Immobilienteilung bei Scheidung

Ist die Immobilienteilung bei Scheidung eine Option?

Die Vorteile der Immobilienteilung liegen klar auf der Hand: Beide ehemaligen Partner können in der Nähe der Kinder sein. Dafür stellt man bei der Immobilienteilung sicher, dass auch jeder eine abgeschlossene Wohnung bzw. einen eigenen Rückzugsort hat, ggf. mit Gemeinschaftsflächen. Klingt erstmal interessant? Dann lesen Sie weiter.

Ein weiterer Vorteil dieser Art, mit der Immobilie bei Scheidung umzugehen ist natürlich, dass sich keiner eine neue Bleibe suchen muss. Grund genug, einen Teil unserer Miniserie „Scheidung“ dem Kapitel „Immobilienteilung bei Scheidung“ zu schenken. Wir wollen dabei auf Fragen eingehen, wie z.B. was rechtlich beachtet werden muss oder wie aufwändig so ein Umbau zu zwei Einheiten sein kann.

Immobilienteilung

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Nicht für jeden was

Klar sollte sein, dass sich dieses Modell nicht für jeden eignet. Beide ehemaligen Partner sollten sich trotz Trennung und Scheidung nach wie vor gut verstehen, andernfalls birgt diese Form der Immobilienaufteilung weiteres Zündmaterial, wenn man sich täglich über den Weg läuft. Kein hat Spaß daran lauter Kleinkriegen zu führen um die Themen wer mit dem Putzen der Küche oder dem Badezimmer dran ist. Ok einige sicherlich schon, aber mit denen will man ja nicht eine Art „WG“ gründen.

Immobilienteilung – die Immobilie

Die Immobilie muss für eine Aufteilung geeignet sein. Am besten sind natürlich zwei getrennte Eingänge. Aber man kann auch einen gemeinsamen Eingangsflur und unten und oben leben – dafür sollte natürlich ein Schlafzimmer im Erdgeschoss sein. Es muss auch eine Einigung wegen Küche und Bad ermöglicht werden. Kann an ggf. auch wirklich zwei separate Wohnungen in dem Haus verwirklichen? Sie merken: es kommt darauf an! Die Kosten und auch der Aufwand des notwendigen Umbaus müssen von Fall zu Fall betrachtet werden. Wenn z.B. neues Bad, Küche und verschiedene Trennwände nötig sind, kommen schnell etliche tausend Euro zusammen.

Rechtliche Sichtweise bei der Immobilienteilung

Wenn Sie es geschafft haben, wirklich zwei selbstständige Wohnungen aus ihrem Einfamilienhaus zu machen und die Teilung auch final rechtlich machen wollen, brauchen Sie eine sog. Teilungserklärung. In der Teilungserklärung sind Sondernutzungsflächen und Gemeinschaftsflächen, aber auch Regeln zur Pflege des Gemeinschaftseigentums und Rechte und Pflichten für die Eigentümer geregelt. Die Teilung muss notariell beglaubigt werden. Für die Teilung benötigen Sie die Abgeschlossenheit vom Bauamt. Diese ist entsprechend zu beantragen. So hat jeder seiner Wohnung und kann diese ggf. auch später eigenständig verkaufen oder vermieten.

Bedenken Sie ….

Was Sie bei der Immobilienteilung beachten sollten, ist auch, dass ihr ehemaliger Partnern früher oder später einen neuen Partner hat – Sie wahrscheinlich auch. Sie leben dann nach wie vor unter einem Dach – damit ist die Immobilienteilung aber auch nicht für jeden lebbar, denn jeder hat ja auch seine Art und Weise, mit einer Trennung umzugehen. Es muss also für beide ehemaligen Partner als Option passen.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

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