Mieter-Auswahl Teil 4

Mieter-Auswahl – der Mietvertrag

Mieter-Auswahl – es ist geschafft. In Teil 4 über die Serie Mieterauswahl bzw. einen guten Mieter finden beschäftigen wir uns mit dem Abschluss des Mietvertrages und der Übergabe der Immobilie. Sie haben Ihren Mieter gefunden. Alles ist gut. Alle Fragen und Antworten zum Thema Mieter-Auswahl erfolgreich bestanden und Ihr Bauchgefühl stimmt auch noch.

Mieter-Auswahl

Mieter-Auswahl Standardlizenz AdobeStock_393351716 Jenny Sturm

Mieter-Auswahl – Mietvertrag abschließen

Sie sollten nach Ihrer Entscheidung den Mietvertrag zeitnah abschließen. Im Internet gibt es verschiedenste Vorlage für den Mietvertrag, die zum Teil kostenlos, zum Teil gebührenpflichtig sind. Bedenken Sie aber, dass ein geschlossener Mietvertrag sich vonseiten des Vermieters nur unter bestimmte Bedingungen kündigen lässt. Es macht also schon Sinn, einen „guten“ Mietvertrag auszuwählen. Ob Index oder Staffel, ob alle Formulierungen rechtssicher nach aktuellen Urteilen sind, etc. Es gilt also wieder Arbeitszeit zu investieren. Ein Mietvertrag wird i.d.R. auch auf unbestimmte Zeit geschlossen. Seien Sie also gründlich.

Übergabe der Immobilie

Nach der Mieter-Auswahl, dem Prüfungsverfahren und dem Mietvertrag kommt irgendwann die Übergabe der Immobilie. Die Kaution sollte auch vorhanden sein. Dabei sind Mieter berechtigt, diese in Raten zu zahlen. Bei der Übergabe geht es nun darum, auch ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Hier wird alles rund um die Wohnung festgehalten. Etwaige Schäden, Zählerstände, Schlüsselanzahl, usw.. Die Übergabe hat in der Regel besenrein zu erfolgen. Kleinere Gebrauchsspuren sind vom Vermieter „zu schlucken“. Buntfarbig gestrichene Wände müssen wieder in neutralen Farben gestrichen worden sein.

Die Mietkaution und die Mieter-Auswahl

Wenn Sie den richtigen Mieter ausgewählt haben, bräuchten Sie eigentlich keine Kaution. Sie könnten den Mietern aber ja auch nur bis zur Stirn gucken. Sie sichern sich mit der Mietkaution auch beim besten Mieter gegen Mietausfällen oder Schäden ab. Die Höhe ist immer von der Nettokaltmiete abhängig und darf maximal drei Kaltmieten betragen. Weitere Optionen zur Absicherung gegen Mietausfällen oder Streitigkeiten wären die Rechtsschutzversicherung und oder Mietausfallversicherung.

Sie sollten aber während des Mietverhältnisses schnell handeln, sollte es zu Mietrückständen kommen. Laut einem BGB Urteil können Mieter bei Zahlungsverzug unter bestimmten Voraussetzungen fristlos gekündigt werden. Das schnelle Handeln soll Sie vor weiteren Verlusten schützen. Noch ein Grund mehr für die Mieter-Auswahl extra Zeit zu investieren.

Checkliste Mieter-Auswahl

Wie in Teil 1,2, und 3 geschrieben kommt es nicht nur auf „harte Fakten“ an. Eine Mieter-Auswahl ist schlussendlich eine Mischung aus Bauchgefühl und verschiedenen Antworten auf Ihre Fragen wie Selbstauskunft oder Vorvermieterbescheinigung.

Mietersuche mit von Stosch Immobilien

Maximale Sicherheit mit der Vermietung mit von Stosch Immobilien für Ihre Immobilie. Angefangen bei der Vermarktung oder dem Terminmanagement oder der Vorauswahl bei der Mieter-Auswahl. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um den Mietvertrag mit allen wichtigen Vereinbarungen und Klauseln und die Übergabe Ihrer Immobilie, wenn gewünscht. Mit uns finden Sie schnell und sicher einen guten Mieter, www.von-stosch.de

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert