Kategorie: Energie

Heizungswende

Die Heizungswende-Revolution: Experten diskutieren die rentable Zukunft der Fernwärme

Das Ziel, klimaneutrales Heizen zu ermöglichen, hat Deutschland fest im Blick. Aktuell wird intensiv über Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) verhandelt, während der Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung kontrovers diskutiert wird. Ein Thema, das dabei im Fokus steht, ist der Ausbau von Fernwärme. Doch für wen lohnt sich diese Form der Wärmeversorgung wirklich?

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Klimaneutral mit Heizungswende

Die Bundesregierung strebt an, bis 2045 klimaneutrales Heizen zu ermöglichen. Dabei soll Fernwärme eine bedeutende Rolle spielen. Derzeit werden etwa jede siebte Wohnung in Deutschland mit Fernwärme beheizt. Laut dem Branchenfachverband AGFW könnte bis 2050 die Anzahl der Haushalte mit Fernwärmeanschluss auf das Dreifache ansteigen, was einer Zahl von 18 bis 20 Millionen entspräche. Hauptsächlich kommen Fernwärmeleitungen aus Kraftwerken oder Heizwerken in der näheren Umgebung. Dort wird meist Wasser erhitzt, das über isolierte Rohre zu den Verbrauchern transportiert wird. In den Wohngebäuden wird die Energie dann in einer Übergabestation an den Wärmekreislauf des Gebäudes abgegeben und sorgt für Raumwärme und warmes Wasser. Eine separate Heizungsanlage wird dabei nicht benötigt.

Fernwärme und Rentabilität

Die Rentabilität von Fernwärme hängt vor allem von der Anzahl der angeschlossenen Nutzer ab. „Die Verlegung der Netze und der Bau der Erzeugungsanlagen sind in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden“, erklärt die Verbraucherzentrale. Daher eignet sich Fernwärme besonders gut für dicht besiedelte Gebiete und Neubaugebiete. Bei Fernwärme besteht keine Möglichkeit, den Lieferanten zu wechseln, wie die Verbraucherschützer betonen. In manchen Fällen können Kommunen einen Anschluss- und Benutzungszwang für bestimmte Grundstücke festlegen. „Als Eigentümer sind Sie dann gezwungen, Ihr Haus mit Fernwärme zu versorgen.“ Die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Fernwärme sind in einer eigenen Verordnung zusammengefasst.

Aktuell wird Fernwärme laut Angaben des AGFW zu rund 70 Prozent durch die Verbrennung von Erdgas und Kohle erzeugt. Die restlichen 30 Prozent entfallen auf Wärme aus der Verbrennung von Abfall oder Biomasse (z. B. Holzhackschnitzel) sowie aus Geothermie und anderen erneuerbaren Quellen. Die Klimafreundlichkeit von Fernwärme hängt dabei von der Art des Energieträgers, der Effizienz der Erzeugung im Kraftwerk und dem Ausmaß der Leitungsverluste ab, erklärt die Verbraucherzentrale. „Der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung hat eine hohe Energieausbeute, und auch die Nutzung von Abwärme, die zum Beispiel bei der Müllverbrennung entsteht, ist sinnvoll.“

Ausbau für die Heizungswende

Laut dem kürzlich bekannt gewordenen ersten Gesetzentwurf für die kommunale Wärmeplanung des Bundesbauministeriums sind der Ausbau von Fernwärme und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung von herausragender Bedeutung für die Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes. In den letzten Jahren seien jedoch nicht ausreichend Investitionen in diesen Bereich geflossen. Im geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, sind auch Vorgaben für Wärmenetze vorgesehen. Demnach soll es eine Verpflichtung geben, bis 2030 in bestehenden Wärmenetzen mindestens 50 Prozent erneuerbare Wärme oder Abwärme einzusetzen. Für neue Wärmenetze soll ein Anteil von 65 Prozent verlangt werden. Kritik am Zeitplan äußert John Miller, stellvertretender Geschäftsführer des AGFW. Er fordert längere Übergangsfristen und deutlich mehr Fördermittel, insbesondere für das Programm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW).

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt die Pläne zur kommunalen Wärmeplanung, da sie nicht nur einzelne Gebäude, sondern ganze Städte und Gemeinden betreffen. Joachim Lohse, Geschäftsführer des ZIA, plädiert dafür, dass Eigentümer, die in eine Wärmepumpe investieren, 25 Jahre Zeit erhalten sollten, bevor sie gegebenenfalls einem Anschluss- und Benutzungszwang an ein kommunales Wärmenetz unterworfen werden. Aus Sicht der Unternehmen des ZIA ist es wichtig, auf kommunaler Ebene die bestmögliche Wärmeversorgung zu entwickeln, bevor in jedes einzelne Gebäude neue Heizungssysteme eingebaut werden. Die Immobilienwirtschaft begrüßt die Einbeziehung privater Wohnungsunternehmen in die kommunale Wärmeplanung. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnt jedoch vor umfangreichen Datenabfragen bei Immobilieneigentümern, die eine Verzögerung der Wärmeplanung verursachen könnten.

Heizungswende und von Stosch Immobilien

Florian von Stosch, Inhaber von Stosch Immobilien, ist ein Experte auf dem Gebiet der Immobilien und Energiewende. Er betont die Bedeutung einer effizienten und umweltfreundlichen Wärmeversorgung in Immobilien. Als Unterstützer von Fernwärme und anderen effizienten Heizungssystemen bietet Stosch Immobilien umfangreiche Beratungsdienstleistungen für Kunden an. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Stosch Immobilien unter www.von-stosch.de.

Es ist wichtig, dass sowohl die Politik als auch die Immobilienbranche gemeinsam an der Förderung und Umsetzung von Fernwärmenetzen arbeiten. Anreize für Investitionen in energieeffiziente Heizungsanlagen und Wärmedämmung sollten geschaffen werden, um die Rentabilität von Fernwärme zu erhöhen. Florian von Stosch weist darauf hin, dass die Rentabilität von Fernwärme in dicht besiedelten Gebieten und Neubaugebieten besonders hoch ist. Die Kosten für den Netzausbau und den Bau der Erzeugungsanlagen werden auf mehrere Nutzer verteilt, was zu Kosteneinsparungen führt. Darüber hinaus sollten längere Übergangsfristen und ausreichende Fördermittel bereitgestellt werden, um die Unternehmen und Eigentümer bei der Umstellung auf Fernwärme zu unterstützen. Dies ermöglicht einen reibungslosen Übergang und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die Diskussion über die rentable Zukunft der Fernwärme eröffnet auch Raum für alternative Denkweisen. Neben Fernwärme könnten auch andere dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen, Solarenergie oder dezentrale Blockheizkraftwerke eine Rolle spielen. Eine individuelle Betrachtung der Gegebenheiten vor Ort und eine ganzheitliche Energieplanung sind entscheidend, um die besten Lösungen für eine nachhaltige und wirtschaftliche Wärmeversorgung zu finden.

Heizungswende und die Zukunft der Wärmeversorgung

Die Zukunft der Wärmeversorgung liegt in effizienten und klimafreundlichen Technologien. Mit der richtigen Strategie und Unterstützung können wir gemeinsam eine rentable und nachhaltige Zukunft für die Fernwärme schaffen. Weitere Informationen und umfassende Beratung zur Immobilienbranche und energieeffizienten Wärmeversorgung erhalten Sie bei Stosch Immobilien unter www.von-stosch.de.

Energiewende

Energiewende unterstützt Energiekrise?

Die Energiewende soll unsere Zukunft sichern. Unabhängig von fossilen Brennstoffen. Aber sie trägt auch zur aktuellen Energiekrise bei. Versorgungslücken und Preisanstiege bei der aktuellen Versorgung sind eines der Hauptprobleme.

Energiewende

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Energiewende und Strom

Strom aus regenerativen Quellen ist nicht grundlastfähig.  Das heißt, selbst wenn die erneuerbaren Energien immer weiter ausgebaut werden, entstehen Versorgungslücken. Wind und Sonne produzieren schwankende Einspeisungen. Die Grundlast in Deutschland ist aber konstant. Der Rest der benötigten Energie sollte mit Gaskraftwerken aufgefüllt werden. Der Krieg hat diesen Plan zunichtegemacht. Das ist der Grund, warum die Energie- und Wärmeversorgung zurzeit gefährdet ist. Denn selbst vor dem Ukrainekrieg waren Versorgungslücken bereits vorhanden. Durch das Abschalten von Kohlekraft- und Atomkraftwerken. Diese Verknappung konnte nicht allein durch die Gaskraftwerke aufgefangen werden. Durch die Verknappung des Rohstoffes steigen die Preise. Die Nachfrage ist da, aber das Angebot knapp.

Energiewende seit 2011

Seit 2011 wurden so in Europa jeweils 20.000 Megawatt aus den Kohlekraftwerken und aus den Atomkraftwerken eingestellt. Die Coronapandemie hat dafür gesorgt, dass dieser Effekt nicht früher zu merken war, da die wirtschaftliche Tätigkeit zurückgegangen ist. Damit wurde entsprechend weniger verbraucht.  So sind etwa die Strompreise an der Börse vor dem Krieg in die Höhe geschnellt. Dadurch, dass Russland die Versorgung von Gas eingestellt hat, haben die Versorger deutlich höhere Beschaffungskosten. So muss aus Norwegen oder Holland teureres Erdgas eingekauft werden. Flüssigerdgas (LNG) wird aus den USA importiert. Hier sollte aber die Gewinnung deutlich ökologisch hinterfragt werden.

Der Umstieg

Deutschland will sich bei der Energieversorgung von fossilen Energieträgern lösen. Gas, Öl und Kohle sollen durch regenerative Energien ersetzt werden. Bis 2045 sollen Wind-, Wasserkraft, aber auch Geothermie und Sonnenenergie die Hauptquellen zur Energieversorgung Deutschlands sein. Wie soll der Ausbau mit dem vorhandenen Fachkräftemangel vorangehen? Wie soll sich der beschleunigte Ausbau der Energiewende umsetzen lassen, wenn Material und „Man Power“ fehlt?

Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gerne. www.von-stosch.de

Energieverbrauch von Immobilien

Energieverbrauch von Immobilien – was sagt der Energieausweis aus?

Der Energieverbrauch von Immobilien wird immer wichtiger bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie. Die steigenden Energiepreise, aber auch die Ungewissheit, wohin die Reise mit den Betriebskosten geht, lassen Verbraucher zweifeln. Der Energieausweis gibt Auskunft über den möglichen Energieverbrauch. Aber was sagt A+ oder H im Energieausweis? Was sagt die grüne oder rote Scala? Er soll aussagen, wie viel Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser benötigt wird.

Energieverbrauch von Immobilien

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Wann Energieausweis?

Generell gilt, dass bei Neuvermietung oder Verkauf oder Verpachtung ein Energieausweis mit Aussage über den Energieverbrauch vorliegt. Dabei gilt er Energieausweis als grobe Orientierung.

Verbrauchsausweis und der Energieverbrauch von Immobilien

Er bildet das jeweilige Nutzerverhalten der vorherigen Bewohner. Der „kleine“ Energieausweis gibt den durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre an. So gilt dieser Energieverbrauch von Immobilien auch nur für die Nutzer, die darin gelebt haben. Ob sich also der Energieverbrauch von der Immobilie den alten und den neuen Nutzer in irgendeiner Form ähnelt, ist fraglich. Ein Beispiel: Eine ältere Dame lebt in dem Haus, das Sie kaufen wollen. Sie beheizt Wohnzimmer, Küche und ein wenig das Schlafzimmer, da Sie die anderen Räume gar nicht mehr braucht und duscht nur zwei Mal in der Woche aus Kostengründen – mehr gibt Ihre Rente leider nicht her.  Sie wollen aber mit 4 Kindern einziehen, sodass alle Räume vernünftig beheizt werden. Können die Verbräuche passen?

Bedarfsausweis

Hier greift eine „theoretische“ Berechnung von dem Energieverbrauch Ihres Hauses oder Wohnung. Er ist bei Neubauten oder älteren Gebäuden Pflicht. Hier bleibt der Verbrauch außen vor. Auf Grundlage der Pläne, einem Aufmaß, der Haustechnik, der verbauten Materialien und Wärmedämmung und anderen Faktoren ermittelt ein Sachverständiger den Energiebedarf für das Gebäude. Allerdings werden her auf vorgeschriebene oder pauschalisierte Werte zurückgegriffen. Gerade bei alten Gebäuden liegen keine Pläne vor und dann muss geschätzt werden. Hieraus resultieren bei Energieverbrauch von Immobilien sehr starke Abweichungen zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Energieverbrauch von Immobilien effiziente Gebäude

Die rasant steigenden Energiekosten lassen die Nachfrage insbesondere für effizientere Häuser steigen. Die sind in der Anschaffung oder Grundmiete teurer, aber die Heizkosten bleiben kalkulierbarer.

Sie haben Fragen: www.von-stosch.de

 

Mindesttemperaturen und Energieeinsparung

Mindesttemperaturen Beschluss

Mindesttemperaturen Seit 01.09.2022 gilt der erste Teil des Beschlusses des Bundeskabinetts betreffend der neuen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Diese betreffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Diese Maßnahmen beinhalten das Einsparen von Gas. Der im Winter zu erwartende Engpass bei Gas ließ diese Verordnung für die nächsten sechs Monate gültig werden. Florian von Stosch ist bestens informiert und steht Ihnen auch in diesen schweren Zeiten mit seinem umfassenden Fachwissen zur Seite.

Mindesttemperaturen

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Diese Verordnung beinhaltet folgende Punkte für den privaten Bereich Mindesttemperaturen :

  • Die Vorschrift, auf eine bestimmte Mindesttemperatur zu heizen, wird für Mieter ausgesetzt.
  • Schwimmbecken im privaten Bereich dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden.
  • Gasanbieter müssen vorzeitig über die entstandenen Kosten informieren, um zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten durchführen zu können.

Die Punkte für den Bereich der öffentlichen Gebäude:

  • Die Höchsttemperatur für öffentliche Gebäude beträgt ab sofort maximal 19 Grad.
  • Flure, Foyers oder Durchgangsverkehr werden nicht mehr beheizt.
  • Boiler und Durchlauferhitzer sind für Waschbecken nicht mehr nutzbar.
  • Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden wird vorübergehend nicht mehr durchgeführt.

Eine weitere Verordnung für private, öffentliche und Firmengebäude enthält Folgendes für die

Mindesttemperaturen :

  • Eine jährliche Überprüfung der Heizanlagen, die mit Gas betrieben werden, wird zur Vorschrift.
  • Gebäude, die mit einer zentralen Wärmeversorgung durch Erdgas beheizt werden, bedürfen eines jährlichen hydraulischen Abgleichs.
  • Ungesteuerte, ineffiziente Heizungsanlagen müssen gegen neue effiziente Pumpen getauscht werden.

Eine weitere Verordnung für Unternehmen sieht Folgendes vor:

  • Verbraucht ein Unternehmen mehr als 10 Gigawattstunden jährlich, ist das Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeffizienz zu setzen.

Diskussion betreffend die Mindesttemperatur

Nachdem die Drosselung von Nord-Stream-1 erst auf rund 40 Prozent Leistung erfolgte und nun vorläufig gestoppt wurde, ist guter Rat teuer. Die Diskussion um das Thema Energiesparen ist nun erst so richtig entbrannt. Durch diese Situation bedingt fordert die Bundesnetzagentur das Herabsetzen der Mindesttemperatur auch in privaten Wohnungen.

Die Wohnungswirtschaft ist bei der Mindesttemperatur uneinig

Der Verband der Wohnungswirtschaft hat eine Absenkung der Mindesttemperatur um bis zu 6 Grad bereits befürwortet, wenn die Situation es erforderlich machen sollte. Das bedeutet eine Temperatur von 18 Grad während des Tages und 16 Grad während der Nachtabsenkung. Die Diskussionen sind seit einiger Zeit sehr langwierig und jeder Teilnehmer ist im Endeffekt gegen eine so enorme Absenkung in privaten Wohnungen. Nicht nur, dass die Gesundheit der Bewohner gefährdet ist, ist auch die Substanz der Gebäude wird hierdurch empfindlich geschwächt. Im Moment ist die Lage in Deutschland mehr als angespannt und das Warten auf die Öffnung von Nord Stream 1 versetzt die Menschen zunehmend in Unruhe.

Mindesttemperaturen und Vorgaben für Heizsysteme werfen Fragen auf

Die neuen Verordnungen werfen nicht nur bei privaten Personen, sondern auch bei Unternehmen viele Fragen auf. Eine weitere große Sorge betrifft die Lieferung von Gas aus Russland. Energiesparen ist deswegen von enormer Wichtigkeit, bis dieser Engpass wieder überstanden ist. Mindesttemperaturen in Räumen und Gebäuden sind daher von der Regierung vorab geregelt worden. Ob diese Mindesttemperaturen aber auch wirklich langfristig gesehen eine Lösung bieten, wird man erst später beurteilen können. Florian von Stosch, Ihr Makler und Spezialist in Sachen Immobilien, steht Ihnen selbstverständlich auch bei Fragen rund um die Mindesttemperaturen gerne zur Verfügung. Egal, ob das nun Mieter oder Vermieter betrifft. Alle Fragen rund um Tausch von Gas betriebenen Heizungsanlagen und weitere Vorschriften die Mindesttemperaturen betreffend können Ihnen vom Fachmann beantwortet werden. www.von-stosch.de

EnEV 2014 – Novellierung oder was passiert da? Für Verkäufer und Vermieter aber auch für Immobilienmakler wird das Wissen rund um Energie immer wichtiger

EnEV 2014 – die Novellierung kommt am 1. Mai

1. Mai 2014 – was passiert da – die Energiesparverordnung – kurz EnEV 2014 –  wird in Ihrer überarbeiteten Form veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer sollten einige Dinge aus der EnEV 2014 wissen. Wir als Immobilienmakler sind dena zertifiziert Ihren Energieausweis auszustellen. Wissen rund um Energieverbrauch aber auch Modernisierung oder energetischer Sanierung sind für Geschäftsführer Florian von Stosch Standard- Als Diplom Ingenieur der Architektur aber auch als Energieberater und Thermograf weiß der Fachmann worauf es bei Verkauf und Vermietung ankommt.

Gerade dem Energieausweis kommt eine immer höhere gesetzliche Bedeutung zu. Die EnEV 2014 macht Ihn „stärker“ – Sinn oder Unsinn jetzt mal außen vor gelassen. Denn es gibt Fälle – so weiß der Experte, wo ein Energieausweis eigentlich keinen Sinn macht. Trotz dessen wird er gesetzlich gefördert und dieser Forderung der EnEV 2014 muss man Rechenschaft bei Verkauf und Vermietung von Immobilien tragen.

EnEV 2014 – Energieeinsparverordnung und die Gesamtenergieeffizienz

Durch die EnEV 2014 setzt die Bundesregierung die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Hierbei sollen gerade Neubauten strengeren Regelungen unterliegen – sprich Förderungen werden dann verringert. Das „Sowieso“ Ziel beim Neubau ist höher angesetzt bei der EnEV 2014. Die Förderungen sollen das „mehr“ was ein Bauherr bereit ist zu bauen schließlich auffangen. Bei bestehenden Gebäuden oder Bestandgebäuden sollen durch das Gesetz weitere Anreize zur Modernisierung durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Mai 2014.

EnEV 2014 und der Energieausweis

Er wird immer wichtiger. Ab der EnEV 2014 müssen so hier Energieeffizienzklassen aufgelistet werden. So muss der Ausweis auch bei Wohnungsbesichtigungen bereits vorliegen und bei Immobilienverkauf auch an den Käufer übergeben werden. Gerade hier ist für den Verkäufer oder Immobilienmakler wichtig, dass mit der Novellierung der EnEV 2014 diverse Werte bereits bei der Bewerbung von Immobilien in allen Anzeigen aufgeführt werden müssen. Sowohl Online als auch in Zeitungsanzeigen gilt es dann folgende Werte zu veröffentlichen:

–          Die Art des Energieausweises (Energiebedarf oder Verbrauch)

–          Der Wert des Energiebedarfs oder Verbrauchs

–          Der Energieträger für die Beheizung des Gebäudes – Gas, Öl, dergl.

–          Das Baujahr

–          Die Energieeffizienzklasse (selbstverständlich gilt dies erst ab Energieausweise nach EnEV 2014)

Der Sinn und Unsinn dieser Regelung mag dahingestellt werden. Hierzu können wir sicher mit Ihnen als Käufer und Verkäufer als Experten ein ausführliches Gespräch führen. Fakt ist, dass ein Mehr an Koste auf die Verkäufer zukommt. Fakt ist, dass wieder ein Mehr an Argumentationsspielraum für Sachverständige und Gutachter beim Immobilienkauf bzw. bei der Kaufberatung auf Sie als Verkäufer zukommt. Immobilie verkaufen? Wenden Sie sich gleich an den Profi!

Von Stosch Immobilien ist Ihr Mehrwertmakler. Neben Verkauf und Vermietung ist Geschäftsführer Florian von Stosch auch Effizienzhausexperte der DENA – als zertifizierter Sachverständiger weiß er Ihren Hausverkauf auch im Sinne der EnEV 2014 zu begleiten.

Was schreibt die EnEV 2014 weiterhin vor:

Austausch von alten Heizkesseln: Ab Januar 2015 müssen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind ausgetauscht werden. Diese Regelung gilt nicht für Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel. Zudem sind Eigentümer, die in Ein- oder Zweifamilienhäusern selbst wohnen von der Pflicht ausgeschlossen.

Achtung Strafe EnEV 2014

Bei Nichteinhaltung der EnEV 2014 gelten harte Ordnungswidrigkeiten. Die EnEV 2014 ist daher unbedingt ernst zu nehmen. Bußgelder bis 15.000 bei falscher Bewerbung können hier „aufgebrummt“ werden. Daher gleich zum Profi. Sicher bereiten sich auch einige Abmahnvereine bereits darauf vor.

Von Stosch Immobilien – sicher in Ihre Zukunft bei Verkauf & Vermietung von Immobilien. Wir sind Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg.

Immobilienberatung mit Handschlag – Sie wollen Verkaufen oder wollen Kaufen? Lassen Sie sich von uns beraten. Die politischen Ziele sind klar. Die Bundesregierung will bis 2020 bzw. 2050 eine klimaneutrale Gebäudestandart erreichen. EnEV 2014 ist erst einer der ersten Schritte dazu. Immobilie kaufen oder verkaufen? Von Stosch Immobilien.

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Unser Partnerunternehmen VS Ingenieure GmbH & Co.KG berät Sie rund um Energieausweise EnEV 2014 und energetischer Modernisierung