Kategorie: Miete und Vermietung

Gute Mieter finden Teil 3

Gute Mieter finden – die Mieterauswahl

Gute Mieter finden ist gar nicht so einfach? Wenn man sich an ein paar Leitlinien hält, ist es gar nicht so furchtbar schwer – allerdings zeitaufwändig. Hinzu kommt ein gewisser emotionaler Abstand, damit man auf sein Bauchgefühl hören kann. Nach den ersten beiden Teilen (2.2.23 & 4.2.23) soll ist in Teil 3 um die Bonitätsprüfung gehen.

Gute Mieter finden

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Gute Mieter finden – die Bonitätsprüfung

Neben der Vorauswahl und dem Baugefühl gehört zu jeder Vermietung die sog. Bonitätsprüfung. Nur so können Sie den perfekten Mieter finden. Nach dem Motto Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Für diese Bonitätsprüfung benötigen Sie Daten von Ihrem zukünftigen Mieter – die sog. Selbstauskunft

Mieterselbstauskunft

Sie brauchen zur Überprüfung, aber auch zum Schreiben des Mietvertrages verschiedenste Angaben vom Bewerber. Dabei ist nicht alles erlaubt. Das Internet ist voll von irgendwelchen Selbstauskünften, die leider auch zum Teil nicht „ganz legale“ Fragen haben. Zu den zulässigen Fragen gehören Fragen nach: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Familienstand, Nettoeinkommen oder Mietrückständen. Dagegen sind Fragen zur sexuellen Orientierung, Religion, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen oder Behinderungen oder Hobbys nicht erlaubt. Auch dürfen Sie nicht fragen, ob Ihr zukünftiger Bewohner ein Instrument spielt oder raucht. Hierbei gilt bei der Mieterselbstauskunft, dass er/sie keine Fragen beantworten muss. Macht er jedoch falsche Angaben auf zulässige Fragen, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Die drei letzten Gehaltsabrechnungen

Die Überprüfung der letzten drei Gehälter dient dazu Ihren potenziellen Mietbewerber zu überprüfen und sicher zu sein, dass er/ sie sich die Wohnung auch leisten kann. Auch Bürgschaften z.B. über die Eltern sind gängig, wenn z.B. Ihr Mieter noch Student ist.

Gute Mieter finden – Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters

Ein schönes deutsches Wort. Auch Vorvermieterbescheinigung genannt. Es geht darum, dass Ihr Interessent keine Schulden bei seinem Vorvermieter hat. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hilft Ihnen also Ihre Mieter finden zu können. Neben der Selbstauskunft und der z.B. SCHUFA wichtig, da Sie so auf Nummer sicher gehen. Auch hier gilt, dass der Mietinteressent nicht dazu verpflichtet ist, die Bescheinigung abzugeben. Zudem geben einige Vermieter die Bescheinigung nicht raus. So muss (kann aber) es nicht ein schlechtes Zeichen sein, wenn Ihr Mietinteressent die Vorvermieterbescheinigung nicht vorlegen kann.

Die SCHUFA-Auskunft

Wie ist das Zahlungsverhalten/ Bonität/ Kreditwürdigkeit Ihres potenziellen Mieters?  Auch hier gilt: der Mietinteressent ist hierzu nicht verpflichtet. Obwohl man sagen muss, dass jeder Einwohner einmal im Jahr ein Anspruch auf eine kostenlose SCHUFA-Auskunft hat. Diese kann online beantragt werden. Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“.

Gute Mieter finden mit von Stosch Immobilien

Ideale Mieter finden mit von Stosch Immobilien. Jede Immobilienvermittlung hat unterschiedliche Phasen und endet noch lange nicht mit der Unterschrift des Mietvertrags. Unsere Erfahrung, aber auch unsere Marktkenntnis verhelfen Ihnen dazu, den richtigen Mieter zu finden. Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch, www.von-stosch.de

Die Mieterauswahl Teil 2

Die Mieterauswahl – Vermietung einer Immobilie

Die Mieterauswahl ist wohl eines, wenn nicht gar das wichtigste Kriterium bei der Vermietung einer Wohnung oder der Vermietung eines Hauses. Es gehören verschiedene Schritte zum Ablauf, um den richtigen Mieter für Ihre Immobilie zu finden. Am einfachsten ist es natürlich, wenn Sie uns beauftragen. Nach dem Festlegen von Zielgruppe und Miethöhe gibt es noch andere Dinge zu tun (siehe: Teil 1 Mieterauswahl vom 2.2.2023)

Die Mieterauswahl

Die Mieterauswahl Standardlizenz AdobeStock_552292329 ProstoSvet

Die Mieterauswahl – ansprechende Vermarktung

Fotos sollten aussagekräftig und hochwertig, auch bei der Vermietung sein. Wen wollen Sie denn als Mieter haben? Es lohnt sich also Zeit und ggf. auch Geld zu investieren, um professionelle Fotos zu erhalten. Hochwertige Immobilienfotos kann man natürlich auch professionell anfertigen lassen. Ein virtueller 360 Grad Rundgang ist ein schönes Highlight und wird von zukünftigen Mietern mehr als dankend angenommen. Diese entscheiden von Sekunden während sie durch die Onlineplattformen scrollen – passt oder passt nicht. Hier wollen Sie ja Ihre „geeigneten“ Mieter nicht abschrecken. Das Gleiche gilt für die Texte oder den Grundriss, der unbedingt dabei sein sollte. In diesem Schritt geht es darum, möglichst viele Interessenten zu generieren. Je besser Sie präsentieren, desto mehr Anfragen erhalten Sie.

Vorauswahl treffen

Wenn Sie bis hierhin alles richtig gemacht haben, sollten auch genug Bewerber auf Ihre Immobilie geschrieben haben. Vielleicht auch mehr als genug? Gerade in den Ballungsgebieten oder im Speckrand von Hamburg trifft große Nachfrage auf kleines Angebot. Treffen Sie eine Vorauswahl, wer alles zur Besichtigung kommen soll. Dabei zählen sicherlich Ihrer individuellen Kriterien, aber auch einige Standards. Es gilt also oft an der ersten (und einzigen) Nachricht eine Vorauswahl zu treffen. Oder einfach mal auf den Punkt gebracht: Der erste Eindruck zählt!

Jetzt sollten Sie sich bei jedem Bewerber folgende Fragen stellen: Passt der / die Mieter in meine Zielgruppendefinition? Standard Paste & Copy Nachricht oder geht der Interessent auf meine Immobilie ein? Hört sich das sympathisch an?

Wie Sie merken, viel kommt auf das persönliche „Bauchgefühl“ an. Und hier sollte man ehrlich zu sich selbst sein. Kann man das? Oft macht es Sinn beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien einen Profi ins Boot zu holen, da er oder sie nicht emotional gebunden ist und ein gesundes Buchgefühl hat. Hört sich blöd an, ist aber so. Wenn Ihre Immobilie erst einmal an den falschen Menschen vermietet ist, ist die nicht gezahlte Maklercourtage leider eines Ihrer kleinsten Probleme. Auch in den Besichtigungen ist das „Bauchgefühl“ einer der wichtigsten Punkte für die Mieterauswahl.

Termine für die Mieterauswahl

Sammeltermin und fertig? Kann man machen, sollte man nicht wirklich. Die Mieterauswahl ist eines, wenn nicht das wichtigste Kriterium, wenn es die Vermietung einer Wohnung oder die Vermietung eines Hauses geht. Sicherlich, Sie können bei einer Sammelbesichtigung wesentlich effizienter arbeiten. Schließlich können Sie mehr potenzielle Mieter in wesentlich kürzerer Zeit die Wohnung zeigen. Können Sie aber so die Spreu vom Weizen trennen? Viele Kollegen behaupten, Sie können das rein aus der Selbstauskunft – wir sagen nein zu diesem Vorgehen. Die Mieterauswahl kann nur in Einzelterminen gelingen.

Sicherlich müssen Sie alle Termine mit den aktuellen Mietern koordinieren und Einzeltermine sind wesentlich zeitaufwändiger, aber der Erfolg ist deutlich höher. Nur mit Einzelterminen kommen Sie mit den Mitbewerbern ins Gespräch und können Ihren ersten Eindruck bestätigen oder verneinen. Zu jedem einzelnen sollten Sie sich dann ein paar Notizen machen.

Wie lange dauert eine gute Besichtigung?

Das komm darauf an. Die Mieterauswahl soll sorgfältig getroffen werden. Das heißt, Sie müssen miteinander reden. Es soll also nicht in Hektik bei der Besichtigung ausbrechen, aber auch nicht stagnieren. Natürlich kommt es auch auf die Größe des Objektes und Ihre persönliche Schnelligkeit an und die des Bewerbers. Es gibt Bewerber, die bekommen den Mund nicht auf und mit anderen könnten Sie den ganzen Tag reden. Es gibt Bewerber mit vielen Kindern, wo Sie nur dabei sind, die von den persönlichen Gegenständen der aktuellen Mieter fernzuhalten. Das, was unseren Beruf so spannend macht: viele verschiedene Menschen kennenlernen. Das heißt aber auch für Sie, dass Sie bis zu einem gewissen Grad wandlungsfähig sein müssen. Es kommen halt nicht nur Leute durch die Tür, die so ticken wie Sie.

Sie haben Fragen oder Anregungen oder bereits einen Auftrag für uns? Kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de

Berliner Mietendeckel

Berliner Mietendeckel – was ist das genau?

Berliner Mietendeckel ist eine staatliche Regulierung für die zulässige Miethöhe pro Quadratmeter Wohnraum. Der Berliner Mietendeckel oder Mietendeckel sind die umgangssprachliche Bezeichnung für ein von der rot-rot- grünen Koalition angestoßene und am 30. Januar 2020 beschlossene Gesetz des Landes Berlin. Mietenstopp, Mietobergrenze, Mietabsenkung und die Begrenzung der Modernisierungsumlage sind dabei die wesentlichen Regelungen des Mietendeckels. Die Regelung des „Berliner Sonderweg“ ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Auch hat es nicht wie gewollt zu einer Schaffung von Wohnraum geführt. Der Berliner Senat wollte mit dem Instrument Mietendeckel den immer weiteren Anstieg von Mieten begrenzen.

Berliner Mietendeckel

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Berliner Mietendeckel umkämpft

Der Mietendeckel war von Anfang an stark umkämpft. Mieter-Vertreter wollten ihn unbedingt haben, Investoren lehnten ihn kategorisch ab. Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel gestoppt. Der Berliner Mietwohnungsmarkt war mit Start des Mietendeckels zusammengebrochen. Dieses fand eine Studie des Ifo-Instituts heraus. Seit Ende der Mietendeckel steigen die Mieten wieder an und Investoren investieren weiter. Nun steht die steigende Inflation und der Zinsanstieg dem fehlenden Wohnraum im Wege.

War es denn ein Erfolg?

Mieten stiegen bei Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, im Vergleich zu anderen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern pro Quartal 11 Prozent weniger. Es gab also weiterhin einen Mietanstieg, aber lange nicht mehr so hoch wie ohne Mietendeckel. Seitdem der Bundesgerichtshof den Mietendeckel gekippt hat, gibt es entsprechend einen Nachholeffektbei den Mieten in Berlin. Allerdings gibt der Bericht aus, dass die Mieten noch nicht auf dem Nivea sind, wo sie ohne Mietendeckel wären.

Mietenstopp und Berliner Mietendeckel

Hier wurde in §3 verboten, eine Miete zu fordern, die die Stichtagesmiete vom 18. Juni 2019 überschreitet. Auch Mieterlösungsvereinbarungen wie Index oder Staffel bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete waren verboten.

Mietobergrenze, Mietpreisabsenkung (Kappung) und begrenzte Modernisierungsumlage

Beim Mietendeckel wurden weiterhin die Mietobergrenze beschlossen. Hierbei gab es 12 Kategorien, die sich nach dem Baujahr und der Ausstattung orientieren. Die verwendeten Werte waren vom Mietenspiegel 2013 abgeleiert. Bei der Mietpreisabsenkung waren sogenannte überhöhte Mieten betroffen, die sich automatisch nach 9 Monaten nach Inkrafttreten verringern sollten. Bei dem Mietendeckel galt weiterhin die Begrenzung der Modernisierungsumlage auf 1 Euro pro Quadratmeter. Dieses widersprach dem BGB, wo 8 % der Modernisierungskosten umgelegt werden können.

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Mieten wird immer teurer werden

Mieten wird immer teurer werden und immer schwieriger

Mieten wird immer teurer werden! Warum? Bauen ist teuer wie nie, Zinsen sind für Immobilienkredite vervierfacht, was eine ca. verdoppelte Leistungsrate beim Abtrag bedeutete. Einfach ausgedrückt: Viele Menschen können Sie das eigene Haus oder Wohnung nicht mehr leisten. Mieten wird immer teurer, das belegen Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Die Inflation tun den Rest dazu.

Mieten wird immer teurer

Mieten wird immer teurer Standardlizenz AdobeStock_350179910 Jenny Sturm

Wohnungsmieten und Mieten wird immer teurer in Deutschland

Der Anstieg war lange um relative moderate Zuwächse angestiegen, nun ist auf einmal ein deutlich beschleunigter Zuwachs feststellbar. Im dritten Quartal 2022 kletterten die Mieten um rund 6 % in die Höhe, verglichen mit dem Vorjahresquartal. Zum Vergleich: Waren es in den vergangen drei Jahren im Mittel des dritten Quartals noch rund 4,5 % Anstieg. Immer mehr Menschen suchen Mietwohnungen, die Vermieter passen die Mieten nicht zuletzt wegen der gestiegenen Inflation nach oben an. Auch gibt es nach der Studie gerade im ländlichen Bereich eine Art Aufholeffekte bei den Wohnraummieten. Mieten, wird immer teurer. Dabei lag der Studie bundesweit rund 1,5 Millionen Inserate der großen Immobilienportale zugrunde. Dabei ist davon auszugehen, dass es sich zwar um Angebotsmieten handele, aber diese in der Regel auch der Abschlussmieten sind, da sich selten bis gar nicht um die Mieten verhandeln ließe.

Zahlungsunfähigkeit bereits in den teuren Städten erreicht?

Die Mietanstiege waren in den Metropolen, die eh schon sehr teuer waren, im Vergleich relativ gering, z.B.: München (3,5 %) oder Frankfurt (1,4 %). Hier wird in der Studie davon ausgegangen, dass die Zuwächse „aufgrund fehlender Zahlungsfähigkeit“ geringer ausfallen. Der Immobilienboom hatte in den letzten Jahren gerade in den Metropolen immer weiter explodieren lassen. Ist also der Deckel erreicht?

Höherer Bedarf und sinkende Leerstände

Immer weniger Menschen können sich Eigentum leisten. Was vorher auf der Suche am Käufermarkt war, drängt auf einmal in den Mietmarkt. Inflation, Krieg und die Flüchtlinge, Kreditzinsen, aber auch immer weiter steigende Baupreise und nicht abschätzbare Bauzeiten lasen viele Menschen auf Miete ausweichen bzw. Wohnraum suchen. So trifft wenig Wohnraum auf noch mehr Nachfrage. Die verlagerte Nachfrage ist noch ein Pusher für die Mieten. Mieten wird immer teurer werden. Das Spiel von Angebot und Nachfrage. Die Konsequenz sind natürlich auch sinkende Leerstände. Das war vor einem halben Jahr noch am Kaufmarkt üblich war, scheint sich jetzt im Mietmarkt zu etablieren. „Alles wird gemietet, egal zu welchem Preis bzw. bis zur Belastungsgrenze“. Es ist die Frage, ob das ein Ziel der Kapitalanleger sein kann und ob Sie zwingend so agieren wollen und müssen.

Mieten wird immer teurer werden – auch Sozialwohnungen gehen verloren

Auch verschiebt sich immer mehr die Zahl der Sozialwohnungen. In den vergangen vier Jahren haben gut 30.000 Wohnungen mehr die Sozialbindung pro Jahr verloren als neu gebaut worden. Das führt zwangsweise beim bezahlbaren Wohnraum zu einem Ungleichgewicht, bedenkt man, dass damit rund 120.000 Wohnungen bei insgesamt 1,1, Millionen Sozialwohnungen – also rund 11 % – verloren gingen. Damit geht aber auch die preis dämpfende Eigenschaft auf den Gesamtmarkt verloren.

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Klimaabgaben für Vermieter

Klimaabgaben für Vermieter für Öl und Gas Heizungen

Klimaabgaben für Vermieter ab 2023. Ab dann muss sich der Vermieter an den CO₂-Abgaben mit beteiligen. Aber wie werden die Kosten verteilt? Dafür sind einige Faktoren zu beachten. Kommt hier die Entlastung für Mieter?

Klimaabgaben für Vermieter

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Stufenmodell Klimaabgaben für Vermieter

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, dass der CO₂-Preis soll nach dem sog. Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Grundregel ist: Je klimafreundlicher die Immobilie, desto weniger muss der Vermieter von den Kosten übernehmen. Die Regierung nennt es „faires Model“ und dass die „Entlastung für den Mieter in Deutschland“ durch die Klimaabgaben für Vermieter komme. Auch sollen die Mieter dadurch zum Energiesparen angeregt werden. Vermieter sollen so zu Inventionen in die Energieeffizient animiert werden. Ob das bei dem vorherrschenden Wohnraummangel so einfach klappt, sei infrage gestellt.

Klimaabgaben für Vermieter Klimaschutz ist das Ziel

Bereits seit 2021 muss durch Mieter eine Klimaabgabe bezahlt werden. Dabei sind Gebäude, die mit Gas oder Öl beheizt werden, betroffen. So soll der CO₂ Ausstoß (Kohlendioxid) reduziert werden. Sparen ist die Devise. Da das Heizverhalten nur einen bedingten Einfluss auf den Verbrauch hat, hat die Regierung jetzt auch die Vermieter in die Pflicht genommen. Denn auch die Isolierung des Hauses oder der Fenster, aber auch welche Heizung in der Immobilie verbaut ist, bestimmen den Verbrauch maßgeblich. So sollen Mieter und Vermieter zu sparsamen, energieeffizienten Immobilien und Heizverhalten gesteuert werden.

Kostenaufteilung

Bei schlecht gedämmten Immobilien sollen dabei die Vermieter bis zu 95 % der Kosten des CO₂ Preises übernehmen. Je klimafreundlicher das Haus, desto weniger Abgaben hat der Vermieter zu leisten. Die Triebhausgase müssen reduziert werden. Auch müssen die Mieter bei sehr energieeffizienten Gebäuden die Kosten weiterhin alleine tragen. Das soll den Vermieter anregen, zu investieren. Mietervertreter befürchten, dass diese Kosten aber auch 1:1 an die Mieter weitergegeben werden. Für Denkmalschutzimmobilien gibt es Ausnahmen. Für Geschäftsräume und Immobilien, in denen niemand wohnt, soll es eine hälftige Aufteilung der Kosten geben, außer es wird vertraglich anders geregelt.

Finanzen

Momentan sind pro Liter Heizöl 8Cent und pro Kilowattstunde Gas 0,5 Cent zu zahlen. Das macht bei einem Durchschnittsverbrauch Gas für eine Familie ca. 130 Euro, bei Öl ca. 200 € aus (CO₂-Preis für Öl liegt höher). Die Aufteilung erfolgt dann nach Energieeffizienz des Gebäudes.

Zukünftige soll die CO₂-Abgabe steigen. Dieses hat die Bundesregierung wegen der Energiekrise und der Inflation erst einmal ausgesetzt. Hier soll die Erhöhung Anfang 2024 kommen.

Klimaabgaben für Vermieter – und wie soll es berechnet werden?

Der CO₂ Ausstoß für jede Immobilie muss berechnet werden, damit abgeschätzt werden kann, wie klimafreundlich es ist. Die Bundesregierung hat dabei geplant, dass die Vermieter die Berechnung durchführen sollen. Es sollen dabei „alle erforderlichen Daten an die Hand gegeben werden“. Wie sich bei der Grundsteuerneuberechnung gezeigt hat, ist die Frage, ob die Verbraucher damit ein wenig überfordert sein könnten bzw. die Vorlagen dann richtig ausfüllen können. Entsprechend bemängelt auch die Opposition die CO₂-Abgabe. Eine Belohnung für erfolgreiche Sanierungen wäre vielversprechender, da der Brennstoffverbrauch zum einen auch vom individuellen Verbrauch der Mieter abhänge und dem Wetter.  Verlierer seien kinderreiche Familien und ältere Menschen, die mehr heizen müssten.

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Nebenkostenabrechnung – Rechten und Pflichten von Vermietern

Nebenkostenabrechnung Rechten und Pflichten von Vermietern – das müssen Sie wissen

Nebenkostenabrechnung Rechten und Pflichten von Vermietern :

Die Nebenkostenabrechnung gehört zu den jährlichen Pflichten des Vermieters. Die Abrechnung für seinen Mieter. Doch leider kommt es immer wieder zu Streit. Wir zeigen Ihnen als Vermieter, worauf Sie in der Nebenkostenabrechnung achten müssen.

Als Vermieter von Wohnraum müssen Sie einmal jährlich die sog. Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn Ihr Mieter zusammen mit der Miete Nebenkostenvorauszahlungen leistet. So schreibt es der § 556 BGB vor. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Nebenkosten umlagefähig sind und welche nicht. Dabei sind gewisse Fristen zu beachten.

Nebenkostenabrechnung – Rechten und Pflichten von Vermietern

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Nebenkostenabrechnung Rechten und Pflichten von Vermietern– Fristen

Als Vermieter haben Sie ein Jahr Zeit, die Nebenkostenabrechnung – Rechten und Pflichten von Vermietern – zu erstellen und an Ihren Mieter weiterzugeben. Gerechnet wird vom Ende des Abrechnungszeitraums. So muss zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung 2021 bis zum 31.12.2022 bei Ihrem Mieter nachweislich eingegangen sein. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf Nachzahlung von aufgelaufenen Kosten. Für den Mieter gilt das nicht. Er / Sie hat auch ein Anrecht auf die Nebenkostenabrechnung, nachdem das Jahr um ist und ein etwaiges Guthaben muss ausgezahlt werden. Zudem hat der Mieter ein Jahr Zeit, bei Fehlern Widerspruch einzulegen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Danach kann er keinen Einwendungen mehr gegen die Nebenkostenabrechnung machen.

Verjährung für Mieter und Vermieter

Hier gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Der Anspruch des Mieters auf die Nebenkostenabrechnung verjährt also, wenn der Vermieter die Fristen nicht enthält.  Gerechnet wird immer vom Ende der Abrechnungsfrist. Auch das Recht des Vermieters auf Nachzahlung der aufgelaufenen Kosten verjährt nach 3 Jahren. Hierbei entsteht der Anspruch auf Nachzahlung erst mit wirksamer Erteilung der Nebenkostenabrechnung.

Inhalt und Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung Rechten und Pflichten von Vermietern

Es gibt verschiedenste Muster und Vorlagen für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Es werden dabei aber gewisse gesetzliche Anforderungen gestellt und die Abrechnung muss diese zwingend erhalten, wie zum Beispiel den Abrechnungszeitraum oder den Umlageschlüssel. Dabei gibt der Mietvertrag über den Umlageschlüssel Auskunft. Sollte nichts anderes vereinbart sein, müssen die Nebenkosten über die Wohnflächen verteilt werden. Für Nebenkosten, die nach Verbrauch/Verursachung des Mieters auftreten, muss der verwendete Umlageschlüssel dem Rechnung tragen.

Bei Gewerbemietverträgen gelten etwas andere Regeln als bei Wohnraumverträgen. Hier soll nicht weiter auf diese eingegangen werden. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an: www.von-stosch.de

Immobilienvermietung – Tipps für die erfolgreiche Vermietung Teil 3

Viele Dinge sind für die erfolgreiche Immobilienvermietung zu beachten. Ob Haus in Pinneberg vermieten oder Wohnung in Hamburg vermieten. Besichtigungen aber auch gesetzliche Regeln wie Energieausweis oder aber die Bonitätsprüfung der Bewerber gehören bei Vermietung und Verkauf von Immobilien dazu. So muss auch der Mietvertrag entsprechend vorbereitet sein

Immobilienvermietung – die Vorbereitung des Mietvertrages

Wofür haben wir schriftliche Verträge. Für Streitigkeiten. Wenn alles klappt, das heißt der Mieter zahlt pünktlich seine Miete und der Mietgegenstand ist in Ordnung wird weder Vermieter oder Mieter sich beschweren. Der schriftliche Mietvertrag liegt also in der Schublade und keiner braucht ihn wirklich. Für den Fall der Fälle aber bei Immobilienvermietung ist der Mietvertrag wichtigste Grundlage. Welche Klauseln sind denn zulässig? Schönheitsreparaturen wurden beispielsweise rückwirkend vom Bundesgerichtshof überarbeitet. Als Immobilienmakler sollte man – wenn man denn seine Arbeit ordentlich macht – immer auf aktuellen Stand im Mietrecht sein. Mietpreisbremse, Energieausweis aber auch Schönheitsreparaturen sind bei der Immobilienvermietung heute unumgänglich. Ein Makler hilft also auch dem Vermieter beim Mietvertrag für Wohnraum oder Gewerbe. Aber hilft er/sie auch bei der Übergabe der Wohnung oder des Hauses, dass vermietet wird. Eine saubere und gewissenhafte dokumentierte Übergabe hilft bei etwaigen Streitigkeiten. Auch kann hier der Immobilienmakler als Zeuge bei etwaigen Gerichtsverfahren Dienen. So hat der Immobilienmakler bei Immobilienvermietung einen deutlichen Mehrwert für Vermieter aber auch für Mieter.

Immobilienvermietung und auch Verkauf – Ihre Privatsphäre

Der Immobilienmakler hat neben der rechtlichen Funktion und der Erfahrung rund ums Thema Vermietung aber auch noch weitere Pluspunkte für den jeweiligen Vermieter. Gerade wenn viele Bewerber um eine Wohnung vorhanden sind, kann sie ja am Ende des Tages nur einer bekommen. Immer wieder kann es dann auch von den abgesagten Interessenten durchaus zu Belästigungen kommen. Als Makler nehmen wir so eine sehr wertvolle Pufferfunktion bei Immobilienvermietung zwischen Mietinteressenten und Vermieter ein. Das gleiche gilt natürlich auch beim Immobilienverkauf. Gerade bei Preisverhandlungen kann der Immobilienmakler gut koordinieren.

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www.von-stosch.de Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg. Immobilienvermietung? von Stosch Immobilien! Zeit für Leben

Wir wollen unsere Immobilie in Pinneberg vermieten – Vermietung mit Immobilienmakler Teil 2

Ob Vermietung oder Verkauf – von Stosch Immobilien ist Ihr verlässlicher Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg.

Der Energieausweis

Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung muss ein Energieausweis vorliegen. Die wichtigsten Informationen müssen bereits in jeder Immobilienanzeige aufgelistet sein. Fehlt der Energieausweis kann es zu empfindlichen Abmahnungen kommen. Ein Immobilienmakler hat sein Netzwerk, so dass er unkompliziert, dafür Sorge tragen kann, dass alle Pflichten für den Eigentümer – wie auch die der Energiesparverordnung – erfüllt sind. S ist wir wollen unsere Immobilie in Pinneberg vermieten ein sicheres Thema. Neben dem Thema Energieausweis – was bei Fehlen eine Ordnungswidrigkeit darstellt – gibt es auch durchaus andere gesetzliche Bestimmungen die bei jedem Immobilienverkauf bzw. bei jeder Immobilienvermietung beachten werden müssen. Von Stosch Immobilien ist Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg ob Hausverkauf oder Wohnungsvermietung. Wir helfen Ihnen schnell und kostengünstig den passenden Energieausweis zu generieren.

Wir wollen unsere Immobilie in Pinneberg vermieten – die Besichtigungen

Die Besichtigungen gibt es dann, wenn Ihre Mietinteressenten Zeit haben. Das kann früh morgens sein, oder am Wochenende oder auch spät abends. Wir als Immobilienmakler kümmern uns um die Organisation mit Vormieter und Mieter, auch außerhalb der „üblichen“ Geschäftszeiten“. Denn genau dann haben Ihre Interessenten auch frei und Zeit die Wohnung oder das Haus für Wir wollen unsere Immobilie in Pinneberg vermieten zu besichtigen. Das gilt selbstverständliche auch für den Verkauf einer Immobilie. Hier ist aber auch die Erfahrung des Maklers vom hohen Stellenwert. Er kann die Interessenten bereits vorab sortieren. Wer kommt für das Haus in Frage, wer besser nicht. Erfahrung ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Auswahl eines geeigneten Mieters.

Wir wollen unsere Immobilie in Pinneberg vermieten – die Bonität des Mietbewerbers

Mietausfälle oder sogar Mietnomaden sind der blanke Horror für jeden Vermieter. Ein erfahrender Immobilienmakler wird genau dieses Risiko für Sie auf ein Minimum reduzieren. Erfahrung aber auch die eingehende Bonitätsprüfung sind sichern so Ihre Rendite als Vermieter bei Wir wollen unsere Immobilie in Pinneberg vermieten. Das gilt auch bei Verkauf einer Immobilie. Was wenn Ihr Kaufinteressent abspringt, weil die Finanzierung nicht klappt? Wir helfen Ihrem Käufer die richtige Finanzierung zu bekommen. Wir sichern Sie als Verkäufer bzw. Vermieter ab.

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Wir vermieten oder verkaufen Ihre Immobilie sicher und zuverlässig. Im Kreis Pinneberg und Hamburg – ob Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus oder Wohnung – von Stosch Immobilien – Zeit für Leben. www.von-stosch.de

Vermietung mit einem Immobilienmakler – ein paar Gründe Teil 1

Warum sollten Immobilieneigentümer ihre Wohnung oder ihr Haus durch einen Immobilienmakler vermieten bzw. verkaufen lassen? Ganz einfach! Vermieten bzw. verkaufen Sie professionell. Durch das Bestellerprinzip bei Vermietung, das seit dem 1.Juni 2015 greift, muss der Vermieter den Auftrag zur Vermietung geben aber auch den Makler bezahlen. So stellen sich viele Vermieter die Frage, ob Sie nicht doch selbst lieber die Wohnung bzw. das Haus vermieten sollten. Ein erfahrener und professioneller Immobilienmakler hat aber viele Vorteile – für Vermieter und Mieter. Diese wollen wir Ihnen hier einmal sicher nicht ganz uneigennützig aufzeigen. Damit es mit dem Makler klappt ist die Wahl des Maklers natürlich das grundlegende Kriterium. Denn nur ein wirklicher Profi bietet Ihnen als Immobilieneigentümer Vorteile.

Vermietung mit einem Immobilienmakler – die Marktmiete

Eine Wohnung soll eine Rendite abwerfen. Auch soll der Mieter nicht übervorteilt werden – denn ein Vermieter ist an einer langfristigen Vermietung interessiert. Also stellt sich für die Marktmiete zuerst die Frage nach der richtigen Miethöhe. Was ist zu viel? Was ist zu wenig? Ist denn eine Staffelmiete zulässig? Es soll also bei der Vermietung mit einem Immobilienmakler ein idealer Wert zwischen Rendite und Mieterzufriedenheit getroffen werden. Zudem weiß der Profi um die Feinheiten der Mietpreisbremse und gesetzlichen Regelungen.

Vermietung mit einem Immobilienmakler – die Präsentation Ihrer Immobilie

Sie wollen die besten Mieter. Die Präsentation Ihrer Immobilie (nicht nur bei Vermietung auch beim Verkauf) muss stimmen. Hochwertige Exposégestaltung und Inserate helfen dabei die richtigen Mietinteressenten anzusprechen. Auch wird hier bei Vermietung mit einem Immobilienmakler die Spreu vom Weizen bereits sortiert. Als Vermieter wollen Sie ihr Eigentum schützen. Erstklassige Fotos, 360 Grad Rundgänge oder aufgearbeitete Grundrisse sowie vollständige Unterlagen erarbeitet der Immobilienprofi. Ob Hausverkauf oder Vermietung. Er muss die Kunden erreichen. Fordern Sie vor Beauftragung vom Makler verschiedene Exposés an, damit Sie sich einen Überblick über seinen „Stil“ machen können.

Vermietung mit einem Immobilienmakler – professionell werben

Ein Immobilienmakler, der sein Handwerk versteht wird Ihnen die kompletten Inserate abnehmen. Durch sein Netzwerk und die Erfahrung weiß er, in seinem Gebiet Bescheid, welche Plattform oder welche Werbeform am meisten bringt. Auch hat er oft bereits mehrere potenzielle Mieter bzw. Käufer in seiner Kundenkartei.

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von Stosch Immobilien ist Ihr Makler im Kreis Pinneberg und Hamburg für Vermietung mit einem Immobilienmakler. Als Profi im Bereich Verkauf und Vermietung von Wohnimmobilien wissen wir um Vor- und Nachteile von lagen oder Grundrissen. Wir wissen um Miethöhe oder Energieausweis und anderen gesetzlichen Bestimmungen, so dass wir für Sie als Vermieter das Optimum herausholen können. www.von-stosch.de