Immobilienvermietung – Tipps für die erfolgreiche Vermietung Teil 3

Viele Dinge sind für die erfolgreiche Immobilienvermietung zu beachten. Ob Haus in Pinneberg vermieten oder Wohnung in Hamburg vermieten. Besichtigungen aber auch gesetzliche Regeln wie Energieausweis oder aber die Bonitätsprüfung der Bewerber gehören bei Vermietung und Verkauf von Immobilien dazu. So muss auch der Mietvertrag entsprechend vorbereitet sein

Immobilienvermietung – die Vorbereitung des Mietvertrages

Wofür haben wir schriftliche Verträge. Für Streitigkeiten. Wenn alles klappt, das heißt der Mieter zahlt pünktlich seine Miete und der Mietgegenstand ist in Ordnung wird weder Vermieter oder Mieter sich beschweren. Der schriftliche Mietvertrag liegt also in der Schublade und keiner braucht ihn wirklich. Für den Fall der Fälle aber bei Immobilienvermietung ist der Mietvertrag wichtigste Grundlage. Welche Klauseln sind denn zulässig? Schönheitsreparaturen wurden beispielsweise rückwirkend vom Bundesgerichtshof überarbeitet. Als Immobilienmakler sollte man – wenn man denn seine Arbeit ordentlich macht – immer auf aktuellen Stand im Mietrecht sein. Mietpreisbremse, Energieausweis aber auch Schönheitsreparaturen sind bei der Immobilienvermietung heute unumgänglich. Ein Makler hilft also auch dem Vermieter beim Mietvertrag für Wohnraum oder Gewerbe. Aber hilft er/sie auch bei der Übergabe der Wohnung oder des Hauses, dass vermietet wird. Eine saubere und gewissenhafte dokumentierte Übergabe hilft bei etwaigen Streitigkeiten. Auch kann hier der Immobilienmakler als Zeuge bei etwaigen Gerichtsverfahren Dienen. So hat der Immobilienmakler bei Immobilienvermietung einen deutlichen Mehrwert für Vermieter aber auch für Mieter.

Immobilienvermietung und auch Verkauf – Ihre Privatsphäre

Der Immobilienmakler hat neben der rechtlichen Funktion und der Erfahrung rund ums Thema Vermietung aber auch noch weitere Pluspunkte für den jeweiligen Vermieter. Gerade wenn viele Bewerber um eine Wohnung vorhanden sind, kann sie ja am Ende des Tages nur einer bekommen. Immer wieder kann es dann auch von den abgesagten Interessenten durchaus zu Belästigungen kommen. Als Makler nehmen wir so eine sehr wertvolle Pufferfunktion bei Immobilienvermietung zwischen Mietinteressenten und Vermieter ein. Das gleiche gilt natürlich auch beim Immobilienverkauf. Gerade bei Preisverhandlungen kann der Immobilienmakler gut koordinieren.

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