Hydraulischer Abgleich wird zur Pflicht

Hydraulischer Abgleich, was ist das und warum wird er zur Pflicht?

Die Energieversorgung in Deutschland soll sichergestellt werden. Daher hat die Bundesregierung zwei neue Energiesparverordnungen beschlossen. Der Hydraulischer Abgleich wird für einige Gebäude zur Pflicht. Lohnen tut sich der Abgleich aber quasi für jeden.

Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) beinhaltet schnell umsetzbare Sparmaßnahmen. Aber auch nicht schnell umsetzbare Maßnahmen werden behandelt. Dabei sollten die Ergebnisse der kommenden beiden Heizperioden erreicht werden. Sie gilt zunächst für die kommenden 24 Monate und umfasst neben Themen wie „Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter“ oder „Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden“ auch den Hydraulischer Abgleich.

Was ist der Hydraulischer Abgleich?

Wärme soll gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper in einem Haus fließen. Dabei wird durch eine Bedarfsanalyse die Wärmemenge für jeden Raum bestimmt. Auf Grundlage dieser ermittelten Daten wird jeder Heizkörper bzw. Heizkörper, Thermostatventile, Pumpen und Rohre aufeinander eingestellt und optimiert. Der Wasserdurchfluss in jeder Heizung aufgrund der verschiedenen Widerstände ist dabei maßgebend. Jeder Raum wird quasi mit der optimalen Wärme angesteuert. Der Vorteil: Weniger Energie wird verbraucht, Geräusche minimiert und der Wohnkomfort steigt. Für den Neubau von Eigenheimen schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hydraulisch abgeglichene Heizungen vor.

Pflicht zum Abgleich

Größere Gebäude mit Gas-Zentralheizung sind von der Regelung betroffen. Die Energieeffizienz soll gesteigert werden. Dabei muss der Hydraulischer Abgleich bis zum 30. September 2023 durchgeführt worden sein. Gilt für:

  • große Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten (bzw. 6 Wohneinheiten, mit Frist bis September 2024)
  • Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 qm beheizter Fläche

Die Kosten sind durch den Eigentümer zu tragen und dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Selbstverständlich ist die Maßnahme durch eine Fachkraft durchzuführen und muss folgende Schritte enthalten:

  1. Heizlastberechnung für alle Räume
  2. Prüfen und ggf. Optimieren der Heizflächen
  3. Durchführen des hydraulischen Abgleichs
  4. Anpassen der Vorlauftemperatur

Ausnahmen gelten dabei z.B.: für Heizungen wo der Hydraulischer Abgleich bereits durchgeführt wurde oder das Gebäude ungenutzt oder stillgelegt wurde.

Und mein Haus?

Der Hydraulischer Abgleich lohnt sich auch für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus. Die Optimierung der Heizungsanlage senkt Ihren Energieverbrauch und steigert den Wohnkomfort. 15 % sind erreichbar. Schnell merken Sie so eine gravierende Energieeinsparung auch auf Ihrem Konto. Zudem gibt es hier auch staatliche Zuschüsse für Ein und Zweifamilienhäuser: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

Dabei liegt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. (Stand 10.2022)

Hydraulischer Abgleich

Hydraulischer Abgleich

Thermografie zur Kontrolle des Hydraulischer Abgleiches

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