Immobilienänderungen 2023

Immobilienänderungen 2023 – das kommt 2023

Immobilienänderungen 2022 war recht turbulent. Ob Ukrainekrieg, der für Deutschland als Auswirkung steigende Energiekosten hatte oder Pandemie. Die Bundesregierung plant zahlreiche Entlastungen rund um Immobilien für 2023. Was wird sich alles voraussichtlich in 2023 ändern? Bürgergeld, Strompreisbremse, viele wichtige Änderungen erwarten den Verbraucher und Unternehmen in 2023. Hier ein kleiner Überblick nicht nur rund um die Immobilien kurz und kompakt zusammengefasst.

Immobilienänderungen

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Immobilienänderungen Nr. 1 Baukindergeld

Das gibt es in 2023 nicht mehr. Das Baukindergeld kann nur laut KfW noch bis Jahresende beantragt werden. Baukindergeld bedeutet bei Genehmigung, dass man maximal zehn Jahre pro Kind 1200 Euro Förderung bekommt. Es gilt für Familien oder Alleinerziehende, die vor April 2021 eine Baugenehmigung bekommen haben oder den Kaufvertrag unterschrieben haben.

Rentner dürfen sich Geld dazu verdienen

Die Hinzuverdienstgrenze fällt am 1.1.23 bei vorgezogener Altersrente weg. Bisher galt erst die Möglichkeit uneingeschränkt arbeiten zu können nach Erreichen der Altersgrenze. Andernfalls drohten Minderungen oder Wegfall des Rentenanspruchs. Während Corona in 2020-2022 galt schon eine Aufweichung auf 46.000 Euro pro Jahr, diese Regelung wäre am 1.1. geendet. Damit wären dann nur noch 6300 Euro pro Jahr möglich.

Immobilienänderungen Heizkostenbeteiligung von Vermietern

Als Immobilienänderungen kommt die CO₂-Abgabe. Die Vermieter werden nach einem Stufenmodell an den Klimaabgaben beteiligt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher der Kostenanteil. Ausnahmen wie denkmalgeschützt Gebäude soll es geben. Bei Gewerberäumen gilt eine hälftige Teilung. Siehe auch https://von-stosch.de/klimaabgaben-fuer-vermieter/

AfA

Sehen Sie hierzu auch https://von-stosch.de/afa-satz/ der AfA Satz soll von 2 auf 3 % erhöht werden, um die Wirtschaft anzukurbeln. Warum geht man nicht wieder dazu über, dass die AfA 7 % (ca. 1980) oder sogar 10 % beträgt um Investoren zu „locken“?

49-Euro-Ticket

Keine Immobilienänderungen, aber erfreulich. Das 49-Euro-Ticket kommt und hat nun auch den offiziellen Namen „Deutschlandticket“. Es wurden aber bereits unterschwellig Preiserhöhungen zum Inflationsausgleich angekündigt. Es soll ca. März oder April kommen.

Immobilienänderungen – Abgabefrist Grundsteuererklärung läuft aus

Am 31.1.23 ist die Frist vorbei! Dann müssen Haus-, Grundstücks- und Wohnungsinhaber die Grundsteuererklärung abgegeben haben. Diese war bereits um ca. 6 Monate verlängert worden.  Siehe auch: https://von-stosch.de/grundsteuer/

Immobilienänderungen Aus für Atomstrom aus D

Zurzeit laufen noch drei Atomkraftwerke in Deutschland. Mitte April ist damit Schluss. Wie dann im Frühjahr 2023 die Energieknappheit sprunghaft auf einmal beseitigt sein soll, wird unsere rot-grüne Regierung noch zu regeln haben. Zumal wohl ein kalter Winter vor der Tür steht.

Homeoffice – Pauschalregelung für das häusliche Arbeitszimmer und Entfristung Pauschale

Als Immobilienänderungen kann wohl auch die Neuregelung für das häusliche Arbeitszimmer angesehen werden. Bisher können 1.250 Euro als Werbekosten bzw. Betriebsausgabe berücksichtigt werden und müssen bis Ende 2022 noch nachgewiesen werden. Ab 2023 sollen die 1.250 Euro ein Pauschbetrag sein. Zudem gab es eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag (max. 600 Euro pro Jahr), für ausschließlich zu Hause gearbeitet Tage. Ab 2023 wird diese entfristet.

Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigt

Ab 1.1.23 gilt ein Beitragssatz von 2,6 Prozent, bisher waren es 2,4 Prozent.

Immobilienänderungen mehr Wohngeld

Wohngeld kann von Haushalten beantragt werden, die keine Sozialleistungen beziehen, aber wenig Geld haben. Dabei soll das Wohngeld durchschnittlich um 190 Euro pro Monat aufgestockt werden. Das ergibt dann für die berechtigten Haushalte im Schnitt 370 Euro.  Hinzu sollen mehr Haushalte entlastet werden. Die zur Zeit 600.000 Haushalte, die Wohngeld beziehen, werden wohl um bis zu 1,4 Millionen Haushalte wachsen.

Bürgergeld

Das Bürgergeld kommt. Statt Arbeitslosengeld (= Hartz IV) wird es jetzt Bürgergeld ab 2023 heißen. Damit kommen dann auch höhere Bezüge. Der Bundesrat verabschiedete hierzu ein Gesetz. So ist ein Vermögen von 40.000 ein Jahr frei für Bezieher von Bürgergeld (ursprünglich waren hier 6. Monate geplant). Von Anfang an gibt es Leistungskürzungen, wenn die Empfänger ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. Dabei wird das Bürgergeld-Gesetzt in 2 Phasen umgesetzt, zum 1.1. und 1.7.2.

Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Das heißt das Einkommen bis wo keine Steuern gezahlt werden müssen. Auch wurde die Grenze für den Spitzensteuersatz (z.Zt. 42 %) angepasst, von 58.597 auf 62.810 Euro.

Immobilienänderungen Lohn Bauhauptgewerbe

Zum 1.4. sieht der aktuelle Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe eine Lohnerhöhung vor. Im Westen 2 im Osten 2,7 Prozent mehr. Hinzu kommen Entschädigungen für Anfahrtswege und ein Ausgleich für Arbeitnehmer, die vom Arbeitsplatz nicht täglich nach Hause fahren können.

Photovoltaik (oder Fotovoltaik) Immobilienänderungen

Immobilienänderungen in Form von steuerlichen Entlastungen gibt es auch bei Photovoltaik. Bis zu einer bestimmten Leistung (30 Kilowatt EFH und Gewerbe, 15 KW MFH und gemischt genutzten Gebäuden) sollen Erträge aus Fotovoltaikanlagen von der Ertragssteuer befreit sein. Hinzu soll die Mehrwertsteuer für Immobilienbesitzer von kleinen Anlagen beim Kauf und damit ein Vorsteuerabzug entfallen.

Corona ist vorbei

Die Regeln laufen zum 7.4.23 aus. Jetzt muss die Bundesregierung neue Regelungen im Umgang mit der Pandemie finden. Die Länder können darüber hinaus eigene Regeln installieren.

Immobilienänderungen Neubau, Förderung

Die Neubauförderung lässt noch auf sich warten. Noch werden die Förderbedingungen überarbeitet. Also können diese Immobilienänderungen noch nicht genau benannt werden. Die Neubauförderung soll aber nahtlos an die alte anschließen. Es sind insgesamt 1,1 Milliarden Euro dafür vorgesehen. Was für die Förderung bei den Immobilienänderungen feststeht, ist das der Effizienzhaus EH 55 neuer Mindesteffizienzstandard festgelegt wird. Siehe auch https://von-stosch.de/neubaufoerderung/

Solarpflicht noch nicht überall

Zu den Immobilienänderungen zählt auch die Solarpflicht. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, wo es bereits beschlossen ist. Aber auch Hamburg oder Berlin haben die Solarpflicht ab kommenden Jahr. Dabei muss bei Sanierungen des Daches Solar integriert werden.

Hydraulischer Abgleich

Siehe dazu auch unseren Blogartikel: https://von-stosch.de/hydraulischer-abgleich/

Zum 1.10. dieses Jahres wurden Hausbesitzer von bestimmten Wohn- und nicht Wohngebäuden dazu verpflichtet. Mehrfamilienhausbesitzer mit bis zu 6 Wohnungen haben noch Zeit bis 15.9.24.

Immobilienänderungen Grunderwerbssteuer Hamburg

Die Grunderwerbssteuer wird in Hamburg ab Januar 2023 von 4,5 %auf 5,5 % erhöht. So reagiert die Hamburger Regierung auf die angespannte Haushalssituation – nicht zuletzt aufgrund der Pandemie. Für jungen Familien gibt es eine Rabattierung. Siehe auch: https://von-stosch.de/grunderwerbssteuer-2023-hamburg/

Immobilienänderungen Gas- und Wärmepreisbremse und Strompreisbremse

Ab März 2023 sollen Privathaushalte und kleinere bis mittlere Unternehmen von einem gedeckelten Gaspreis profitieren. Gleiches gilt bei einem Verbrauch unter 30.000 kWh bei Strom. Wohl mit den entscheidendsten Immobilienänderungen zu Zeiten der Energiekrise.

Immobilie vererben oder verschenken?

Kann, teurer werden muss es nicht. Ab 2023 werden die Werte zum Teil neu bestimmt. Experten warnen vor Erhöhungen von bis zu 50 %. Aktuell muss hier aber noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Grundlage bildet das Jahressteuergesetz 2022.

Prognose Inflation

Durch die Gas- und Strompreisbremse soll ein leichter Rückgang kommen, so unsere Bundesregierung. Die Prognose ist auf übernächstes Jahr gerichtet. Nach der Ifo Prognose wird die Inflation 2023 bei 9,3 Prozent liegen.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

Und nun viel Spaß und guten Rutsch in 2023

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