Kategorie: Allgemein

Widerrufsbelehrung beim Kauf einer Immobiie

Widerrufsbelehrung beim Kauf

Interessenten für Immobilien, die eine online Anfrage für eine Immobilie stellen, erhalten zunächst eine Widerrufsbelehrung von dem zuständigen Makler. Dieses Vorgehen ist gesetzlich verankert und trotzdem verunsichert es viele Interessenten. Diese denken, sie müssten, ohne dass ein Geschäftsabschluss erfolgt, an den Makler eine Zahlung leisten.

Wir haben Ihnen das ganze auch in diesem kleinen Film einmal zusammengefasst:

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Was der Interessent zur Widerrufsbelehrung wissen sollte

Die meisten Interessenten sind sehr unsicher und wissen nicht, wie sie mit einer Widerrufsbelehrung umgehen sollen. Interessenten an Immobilien haben in jedem Falle ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung verpflichtet zunächst einmal zu nichts und stellt keinen Kaufvertrag dar.

Des Weiteren gilt:

  • Der Immobilieninteressent muss eine Widerrufsbelehrung schriftlich erhalten.

Klienten können seit Juni 2014 Verträge mit Immobilienmaklern, die online, per Telefon oder E-Mail abgeschlossen worden sind, im Zeitraum von 14 Tagen widerrufen. Ein Makler ist somit verpflichtet, den Kunden eine Widerrufsbelehrung zuzusenden. Vergisst ein Makler eine Widerrufsbelehrung zuzusenden, verlängert sich die Frist um weitere 14 Tage.

  • Eine Provision muss erst dann bezahlt werden, wenn ein Makler seine Leistung erbracht hat.

Da ein Makler eine Beweiskraft über das Übermitteln einer Widerrufsbelehrung zu erbringen hat, wird dieser sich eine Übernahme immer bestätigen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Widerrufsbelehrung nur dann unterschrieben werden muss, wenn es zu einem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Makler kommt. Deswegen muss kein Interessent Angst haben, eine Provision zu bezahlen, wenn kein Vertrag zustande kommt. Grundsätzlich muss natürlich immer darauf geachtet werden, was man unterschreibt.

  • Es ist kein Widerruf notwendig, wenn ein Interessent kein Interesse mehr an der Immobilie hat.

Eine Provision ist zu bezahlen, erst nach Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages. Gefällt eine Immobilie dem Interessenten nicht bei einer Besichtigung, muss kein Widerruf erfolgen. Jedoch sollte der Makler vom Kunden darüber informiert werden, dass an dem Objekt kein Interesse besteht.

  • Wurde der Vertrag beiderseits erfüllt, erlischt das Widerrufsrecht.

Wurde ein Vertrag unterzeichnet, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen ohne weitere Angabe von Gründen widerrufen. Die gesetzliche Regelung besagt in diesem Falle, dass alle bisherigen Zahlungen retourniert werden müssen. Ein Makler darf auch keine Gebühren für den Widerruf verlangen. Hat ein Makler jedoch ein Objekt vermittelt und der Kunde wurde über seine Rechte informiert, ist es nicht so einfach, einen Vertrag zu widerrufen.

Der Kunde verliert in diesem Falle das Widerrufsrecht. Ist in diesem Falle jedoch keine Widerrufsbelehrung erfolgt, kann ein Vertrag widerrufen werden, wenn die Vertragserfüllung erfolgte. In diesem Falle verliert der Makler sein Recht auf die Provision.

  • Es besteht die Möglichkeit, vor Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts den Makler anzuweisen, seine Aufgabe zu erfüllen.

Auf ein Widerrufsrecht kann niemals verzichtet werden. Der Kunde kann jedoch vom Makler verlangen, seine Vertragserfüllung zu beginnen, bevor die 14-tägige Widerrufsfrist verstrichen ist. Hierbei muss der Makler den Kunden informieren, dass dessen Widerrufsrecht endet, wenn die Erfüllung der Leistung erfolgt ist. Der Kunde muss in diesem Falle über alle seine Rechte aufgeklärt werden. Dadurch kann ein Kunde nicht mit dem Verkäufer oder Vermieter einen Vertrag abschließen und den Makler außen vor lassen, um keine Provision bezahlen zu müssen.

Widerrufsbelehrung

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Fazit

Eine Widerrufsbelehrung ist eine äußerst nützliche und notwendige Maßnahme, die nicht nur Kunden, sondern auch Makler schütz. Diese Belehrung sollte aber immer vor der Unterzeichnung gut durchgelesen werden. Gerne berät Herr von Stosch Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich zu diesem Thema. www.von-stosch.de

Gaskrise : Vermietern und Mietern stehen Kosten bevor

Vermietern und Mietern stehen Kosten bevor dank Gaskrise

Die Gaskrise betrifft nicht nur Mieter und Vermieter, sondern jede einzelne Person und jedes Unternehmen. Die Verbandsvertreter des zentralen Immobilien-Ausschusses warnen davor, dass Mieter und auch Vermieter in den Ruin getrieben werden. 38 Prozent der Wohnungsunternehmen sehen die momentane Situation bereits existenzbedrohend, geht aus dem Bericht des Immobilien-Ausschusses hervor. Die Unternehmen können die enorm hohen Kosten der Vorleistungen nicht mehr bewältigen.

Pro Wohnung gilt eine Vorleistung von mehr als 1600 Euro

Eine durchschnittliche Wohnung von rund 60 m² verlangt von Wohnungsunternehmen eine Vorleistung von 1.600 Euro der jährlichen Energiekosten. Kleine Wohnungsunternehmen stehen mittlerweile durch die Verdreifachung der Kosten am Rande einer Insolvenz. Aber nicht nur die Wohnungsvermieter trifft die Gaskrise. Auch die Mieter, die verzögert mit den erhöhten Nebenkosten konfrontiert werden, ist diese Gaskrise existenzbedrohend. Es ist damit zu rechnen, dass Mieter zusätzliche Kosten in Höhe einer Monatsmiete oder mehr zu erwarten haben. Der Immobilien-Ausschuss sieht darin eine Gefahr des sozialen Friedens.

Die Gaskrise und ihre Folgen

Der Immobilien-Ausschuss befürwortet eine von der Regierung gesetzte Regelung, um Unternehmen und Bürger zu beruhigen. Die Regierung wäre somit gefragt, eine Regelung zu finden, die Mieter und Unternehmer beruhigt. Dies gilt natürlich auch für Menschen, die extrem finanziell getroffen sind durch die allgemeine Situation und die zusätzliche Gaskrise. Um eine Erleichterung zu schaffen, so der Immobilien-Ausschuss, wäre eine kurzfristige Entlastung der vielen Miethaushalte durch Senkung der Nebenkosten positiv. Auch Bürgschaften für Unternehmen, die von der Insolvenz bedroht sind, wären äußerst förderlich, um die Unsicherheit im Lande etwas zu vermindern.

Gaskrise, Energie wird teuer

Die Gaskrise betrifft nicht nur Mieter und Vermieter, sondern jede einzelne Person und jedes Unternehmen. Adobe Stock Standard Lizenz 418313831 magele-picture

Ohne Gas kein Heizen

Die Wohnungsvermietungsunternehmen versuchen im gesetzlichen Rahmen, die Temperaturkurven der Heizung, ein bisschen abzusenken und die Nachtabsenkung früher einzuleiten, um Energie zu sparen. Die durch die Gaskrise und dadurch explosionsartige Erhöhung der Preise betroffenen Mieter können Ratenzahlungen vereinbaren und bräuchten sich um den Verlust der Wohnung nicht Sorgen, teilen einige Wohnungsgesellschaften mit.

Wohnungswirtschaft fordert eine Verordnung für eine Mindesttemperatur

Der Verband der Wohnungswirtschaft GdW forderte vor kurzem eine Mindesttemperatur in Mietwohnungen, die gesetzlich geregelt wird. Wenn von der Gesetzgebung eine Mindesttemperatur von 16 bis 18 Grad durchgesetzt wird, bedeutet das für den Mieter eine Temperatur von rund 19 Grad in seiner Wohnung. Diese Einsparung würde pro Wohnung rund 6 Prozent weniger Gas benötigen. Im Moment gibt es vonseiten des Gesetzgebers jedoch keine Vorgaben für eine geregelte Raumtemperatur in Mietwohnungen und Miethäusern.

Gaskrise – kann die Regierung das Energiesparen erzwingen?

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Regierung Maßnahmen setzt, um Energie zu sparen. Durch den Notfallplan Gas ist das Gesetz der Energiesicherung in Kraft getreten. Das bedeutet, dass private Haushalte nach diesem Notfallplan geschützt sind und Wohnungsvermieter der Gang vor Gericht droht, wenn sie den Mietern die Heizung tiefer schalten.

Nachtabsenkungen bis zu 17 Grad werden besprochen und während des Tages Raumtemperaturen von rund 21 Grad geplant, um die Gaskrise ohne extrem hohe Mehrkosten zu überstehen.

Florian von Stosch Ihr Immobilienmakler, ist selbstverständlich über die momentane Situation der Gaskrise informiert und kann Sie als Mieter oder Vermieter bei Fragen und Problemen gerne unterstützen. Die Gaskrise ist ausschlaggebend für viele Fragen und Probleme rund um das Heizen und auch für Kosten und deren Bezahlung. www.von-stosch.de

Heizungscheck -Pflicht für Hausbesitzer

Was bedeutet die Heizungscheck-Pflicht für Hausbesitzer?

Mit 1. Oktober tritt die Pflicht in Kraft, Gasheizungen, die mit Erdgas betrieben werden, durch einen Heizungscheck überprüfen zu lassen. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Verbrauch von Gas in Deutschland reduziert werden soll. Der Heizungscheck ist eine der beiden neuen Verordnungen des Bundeskabinetts. Die zweite Verordnung betrifft die Absenkung der Mindesttemperatur in Gebäuden und die Verpflichtung der Information von Energielieferanten an den Verbraucher. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die neue Verordnung Heizungscheck.

Weswegen ist es nötig, einen Heizungscheck durchzuführen?

Da nicht jede Heizungsanlage optimal eingestellt ist, wird zu viel Energie verbraucht. Die Mieter, Wohnungs- und Hausbesitzer haben in den meisten Fällen betreffend der installierten Heiztechnik nicht ausreichend Erfahrung oder regelmäßige Wartungen werden nicht durchgeführt. Durch die Unkenntnis oder ungenügende Wartung kommt es vor, dass Heizungsanlagen nicht effizient arbeiten und zu viel Energie verschwenden. Diesem Faktor wird mit der neuen Verordnung ein Ende gesetzt. Durch den Heizungscheck kann eine Heizanlage effizient eingestellt und Energie gespart werden. Durch diese Maßnahmen hofft die Bundesregierung Gas einzusparen, denn aufgrund der momentanen Situation der Gasversorgung ist die notwendig.

Wer führt ihn durch?

Ein Schornsteinfeger oder ein entsprechend ausgebildeter Handwerker kann diesen Heizungscheck durchführen. Ein Schornsteinfeger übernimmt die Beschau der Feuerstätten und überprüft die Parameter wie Vorlauftemperatur oder auch der Wassertemperatur. Des Weiteren wird kontrolliert, ob die Nachtabsenkung aktiviert ist und die Dämmung der Leitungsrohre ausreichend vorhanden ist. Diese Maßnahmen erhöhen die Effizienz und sparen Energie ein.

Heizungscheck-Pflicht für Hausbesitzer

Heizungscheck-Pflicht für Hausbesitzer Standard Lizenz Adobe Stock 399312655 Von Andrey Solovev men’s dirty black hand shows class isolated on white background

Der hydraulische Abgleich

Bei dem durchgeführten Heizungscheck wird auch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass hierbei überprüft wird, ob die Heizung die gewünschte Temperatur im Raum liefert. Durch den hydraulischen Abgleich wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper genug warmes Wasser bekommt und die Temperatur gleichmäßig abgegeben wird.

Wie oft muss er durchgeführt werden?

Die Verordnung zur Überprüfung der Heizanlagen gilt ab Oktober 2022 für zwei Jahre. Sollte bereits vor nicht allzu langer Zeit eine Optimierung der Heizungsanlage durchgeführt worden sein, sollte in jedem Falle der Schornsteinfeger angesprochen werden. Wurde eine Prüfung nach einer Optimierung erst vor Kurzem durchgeführt, ist meistens keine neuerliche Überprüfung notwendig. Dies gilt aber nur dann, wenn diese Maßnahmen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und protokolliert wurden. Bei Fragen zum Thema Heizungscheck steht Ihnen Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler, jederzeit gerne zur Verfügung.

Was hat ein Hausbesitzer nach erfolgtem Heizungscheck zu tun?

Ein Hausbesitzer ist nicht verpflichtet, alle Ratschläge vom Fachmann umzusetzen, sondern diese Maßnahmen sind Vorschläge auf freiwilliger Basis. Jedoch wird empfohlen, die Optimierungsmaßnahmen durchzuführen. Im Moment besteht zwar noch keine Strafe bei nicht Durchführung, aber es wird sicherlich dazu kommen, dass eine Durchführungsverordnung folgt. Eine Optimierung der Heizungsanlage ist in jedem Falle mit vielen Vorteilen behaftet. Eine effizient arbeitende Heizungsanlage schafft wohlige Wärme, ohne enorme Kosten zu verursachen. Durch eine Optimierung ist es möglich, den Energieverbrauch, um einiges zu senken und das wirkt sich nicht nur positiv auf die Kosten aus, sondern sichert den ganzen Winter eine warme Wohnung. Gerade in der momentanen Situation der Gasversorgung sollte man darauf achten, mit der zur Verfügung stehenden Energie sorgsam umzugehen. www.von-stosch.de

Grundsteuerreform 2022 – Regeln, Fristen, … Ein paar Fragen

Grundsteuerreform 2022, was bedeutet das für Eigentümer?

Immobilienbesitzer sind von der am 01. Juli in Kraft getretenen Grundsteuerreform betroffen. Nicht nur, dass durch diese Reform ein Bürokratie-Chaos zu erwarten ist, ist diese Steuer für viele Eigentumsbesitzer sehr ärgerlich.

Grundsteuerreform Grundsteuer

Grundsteuerreform

Regelungen, Fristen und generelle Informationen über die Grundsteuerreform 2022

Die neue Grundsteuerreform wirft bei vielen Haus- und Grundbesitzern einige Fragen auf. Im Folgenden werden einige dieser Fragen beantwortet.

Was ist diese Grundsteuerreform?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf Grundbesitz und/oder Immobilienbesitz anfällt, somit ist die Grundsteuer auch als Objektsteuer zu bezeichnen. Die Grundsteuer wird jährlich erhoben und soll dazu beitragen, dass sich Eigentümer an den Kosten beteiligen, die in der kommunalen Infrastruktur entstehen. Die Reform dieser Grundsteuer bringt einige Neuerungen mit sich.

Wer muss diese Grundsteuer bezahlen?

Jeder deutsche Einwohner, der Eigentum in Form von

  • einer Wohnung
  • einer Baufläche
  • einer landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fläche

Besitzt, muss Grundsteuer bezahlen.

Dabei ist es egal, ob es sich um eine Privatperson handelt oder ein Unternehmen. Die Grundsteuer ist sehr facettenreich und betrifft somit jeden, der Eigentum besitzt und ist einmal im Jahr zu bezahlen. Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler, kann Ihnen betreffend der Grundsteuerreform und deren Berechnung im Falle des Kaufes einer Immobilie gerne Auskünfte erteilen.

 

Weshalb wurde die Grundsteuerreform durchgeführt?

Aufgrund immer wieder auftretender Rechtsstreitigkeiten betreffend der Einheitswerte hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, eine Reformierung der Grundsteuerregelung durchzuführen. Das alte Gesetz war in Teilen verfassungswidrig und sollte auch mit dem gültigen Grundgesetz in Einklang gebracht werden. Es wurde des Weiteren geplant, die Grundsteuer gerechter zu gestalten. Es ist mit der Grundsteuerreform nicht geplant worden, dass Eigentümer nun mehr Steuer bezahlen müssen. Die Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken sind in jedem Falle durch die Grundsteuerreform verpflichtet, bis zum Stichtag 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt zu senden.

 

Steuererhöhung durch die Grundsteuerreform?

Ob durch die Steuerreform eine höhere Steuer zu bezahlen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vonseiten der Regierung wurde immer wieder betont, dass die Bürger nicht zusätzlich belastet werden würden. Eines ist jedoch klar, die Bewertungsmaßstäbe jedes Bundeslandes werden sich sicherlich unterscheiden. Des Weiteren kommt es auch auf den Zustand einer Immobilie und dessen Lage an, wie diese Bewertung durchgeführt werden wird. Die Gesetzgebung sagt, die Steuer wird sich nicht erhöhen und die Kommunen benötigten das Geld. Im Endeffekt wird abzuwarten sein, wie die jeweiligen Bundesländer Grundstücke und Immobilien bewerten werden.

 

Gibt es eine Möglichkeit der Grundsteuerbefreiung?

 

Die Grundsteuerreform beinhaltet einige Ausnahmen und Vergünstigungen für die Grundsteuer. So sind zum Beispiel Gebäude, die unter Denkmalschutz oder im öffentlichen Interesse stehen, von einer Ausnahmeregelung oder auch Verminderung der Grundsteuer betroffen. Im Großen und Ganzen aber ist jeder Eigentümer verpflichtet, Grundsteuer nach der neuen Grundsteuerreform zu bezahlen.

Spezielle Vergünstigungen können gestattet werden, wenn zum Beispiel der Ertrag einer Immobilie um vieles geringer ist als die jeweiligen Kosten. Dies trifft in den meisten Fällen auf Gebäude zu, die unter Denkmalschutz stehen und regelmäßigen Sanierungen bedürfen. Diese regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten- und Reparaturarbeiten kosten sehr viel Geld und durch den Denkmalschutz sollten diese Arbeiten regelmäßig durchgeführt werden. Um hier eine Erleichterung der Eigentümer zu schaffen, wurde diese Ausnahmeregelung getroffen.

 

Mehr unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

 

Der Immobilienmarkt – was wird kommen?

Der Immobilienmarkt : Boom oder Crash?

Die letzten Monate brachten große Unsicherheiten in der Immobilienbranche durch Mangel an Baumaterialien und dem Anstieg der Zinsen. Der Immobilienmarkt ist in Aufregung. In derselben Zeit wurde jedoch eine enorme Anfrage betreffend Mietobjekten festgestellt. Wie wirkt sich das auf die Immobilienbranche aus? Kommt es zu einem neuen Boom oder eher zu einem Crash?

 

Ist der Immobilienmarkt wirklich instabil?

Während seit 2008 die Kaufpreise enorm anstiegen, waren die Preise für Immobilien jedoch für viele Interessenten erschwinglich. Der Grund dafür waren die fallenden Zinsen für Kredite. Das Jahr 2022 jedoch brachte die große Wende. Die Zinsen stiegen wieder an und verteuern die Kredite im Vergleich zu den Vorjahren enorm.

Aber nicht nur interessierte Käufer sind verunsichert, nein auch Eigentümer. Einige Experten warnen regelmäßig vor dem instabilen Immobilienmarkt. Es wird von einem Systemzusammenbruch gewarnt und die Gegner dieser These wiederum meinen, diese Crash-Theorie ist einfach nur Hysterie.

Fakt ist aber, dass der Immobilienmarkt im Moment äußerst unübersichtlich ist und die Statistiken noch nicht vollständig sind. In dieser verwirrenden Zeit steht Ihnen Ihr Immobilienmakler Florian von Stosch mit seiner Expertise zu Seite.

 

Der Immobilienmarkt : Derzeit beobachten wir zwei verschiedene Szenarien

Immobilieneigentümer und auch Immobilienkäufer sollten über Folgendes informiert sein:

 

These eins: steigende Zinsen lassen die Nachfrage einbrechen

 

Gerade für Immobilienkäufer sind die derzeit steigenden Zinsen äußerst schmerzhaft. Die hohen Zinsen lassen Kredite sehr teuer werden. Durch die gleichzeitig stattfindende Inflation und das allgemeine Weltgeschehen, welche das Leben zusätzlich verteuern, sind hohe Kreditrückzahlungsraten nicht mehr so einfach leistbar.

Sind die Eigenmittel noch dazu nicht genug, sind die Banken bei der Vergabe von Krediten im Moment auch nicht gerade sehr freizügig und lehnen Anträge für Kredite zumeist ab. All diese Faktoren lassen nun einige Immobilienbesitzer, die Immobilien als Wertanlage verwenden, in Panik geraten und diese möchten so schnell wie möglich verkaufen. Deutschlandweit ist momentan ein Preisrückgang für Immobilien zu verzeichnen. Das bedeutet, dass der Immobilienmarkt im Moment in großer Bewegung ist. Der Kauf von Immobilien wird attraktiver durch fallende Preise.

 

These zwei: die angebotenen Immobilien gehen zurück und die Preise steigen wieder an

 

Einige Experten sind der Meinung, die momentane Situation am Immobilienmarkt sei trügerisch. Nach diesen Expertenmeinungen handle es sich lediglich um eine Pausierung. Eine Analyse zeigt auf, dass trotz der steigenden Zinsen die Preise wieder ansteigen werden. Die Nachfrage am Wohnungsmarkt ist nicht gedeckt und somit wird mit steigenden Preisen zu rechnen sein. Gerade kleine Wohnungen für zwei Personen sind sehr stark gefragt.

Ein weiterer Faktor ist der derzeitige Mangel an Baumaterialien, die den Wohnungsbau erschweren. Diese Knappheit an Wohnungen wird die Preise enorm steigen lassen. Bleibt die Inflation hoch, werden höhere Löhne ausgehandelt werden müssen. Das bedeutet im Endeffekt, dass auch höhere Kredite wieder leistbar werden. Daher kommen diese Experten zu der Aussage, dass sich der Immobilienmarkt beruhigen und stabilisieren wird.

Der Immobilienmarkt

Der Immobilienmarkt

Die Zukunft des Immobilienmarktes 

Wie es auch zukünftig aussehen wird, Von Stosch Immobilien beobachtet den aktuellen Immobilienmarkt und kann Sie präzise informieren. Des Weiteren steht Florian von Stosch gerne für alle Angelegenheiten rund um Immobilien zu Ihrer Verfügung. Dabei haben Sie bei Kauf, Verkauf, Vermietung und Mietsuche einen qualifizierten Partner, der Sie unterstützt und berät. Lassen Sie sich weder von Hysterikern noch von selbst ernannten Experten irritieren und vertrauen Sie einem Spezialisten auf diesem Gebiet. Jede Immobilie muss individuell betrachtet und bewertet werden.Ihr Immobilienmakler www.von-stosch.de

Wir bleiben zu Hause – Für Sie! #vonStoschbleibtzuhause

Wir bleiben zu Hause – Für Sie!

Sicher, auch wir würden lieber heute als morgen wieder für Sie außerhalb unserer Büroräume tätig werden, Ihr Wohnobjekt fachmännisch begutachten und bewerten – und Sie wie gewohnt professionell beim Kauf, Verkauf oder bei der Vermietung Ihrer Immobilie zur Seite stehen. Doch tragen wir als traditionsverbundenes und gewissenhaftes Makler-Unternehmen unseren Kunden gegenüber gerade in der jetzigen Zeit eine ganz besondere Verantwortung. Wir möchten, dass Sie aus der Vermittlung einer Immobilie nicht nur als rundum zufriedener Kunde hervorgehen, sondern ebenfalls, dass Sie und Ihre Liebsten gesund bleiben. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, „für Sie“ zu Hause zu bleiben. Und dies so lange, bis die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus weitgehend eingedämmt ist.

Selbstverständlich können Sie uns auch während dieser hoffentlich kurzen „Auszeit“ jederzeit per E-Mail an info@von-stosch oder telefonisch unter 04101-68364 erreichen, um wichtige Einzelheiten zu einem zukünftigen Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilen zu besprechen. Greifen Sie auch zum Hörer und rufen Sie uns gern an, wenn Sie Ihr Objekt bereits über von Stosch Immobilien erworben oder verkauft haben – oder Fragen hinsichtlich eines anstehenden Notartermins haben.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir bezüglich der Situation um die Verbreitung des Coronavirus auf Nummer sicher gehen und zunächst keine Besichtigungstermine und Immobilienbewertungen mehr durchführen werden. Aber Ihre Gesundheit liegt uns genauso am Herzen wie Ihre Zufriedenheit mit unserer Arbeit.

Ihr Florian von Stosch – Inhaber von Stosch Immobilien

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#stayathome #blievtohuus #bleibzuhause

Liebe Mitmenschen,

#stayathome #blievtohuus #bleibzuhause

Uns allen fällt es schwer das: nichts tun – etwas paradox, wo wir doch alle so fleißig arbeiten, um den nächsten Urlaub zu bezahlen, um eben nix zu tun.

Die Immobilienbranche, aber auch alle anderen gewohnten Lebensbereiche, wurden noch nie vor so eine große Herausforderung gestellt. Noch nie wurde die gesamte Menschheit vor eine so große Herausforderung gestellt. Die Kontaktsperre kann und wird immense wirtschaftliche Konsequenzen haben. Davon werden alle Bereiche betroffen sein.

Für uns bedeutet dieses konkret, dass zur Zeit keine Besichtigungen oder Ortsbegehungen stattfinden können und sollen. Gerade die Risikogruppe der älteren Menschen gehört zu unserem Hauptklientel der Verkäufer & Vermieter. Hier geht die Gesundheit unserer Mitmenschen vor.

Wir sind in dieser kritischen Lage aber so gut wie möglich für Sie erreichbar. Ob telefonisch oder per E-Mail. Wir versuchen also wie viele andere, dass Tagesgeschäft so gut wie möglich abzubilden. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Immobilien zur Verfügung. Das Ganze machen wir, als Ihr Partner in dieser besonderen Zeit, für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Wir alle mussten unsere Komfortzone verlassen, um auf uns und unsere Lieben besonders aufzupassen. Wie auch ich als Familienvater um die Gesundheit meiner Kinder und Verwandten besorgt bin. Aber ich bin mir über eines sehr bewusst: es wird eine Zeit nach Corona geben. Wir werden es schaffen. So wie wir es immer geschafft haben. Wir wachsen mit unseren Aufgaben.

Lassen Sie uns zusammenhalten und bleiben Sie gesund. Und vergessen Sie das wichtigste nicht: blievtohuus!

bleibzuhause

 

Haben Sie Anregungen, Fragen oder kreative Wünsche für weitere Blogbeiträge? Dann freuen wir uns über Ihr Feedback an info@von-stosch.de

Das Liken, Teilen und Verteilen mit Bekannten, Freunden und Kollegen ist jedoch ausdrücklich hiermit gestattet. Bewusst haben wir auf jegliche Tipps rund um Corona – also Abstand halten bzw. #socialdistance, Verbeugen anstatt Hände schütteln etc. – verzichtet. Denn wir gehen davon aus, dass Sie sich genauso wie wir auf dem Laufenden halten, um die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen umzusetzen.

Hausverkauf bei Scheidung

Hausverkauf bei Scheidung: Was wird bei Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus?

Wenn die Ehegatten nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, gilt bei der Scheidung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In Deutschland wird ca. jede dritte Ehe wieder geschieden. Dabei kommen neben dem emotionalen Stress, auch finanzielle Fragen auf die Betroffenen zu. Soll ein Ehepartner das Haus behalten und den anderen auszahlen oder soll das Haus bzw. die Wohnung verkauft werden? Was ist mit den Schulden? Beim Hausverkauf bei Scheidung stellen sich viele Fragen, die eigentlich gemeinschaftlich entschieden werden müssen. Schließlich lassen sich Immobilien ja nicht ohne weiteres einfach teilen.

Wenn ein Zugewinn Gemeinschaft vorliegt bedeutet das unter anderem, dass bei der Scheidung zum Zugewinnausgleich kommt. Hier kommt es zu einem finanziellen Ausgleich unter den Ehepartnern für die während der Ehezeit erworbenen Vermögensgüter. Für beide Parteien sollte es erstrebenswert sein eine friedliche Einigung zu finden. Denn falls eine Einigung nicht möglich ist entscheidet im Ernstfall das Gericht. Dieses ist gleichbedeutend mit wesentlich höheren Kosten als bei einer außergerichtlichen Einigung.

Hausverkauf bei Scheidung: wem steht was beim Hausverkauf zu?

Das gemeinsam erworbene Vermögen wird bei der Trennung geteilt. D. h. eben Ehe Partner gehören 50 %. Beim Hausverkauf bei Scheidung wird so 50/50 geteilt. Sowohl die Kosten für den Verkauf aber auch der Gewinn. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Ehepartner den anderen auszahlt. Dieser überschreibt im Gegenzug seinen Anteil der Immobilie. So erhält einer der beiden die Immobilie zu 100 %. Aber häufig ist das Haus oder die Wohnung noch gar nicht abbezahlt, wenn es zu Scheidung kommt. Aber wer haftet für den Kredit? Grundsätzlich gilt, dass der der den Vertrag bei der Bank unterschrieben hat auch für den Hauskredit haftet. Für die Bank ist es dabei egal, ob die Eheleute noch verheiratet sind oder nicht, oder ob sie da wohnen. Im Regelfall sind beide Ehepartner Kreditnehmer, da ja auch gemeinsam gekauft wurde. Dieses aber gleichbedeutend damit, dass jeder der Ehepartner durch die Bank auf den vollen Betrag in Anspruch genommen werden kann. Wenn sich beim Hausverkauf bei Scheidung die Ehepartner partout nicht einigen können, kann es auch zu einer sogenannten Teilversteigerung kommen. So wird das Haus dann zwangsversteigert, was in der Regel mit einem deutlichen finanziellen Nachteil verbunden ist. Bei einem normalen Immobilienmarkt erzielen solche Versteigerung Erlöse von ca. 70 % des tatsächlichen Marktwerts. Die Teilversteigerung kann von einem der beiden beim Amtsgericht beantragt werden, wenden Uneinigkeit über den Hausverkauf bei Scheidung besteht.

Hausverkauf bei Scheidung: was soll denn nun geschehen?

Die Realteilung: bei der Realteilung wird das Haus in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten umgebaut, sodass zwei Wohnungen entstehen in den entweder der jeweilige Ehepartner wohnen kann, der jeweilige Teil weiter verkauft oder vermietet werden kann. Hierfür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen vorliegen. Zum einen sollten sich die ehemaligen Ehepartner darüber einig sein, dass man sich vorstellen kann weiterhin nebeneinander zu wohnen und zum anderen muss die Immobilie einen entsprechenden Umbau überhaupt zulassen. Dieses wird in der Realität eher selten erreicht. Daher ist die Realteilung in der Praxis ein sehr sehr, seltener Fall.

Hausverkauf bei Scheidung: der wohl häufigste Fall ist der Verkauf der gemeinsamen Immobilie. So kann der Erlös sauber unter den beiden aufgeteilt werden. Die Eigentumsanteile am Haus bzw. an der Immobilie geben die prozentuale Aufteilung vor. Ein großes Problem ist oftmals, dass die Kredite in diesem Zuge getätigt und abgelöst werden müssen. Hierbei fallen häufig Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank an. Diese können sehr erheblich sein. Nach Ende des Trennungsjahres kann jeder der beiden Ehepartner den Hausverkauf bei Scheidung verlangen. Weigert sich der andere Partner, kann sogar auf die Erteilung der Zustimmung geklagt werden. Allerdings muss dazu gesagt werden, dass es häufig Sinn macht nicht auf die Einreichung der Scheidung zu warten. Wenn absehbar ist, dass die Scheidung durchgeführt wird, kann sich das Ehepaar auch darauf einigen, den Verkauf früher zu beginnen. Wenn Munk das Trennungsjahr erst abwartet, kommen die ehemaligen Ehepartner oft unter Zeitdruck, was gleichbedeutend ist, dass der Kaufpreis am Ende geringer ausfällt. Zudem wird beim Hausverkauf bei Scheidung oftmals für den Zugewinnausgleich Liquidität benötigt, so dass der Hausverkauf bei Scheidung während das Trennungsjahres dieses erst ermöglicht.

Ehepartner auszahlen: wenn einer der Ehepartner im Hochhaus wohnen bleiben will, besteht auch die Möglichkeit, dass er den anderen bzw. dessen Eigentumsanteile ausbezahlt und die Immobilie vollständig übernimmt. Hier muss die Bank allerdings auch zustimmen, denn der Ehepartner soll ja auch aus der Haftung entlassen werden. Die Bank ist hierzu nicht verpflichtet. So kann es bei nicht ausreichender Bonität oft doch zum Hausverkauf bei Scheidung kommen.

Die Teilversteigerung: wie bereits oben erwähnt kann eine Teilversteigerung vorangetrieben werden. Gegen den Antrag auf Teilversteigerung können auch Einsprüche erhoben werden. Hierzu ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt unabhängig. Zudem sollten sich die Ehepartner überlegen, dass die Erlöse bei einer Teilversteigerung in der Regel geringer ausfallen und vom Verkaufserlös sowohl Gerichtsakt auch Sachverständigenkosten abgehen. Die Teilversteigerung stellt in der Regel die schlechteste Lösung dar.

Gemeinsame Kinder: falls die Ehepartner beide wünschen, dass die Immobilie in der Familie bleibt, kann das Haus oder die Wohnung auf auf Kinder übertragen werden. Sollten die Kinder bzw. das Kind noch minderjährig sein bedarf es der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes. Eine Schenkung kann auch nur bei Einigkeit der Elternteile erfolgen.

Hausverkauf bei Scheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung

eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist, wenn das Ende der Ehe abzusehen ist eine Möglichkeit nachträglich eine Art Ehevertrag zu schließen. Unter anderem kann hier vereinbart werden die Unterhaltsberechnung von Ehegatten, Unterhaltsberechnung von gemeinsamen Kindern, der Zugewinnausgleich, Fragen bezüglich des Haushalts bzw. der ehelichen Immobilie oder der Versorgungsausgleich. Diese Vereinbarung muss notariell beurkundet und beim Gericht protokolliert werden.

Eine Scheidung an sich ist schon nicht einfach. Der Hausverkauf bei Scheidung gehört leider oftmals zu den unangenehmen Entscheidung. Oftmals ist es aber die einzige Lösung sich finanziell auseinander zu dividieren.

Als Sachverständiger für Immobilienbewertung aber auch als Immobilienmakler begleitet Florian von Stosch oft Paare beim Verkauf ihrer Immobilie. Eine friedliche, gemeinschaftliche Lösung beim Hausverkauf bei Scheidung ist für beide Seiten erstrebenswert. Vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin.

Hausverkauf bei Scheidung

www.von-Stosch.de

 

 

Individuelle Immobilienbewertung

Der Wert einer Wohnimmobilie kann über viele verschiedene Wege ermittelt werden. Wenn es also darum geht ihr Haus oder ihre Wohnung zu bewerten ist die individuelle Immobilienbewertung von von Stosch Immobilien der erste Schritt, um zukünftig zu planen. Online Bewertung können diese individuelle Betrachtungsweise nicht abbilden. Daher bietet von Stosch Immobilien die Immobilienbewertung auch vor Ort an. Die Immobilienwert Einschätzung ist für sie als Eigentümer kostenfrei. Im Interview Florian von Stosch.

Individuelle Immobilie Bewertung: warum Immobilienbewertung?

Florian von Stosch: unsere Kunden informieren sich aus unterschiedlichsten Gründen für den Wert ihrer Immobilie. Daher heißt es ja auch individuelle Immobilienbewertung. Oftmals steht es aber auch im Zusammenhang mit einer mehr oder weniger konkreten Verkaufsabsicht. Andere Eigentümer wollen einfach so den aktuellen Wert ihres Vermögens ohne irgendeinen besonderen Anlass erfahren, andere interessieren sich wegen gegen etwaige Erbschaftskosten. Auch kommt es vor, dass einfach eine zweite Meinung eingeholt werden soll nachdem ein anderer Makler bereits seine Einschätzung abgegeben hat. Dabei sind die Anlässe für die individuelle Immobilienbewertung doch sehr unterschiedlich. Es stellt sich in dem Moment auch die Frage, ob der Kunde eine reine Werteinschätzung braucht oder gar ein gerichtsfestes Gutachten. Gerade bei Scheidung oder Erbauseinandersetzung sind wir als Dekra zertifizierte Sachverständige gefragt. Daher ist die Immobilienbewertung auf die Notwendigkeit des Kunden abzustimmen.

Was passiert, wenn die kostenlose, individuelle Immobilienbewertung angefordert wird?

Florian von Stosch: wenn uns jemand anruft für eine kostenlose Marktpreiseinschätzung, Farbe einbaue ich bzw. ein Kollege unseres Teams zeitnah einen Besichtigungstermin. Dazu stimmen wir uns entsprechend mit dem Eigentümer bzw. auch bei Bedarf direkt mit den Mietern ab. Für die individuelle Immobilienbewertung ist eine Besichtigung vor Ort unerlässlich. So kann ich mir ein Bild von der Immobilie und den Wert beeinflussenden Faktoren machen. So macht die Summe der Kleinigkeiten oft den Wert einer Immobilie aus. Ob Ausstattungsmerkmale, die Bausubstanz oder auch die Lage oder der Grundriss. Für die individuelle Immobilienbewertung vereinbare wir dann einen zweiten Termin, an dem wir die Auswertung und Ergebnisse mit dem Eigentümer besprechen. Zurück im Büro vergleiche ich bei der Marktpreiseinschätzung verschiedene Szenarien. Diese Ergebnisse werden bei uns im Team besprochen. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie umso den höchstmöglichen Preis zu erzielen. Bei der individuellen Immobilienbewertung steht auch die genaue Planung des Ablaufs und die voraussichtliche Verkaufsdauer zur Diskussion. Diese Analyse wird dann dem Eigentümer präsentiert.

Individuelle Immobilienbewertung: das persönliche Gespräch

Florian von Stosch: die Bestimmung des höchstmöglichen Verkaufspreises muss dem Kunden erörtert werden. Denn der Preis soll auch marktgerecht sein. Die Marktchancen müssen erläutert und ausführlich und leicht verständlich präsentiert werden. Denn nur in einem persönlichen Gespräch ergibt sich die Möglichkeit auf spezielle Fragen individuell einzugehen, die Hintergründe zu erklären und die individuelle Situation des Eigentümers aber auch der Immobilie zu berücksichtigen. Zudem sind besondere Hintergründe zu klären und die individuelle Situation des Eigentümers Verkaufsprozess mit einzubinden. Die Anpassung der verschiedenen Varianten an die besonderen Verhältnisse des Eigentümers des der Immobilie und die Feinabstimmung beim Verkauf einer Immobilie stehen. Die individuelle Immobilienbewertung berücksichtigt also nicht nur den reinen Marktwert der Immobilie, sondern auch die Verkäufer Interessen. So entstanden Planungssicherheit und ein Vertrauensverhältnis. Die individuelle Immobilienbewertung von von Stosch Immobilien soll sowohl die Immobilie als auch die Menschen berücksichtigen.

Individuelle Immobilie Bewertung: die nächsten Schritte?

Florian von Stosch: die nächsten Schritte hängen einzig und allein von der Entscheidungen des Eigentümers bzw. der Eigentümer ab. Wir begleiten dabei den Verkauf von A wie Analyse bis Z wie Zufriedenheit. Wir empfehlen dabei gewisse Sofortmaßnahmen einzuleiten, die zur Vorbereitung eines erfolgreichen, marktgerechten Immobilienverkaufs notwendig sind. Das können kleine Gewinn maximieren der Veränderung an der Immobilie selbst sein, oder ein Gespräch mit der Verwaltung oder ein vertiefen des Gespräch mit weiteren Beteiligten, aber auch die Vorbereitung von Verkaufsunterlagen.

Also beinhaltet die individuelle Immobilie Bewertung nicht nur die Lage spezifische Preiseinordnung sondern auch eine ganz persönliche Eigentümerberatung mit detaillierter Verkaufsstrategie?

Florian von Stosch: genau! Die individuelle Immobilienbewertung verschafft eine perfekte Übersicht über den Verlauf des Immobilienverkaufs vom ersten bis zum letzten Schritt bis zur Kaufpreiszahlung und Übergabe. Zudem sollen Fehler vermieden werden. Als Immobilien Profi wissen wir um die Schlingen, die beim Verkaufsprozesses leicht entstehen. Warum soll sich zum Beispiel ein Rentner in die Gefahr begeben, plötzlich auf der Straße zu setzen. Leider ein Beispiel was immer wieder vorkommt. Aber andersrum, warum sollen Käufer, sich in den finanziellen Ruin treiben. Bei einem guten Geschäft müssen eben beide Seiten lächeln. D. h. Käufer und Verkäufer sollten wissen, was realistisch ist, was richtige Entscheidung sind. Und genau darin sehe ich einen Teil unserer Aufgabe. Nicht nur den Verkauf des Hauses oder der Wohnung, sondern auch die individuelle Beratung der Beteiligten. So empfehle ich zum Beispiel jedem unserer Kaufinteressenten, bei Interesse an der Immobilie einen separaten Termin mit Immobilien Gutachter. Ich bin selbst Sachverständiger und begleite oft Kunden beim Kauf einer Immobilie. Zum einen rede ich auf Augenhöhe mit dem Gutachter, zum anderen sollen die Kunden wissen was sie kaufen. Für den Verkäufer ist dieses aber nicht negativ sondern eher positiv. Dieses aber gerne in einem individuellen Gespräch erläutert.

Ich will einen Termin für meine Immobilie vereinbaren. Wie geht das?

Florian von Stosch: natürlich freuen wir uns über einen Anruf von ihm. Unter 04101 68364 erreichen Sie unser Büro an sieben Tagen die Woche. Gerne können Sie auch eine E-Mail an info@von-stosch.de schreiben. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Als Dekra zertifizierter Immobilienmakler aber auch als Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung weiß Florian von Stosch und sein Team um die Wichtigkeit des Verkaufsprozesses und die individuelle Immobilienbewertung. Es geht nicht nur um vier Wände sondern das Leben da drin.

Individuelle Immobilienbewertung

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Immobilien im Alter

Immobilien im Alter: verkaufen oder doch lieber behalten?

Die Bedürfnisse jeder Person ändern sich im Verlauf eines Lebens. Genauso ändern sich die Ansprüche an die eigene Immobilie im Laufe eines Lebens. Sie stehen also gerade vor der Frage als Immobilieneigentümer ihre Immobilien zu behalten oder zu veräußern? Was spricht für den Verkauf? Was spricht dagegen? Und was für Alternativen gibt es?

Immobilien im Alter: welche Gründe sprechen gegen einen Verkauf?

Die Gründe, warum sich ein Eigentümer nicht von seinem Haus trennen will, sind meist vor allem emotional. Sie haben selbst als Eigentümer in der Immobilie gelebt, fühlen sich dort und nur dort zu Hause und das Haus verbinden sie mit vielen Erinnerungen. Die Immobilien im Alter bilden für sie Grundlage und Lebensinhalt. Schließlich sind ihre Kinder dort aufgewachsen und wegen der Großzügigkeit ist das Haus an den verschiedenen Feiertagen aber auch zu Geburtstagen Treffpunkt für ihre ganze Familie. Zudem fühlen sie sich in der Nachbarschaft wohl, haben dort ihren sozialen Anschluss. Ob Schützenverein oder Tennisverein, ob langjährige Freunde oder die Nachbarin, die man schon seit 30 Jahren kennt. Immobilien im Alter haben einen hohen emotionalen Wert. Hinzu kommt erschwerend, dass Immobilien im Alter zu verkaufen mit viel Unsicherheit bzw. Angst verbunden sind. Denn Veränderungen würden anstehen. Allerdings gibt es auch Gründe, über einen Verkauf nachzudenken.

Immobilien im Alter: welche Gründe sprechen für den Verkauf?

Da wir mehr oder minder täglich mit der Generation 65+ ähnliche Gespräche über den Verkauf der Immobilien führen wissen wir, dass pro und contra für den Verkauf einer Immobilie bzw. die passenden Immobilien im Alter gut argumentiert und vor allen Dingen auch für sie die richtige Entscheidung sein soll. Die häufigsten Gründe, warum Eigentümer darüber nachzudenken ihre Immobilien im Alter zu verkaufen sind folgende:

  • die Immobilien im Alter sollen etwas kleiner sein sollte also das große Haus gegen eine kleinere Eigentumswohnung getauscht werden
  • durch die Größe bedingt, steht auch immer viel Arbeit auf dem Tagesplan. Zudem sind die Ausgaben durch großes Grundstück oder den großen Garten auch höher als bei kleinen, „handlichen“ Immobilien im Alter
  • das Haus oder die Wohnung ist nicht altersgerecht und entsprechende Umbaumaßnahmen werden mehr und mehr erforderlich
  • da die Immobilien den Sechzigern und Siebzigern erbaut wurde, werden verschiedene Renovierungsarbeiten mehr und mehr notwendig. Sie als Besitzer möchte sich jedoch auch aus Altersgründen weder mit den Renovierungsarbeiten noch mit dem dafür notwendigen Kosten belasten

Immobilien im Alter: der Verkaufserlös

Immobilien im Alter werden auch durch viele Eigentümer verkauft, damit der Erlös anderweitig verwendet werden kann. Schließlich hat man sein Leben lang auf das Haus gespart und möchte jetzt noch ein wenig leben. Der Grund für den Verkauf des eigenen Hauses oder der eigenen Eigentumswohnung hat also auch oftmals finanzieller Natur. So ist es oft der Fall, dass Besitzer sich von ihrer Immobilie trennen wollen um so ihre Rente aufzubessern oder das Geld für ihren Alterssitz in der Seniorenresidenz verwenden wollen. Häufig ist es aber auch nur der Grund dass die Immobilien im Alter gemietet werden sollen. Man möchte Verantwortung abgeben. Denn Eigentum verpflichtet. Den Lebensabend Miete verbringen, umso sorgenfrei das Leben zu genießen. Aber auch Wünsche wie eine Weltreise oder ein kostenintensives Hobby, werden oftmals Zusammenhang mit Immobilien im Alter angeführt. Bei größeren Immobilienbesitz sind aber auch steuerliche Gesichtspunkte zu bedenken. Vielleicht wollen sie ihren Kindern schon zu Lebzeiten einen Teil des Erbes schenken, umso späterer Erbschaftssteuer zu reduzieren. Oder sie wollen schlichtweg einfach verhindern dass es bei mehreren Erben durch eine Erbengemeinschaft zu späteren Streitigkeiten kommt. Oder es keine Erben gibt und sie beschließen ihr hart erarbeitetes Vermögen im Alter auf zu brauchen. Die Gründe sich mit Immobilien im Alter auseinanderzusetzen können also verschiedenes sein. Wir sehen uns hier als beratend nicht als Wegweiser. Denn es muss ihr Weg sein, solange sie noch selbst entscheiden können.

Immobilien im Alter: die neue Wohnsituation

Sie überlegen sich ihre Immobilie zu verkaufen, sie überlegen sich neu zu orientieren. Zum Verkauf einer Immobilie gibt es aber auch durchaus andere Möglichkeiten. Ein Haus zu verkaufen bedeutet also nicht automatisch darin nicht mehr wohnen zu können. Ihre Immobilien im Alter können nach wie vor ihre Immobilien bleiben. Hierzu sollen einmal drei Möglichkeiten dargestellt werden:

  • Wohnrecht: Käufer können ihrem Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Dieses zum Beispiel häufig der Fall, wenn sich mehrere Wohnungen in dem Haus befinden, oder die Käufer das Haus oder die Wohnung als Anlage erwerben, um sie erst später selbst zu beziehen. Dabei muss gesagt werden dass ein lebenslanges Wohnrecht nicht nur die Verkaufschancen sondern auch den Verkaufserlös reduziert. Ein Wohnungsrecht bei Immobilien im Alter wird im Grundbuch eingetragen. Sie werden also als Verkäufer einen reduzierten Kaufpreis erhalten.
  • Leibrente: bei der Leibrente verkauft der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung und erhält im Gegenzug den Kaufpreis als monatliche, lebenslange Zahlung. Auch hier kann ein Wohnrecht eingetragen werden.
  • Umkehrhypothek: bei der Umkehrhypothek wird die Immobilie an einen Darlehensgeber veräußert, zum Beispiel eine Bank. In dem Vertrag wird dann die Kaufpreiszahlung entweder als eine Summe oder in monatlichen Raten als monatliche Rente vereinbart. Der Besitzer erhält dabei ein lebenslanges Wohnrecht. Nach dem Tod des Eigentümers wird dann der Darlehensgeber zum neuen Eigentümer.

Bei Immobilien im Alter sind also eine Menge Überlegungen anzustellen, ob der Verkauf der Immobilie sinnvoll ist oder nicht, ob der Verkauf der Immobilie gewünscht ist oder nicht. Solange sie das Ruder in der Hand haben können Sie entscheiden. Es sind also ihre Bedürfnisse und Wünsche, die das weitere Vorgehen bestimmen. Von Stosch Immobilien sieht sich hier als Berater, als unabhängige Person, die ihnen Möglichkeiten aufzeigt. Nach wie vor muss es ihre Entscheidung sein und nach wie vor müssen alle Seiten beleuchtet werden. Was spricht für den Verkauf, was spricht dagegen? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen, kostenfreien Beratungstermin mit dem Team von von Stosch Immobilien. Als Dekra zertifizierter Immobilienmakler beraten wir Sie umfassend mit Qualitätsgarantie.

Immobilien im Alter

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