieausweis aus?

Wie viel Energie verbraucht, sagt der Energieausweis grob gesprochen aus. Dieses wird mit einem Wert und einer Farbskala und der sog. Energieeffizienzklasse ausgedrückt. Sie geht von A+ (sehr gut grün) bis H (eher schlecht rot oder starker Modernisierungsbedarf energetisch gesehen). Auch allgemeine Angaben sind im Energieausweis enthalten wie Baujahr Immobilie, Baujahr Heizung oder Art der Heizung und Energieträger.

Verbrauchsausweis

Generell wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis ist, wie das Wort schon sagt, auf den durchschnittlichen Verbrauch bezogen. Der Verbrauchsausweis hat den Vorteil, dass er die tatsächlich verbrauchte Energie angibt, in ihm sind auch Verbrauche für Warmwasser enthalten. In der Regel wird hierfür der Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre in eine Eingabematrix eingeben, dazu die Grunddaten der Immobilie und fertig. Heraus kommt ein Durchschnittswert, der dann Effizienzklasse und energetische Güte der Immobilie darstellt. Man muss dabei fairerweise sagen, dass hier die Bewohner das Zepter in der Hand haben. Manche Leute fühlen sich halt nur bei 24 Grad wohl, andere bei 19 Grad. Wie viel Zeit verbringen die Bewohner mit Baden oder unter der Dusche? So können die Energiebilanzen recht weit auseinander fallen. Ein kleines Beispiel dazu: Wir betreuen in der Vermietung von einem Bauträger gut 30 Reihenhäuser – alle baugleich, wenn wir die Endreihenhäuser mal vernachlässigen. Die Energieausweis-Verbrauchswerte reichen hier von einem guten A bis zu einem schlechten D. Damit ist ein direkter Vergleich also schwieriger und der Verbrauchsausweis ist nicht so aussagekräftig wie der Bedarfsausweis. Allerdings ist dieser in der Erstellung wesentlich günstiger und man kommt seiner gesetzlichen Pflicht als Verkäufer nach.

Bedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis liegen i.d.R. keine Verbrauchswerte zu Grunde. Er ist gängig bei Häusern mit Baujahr vor Ende 1977 und Neubauprojekten. Hier müssen künftige Energieverbräuche berechnet werden. Be der Berechnung wird einmal die Außenhülle, also Wände, Dach, Sohle, Fenster, etc. und die Heiztechnik, also Brennwertkessel, Öl, Gas, Wärmepumpe, etc. mit in die Rechnung einbezogen. Auch die Bauform, Lage und Grundrissform werden dabei berücksichtigt. Die Berechnung der theoretischen Energieverbräuche basiert dabei immer auf der gleichen theoretischen Grundlage. Das macht die Energiewerte objektiv vergleichbar. Hier ist ebenso Vorsicht geboten: ein Bedarfsausweis kann stark von den tatsächlichen Verbräuchen abweichen. Bei der Diplomarbeit von Florian von Stosch wurde dieses zum Teil untersucht und hierbei wurden Unterschiede der Effizienzklassen von D (Verbrauch) zu H (Bedarf) ermittelt, bei einem „normalen“ Heizverhalten der Bewohner. Es ist also ratsam sich beides ggf. anzugucken um eine realistische Einschätzung zu bekommen.

Wofür der Energieausweis steht und wer ihn erstellt

Achten Sie darauf, wer den Energieausweis erstellt. Die Qualität mancher Onlineausweis ist sehr fragwürdig. Lassen Sie sich also beraten. Ein Energieberater mit Erfahrung hilft. In der Regel sind Sie bei Ihrem Schornsteinfeger in den besten Händen. Unabhängigen und qualifizierten Fachleuten sind bei Verkauf oder Vermietung und beim Thema Energieausweis ratsam. Vertrauen Sie auf Qualität – als Käufer und Verkäufer.

Sie haben Fragen? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

Mietrecht verschärfen

Mietrecht verschärfen: SPD setzt sich für strengere Regeln bei möblierten Wohnungen ein

„Die Vermietung von überteuerten möblierten Wohnungen und die steigenden Indexmieten sind ein Anlass zur Sorge“, betont SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert. Die Sozialdemokraten sind entschlossen, die Regeln auf dem Wohnungsmarkt zu verschärfen und den Mieterschutz zu stärken.

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Mehr möblierte Wohnungen zu hohen Mieten

In Deutschland nimmt der Anteil an überteuerten möblierten Wohnungen und Indexmieten stetig zu. Laut einer Studie des Forschungsinstituts Oxford Economics, im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt, beziehen sich mittlerweile 27 Prozent aller Inserate auf möblierte Wohnungen. Besonders in Großstädten und Universitätsstädten wächst das Angebot, das vor allem von Geringverdienern genutzt wird.

Die SPD handelt zum Wohl der Mieter

Die SPD sieht dringenden Handlungsbedarf und will ein schärferes Mietrecht durchsetzen, um die steigenden Mietpreise in den Griff zu bekommen. „Der Markt regelt die Situation systematisch zu Ungunsten der Mieter“, kritisiert Kühnert. Die Sozialdemokraten sind nicht bereit, diese Entwicklung hinzunehmen.

Transparente Ausweisung von Mietkosten gefordert

Ein zentraler Punkt des Vorstoßes der SPD ist die transparente Ausweisung der Nettokaltmiete sowie des Möblierungszuschlags. Vermieter sollen verpflichtet werden, beide Kostenbestandteile klar zu kennzeichnen. Dies schafft Transparenz für die Mieter und ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit der Wohnungsangebote.

Kappe für den Möblierungszuschlag

Des Weiteren fordert die SPD eine Begrenzung des Möblierungszuschlags. Dieser soll nicht beliebig erhöht werden können, um die Mieter vor überzogenen Kosten zu schützen. Eine angemessene Begrenzung würde den Anstieg der Mietpreise bei möblierten Wohnungen eindämmen und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erleichtern.

Die Positionen der FDP

Die FDP hingegen äußert Bedenken gegenüber einer weiteren Regulierung des Wohnungsmarktes. Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, betont die Notwendigkeit, den Ursachen der Probleme auf den Grund zu gehen. Aus seiner Sicht besteht ein Mangel an neuem Wohnraum in Deutschland, während die Baukosten kontinuierlich steigen. Föst fordert daher einen Abbau der Regulierungen, eine Beschleunigung des Bauprozesses und langfristig geringere Kosten.

Fluktuation bei möblierten Wohnungen

Die Auswertung der Inserate durch die Studienautoren von Oxford Economics ergab zudem, dass die Fluktuation in möblierten Wohnungen in den letzten Jahren zugenommen hat. Eine mögliche Erklärung dafür könnte sein, dass Vermieter vermehrt auf kurzfristige Vermietungen setzen, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Diese Regelung greift bei Wohnungen, die nur vorübergehend vermietet werden.

Stosch Immobilien: Kompetenter Partner in der Immobilienbranche Mietrecht verschärfen

In der Immobilienbranche ist es wichtig, sich auf erfahrene und vertrauenswürdige Experten verlassen zu können. Ein solcher Partner ist Florian von Stosch von Stosch Immobilien. Das Unternehmen bietet umfassende Beratung und Unterstützung in allen Belangen rund um den Immobilienmarkt. Von Stosch Immobilien setzt sich für die Interessen seiner Kunden ein und findet individuelle Lösungen, die auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wenn Sie weitere Informationen zu von Stosch Immobilien erhalten möchten, besuchen Sie bitte die offizielle Webseite: www.von-stosch.de. Dort finden Sie detaillierte Informationen über das Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen.

Mit von Stosch Immobilien haben Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen bei allen Fragen und Anliegen rund um die Immobilienwelt zur Seite steht.

Mietminderung – Was Vermieter wissen sollten

Mietminderung für Vermieter: Praktische Tipps und Ratschläge

Es wurde einmal von einem weisen Geist gesagt, dass Wissen Macht ist. Dieser Ausspruch könnte nicht treffender sein, wenn es darum geht, Vermietern das nötige Wissen über Mietminderung zu vermitteln. In der heutigen Zeit, in der Mieter gut über ihre Rechte informiert sind und leichter an Informationen gelangen können, ist es von entscheidender Bedeutung für Vermieter, sich mit den Faktoren und Verfahren der Mietminderung vertraut zu machen. In diesem Artikel möchten wir einen umfassenden Überblick über die Mietminderung geben und Vermietern wertvolle Ratschläge und Tipps im Umgang mit diesem Thema anbieten.

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Welche Faktoren beeinflussen die Mietminderung?

Bei der Bestimmung der Höhe einer Mietminderung sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Diese Faktoren können von Fall zu Fall unterschiedlich sein und sollten sorgfältig geprüft werden, um eine gerechte Entscheidung zu treffen. Im Folgenden sind einige Faktoren aufgeführt, die die Höhe einer Mietminderung beeinflussen können:

  1. Schwere der Beeinträchtigung: Die Schwere der Beeinträchtigung ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung der Mietminderung. Je schwerwiegender der Mangel oder Defekt ist, desto höher kann die Mietminderung ausfallen.
  2. Größe und Ausstattung der Wohnung: Auch die Größe und Ausstattung der Wohnung können eine Rolle spielen. In der Regel wird die Mietminderung proportional zur Größe und Qualität der Wohnung berechnet.
  3. Lage: Die Lage der Wohnung kann ebenfalls Auswirkungen auf die Mietminderung haben. In Gebieten mit höheren Mietpreisen kann die Mietminderung höher ausfallen als in Gegenden mit niedrigeren Mietpreisen.
  4. Jahreszeit: Die Jahreszeit kann ebenfalls ein Faktor sein, der die Mietminderung beeinflusst. Beispielsweise kann ein Mangel an Heizung oder Isolierung im Winter zu einer höheren Mietminderung führen als im Sommer.

Mietminderung – Was Vermieter wissen sollten: Angemessene Reaktionen auf Mietminderungen

Die Mietminderung ist eine der größten Sorgen von Vermietern, wenn es darum geht, die Miete zu mindern. Doch wie sollten Vermieter darauf reagieren? In diesem umfassenden Leitfaden geben wir Vermietern Ratschläge für solche Situationen.

Was bedeutet eigentlich Mietminderung?

Mietminderungen werden relevant, sobald Mieter plötzlich einen Teil ihrer Miete einbehalten. Gesetzlich haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern, wenn Mängel in der Mietwohnung auftreten, die den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Allerdings ist nicht jede Mietminderung gerechtfertigt, da die Rechtslage nicht immer eindeutig ist.

Wann darf ein Mieter die Miete mindern?

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht Mietern das Recht auf Mietminderung zu, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt und dieser den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich einschränkt (§ 536 BGB). Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und Vorsitzender von Haus und Grund Berlin, erklärt: „Der Mieter muss den Mietmangel unverzüglich anzeigen, sobald er davon Kenntnis erlangt (§ 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB).“ Das Recht auf Mietminderung besteht solange, wie diese Einschränkung fortbesteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist oder nicht, selbst wenn er keinen Einfluss darauf hat, wie zum Beispiel bei Baulärm in der Umgebung.

Beispiele gerechtfertigter Mietminderungen:

  1. Feuchtigkeit und Schimmelbildung in der Wohnung

 

  1. Eindringen von Regenwasser durch das Dach oder die Fenster
  2. Schimmelbildung aufgrund von Feuchtigkeit durch Neubaufeuchtigkeit oder dem Einbau neuer Isolierglasfenster
  3. Feuchte Wände und Schimmelbildung aufgrund von Rissen in den Wänden
  4. Feuchter Keller
  5. Feuchte Wände führen zur Schimmelbildung an den Möbeln
  6. Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Schimmelbefall offensichtlich auf falsches Lüften und/oder Heizen zurückzuführen ist

 

  1. Lärmbelästigung

 

  1. Geräuschstörungen von einer benachbarten Baustelle.
  2. Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten im Gebäude.
  3. Störende laute Musik der Nachbarn oder ihrer Gäste bei Partys.
  4. Lautstarke Auseinandersetzungen unter den Nachbarn.
  5. Beeinträchtigung der nächtlichen Ruhezeiten.
  6. Klopfgeräusche, die aus den Heizkörpern kommen.
  7. Lärmbelästigung durch zu laute Aufzugsanlagen.
  8. Nutzung der Waschmaschine während der Ruhezeit in der Nacht.
  9. Mangelhafte Isolierung oder Trittschalldämmung.
  10. Störendes Hundegebell.

 

  1. Technische Mängel

  • Es gibt keinen Strom, die Heizungsanlage oder Warmwasser funktionieren nicht ordnungsgemäß.
  • Der Wasserboiler im Badezimmer ist defekt und funktioniert nicht.
  • Beim Duschen gibt es nur kaltes Wasser oder es dauert länger als eine Minute, bis warmes Wasser aus der Leitung kommt.
  • Das Wasser aus der Leitung ist verrostet.
  • Es gibt mehrere Steckdosen, die nicht funktionieren.
  • Ein oder mehrere Lichtschalter sind defekt.
  • Die Wohnung ist ungewöhnlich heiß.
  1. Geruchsbelästigung

  • Geruchsemissionen verursacht von den Nachbarn
  • Unangenehme Gerüche im Treppenhaus
  • Abwasserleitung in schlechtem Zustand
  • Restaurants oder Imbisse in der Umgebung

Wie hoch darf die Mietminderung maximal sein?

Es gibt keine festgelegte pauschale Höhe für die Mietminderung aufgrund von Wohnungsmängeln. Das Gesetz fordert lediglich eine „angemessene Höhe“. Es gibt Mietminderungstabellen im Internet, aber sie bieten keine verbindlichen Informationen darüber, wie hoch die Minderungsquote sein sollte. Urteile von verschiedenen Amts- und Landgerichten beziehen sich auf individuelle Fälle und können nur als Orientierung dienen. Hier sind einige Beispiele aus einer Mietminderungstabelle:

  • Die Wohnung ist aufgrund eines Brandes in der Küche unbewohnbar: 100 Prozent (LG Frankfurt Main, WuM 1996, 535)
  • Es gibt einen Wasserschaden in der Wohnung mit zwei Trocknungsgeräten und Möbelrücken: 80 Prozent (LG Köln, ZMR 2012, 625)
  • Die Wohnung ist aufgrund von Schadstoffbelastung durch mangelhaften Parkettkleber beeinträchtigt: 30 Prozent (BGH, Az.: VIII ZR 411/12; WuM 2013, 253; ZMR 2014, 26)
  • Die Heizung heizt nur auf etwa 16 bis 18 Grad Celsius: 30 Prozent (AG Görlitz, 1 C 1320/96; WuM 1998, 180)
  • Die Wohnung ist von Mottenbefall/Ungeziefer betroffen: 25 Prozent (AG Bremen, 25 C 118/01)
  • Die vertraglich vereinbarte Einbauküche fehlt: 20 Prozent (LG Dresden, WuM 2001, 336)
  • Es gibt einen Ausfall der Wasserversorgung: 20 Prozent (LG Berlin, MM 2002, 427)
  • Der Fahrstuhl in einem Mehrfamilienhaus funktioniert nicht: 15 Prozent (AG Berlin-Mitte, MM 2007, 227)
  • Die Heizung verursacht Klopfgeräusche: 12 Prozent (LG Münster, WuM 2000, 691)
  • Es gibt eine verkalkte Duschwand und Gerüche im Badezimmer: 7 Prozent (LG Berlin, WuM 2004, 234)
  • Der Fahrradkeller fällt ersatzlos weg: 5 Prozent (AG Hamburg, WuM 2008, 332)
  • Die Wassererwärmung durch den Durchlauferhitzer ist unzureichend: 3 Prozent (AG Köln, 220 C 152/07)

Fazit: Informationen für Vermieter bei Mietminderungen

Die Thematik der Mietminderungen kann für Vermieter eine Herausforderung darstellen. Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten sowohl der Mieter als auch der Vermieter zu verstehen. Mieter haben das Recht auf Mietminderung, wenn Mängel auftreten, die den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Mietminderung ist jedoch nicht pauschal festgelegt und richtet sich nach dem Einzelfall. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht zu wenden, um eine angemessene und rechtlich korrekte Reaktion zu gewährleisten. Eine offene Kommunikation und eine schnelle Behebung von Mängeln können dazu beitragen, Konflikte zwischen Vermietern und Mietern zu minimieren und ein gutes Mietverhältnis aufrechtzuerhalten.

Wenn der Mieter die Miete kürzt: Wie sollten Vermieter vorgehen?

Wie sollten Vermieter reagieren, wenn ein Mieter beschließt, die Miete zu kürzen? Es ist von großer Bedeutung, dass Vermieter angemessen auf diese Situation reagieren und die richtigen Maßnahmen ergreifen. Im Folgenden sind einige Schritte aufgeführt, die Vermieter befolgen sollten:

Schritt 1: Überprüfung der Berechtigung des Minderungsgrundes Der erste Schritt für Vermieter besteht darin, zu prüfen, ob der vom Mieter angegebene Grund für die Mietminderung berechtigt ist. Es gibt bestimmte Gründe, die eine Mietminderung ausschließen. Dazu gehören Bagatellschäden, Schäden, die vom Mieter selbst verursacht wurden, bereits bekannte Mängel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie Mängel aufgrund energetischer Sanierungsmaßnahmen. Um einen genauen Überblick über den gemeldeten Mangel zu erhalten, empfiehlt es sich, die Wohnung persönlich zu besichtigen und den Schaden selbst in Augenschein zu nehmen. In komplexen Fällen kann es ratsam sein, sich an einen Eigentümer- oder Vermieterverband zu wenden oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Schritt 2: Überprüfung der korrekten Durchführung der Mietminderung Der zweite Schritt für Vermieter besteht darin, zu überprüfen, ob die Mietminderung korrekt durchgeführt wurde. Dabei sind zwei wichtige Aspekte zu beachten:

  1. a) Zeitpunkt: Der Mieter muss den Mangel unverzüglich nach Kenntnis dem Vermieter mitteilen. Verzögert sich die Mitteilung, kann der Mieter seine Rechte zur Mietminderung verlieren und schadensersatzpflichtig werden.
  2. b) Korrekte Beschreibung des Mangels: Die Mängelanzeige sollte den Vermieter in die Lage versetzen, den gemeldeten Mangel zu finden und zu überprüfen. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist daher wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Schritt 3: Vorgehen entsprechend der Zulässigkeit der Mietminderung Je nachdem, ob die Mietminderung rechtens ist oder nicht, sollten Vermieter unterschiedlich reagieren. Wenn der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist, sollte er den Schaden so schnell wie möglich beheben und einen qualifizierten Handwerker beauftragen. Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter die Kosten solcher Reparaturen nicht auf den Mieter abwälzen können. Wenn es sich um einen Mangel handelt, gegen den der Vermieter nichts unternehmen kann, wie zum Beispiel Baustellenlärm, muss er die Mietminderung akzeptieren, solange die Störung besteht. In solchen Fällen können Vermieter, nach rechtlicher Beratung, möglicherweise Schadensersatz vom Verursacher einfordern.

Was passiert, wenn die Mietminderungsquote zu hoch ist? Es kann vorkommen, dass Vermieter der Meinung sind, dass die vom Mieter vorgeschlagene Mietminderungsquote zu hoch ist. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, zunächst zu versuchen, sich mit dem Mieter auf eine angemessene Minderungsquote zu einigen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit, den zu wenig gezahlten Mietzins gerichtlich geltend zu machen. Vor Gericht wird dann über die angemessene Minderungsquote oder den Minderungsbetrag entschieden.

Insgesamt ist es für Vermieter von großer Bedeutung, die Regeln und Verfahren im Zusammenhang mit der Mietminderung zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. Durch die Beachtung der genannten Schritte und die rechtzeitige Behebung von Mängeln können Vermieter ein gutes Verhältnis zu ihren Mietern aufrechterhalten und mögliche rechtliche Konflikte vermeiden.

Mietminderung – Was Vermieter wissen sollten: Rechte und Handlungsmöglichkeiten

Handeln statt hadern: Ist die Mietminderung unberechtigt, können Vermieter dagegen vorgehen und widersprechen.

Mietminderung widersprechen, anmahnen und Nachzahlung fordern

Eine Mietminderung kann für Vermieter eine herausfordernde Situation darstellen. Wenn jedoch die Rechtmäßigkeit der Mietminderung in Frage steht, sollten Vermieter aktiv werden und die erforderlichen Schritte einleiten. Der erste Schritt besteht darin, der Mietminderung schriftlich zu widersprechen und die Gründe darzulegen, warum sie nicht gerechtfertigt ist. Mögliche Argumente könnten beispielsweise sein, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt oder dass der Schaden bereits vor Einzug des Mieters bekannt war. Zusätzlich kann der Vermieter den Mieter dazu auffordern, die ausstehende Miete nachzuzahlen und eine mögliche Klage ankündigen.

Wichtig beim Widerspruch: Der Vermieter muss nicht unmittelbar widersprechen. Denn laut Expertenmeinung zählt eine zu Unrecht geminderte Miete als Zahlungsverzug – und Mietzahlungsansprüche des Vermieters verjähren erst innerhalb von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Klageerhebung bei unberechtigter Mietminderung

Falls der Widerspruch des Vermieters nicht erfolgreich ist, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten und die Nachzahlung der ausstehenden Beträge gerichtlich geltend zu machen. Rechtsanwalt Peter Brückner erklärt: „Das vorherige Anmahnen der ausstehenden Beträge ist jedoch nicht zwingend notwendig.“ Der Vermieter kann, wenn er von einer unberechtigten Minderung ausgeht und stattdessen Zahlungsverzug vorliegt, auch unmittelbar eine Klage einreichen. Es ist jedoch ratsam, vor diesem Schritt eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Vor Gericht muss der Mieter nachweisen, dass der behauptete Mangel besteht und er diesen dem Vermieter angezeigt hat. Der Vermieter muss seinerseits in der Lage sein, dies entsprechend zu widerlegen.

Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters bei Mietminderung

Während einer Mietminderung ist es in der Regel nicht zulässig, dass der Vermieter dem Mieter kündigt, selbst wenn er der Meinung ist, dass die Minderung zu hoch ist. Es gibt jedoch eine mögliche Ausnahme, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat: Die Mietminderung ist unberechtigt und tatsächlich handelt es sich um einen Zahlungsverzug (BGH, Az.: VIII ZR 138/11). Rechtsanwalt Brückner erklärt, dass eine fristlose Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug möglich ist, wenn entweder der Zahlungsrückstand insgesamt zwei volle Monatsmieten erreicht oder der Mieter zwei Monate hintereinander die Miete nicht oder nur teilweise zahlt, sodass ein nicht unerheblicher Teil fehlt. Brückner betont: „Das kann schon der Fall sein, wenn der Mieter für einen Monat überhaupt keine Miete zahlt und im darauffolgenden Monat einen Euro zu wenig zahlt.“ Bevor Vermieter jedoch den Schritt der fristlosen Kündigung gehen, sollten sie sich zur Sicherheit durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Eigentümerverein beraten lassen.

Möglichkeit einer rückwirkenden Mietminderung in Ausnahmefällen

Normalerweise ist eine Mietminderung nur für zukünftige Zeiträume gültig, was bedeutet, dass bereits gezahlte Miete nicht rückwirkend erstattet werden kann. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen zu beachten. Eine solche Ausnahme tritt ein, wenn der Mieter dem Vermieter einen Mangel in der Wohnung meldet und erklärt, dass er die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlt. In diesem Fall behält der Mieter sein Recht auf Mietminderung ab diesem Zeitpunkt. Es kann jedoch erforderlich sein, die angemessene Höhe der Mietminderung gerichtlich festzulegen. Eine weitere Ausnahme tritt ein, wenn ein Mieter den Vermieter über einen Mangel informiert und die volle Miete weiterhin zahlt, da er fälschlicherweise annimmt, dass die Zustimmung des Vermieters für die Mietminderung erforderlich ist.

In einem konkreten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Az.: III ZR 100/18) hatte der Mieter den Vermieter um eine Mietminderung gebeten, diese jedoch nicht selbst durchgeführt. Das Gericht entschied, dass der Mieter dadurch sein Recht auf Mietminderung nicht verliert, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist und der Mangel dem Vermieter gemeldet wurde. In solchen Fällen ist eine rückwirkende Mietminderung möglich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei einer Mietminderung ein offener Dialog und eine sorgfältige Prüfung seitens des Vermieters ratsam sind. Vermieter sollten Ruhe bewahren und überprüfen, ob die Mietminderung angemessen und rechtlich gerechtfertigt ist. Ein persönliches Gespräch mit dem Mieter kann hilfreich sein, da der Mangel möglicherweise schnell behoben werden kann und die Höhe sowie die Dauer der Minderung begrenzt werden können. Wenn der Mieter die Miete unberechtigt mindert und keine Einigung erzielt werden kann, bleibt dem Vermieter nur der Gang zum Fachanwalt, um seine eigenen Rechte zu wahren.

„Mietminderung – Ein umfassender Leitfaden für Vermieter“ Mieter haben unter bestimmten Bedingungen das Recht, die Miete zu mindern. Doch welche Voraussetzungen gelten für eine Mietminderung und wie hoch darf die Minderung sein?

Im Folgenden werden die häufigsten Fragen von Vermietern zum Thema Mietminderung beantwortet und wertvolle Informationen für Vermieter bereitgestellt.

Wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt? Wie das Sprichwort besagt, haben Mieter Rechte, aber auch Pflichten. Dies gilt insbesondere im Fall einer Mietminderung. Zwei grundlegende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Mieter die Miete mindern darf. Erstens muss ein Wohnungsmangel vorliegen, der den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich einschränkt und nicht vom Mieter selbst verschuldet wurde. Zweitens muss der Mieter diesen Mangel unverzüglich dem Vermieter melden. Es ist wichtig, dass der Mieter den Vermieter umgehend über den Mangel informiert, um Missverständnisse zu vermeiden.

Was sind mögliche Gründe für eine Mietminderung? Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer berechtigten Mietminderung führen können. Beispiele dafür sind Schimmelschäden, Baustellenlärm oder eine defekte Heizung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidung über eine Mietminderung von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen kann. Die genaue Einschätzung hängt von den individuellen Umständen ab.

Wie hoch darf die Mietminderung sein? Die Höhe der Mietminderung variiert je nach Einzelfall und dem Ausmaß der Beeinträchtigung durch den Wohnungsmangel. Eine Mietminderung sollte jedoch immer angemessen sein. In extremen Fällen, in denen die gesamte Wohnung aufgrund des Mangels unbewohnbar wird, kann eine Minderungsquote von bis zu 100 Prozent gerechtfertigt sein. Es ist jedoch zu beachten, dass die Urteile verschiedener Gerichte nur als grobe Orientierung dienen und nicht eins zu eins übertragen werden können. Im Zweifelsfall wird empfohlen, sich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen, um die angemessene Mietminderung festzulegen.

Mietminderung bei Baulärm – Welche Prozentsätze sind angemessen? Sofern der Mieter zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses keine Kenntnis von anstehenden Bauarbeiten hatte, ist in der Regel eine Mietminderung möglich. Experten schätzen, dass eine angemessene Minderung in der Regel zwischen zehn und 25 Prozent liegt, abhängig von der Häufigkeit, Art und Dauer des Baulärms. Bei außergewöhnlichem Baulärm, der die Wohnung nahezu unbewohnbar macht, kann die Mietminderung sogar höher ausfallen.

Es ist zu beachten, dass bei Bauarbeiten im Rahmen energetischer Modernisierungen das Recht auf Mietminderung für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ausgeschlossen sein kann (§ 536 Abs. 1a BGB).

Mietminderung bei einem Wasserschaden – Welche Prozentsätze sind angemessen?

Die Höhe der Mietminderung bei einem Wasserschaden ist von den individuellen Umständen abhängig. Je stärker der Schaden die Wohnung beeinträchtigt, desto höher kann der Minderungssatz sein. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die als grobe Orientierung dienen, aber nicht einfach übertragen werden können. Einige Beispiele sind: 80 Prozent Mietminderung, wenn Trocknungsgeräte verwendet werden und die Möbel aufgrund eines Wasserschadens umgestellt werden müssen (LG Köln, Zeitschriftenfundstelle: ZMR 2012, 625); 80 Prozent Mietminderung bei starkem Schimmelbefall im Wohnzimmer, fehlender Duschmöglichkeit und Lärm durch Trocknungsgeräte (AG Köln, Az.: 224 C 100/11; Zeitschriftenfundstelle: WuM 2012, 342); 30 Prozent Mietminderung aufgrund der drohenden Einsturzgefahr der Decke im Wohnzimmer infolge eines Wasserschadens (AG Bochum, Zeitschriftenfundstelle: WuM 79, 74); 5 Prozent Mietminderung bei Wassereintritt durch undichte Fenster (LG Berlin, Zeitschriftenfundstelle: MDR 82, 671); 0,5 Prozent Mietminderung aufgrund optischer Beeinträchtigung durch ablösende Tapete im Flur infolge eines Wasserschadens (LG Berlin, Az.: 64 S 334/03; Zeitschriftenfundstelle: WuM 2004, 233).

Im Zweifelsfall sollte man einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren. Bei einem selbstverschuldeten Wasserschaden besteht kein Anspruch auf Mietminderung, und der Mieter ist für den entstandenen Schaden verantwortlich.

Kann der Vermieter eine Mietminderung zurückfordern?

Ja, falls eine Mietminderung unrechtmäßig ist, zum Beispiel weil kein Minderungsgrund vorliegt, hat der Vermieter das Recht, die Mietminderung zurückzufordern. Der Vermieter muss jedoch die korrekten Schritte unternehmen, um seine Ansprüche geltend zu machen.

Wie lange hat der Vermieter Zeit, um Mängel zu beheben?

Im Allgemeinen gelten zwei bis drei Wochen als angemessene Frist für normale Reparaturen. Bei dringenden Schäden wie einem Ausfall der Wasserversorgung sind jedoch auch kürzere Fristen angemessen, etwa eine Woche. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Eigentümerverein um Rat zu fragen.

Von Stosch Immobilien – Ihr kompetenter Partner in Immobilienfragen Mietminderung – Was Vermieter wissen sollten

Florian von Stosch von von Stosch Immobilien steht Ihnen bei Fragen rund um Mietminderung und andere immobilienrechtliche Angelegenheiten zur Seite. Von Stosch Immobilien ist ein renommiertes Immobilienunternehmen mit langjähriger Erfahrung und bietet umfassende Beratung und Unterstützung für Vermieter und Mieter. Florian von Stosch und sein Team verfügen über Fachwissen, um individuelle Lösungen zu finden. Besuchen Sie die Webseite www.von-stosch.de, um mehr über die Dienstleistungen von von Stosch Immobilien zu erfahren.

Durch fundiertes Know-how und Engagement unterstützt von Stosch Immobilien Vermieter bei der Bewältigung verschiedener Herausforderungen. Mit ihrem umfangreichen Fachwissen sind sie bestrebt, die besten Ergebnisse für ihre Kunden zu erzielen und langfristige Beziehungen aufzubauen. Vertrauen Sie auf die Expertise von Florian von Stosch und von Stosch Immobilien, um Ihre Immobilienbelange optimal zu regeln. Oftmals macht es Sinn, sich an einen Tisch zu setzen und Probleme zu besprechen. Das gilt sowohl für die Mietminderung als auch für viele andere Themen. Als Immobilienmediator weiß Florian von Stosch, wie er ein Gespräch entsprechend leiten und moderieren kann. „Redenden kann geholfen werden“.

Kreditvergaberegeln

Banken passen ihre Kreditvergaberegeln angesichts steigender Inflation an

Nein, das ist falsch – Sie haben angepasst! In Zeiten erhöhter Inflation zeigen sich Banken bei der Vergabe von Immobilienkrediten vorsichtiger. Was unter Experten schon länger bekannt ist, ist bei vielen Verbrauchern noch lange nicht angekommen. Die Regeln für Kreditvergabe sind im September 2022 bereits angepasst worden. Laut einer aktuellen Umfrage der Deutschen Nachrichten-Agentur (dpa) setzen Kreditinstitute strengere Maßstäbe bei der Prüfung von Kreditanträgen, insbesondere für Immobilienkäufe zur Kapitalanlage. Ein weiteres Hindernis auf dem Weg zum Eigentum bzw. zum erfolgreichen Verkauf einer Immobilie. Wo keine Finanzierung da i.d.R. kein Verkauf. Der Grund für die strenge Vergabe von Krediten liegt unter anderem in den gestiegenen Verbraucherpreisen, die als Indikator für das verfügbare Einkommen und die Kreditwürdigkeit potenzieller Käufer dienen.

Kreditvergaberegeln  AdobeStock_558085046 Tobias

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Entscheidung der EZB: Inflation und Zinswende beeinflussen Wirtschaft und Bankensektor positiv

Die Weltwirtschaft hat in den letzten drei Jahren turbulente Zeiten erlebt, geprägt von verschiedenen Krisen und steigenden Inflationsraten. Doch die Europäische Zentralbank (EZB) hat mit ihren Entscheidungen den Weg für eine positive Entwicklung geebnet. Die Entscheidungen der EZB in Bezug auf den Leitzins und die Inflationsbekämpfung haben erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und insbesondere den Bankensektor. Unternehmen und Banken setzen auf Risikoanalyse und -bewertung, um sich den Herausforderungen der unsicheren Zeiten zu stellen. Dabei spielen auch Szenarien wie eine Rezession oder Bankenkrise eine entscheidende Rolle.

Inflation und Zinswende: Eine positive Entwicklung

Im Mai 2022 betrug die durchschnittliche Teuerungsrate in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt 7 Prozent. Vor allem der rasante Anstieg der Energiepreise aufgrund des Russland-Ukraine-Konflikts führte zu einer allgemeinen Preissteigerung bei nahezu allen Unternehmen. Politische Entscheidungen bzw. Verunsicherungen der Bevölkerung verstärkten diesen Effekt. Doch die aktuelle Situation zeigt eine positive Entwicklung. Im April 2023 sind die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat nur noch um 7,2 Prozent gestiegen. Auch der Preisanstieg im Energiesektor hat sich deutlich verlangsamt.

Die Folgen der Inflation: Herausforderungen und Chancen

Inflation hat weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Sie reduziert nicht nur den Wert des Geldes, sondern schwächt auch das Wachstum und den Wohlstand. Die gestiegenen Teuerungsraten führen zu mehr Volatilität und erhöhtem Risiko im Preisumfeld, was langfristige Investitionen erschwert. Unternehmen müssen mit höheren Kosten rechnen, ohne dass die wirtschaftliche Produktivität entsprechend steigt. Dies beeinflusst die Wachstumskräfte negativ. Zudem können Inflationen zu Fehlinvestitionen führen, da die Preissignale an Aussagekraft verlieren.

Dennoch gibt es auch positive Auswirkungen der Inflation. Eine Schuldenentwertung kann dazu führen, dass Schulden schneller zurückgezahlt werden können. Durch inflationsbedingte Lohnerhöhungen kann sich die Schuldenlast verringern. Im Hinblick auf den Bankensektor sind die Auswirkungen der Inflation insbesondere im Kreditgeschäft und im Wertpapiergeschäft spürbar. Hier können Adressausfallrisiken sowie Zins- und Kursverluste die Liquidität und das Eigenkapital der Banken beeinflussen.

Banken berücksichtigen gestiegene Lebenshaltungskosten

Große Banken wie die Deutsche Bank haben ihre Mindestanforderungen an Lebenshaltungs- und Bewirtschaftungskosten angepasst. Diese Anpassung ist eine Reaktion auf die stark gestiegene Inflationsrate, insbesondere durch höhere Energiepreise. Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte: „Aufgrund der stark gestiegenen Inflationsrate, getrieben insbesondere von hohen Energiepreisen, mussten wir unsere Mindestanforderungen an Lebenshaltungs- und Bewirtschaftungskosten im Rahmen der Bonitätsbetrachtung nach oben anpassen.“

Commerzbank und ING straffen Kreditvergaberegeln

Auch die Commerzbank und die Direktbank ING haben ihre Kreditvergaberegeln verschärft. Beide Banken achten darauf, dass Kunden ihre Finanzierungen langfristig bewältigen können. Bei der Prüfung von Kreditwürdigkeit spielen die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiekosten eine wichtige Rolle. Die Commerzbank setzt dabei auf höhere Haushaltspauschalen, während die ING seit diesem Jahr ihre Kriterien für die Kreditwürdigkeit von Kunden, die eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen möchten, strenger auslegt.

Strenge Auflagen bei der Immobilienbewertung

Neben den Haushaltsrechnungen legen Banken auch bei der Immobilienbewertung strengere Maßstäbe an. Thomas Peeters, Vorstandschef der Bilthouse Gruppe, zu der unter anderem der Kreditvermittler Baufi24 gehört, bestätigte diese Entwicklung. „Wir spüren sowohl bei der Beurteilung der persönlichen Situation als auch der Immobilienbewertung strengere Auflagen“, sagte Peeters gegenüber der dpa. Besondere Umstände wie Probezeiten, befristete Arbeitsverträge oder Elternzeit werden kritischer betrachtet. Zudem wird der Verkehrswert von Immobilien genauer unter die Lupe genommen. Während früher bis zu 130 Prozent des Wertes finanziert wurden, genehmigen Banken heute eher 100 Prozent. Für höhere Finanzierungen ist eine höhere Tilgung erforderlich. Auch die Preisaussichten für Wohnimmobilien beeinflussen die Bewertung.

Anpassung an neue Bafin-Richtlinien? Kreditvergaberegeln

Einige Banken haben auch auf die strengeren Vorgaben der Finanzaufsicht Bafin reagiert, die seit April dieses Jahres neue Kapitalpuffer für Wohnimmobilienkredite vorschreibt. Bei einigen Geldinstituten wurden die Pauschalen für Haushaltsrechnungen um zehn bis 15 Prozent erhöht. Mirjam Mohr, Vorständin bei Interhyp, einem Kreditvermittler, beobachtete diese Entwicklung. Sie erklärte, dass Banken damit auch auf die neuen Bafin-Richtlinien reagierten.

Auswirkungen der Inflation auf Finanzierungen: Chancen und Risiken

Die Inflation hat für Banken sowohl positive als auch negative Seiten. Einerseits verspricht eine steigende Nachfrage nach derivativen Absicherungsprodukten aufgrund gestiegener Zinsen höhere Erträge. Andererseits erhöht sich das Ausfallrisiko bei Kunden und Unternehmen, die ihre Inflationskosten nicht ausreichend weitergeben können. Dadurch können sich Finanzierungskonditionen verschlechtern. Ein gesunkenes Rating führt in der Regel zu höheren Finanzierungskosten, es sei denn, es werden risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen. Die Refinanzierungskosten und Zinsen für Derivate haben in den letzten Monaten deutlich zugenommen. Das gilt allerdings auch für kleine Private Anleger als auch Eigennutzer, die dann schnell vor lebensverändernden Entscheidungen stehen können. Was kommt hier bei einer Prolongation auf die Erwerber von 50er und 60er Jahre Häusern unsaniert zu? In Zeiten von 1 %Zins kein Problem – was ist bei 4 oder gar mehr Prozent?

Banken stehen vor der Herausforderung, die steigenden Kosten an ihre Kunden weiterzugeben.

Ihr Immobilienmakler bei von Stosch Immobilien Kreditvergaberegeln

In diesem anspruchsvollen Umfeld ist es wichtig, einen verlässlichen Partner für Immobilien an seiner Seite zu haben. Eine solche Unterstützung bietet von Stosch Immobilien unter der Leitung von Florian von Stosch. Das Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen im Immobilienbereich. Aber kann es Ihnen auch Ihren richtigen Partner in Fragen Finanzierung vermitteln. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.von-stosch.de.

Florian von Stosch ist ein erfahrener Immobilienexperte und Geschäftsführer von von Stosch Immobilien. Sein Unternehmen bietet umfassende Immobiliendienstleistungen und ist bekannt für seine hohe Kompetenz und Kundenorientierung. Mit einer breiten Palette von Dienstleistungen unterstützt von Stosch Immobilien Kunden bei Kauf, Verkauf und Bewertung von Immobilien.

Grunderwerbsteuer Hauskauf

Grunderwerbsteuer Hauskauf: Bald steuerfrei? Steht eine radikale Reform an?

„Die Sonne geht auf für Hauskäufer“: Eine mögliche grundlegende Reform der Grunderwerbsteuer könnte dazu führen, dass der Traum vom Eigenheim bald steuerfrei wird. Laut einem Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, auf den sich die ‚Frankfurter Allgemeine Zeitung‘ beruft, könnten die Länder in Zukunft die Möglichkeit erhalten, den privaten Immobilienkauf von der Steuer zu befreien. Diese Aussicht könnte vor allem für Selbstnutzer von großem Interesse sein.

Hauskauf bald steuerfrei AdobeStock_453413041  Roman Bodnarchuk

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Mehr Freiheit für die Länder

Sollte der Vorschlag aus dem Hause Christian Lindner (FDP) Gesetz werden, würden die Bundesländer vollständige Freiheit bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer für Haus- oder Wohnungskauf erhalten. Dies gilt jedoch nur für selbstgenutzte Immobilien. Die Reform könnte den Ländern die Option eröffnen, entweder einen reduzierten Steuersatz zu erheben oder sogar gänzlich auf die Steuer zu verzichten. Aktuell spült die Grunderwerbsteuer dem Fiskus jährlich etwa 17 Milliarden Euro in die Kassen. Dieser Betrag steht ausschließlich den Ländern zu.

Ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit

Experten zufolge ist eine Reform der Grunderwerbsteuer notwendig, da ab dem Jahreswechsel Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Kapitalgesellschaften gleichgestellt werden. Auf der anderen Seite dürften Bundesländer, die im Zuge einer Reform weniger Geld aus dem Finanzausgleich erhalten würden, kaum für diese im Bundesrat stimmen. Dennoch sprechen viele Argumente für eine Veränderung des Systems.

Finanzierung der Reform

Die Ampelkoalition hat bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, dass den Ländern mehr Spielraum bei der Grunderwerbsteuer gewährt werden soll. Eine Möglichkeit zur Finanzierung der Maßnahme wäre die Schließung von Steuerschlupflöchern beim Immobilienkauf durch Konzerne. Durch sogenannte Share-Deals werden jährlich Zehntausende Wohnungen in Deutschland verkauft, ohne dass dabei Grunderwerbsteuer anfällt. Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an einem Unternehmen, in dem die Immobilien gebündelt sind. Dadurch handelt es sich rechtlich gesehen nicht um einen Immobilienkauf, wodurch keine Grunderwerbsteuer entrichtet werden muss. Eine Regelung, die diese Schlupflöcher schließt, könnte die finanziellen Mittel für die Reform bereitstellen.

Die wichtigsten Fragen zur Grunderwerbsteuer

Um Klarheit zu schaffen, beantworten wir im Folgenden einige der wichtigsten Fragen zur Grunderwerbsteuer:

  • Was ist die Grunderwerbsteuer? Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Zahlung, die beim Erwerb einer Immobilie fällig wird. Sie basiert auf dem Kaufpreis und ermöglicht dem Käufer die Eintragung als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch.
  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer? Der Satz der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
  • Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden? Die Grunderwerbsteuer wird nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt fällig. Die Zahlung muss innerhalb von vier Wochen erfolgen.
  • Wie lange dauert es, bis der Bescheid vom Finanzamt kommt? Nach Abschluss des Kaufvertrags informiert der Notar das Finanzamt. Anschließend wird der Grunderwerbsteuerbescheid versendet.
  • Wann entfällt die Grunderwerbsteuer? Die Grunderwerbsteuer entfällt bei Schenkungen, Erbschaften, Verkäufen zwischen direkten Verwandten und beim Erwerb einer Immobilie unter 2.500 Euro.
  • Kann die Grunderwerbsteuer abgesetzt werden? Die Grunderwerbsteuer für selbstgenutzte Immobilien kann nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Florian von Stosch und von Stosch Immobilien Grunderwerbsteuer Hauskauf

Florian von Stosch und sein Unternehmen von Stosch Immobilien sind erfahrene Experten auf dem Immobilienmarkt. Mit langjähriger Erfahrung und umfangreichem Fachwissen stehen sie ihren Kunden beim Kauf und Verkauf von Immobilien zur Seite. Von Stosch Immobilien legt großen Wert auf individuelle Beratung und persönlichen Service, um die besten Ergebnisse für ihre Kunden zu erzielen. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Website: www.von-stosch.de.

 

Schöne Immobilienfotos

Schöne Immobilienfotos – was ist dabei zu beachten?

Bei der Immobilienvermarktung sind schöne Immobilienfotos wichtig. Bilder sagen mehr als tausend Worte. Grund genug, dass wir in unserer Miniserie Immobilienvermarktung näher darauf eingehen wollen. Schließlich soll Ihr Haus oder Ihre Wohnung ja zum besten Preis verkauft bzw. vermietet werden.

Schöne Immobilienfotos

Schöne Immobilienfotos Standardlizenz AdobeStock_536505643 Davide Angelini

Schöne Immobilienfotos im Exposé

Bei Ihrem Exposé dürfen sehr gute Fotos nicht fehlen. Schlechte Aufnahmen, die verschwommen sind oder bei denen das Licht schlecht ist, lassen Ihre Immobilie im wahrsten Sinne im schlechten Licht dastehen. Sie erschweren sich so den Verkauf. Die Bilder sollten realistisch, aber positiv beeinflussen. Selbst bei großer Nachfrage zeigt sich, dass „schlechte“ Bilder einen negativen Einfluss auf viele oder die meisten Kaufinteressenten haben. Sonst hören Sie Sätze wie: “das, sah aber auf den Fotos ganz anders aus“. Auch der geforderte Preis wird mit schönen Immobilienfotos einfacher durchgesetzt. Wie also Ihre Immobilie inszenieren? Lesen Sie weiter und erfahren Sie es.

Natürlich können Sie auch einfach uns anrufen und wir kümmern uns fachmännisch mit schönen Immobilienfotos und professionellen 360 Grad Rundgang um Ihre Immobilie, www.von-stosch.de Auch kann man uns „dazubuchen“, wenn Sie nur die Fotos benötigen. Unser tägliches Geschäft sind Immobilienaufnahmen. Die Welt der Vermarktung spielt sich heute i.d.R. digital ab. Wir unterstützen Sie gerne.

Weniger ist mehr

Das gilt als Faustregel für schöne Immobilienfotos, nicht nur für die Werbeindustrie. Sie sollten also Ihre Fotos mit unwichtigen Beiwerk überladen. Voll gestellte Räume? Unordnung? Ok, hier sollten Sie erst einmal Hand anlegen. Sie wollen Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus auf den Bildern präsentieren und nicht bei E-Bay Ihren Schrank verkaufen. Das heißt aufräumen und somit die Fotos frei von persönlichem Besitz darstellen.

Helle Fotos – Schöne Immobilienfotos

Hell ist genauso wichtig wie gut. Das heißt, lassen Sie Licht rein. Gardinen oder Jalousien aufmachen. Verdunkelte Räume wirken i.d.R. außer es ist ein Heimkino nicht einladend. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sie auch einen guten Zeitpunkt für die Fotos nutzen sollten. Abends um 9 im Winter – keine Option. Passen Sie den Zeitpunkt mit Sonnenlicht ab. Sie können beruflich nur zu ungünstigen Zeiten die Fotos machen? Mal eine ernsthafte Frage: Wie wollen Sie alle Besichtigungsfenster für die Interessenten unterkriegen? Rufen Sie ein Profi an.

Die Kamera

Ein paar Handyfotos reichen? Schöne Immobilienfotos entstehen am besten mit professioneller Ausrüstung. Eine Profikamera kann z.B. die Lichtmenge, aber auch die Farbdarstellung ideal regulieren. Das erleichtert Ihnen die Arbeit bzw. gibt Ihnen die Chance schöne Immobilienfotos zu machen. Ebenso kann man mit entsprechender Belichtung in den Wintermonaten arbeiten. Eine gute Perspektive ist ebenso wichtig und kann für die Fotos entscheidend sein. Verzerrte Räume, stürzende Linien oder falsche Größenverhältnisse sind zu vermeiden. Das heißt, bei der Wahl zählt auch das Objektiv. Ein professionelles Weitwinkelobjektiv bringt die besten Ergebnisse. So erfassen Sie sie verschiedene Räume in Ihrer Immobilie im Ganzen. Achten Sie nur darauf, dass die Räume weder zu groß noch zu klein wirken. Fotos sollen die Realität darstellen.

Nachbearbeitung für schöne Immobilienfotos

Photoshop, Lightroom, u.v.a. Programme lassen viele Immobilieneigentümer die Fotos weit über das „gute“ retuschieren. Das ist übertrieben. Nichtsenkrechte Linien begradigen, ein wenig aufhellen, persönliches verpixeln – das reicht! Übertreiben Sie es nicht mit der Überarbeitung der Fotos. Schöne Immobilienfotos sind nicht zu stark überarbeitet. Dieses macht auch Immobilieninteressenten skeptisch.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne, www.von-stosch.de

Auch virtuelles Homestaging ist möglich

Hier mal ein Beispiel für virtuelles Homestaging für den Neubaubereich:

Virtueles Homestaging neubau Vermietung 360 Grad Rundgang

Virtueles Homestaging neubau Vermietung 360 Grad Rundgang

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume – Verantwortung des Vermieters für einwandfreien Zustand

Wenn ein Vertrag geschlossen wird, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass beide Parteien ihre Pflichten erfüllen. Im Falle eines Mietverhältnisses besteht die Verantwortung des Vermieters darin, die Mieträume in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Dies umfasst sowohl die Instandhaltung als auch die Instandsetzung der Räumlichkeiten und aller damit verbundenen Einrichtungen, die zur Nutzung gehören.

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume AdobeStock_600448683 Elena

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume AdobeStock_600448683 Elena

Die Instandhaltung – die Wartung der Mieträume

Instandhaltung bezieht sich auf Maßnahmen, die erforderlich sind, um den vertragsgemäßen Zustand aufrechtzuerhalten. Der Vermieter hat die Verpflichtung, die vermietete Immobilie in einem Zustand zu übergeben, der für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist, und sie während der gesamten Mietdauer in diesem Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich auch dann auf den Vermieter, wenn der Mieter die Räumlichkeiten nicht selbst bewohnt. Selbst in solchen Fällen kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein, wenn ein Mangel vorliegt, unabhängig davon, ob die Wohnung an einen Dritten vermietet wurde.

Der Vermieter ist gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB – §§535, 538) für die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich. Diese Verpflichtung des Vermieters kann während des laufenden Mietverhältnisses nicht verjähren, da sie kontinuierlich besteht. Das bedeutet, dass der Vermieter sich nicht auf Verjährung berufen kann, wenn der Mieter während der Mietzeit Mängel reklamiert, beispielsweise undichte Fenster, die repariert werden müssen.

Ausnahmen und Verantwortung des Mieters

Es gibt Ausnahmen von der Instandhaltungspflicht des Vermieters. Wenn der Mangel bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhanden war und der Mieter diesen erkannt oder grob fahrlässig übersehen hat, stehen dem Mieter keine Rechte auf Mietminderung oder Schadensersatz zu. Es ist wichtig zu beachten, dass der Mieter für schuldhaft verursachte Schäden an der Mietsache haftbar ist. Die Instandhaltungspflicht des Vermieters besteht für vom Mieter selbst in die Mieträume eingebrachte Gegenstände oder Ausstattungen natürlich auch nicht.

Dokumentation der Ausstattung der Mieträume

Damit Unklarheiten vermieden werden können, ist es ratsam, bei der Übergabe der Mieträume eine detaillierte Dokumentation der Ausstattung vorzunehmen. Sowohl die vom Vermieter bereitgestellte Ausstattung als auch Gegenstände oder Einbauten, die vom Vormieter erworben oder überlassen wurden, sollten in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Dies erleichtert es, eventuelle Streitigkeiten über die Verantwortung für die Instandhaltung dieser Gegenstände zu klären.

von Stosch Immobilien – Ihr verlässlicher Partner Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

Bei der Vermietung und Verwaltung von Immobilien ist es wichtig, dass sowohl Mieter als auch Vermieter ihre Rechte und Pflichten verstehen. Florian von Stosch und sein Team von von Stosch Immobilien stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Immobilien zur Seite. Als kompetenter Partner in der Immobilienbranche sorgt von Stosch Immobilien dafür, dass sowohl Vermieter als auch Mieter von einer professionellen Betreuung profitieren. Erfahren Sie mehr über die Dienstleistungen von von Stosch Immobilien auf ihrer Website www.von-stosch.de. Mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem umfangreichen Fachwissen unterstützen sie Sie gerne bei allen Anliegen im Bereich der Immobilienverwaltung.

Die Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume ist eine wichtige Aufgabe für Vermieter, um den Mietern einen einwandfreien Wohnraum zu bieten. Florian von Stosch und sein Team von von Stosch Immobilien sind Experten auf diesem Gebiet und stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite. Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Erfahrung von von Stosch Immobilien, um Ihre Immobilienangelegenheiten erfolgreich zu regeln.