Kategorie: Allgemein

Expertenkommission Gas und Wärme

Expertenkommission Gas und Wärme – das Ergebnis

Expertenkommission Gas und Wärme hat klare Forderungen und Maßnahmen festgelegt, wie die explodierenden Energiekosten bezahlbar bleiben sollen. Der Bericht wurde den Vorkommnissen geschuldet unter erheblichen Zeitdruck erstellt. Insgesamt 21 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und sozialen Institutionen sitzen in der Kommission. Ziel war und ist, dass die Haushalte schnell und dauerhaft entlastet und zum Energiesparen angeregt werden.

Expertenkommission Gas und Wärme

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Expertenkommission Gas und Wärme – explodierende Energiekosten

Der extreme Kostenanstieg soll durch staatliche Zuschüsse begrenzt werden. So sollen die Wohnnebenkosten für Mieter und Vermieter überwunden werden. Laut Kommission ist jetzt die Politik gefordert, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen zum Wohle der Haushalte. Dabei soll die erste finanzielle Entlastung schon im Dezember kommen. Hierbei soll bei Haushalten, die Gas oder Gas-basierte Fernwärme als Heizmedium verwenden, die Dezember Abschlagsrechnung auf Grundlage des Septemberbetrages vom Staat übernommen werden.

Expertenkommission Gas und Wärme Gaspreisbremse ab 1.3.

Die Gaspreisbremse soll laut Expertenkommission kommen. Sie soll ab dem 1. März bis mindestens 30. April 2024 gelten. Die Gaspreisbremse soll die monatlichen Gaskosten deckeln. Dabei sollen 80 Prozent der Gaskosten preislich maximal bei 12 Cent pro Kilowattstunde festgelegt sein. Für Kunden mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlage soll die Gaspreisbremse ebenso gelten. Ein weiterer Vorschlag ist ein Härtefallfond. Hierbei sollen stark belastete Haushalte entlastet werden. Der Fond soll bei z.B. Wohnungsunternehmen greifen, die für Ihre durch die explodierten Energiekosten nicht mehr zahlungsfähigen Mieter die Kosten übernommen haben. Hier sollen zinsfreie Kredite vergeben aus dem Fond vergeben werden. Aber auch anderer stark belastete Haushalte, die andere Energieträger nutzen, haben ein Anrecht auf den Härtefallfond.

Ab Dezember

Die Übernahme des Dezemberabschlages ist durch den Zeitdruck entstanden. Eine wirksame Entlastung muss schnell helfen, nach der Kommission. Weiterhin sollen die Menschen angeregt werden, weiter Energie zu sparen. Dieses soll durch die Gaspreisbremse erreicht werden.

Der Härtefallfond

Wohnungsunternehmen und Haushalte sollen so entlastet werden. Kündigungen durch Nichtzahlungsfähigkeit sollen hierdurch verhindert werden. Das soll nur für Haushalte gelten, die glaubhaft belegen können, dass sie die Energiekosten nicht fristgerecht zahlen könne. Auch könnten soziale Wohnungsunternehmen sonst in Schieflage geraten.

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Richtig Heizen und Lüften

Richtig Heizen und Lüften?!

Richtig Heizen und Lüften um Energie zu sparen und vor Folgen wie Schimmel und Co geschützt zu sein ist ein mehr als aktuelles Thema. Im Sommer ist richtig Heizen und Lüften nicht das Thema, aber gerade da gewöhnen wir uns an die „Fenster auf Kipp“ zu lassen. Die Nachlässigkeit ist im Sommer irrelevant, wird aber im Winter um so relevanter.

Richtig Heizen und Lüften

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Richtig Heizen und Lüften, warum ist das so wichtig?

Wenn wir zu viert in einer Wohnung leben, geben wir am Tag ca. 7-12 Liter Wasser an die Raumluft ab. Wird die Raumluft nicht regelmäßig gelüftet, kann Schimmel entstehen. Bei nur gering temperierten Räumen ist die Gefahr am größten. Aber auch für ein gesundes Wohnklima ist Lüften wichtig. Wir produzieren CO₂, Ausdünstungen und unserer Möbel ggf. Ausdünstungen. Die so belastete Raumluft kann Müdigkeit und Konzentrationsproblem mit sich bringen.

Und im Winter?

In der Heizperiode baden oder duschen wir länger, Restfeuchte kommt aus den Wänden, aber Lüften? Ist dann ein wenig zu kalt! Ein Blick auf das Hygrometer und schon wissen wir, wie es um die aktuelle Luftfeuchtigkeit in unserer Wohnung oder Haus gestellt ist. Aber kaum ein Haushalt hat ein Hygrometer. So kann die Luftfeuchtigkeit an den kältesten Stellen – zu meist Wandecken oder Fenster kondensieren. Folge kann Schimmel sein.  Zudem wird die Luftqualität durch regelmäßiges Lüften deutlich verbessert und der Heizungsverbrauch minimiert. In den jüngeren Gebäuden übernimmt eine Lüftungsanlage den Job.

Aber gerade in Zeiten, wo die Energiepreise explodieren, sollte richtig Heizen und Lüften in die Köpfe der Menschen kommen. Mehrmals täglich Heizung aus und Fenster für ca. 5- 10 Minuten auf, Fenster wieder zu und Heizung wieder auf. Dann sollte man gern eine Luftfeuchtigkeit von ca. 50- 60 % haben. Die Wohlfühltemperatur liegt bei ca. 18-22Grad. Nach dem Duschen und Schlafen das erste Mal richtig Lüften. Sollten Sie dauerhaft weit über 60 % haben – und das bei Richtig Heizen und Lüften – sollte ein Fachmann mit einer Analyse beauftragt werden.  Den weder zu nasse (Schimmelbildung) noch zu trockene Luft (Schleimhäute) ist gut für uns Menschen.

Richtig Heizen und Lüften – Heizung in Nischen

Wer kennt es nicht aus Altbauten? Die Scheiben beschlagen und die Heizung sitzt in einer Nische darunter. Hier wurde der Querschnitt der Wand verjüngt – sprich die Dämmfähigkeit der Wand ist beeinträchtigt – eine sogenannte Wärmebrücke ist die Folge. Zudem sind die Fenster oft mit Vorhängen oder mit der Fensterbank verbaut, dass hier keine ordentliche Heizungswirkung erzielt werden kann. So können die Oberflächen noch stärker abkühlen und die Gefahr von Kondensat folgt. Dagegen hilft allerdings nur eine Änderung der Konstruktion durch zusätzliche Dämmung z.B..

Woher kommt Luftfeuchtigkeit?

Baden, Duschen, aber auch Kochen, Backen und unsere schlichte Anwesenheit trägt zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit bei. Aber auch die Größe der Fenster und des Raumes oder Tiere, Pflanzen und Aquarien stehen als Faktoren parat.

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Der Kaufpreis einer Immobilie

Der Kaufpreis einer Immobilie, warum wird so viel darüber nachgedacht?

Gerade beim Immobilienkauf und Verkauf denkt man sehr viel über den Kaufpreis einer Immobilie nach. Ist er zu übertrieben oder verlangt man zu wenig? Wurde alles richtig berechnet oder ist der Preis nur eine Preiseingebung aufgrund des eigenen Besitztums? Jeder, der eine Immobilie verkaufen möchte, hat eine Preisvorstellung. Wie kommt man nun auf diese Preiseingebung? Im Folgenden einige Anregungen und Ideen, um die richtige Kaufpreis Vorstellung zu bekommen.

Zu teuer oder zu billig der Kaufpreis einer Immobilie?

Egal worum es geht, Immobilie, Fahrzeug oder jedes andere Objekt, welches erworben oder veräußert werden möchte, die Gedanken kreisen um den Kaufpreis. Steht man vor der Entscheidung, etwas kaufen zu wollen, erscheint der Kaufpreis in den meisten Fällen zu hoch angesetzt. Es wird hin und her überlegt, bis man sich zum endgültigen Kauf entschließt. Hat man das gewünschte Objekt, zum Beispiel eine Immobilie gekauft, dann hat man in der Regel das Gefühl, doch ein Schnäppchen gemacht zu haben.

Ein Beispiel zum Preisempfinden für den Kaufpreis einer Immobilie:

Als frisch gebackener Hausbesitzer werden Gäste in das neu erworbene Objekt eingeladen. Schließlich sind Sie stolz und möchten das neue Heim angemessen präsentieren. Im Verlauf der Feier kommt es zu der Situation, dass einer der Gäste dieses Haus kaufen möchte. Dieser Gast oder Freund bietet mehr, als Sie für dieses Haus bezahlt haben und doch wird das Angebot abgelehnt. Nach der Feier, wenn alle Gäste wieder gegangen sind, wird Ihnen klar, eigentlich eine sehr irrationale Entscheidung getroffen zu haben, dieses Angebot abzulehnen. An dieser Stelle wird deutlich, wie unterschiedlich das Preisempfinden sich individuell gestalten kann. Sobald man im Besitz einer Immobilie ist, steigt der Wert. Das Empfinden für Preise, Wertigkeiten und die Hemmung, etwas wieder abzugeben, verändern sich. Dies lässt sich übriges nicht nur auf Immobilien, sondern auf sämtliche Besitztümer übertragen. Hierbei spielt sicherlich auch der emotionale Aspekt eine Rolle.

Kaufpreis einer Immobilie

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Der Effekt des Besitzens

Der Wert von Dingen steigt enorm an, wenn wir sie besitzen. Alles, was wir nicht besitzen, wird ganz gegenteilig hierzu als im teuer oder sehr teuer empfunden. Somit ist es so, dass alles, was wir besitzen und verkaufen möchten, zumeist mit einem zu hohen Preis veranschlagt wird. Ist man nun in der Situation etwas verkaufen zu wollen, sollte man sich immer die Frage stellen, ob man es selbst für diesen Kaufpreis erwerben würde und die emotionalen Aspekte weitgehend ausblenden.

Immobilien und deren Kaufpreis

Jeder, der seine Immobilie verkaufen möchte, wird den Preis zu hoch einschätzen, da er diese Immobilie besitzt. Die Kaufpreise oder Preiseingebungen werden irrational gesetzt. Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler ist für Sie der richtige Ansprechpartner beim Immobilienverkauf oder auch bei Immobilienkauf. Er berät Sie beim Kauf oder kann Ihre Immobilie bei gewünschtem Verkauf professionell bewerten.

Ein angemessener Kaufpreis erhöht die Chance, rasch verkaufen zu können

Sind Sie jetzt in der Situation, eine Immobilie veräußern zu wollen, dann sollten Sie Ihre Immobilie von einem Fachmann schätzen lassen. Von Stosch Immobilien ist Ihr Partner bei Kauf- oder Verkauf einer Immobilie, hierzu zählt erstklassige Beratung. Wir führen für Sie die Schätzung der Immobilie durch, wobei einige Faktoren berücksichtigt werden.

Hierzu zählen:

  • Lage
  • Gebäudezustand
  • Verkehrslage

Im Immobiliengeschäft zählt ein seriöser Partner an Ihrer Seite. Immobilien einzuschätzen und mit einer Preiseingebung zu veräußern, gelingt Ihnen mit Von Stosch Immobilien. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch und profitieren Sie von jahrelang erworbenem Fachwissen rund um die Immobilie. www.von-stosch.de

Kaufpreis einer Immobilie

Kontakt von Stosch

Beleihungswertermittlungsverordnung

Beleihungswertermittlungsverordnung Novelle von Bafin veröffentlicht

Beleihungswertermittlungsverordnung, die sog. BelWertV wird angepasst. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) setzt damit Forderungen der Pfandbriefbanken im Hinblick auf die Ermittlung des Beleihungswertes von Immobilien um. Aktuell stammt die BelWertV aus 2006. Die Novellierung der Beleihungswertermittlungsverordnung ist am 4.10.2022 verkündet und am 07.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Die Beleihungswertermittlungsverordnung soll so besserer Rahmenbedingungen für die Beleihungswertermittlungen bringen und zeitgemäße Immobilienbewertung zulassen.

Beleihungswertermittlungsverordnung

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Was ist die Beleihungswertermittlungsverordnung?

Seit dem 1.8.2006 gibt es die BelWertV. Sie gibt dabei für alle Pfandbriefbanken Vorschriften vor, wie der Beleihungswert einer Immobilie zu ermitteln ist. Sie gibt z.B. Definitionen für die Ermittlung nach dem Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren vor und wann welches, wie anzuwenden ist. Darüber hinaus ist in der Beleihungswertermittlungsverordnung festgelegt, welche Besonderheiten bei einzelnen Objekten zu berücksichtigen sind.

Was wurde in der BelWertV geändert?

Die Mindestkapitalisierungssätze wurden angepasst bzw. dynamischer ausgelegt. Zuvor galten feste Zinssätze – z.B. mindestens 5 % bei Wohnimmobilien. Jetzt richten sich die Mindestkapitalisierungssätze nach der Verzinsung von Bundesanleihen zu einem festen Stichtag, zu denen ein Risikozuschlag addiert wird.

Zudem wurde in der neuen Beleihungswertermittlungsverordnung die Kleindarlehensgrenze auf 600.000 Euro erhöht, bisher waren es 400.000. Hiermit soll die Kreditbearbeitung für die Institute deutlich reduziert werden.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen wurde die Nutzung statistischer Verfahren eingeführt.

Weiterhin wurde die BelWertV angepasst, dass Video-Besichtigungen dauerhaft zulässig sind. Diese waren durch die Pandemie nur vorläufig erlaubt gewesen. Hierbei muss allerdings bei der Bewertung der Immobilie ein Abschlag von 5 % gemacht werden und eine Restnutzungsdauer von mindestens 40 Jahren vorliegen.

Für die neue Beleihungswertermittlungsverordnung gilt zudem ein Stichtagsmodell. Dabei wird jährlich zum 1. Januar der Mindestkapitalisierungssatz auf Basis des Referenzzinses vom 30. Septembers des Vorjahres angepasst, wenn dieser um 0,5 Prozentpunkte höher oder niedriger lag als die vorherige Anpassung.  Das macht es natürlich in Zeiten wie aktuell mit schnell steigenden Zinssätzen schwierig und führt ggf. zu unsachgemäßen Ergebnissen in der Bewertung.

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KFW Programm „EH40-Nachhaltigkeit“

KFW Programm „EH40-Nachhaltigkeit“ – 160 Millionen Euro sind noch abrufbar

KFW Programm „EH40-Nachhaltigkeit“ – seit April 2022 sind dazu mehr als 1.100 Anträge auf Fördergeld eingegangen. Jetzt sind noch ca. 160 Millionen übrig. Hier können noch bis Jahresende Anträge gestellt werden. Ursprünglich waren für das KFW Programm „EH40-Nachhaltigkeit“ rund 500 Millionen Euro eingeplant worden.

KFW Programm „EH40-Nachhaltigkeit“

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KFW Programm „EH40-Nachhaltigkeit“ – Anfang des Jahres?

Am Anfang gab es etwas Chaos rund um die KFW Förderprogramme. Die Flut an Anträgen für energieeffizientes Bauen und Sanieren wurde frühzeitig gestoppt, weil schlichtweg die bewilligten Mittel aufgebraucht waren. Dann wurde wieder gestartet, dann wieder gestoppt. Hierauf wurden dann höhere Vorgaben für die Freigabe von KFW Mitteln festgelegt. So kann man auch nur noch in den Bonus der Förderung kommen, wenn man bei Neubau den Effizienzhaus-Standard „EH40 mit Nachhaltigkeitsklasse“ erfüllt. 2023 soll ein neues Programm kommen, dann aber mit veränderten Kriterien und einer weiter verschärften Effizienzstandards.

Seit April 2022

Hier startete das KFW Programm. Es gilt für Neubauten im Standard EH40-Plus mit Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen. Nach Wünschen der Politik soll es nun immer weiter mehr und mehr Nachhaltigkeit und Effizienz geben. Hierbei wurden neben einem Förderkredit auch staatliche Tilgungszuschüsse zugesagt.

Was heißt denn dieses: „EH40-Nachhaltigkeit“ ?

Neubauten im privaten und gewerblichen Bereich, die nur 40 % eines Standardhauses verbrauchen und die Voraussetzungen für das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen erfüllen. „Der maximale Kreditbetrag für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeit-Klasse liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon erhalten Sie 5 % als Tilgungszuschuss, also maximal 6.000 Euro.“ (Homepage KFW). Für Bauherren und Unternehmen, die Sozialwohnungen im KFW 55 Standard bauen wollen, soll es ggf. Ausnahmen geben. Dieses steht aber noch nicht fest. Zurzeit wird eine Fördersystematik für das/ die neuen Programme 2023 erarbeitet. Was feststeht ist, dass ab 2023 das neue Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ greift. Es soll hierbei Ziel sein, dass dabei der Lebenszyklus eines Gebäudes weiter in den Vordergrund tritt, um die gesamten Treibhausgas-Emissionen entsprechend zu beurteilen.

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Wärmemonitor

Wärmemonitor – die Verdopplung der Gaspreise kommt

„Wärmemonitor“ der DIW sagt die Verdopplung der Gaspreise voraus. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in seinem jüngst veröffentlichen Wärmemonitor die aktuelle und zukünftige Situation untersucht. Dabei wurde ermittelt, dass die Menschen in den Pandemie-Jahren – sprich in der Zeit des Homeoffice weniger Energie verbraucht haben. Grundlage der Studie sind 250.000 Heizkostenabrechnungen von Mehrfamilienhäusern, das entspricht rund 1,8 Millionen Wohnungen.

Wärmemonitor

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Wer ist denn diese DIW?

Das Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung gibt es seit 1925. Es gehört zu den führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstituten und berät Politik und Gesellschaft. Es erforscht wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Zusammenhänge in gesellschaftlich relevanten Themenfeldern.

Und was ist der Wärmemonitor?

Das DIW untersucht hierin den temperaturbereinigten Heizenergiebedarf, die Heizenergiepreise und die Heizausgaben von Zwei- und Mehrparteienhäusern aktuell von den Jahren 2020 – 2021 nach Raumordnungsregionen aufgeteilt. Dabei werden jährlich die Zahlen des Immobiliendienstleisters Ista analysiert. „Die Werte sind in Kilowattstunden je Quadratmeter beheizter Wohnfläche beim Bedarf, in Cent je Kilowattstunde bei den Heizenergiepreisen und in Euro je Quadratmeter beheizter Wohnfläche bei den Ausgaben angegeben.“ (Homepage DIW).

Wärmemonitor Zukunftsprognose

Die DIW hat die Erwartung, dass sich der Gaspreis von ca. 5,5 Cent je Kilowattstunde in 2020 auf das Doppelte oder mehr in diesem Jahr erhöht. Das entspricht auch den aktuellen Werten der Grundversorger momentan. Neukunden lagen sogar bei 21,75 Cent. Hier wird auch entsprechend gerade aktuelle die Diskussion geführt, den Gaspreis bei 12 Cent zu deckeln. Die DIW rechnet damit, dass die Verbraucher wegen der erhöhten Gaspreise weiter sparen werden. Gerade Haushalte mit niedrigeren Einkommen sind hart von der aktuellen Situation betroffen. Weiterhin wird auch an dem Ziel festgehalten, dass Deutschland 20 Prozent mehr Energie bei Gasverbrauch einsparen muss. Die logische Konsequenz nachhaltig weiter an den energieeffizienten Gebäudesanierungen und dem Heizungswechsel, vor allem zu erneuerbaren Energien festhalten und fördern.

Heizenergiebedarf gesunken

Der Wärmemonitor hat festgestellt, dass in den letzten beiden Jahren weniger geheizt wurde. Dabei wurden Brennstoffe wie Gas, Heizöl und Fernwärme, aber auch Strom betrachtet. Dieses sei den vorangegangen energieeffizienten Sanierungen zu verdanken. Es soll aber noch weiter saniert werden, dass das Klimaziel in Deutschland erreicht werden könne.

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Dezember-Hilfe

Dezember-Hilfe für Gaskunden bis zur Gaspreisbremse

Die Dezember-Hilfe als Soforthilfemaßnahme für Gaskunden wurde durch eine Expertenkommission geplant. Der Entwurf ist als Überbrückung bis zur Gaspreisbremse gedacht. Dabei sollen die Verbraucher von Ihren Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme für Dezember befreit werden. Ein Milliardenschweres Paket. Damit soll ein Ausgleich für die gestiegenen Kosten geschaffen werden. Am 2.11.22 soll, das Kabinett, danach der Bundestag über die Hilfe abstimmen.

Dezember-Hilfe

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Dezember-Hilfe – der Abwehrschirm

200 Milliarden Euro plant die Bundesregierung für den Abwehrschirm bereitzustellen. Die Hilfe wird dabei voraussichtlich im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen. Die gestiegenen Energiepreise sollen so abgefedert werden, für die Verbraucher. So sollen kleinere Betriebe, Gas- und Fernwärmekunden, sog. Leitungsgebundene Kunden von der Dezember-Hilfe profitieren.

Wie soll genau entlastet werden?

Die Gutschrift bzw. Abrechnung soll über die Versorger stattfinden. Mieter sollten dabei den Zuschuss über die jährliche Heizkosten-Abrechnung erhalten. Dabei soll die Dezember-Hilfe aus dem Produkt eines Zwölftes des Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbaren Preis mit anteiligen Entlastungen bei den anderen dazugehörigen Preiselementen bestehen. Die Grundlage Dezember 2022 soll dabei gewährleisten, dass die sehr unterschiedlichen, sehr erheblichen Preisanstiege im Sinne des Endverbrauchers berücksichtigt werden können. Die Expertenkommission hatte als Basiswert September 2022 vorgeschlagen – hiervon wird abgewichen. Das Ganze, obwohl die Großhandelspreise zuletzt rückläufig waren. Bei Fernwärme soll der September als Basiswert mit einem pauschalen Anpassungsfaktor berechnet werden.

Für Mieter Dezember-Hilfe

Wie bereits oben erwähnt, sollen Mieter und Vermieter eigenen Regeln erhalten. Viel Vermieter hätten die gestiegenen Preise noch nicht in den Abschlagszahlungen berücksichtigt, sodass die Mieter noch zu geringe Abschläge zahlen, da die Zahlen sich noch auf 2021 beziehen. Die Anpassung kommt also erst in 2023, wenn die Heizkostenabrechnung für 2022 erstellt werden. So soll dann auch die Dezember-Hilfe mit der kommenden Heizkosten-Abrechnung vom Vermieter an den Mieter weitergeben werden.

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Zum dritten ….

Zum dritten Mal erhöht die EZB die Leitzinsen in diesem Jahr

Zum dritten Mal wird durch die Europäische Zentralbank (EZB) der Leitzins erhöht. War dieser von 2016 bis Sommer 2022 noch bei 0,00 % steht vorne jetzt eine 2. Es wurde um satte 0,75 % erhöht. Die berechtigte Frage steht natürlich jetzt im Raum, ob Immobilien für „Otto normal“ überhaupt noch bezahlbar sind? Der Zinssatz soll aber noch weiter angehoben werden. Die Zinsanhebung soll der Rekordinflation im gesamten Euroraum entgegenwirken.

Die monatlichen Finanzierungskosten dürften nun endgültig nicht mehr tragbar sein für viele Verbraucher. Zum dritten Mal wird der Zins angehoben bei steigenden Baukosten, steigenden Lebenshaltungskosten und steigender Inflation. Zum dritten Mal wird der Zins angehoben bei etwas gedämpften, aber nach wie vor extremen Immobilen-Preisen.

Zum dritten

Zum dritten Leitzinsanstieg vs. Infaltion Adobe Stock Standard Lizenz 254415140 sasun Bughdaryan

Zum dritten Zinsanstieg und der Kauf der Immobilie

Was nicht bereits war, wird jetzt Fakt. Steht der aktuelle Bauzins bei ca. 4 % für eine 10 Jahresbindung. Damit wird es mehr und mehr für die meisten Menschen unmöglich den Traum der eigenen Immobilie zu leben. Hinzu kommt, dass auch Investoren und Kapitalanleger die Mieten anheben müssen, damit Sie bereit sind, weiter zu investieren.  Für den Traum Hauskauf müssen die Kaufinteressenten also deutlich mehr Eigengeld mitbringen, dass die monatliche Rate noch erträglich bleibt. Hinzu steigen weiterhin die Energiekosten, die gerade bei älteren Gebäuden eine energetische Sanierung unerlässlich macht, was aber ja auch wieder Geld kostet. Bei dem zum dritten Mal gestiegenen Zinssatz sicherlich schwierig. Aber auch bereits bestehende Finanzierung könnten bei einer notwendigen Verlängerung platzen. Was passiert mit Immobilien, die verkauft werden müssen und deren Eigentümer von fallenden Immobilienpreisen „erwischt“ werden?

Preisnachlässe bei Immobilien

Viele Verkäufer von Bestandsimmobilien haben bereits eingesehen, dass doch etwas Luft gemacht werden muss wegen der Zinsanstiege. Aber selbst das fängt die gestiegene Kreditrate nicht auf. Zum dritten Mal jetzt, zum vierten Mal kommt – das heißt, dass bei mehr oder minder stabilen Immobilienpreisniveau die Kaufinteressenten ihre Ansprüche anpassen müssen oder einfach schlichtweg nicht kaufen können. Angebot und Nachfrage bestimmen den Markt. Das würde bedeuten, dass bei weiter fallenden Immobilienpreisniveau die Käufer wieder kaufen könnten. Aber es bliebe dann noch die energetische Modernisierung oder Modernisierung allgemein, die durch gestiegene Materialpreise und dem zum dritten Mal gestiegenen Zins für viele nicht leistbar und für Kapitalanleger aufgrund der Renditebetrachtung nicht interessant ist. Energieeffiziente Neubauten haben das Problem der „Nicht Planbarkeit“ – wo geht der Zins noch hin, was passiert mit den Baupreisen, was mit den Bodenrichtwerten?

Warum wird der Leitzins zum dritten Mal erhöht?

Es gilt die Inflation zu dämpfen und einer Rezession vorzubeugen. Die Teuerungsraten müssen gebremst werden, und das geht für die EZB nur über die Zinserhöhung. Verbraucher und Unternehmen werden durch die Inflation sonst noch weiter belastet. Viele Volkswirte fordern, dass die EZB weiter noch konsequenter handeln muss. In den USA beispielsweise wurde viel früher gehandelt und der Leitzins bereits zum fünften Mal erhöht. Hier liegt er bei ca. 3 %.

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Baubranche aktuell

Baubranche aktuell – minus 15,6 % an Aufträgen

Baubranche aktuell – hier hat die Baubranche im Vorjahresvergleich ein kräftiges Minus erlitten. Steigende Materialkosten, aber auch die deutlichen höheren Zinsen lassen viele Bauprojekte stoppen. Trübe Konjunkturaussichten für die Baubranche. Gemäß Statistischen Bundesamt ist das Neugeschäft um ca. 6 % gefallen zum Vormonat. Wenn man die aktuelle Lage mit dem Vorjahresmonat vergleicht, kommt ein Minus von 15,6 % raus. Baden-Württemberg hat einen Rückgang von Baugenehmigungen zum Vorjahresmonat von 24,2 % zu verzeichnen.

Baubranche aktuell

Baubranche aktuell

Baubranche aktuell – Stornierungswelle

Viele Bauvorhaben werden einfach gestoppt und storniert. Auch Finanzierungen können nicht mehr bewilligt werden. Waren es im Mai noch ca. 11,5 % sind es im September ca. 16,7 % der Unternehmen, die von Stornierungen betroffen sind. Mehr als der „Corona Schock“ Anfang 2020 ausgelöst hat. Allerdings erhöhte sich die Zahl der am Bauhauptgewerbe Beschäftigten um ca. 1,4 %.

Trotzdem gibt es noch genug zu tun. Es fehlt halt Material, sodass es bei vielen Bauten zu starken Zeitverzügen kommt. Die Folge der Materialknappheit sind Preisanstiege. Die immer weiter steigenden Energiepreise wirken dabei weiter preistreibend bei vielen Baustoffen. Da die Unternehmen die gestiegenen Materialpreise, aber auch die gestiegenen Nebenkosten wie Kraftstoff, etc. an die Kunden weitergeben müssen, ist hier die Frage, was mit den Baupreisen passieren wird bei den gestiegenen Zinsen. Weitere Vorsicht kommt bei vielen Bauherren, Investoren und Projektentwicklern hinzu, wegen der Planungsunsicherheit. Viele sind schlichtweg verunsichert und bauen erstmal nicht, bevor es morgen nicht weitergehen kann. Was ist morgen, was ist übermorgen? Wie werden sich die künftigen Fördermöglichkeiten und Preise entwickeln?

Und was kommt jetzt?

Die Baubranche wird von vielen Experten nach wie vor als Zukunftsbranche angesehen. Arbeitsplatzsicherheit ist einer der wichtigsten Punkte in der Argumentationskette. Aber auch das Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz lassen den Bausektor aktuell und in Zukunft positiv dastehen. Bauleute sind einfach gefragt. In 2023 wird ein konjunktureller Knick erwartet. Ob das Ziel unsere Bundesregierung mit fehlendem Fachpersonal, wegbrechenden Aufträgen und steigenden Zinsen erreicht werden kann, dass 400.000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut werden, ist fraglich.

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Halloween

Halloween

Halloween : Wenn die Kürbisse leuchten, jede Nacht. Und Gerippe auf den Straßen schlendern. Wenn der Zombie lustig lacht,fürchten sich die Kinder und das ist nicht einfach zu ändern. An diesem Tag muss es einfach so sein. Also seien Sie dabei und haben Sie Süßigkeiten für die kleinen Monster aus der Nachbarschaft!

Halloween

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Halloween Liebe Kunden,

wir, das Team von von Stosch Immobilien wünschen Ihnen einen schaurig schönen Halloween-Abend im Kreise der Familie und von Freunden. Immobilienmakler feiern ebenfalls mit Familie und Freunden Halloween. Im Berufsleben stets professionell, perfekt informiert und sachlich, sind auch Immobilienmakler im Privatleben gerne einmal lustig oder albern.

Wie wird man überhaupt Immobilienmakler?

Dies ist eine Frage, die nicht so einfach beantwortet ist. Es führen zwar sehr viele Wege in diesen Beruf, doch er kann nur dann ausgeübt werden, wenn eine behördliche Erlaubnis ausgestellt wurde. Ein Immobilienmakler muss eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung besitzen, um als Immobilienmakler tätig zu sein.

Die Voraussetzungen dafür sind umfangreich

Ein angehender Immobilienmakler darf in den vorhergehenden 5 Jahren in keinem Falle in folgenden Delikten auffällig oder straffällig geworden sein:

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Verbrechen
  • Betrug
  • Untreue
  • Erpressung
  • Urkundenfälschung
  • Hehlerei
  • Insolvenzstrafen
  • Geldwäsche
  • Wucher

Im Weiteren steht dem Traum vom Beruf als Immobilienmakler nichts im Wege, wenn über das Vermögen kein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde oder wird.Wer sich nun freut, diese Kriterien erfüllen zu können, muss bedenken, dass es nicht einfach ist, in der Immobilienbranche Fuß zu fassen. Ohne Praxis- oder Fachwissen kann dieser Beruf nicht ausgeführt werden. Ein Immobilienmakler muss in allen Fragen rund um Immobilien und deren Gesetze immer top informiert sein. Auch muss der Immobilienmakler den Markt in seinem Einsatzgebiet außerordentlich gut kennen. Nicht nur den Wert der Immobilien, sondern auch die weitere Entwicklung. Des Weiteren muss der Immobilienmakler auch immer Angebot und Nachfrage in seinem Segment der Immobilien wissen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Prüfung einer Immobilie des Immobilienmaklers.

Zu diesen Prüfungen gehören:

  • wie ist der Zustand des Gebäudes?
  • muss das Gebäude saniert werden?
  • welchen Wert hat die Immobilie?
  • ist ein Energieausweis vorhanden oder muss dieser erstellt werden?
  • außerordentlich gutes Wissen in Kauf- und Mietrecht wird vorausgesetzt
  • fachliches Wissen im Baurecht, Notarrecht und auch Grundbuchrecht
  • das Wissen über Gesetzesänderungen und aktuelle Urteile muss stets aufgefrischt werden
  • Informiert sein über steuerliche und auch finanzielle Fragen, um eine exzellente Beratung gewährleisten zu können
  • stetige Fort- und Weiterbildungen sind erforderlich

 

Der Beruf Immobilienmakler ist kein geschützter Beruf und deswegen kann sich jedermann in diesem Bereich selbstständig machen. Für Klienten und Kunden ist es dementsprechend wichtig, über die Hintergründe, Kompetenzen und Ausbildungen eines Immobilienmaklers genau Bescheid zu wissen. Schauen Sie sich einmal das Profil von Florian Von Stosch an und überzeugen Sie sich selbst von seinen zahlreichen Ausbildungen und Kompetenzen.

Was verdient ein Immobilienmakler?

Das Einkommen eines Immobilienmaklers ist nicht leicht festzulegen. In erster Linie hängt es von dem Segment ab, in dem er tätig ist. Die Art der Tätigkeit fließt ebenfalls mit in die Verdienstberechnungen ein. Arbeitet ein Immobilienmakler für eine Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft, dann liegt sein Bruttoeinkommen im Schnitt zwischen 2.900 und 3.300 Euro im Monat. Selbstständige Immobilienmakler jedoch erhalten von Auftrag zu Auftrag nur die Provision in unterschiedlicher Höhe. Somit gilt: Je besser die Qualifizierung und die Art, mit dem Interessenten umzugehen, umso höher kann der monatliche Verdienst aussehen. Dieser Verdienst kann bei guter Auftragslage und guter Vermittlung bei rund 6.000 Euro brutto im Monat liegen. Dies bedeutet jedoch, dass der Immobilienmakler in keinem Falle sehr viel Freizeit hat. (Quelle WEB Durchschnitswerte verschiedene Seiten)

Das wohl wichtigste ist, dass man bedenken muss, dass Sie einem Immobilienmakler Ihr wohl wertvollstes Gut anvertrauen: Ihr Haus oder Ihre Wohnung. So sollte man meinen, dass der Makler Ihres Vertrauens auch mit Geld umgehen können sollte.

Wir hoffen, der Exkurs in unser Berufsfeld hat Ihnen eine spannende Lektüre bereitet und wünschen Ihnen und Ihrer Familie happy Halloween. www.von-stosch.de