Kategorie: Allgemein

Hausratversicherung

Hausratversicherung – Fragen und Antworten

Hausratversicherung – was ist das denn eigentlich? Was ist denn mit versichert und welche Leistungen sollte man als unverzichtbar ansehen? Ein paar Fragen rund um das Thema dieser Versicherung. Dabei ist diese Versicherung der Schutz vor finanziellen Risiko für Ihre beweglichen Gegenstände im Haushalt, der sog. Hausrat. Die Versicherung ersetzt dann im Schadensfall den Neuwert von Ihrem Eigentum.

Hausratversicherung

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Hausratversicherung – welchen Schutz brauche ich?

Der Deckungsschutz sollte ausreichend sein. Sonst besteht eine sog. Unterversicherung. Ebenso bestimmen die Leistungen über die Güte der Hausratversicherung. Dabei sollte die Deckungssumme nicht unter 650 Euro pro m² liegen. Je nach Wert Ihrer Gegenstände sollte aber die Summe angepasst werden. Fragen Sie einfach, was Sie, wenn Sie von heute auf morgen alles in Ihrem Haus oder Wohnung neu kauen müssen, an Summe sehen würden.

Was ist denn mitversichert?

Schäden am Hausrat sind durch die Hausratversicherung gedeckt. Zum Hausrat zählen Möbel, aber auch Gardinen oder Gebrauchsgegenstände wie Fernseher oder Musikinstrumente. Aber auch Bargeld oder wertvolle Gegenstände wie Antiquitäten sind mit versichert. Selbst Nahrung, der Vorräte (sog. Verbrauchsgegenstände) und Reisegegenstände sind zu einem bestimmten Prozentsatz sind mit versichert.  Grundlegend greift die Hausratversicherung bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel (Naturgefahren), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub. Aber auch Ergänzungen können getroffen werden. Beispiele hierfür wären z.B. Glasbruch oder Fahrräder. Die Hausratversicherung greift aber nicht bei Schäden durch Vorsatz oder bei einfachem Diebstahl, d.h. Sie haben die Haustür offen gelassen oder das Fahrrad nicht abgeschlossen. Dann kann es sein, dass die Versicherung gar nicht oder nur einen Teil des Schadens ersetzt.

Mitversichert in der Hausratversicherung

Kinder, aber auch Partner oder erwachsene Kinder, die z.B. zu Studienzwecken außerhalb der elterlichen Wohnung leben (wenn Außenversicherung hierfür vereinbart ist), sind in der Versicherung mit versichert. Also wird deren Hausrat im Schadensfall ebenso ersetzt.

Und im Ausland auf Reisen?

Ja, hier gilt die Hausratversicherung ebenfalls. Hierbei greift die Außenversicherung, d.h. Gegenstände sind bis zu drei Monate weltweit mitversichert. Dabei ist aber zu beachten, dass der Schutz i.d.R. nur 10 Prozent von der Versicherungssumme ist. Für Wertgegenstände und Bargeld ist der jeweilige Versicherungsvertrag maßgebend, hier gelten i.d.R. andere Entschädigungsgrenzen. Das heißt im Umkehrschluss: Sie haben teure Wertsachen – hier sollte ein gesonderter Schutz vereinbart werden.

Wer schließt die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung sollte immer vom Mieter abgeschlossen werden. Wenn Sie als Vermieter möblierte Wohnungen vermieten, macht hier auch eine Hausrat Sinn. Eine Hausratversicherung ist generell keine Pflicht, aber Sie sollten sich fragen, ob Sie finanziell in der Lage sind für unvorhergesehene Ereignisse aufzukommen.

Was kostet denn so eine Versicherung?

Von…bis. In Gegenden mit z.B. hohen Einbruchsrisiko kann die Versicherung schon um die 50 Euro im Monat kosten, in kleinen Wohnungen kann sie 50 Euro im Jahr kosten. Auch die Deckungssumme bestimmt natürlich den Preis. Gern helfen wir Ihnen, einen versierten Versicherungsfachmann zu finden. Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns gern an, www.von-stosch.de

Prognose Mietmarkt

Prognose Mietmarkt, was kommt auf die Mieter zu?

Die Prognose Mietmarkt. Der Immobilienmarkt ist verrückt. Steigende Zinsen, steigende Baupreise, fallende Immobilienpreise, Projekte werden storniert, die Inflation und damit die Unsicherheit steigt. Was passiert nach dem Krieg? Wie geht es denn weiter am Immobilienmarkt? Lohnt sich noch bauen oder kaufen für Bauherren, Kapitalanleger oder Kaufwillige?

Prognose Mietmarkt

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Prognose Mietmarkt Einbruch Immobilienmarkt

In ganz Deutschland ist der Immobilienmarkt eingebrochen. Ob Hamburg, München oder Berlin, die hohen Zinsen haben den Markt zum Zusammenbruch geführt. Bereits vor dem Zinsanstieg waren viele Finanzierungen auf „Kante genäht“. So kam es nach dem Zinsanstieg für viele Kaufwillige zum Kollaps. Die Leistungsrate haben sich verdoppelt, bei vervierfachten Zins. Das heißt aber auch als logische Konsequenz einen deutlichen Rückgang im Neubausektor. Die Bauträgerumsätze brechen weg. Gleiches gilt aber auch für Bestandsgebäude – sie werden schlichtweg weniger gekauft. Angebot und Nachfrage gelten auch in einem sinkenden Markt. Hier ist die Nachfrage aufgrund der Zinsen weggebrochen. Nicht weil die Menschen kein Haus kaufen wollen, Sie können es sich schlichtweg nicht mehr leisten. Es wird also zwangsläufig zu Preisrückgängen, zumindest in einigen Bereichen, kommen. Dabei ist der Preisrückgang beachtlich, da es ja einen Abwärtstrend gibt und der Aufwärtstrend der letzten 12 Jahre wegfällt.

Prognose Mietmarkt, Inflation und Immobilienpreise

Dabei muss auch die Inflation berücksichtigt werden, die zuletzt bei über 10 % lag. Die angebotenen Immobilienpreise müssten für eine richtige Berechnung inflationsbereinigt werden. Von den Preisrückgängen sind auch die Bodenwerte betroffen. Die Inflation muss im Abwärtstrend berücksichtigt werden. Sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.

Wenn Kaufpreise sinken, sinken doch auch die Mieten?

Falsch! Dadurch dass Käufer weggefallen sind – die jetzt lieber mieten statt kaufen – treten sie jetzt als Konkurrenz auf. Menschen, denen vor dem Zinsanstieg noch der Kauf möglich war, sind finanziell nicht schlecht aufgestellt, sie können die neue Leistungsrate nur nicht bedienen und mieten daher lieber. Auch hier gilt Angebot und Nachfrage. Und im Mietmarkt ist somit die Nachfrage gestiegen. Hinzu kommen Materialpreise, aber auch Energiekrise, die einen weiteren Anstieg – in welcher Höhe auch immer – der Mieten prognostizieren lassen.  Auch spricht der Zuzug gegen langfristig sinkende Preise und dass es immer mehr Einpersonenhaushalte bzw. Pärchen-Haushalte gibt.

Ob sich die Prognose Mietmarkt bewahrheitet, wird die Zukunft zeigen. Die Miete muss auf jedenfalls im „bezahlbaren“ bleiben.

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Fix und Flip

Fix und Flip, was ist denn das?

Fix und Flip bedeutet, dass Investoren Häuser oder Wohnungen aufkaufen und aufwerten, z.B. renovieren und kurzfristig weiterverkaufen. Natürlich wird die Investition gemacht, um Gewinne zu erzielen. Dieser entsteht durch die Differenz wie Kaufpreis, Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Maklergebühr, etc.) und natürlich der Renovierung bzw. Modernisierungskosten.

Fix und Flip

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Fix und Flip und was bringt das

Geld! Wenn man es denn kann. Und hier genau beginnt das Problem für viele Kleininvestoren. Sind Sie in der Lage, die Marktentwicklung richtig einzuschätzen? Was passiert mit Zinsen? Was passiert mit Material- oder momentan Energiepreisen? Generell ist ein Immobilieninvestment als positiv anzusehen, da wir ja auch nicht umsonst von „Betongold“ reden. So schlagen sich auch am Markt verschiedenste „Profis“ als Coaches, die Ihnen beibringen wollen, wie Sie richtig investieren. Es wird dabei versprochen, dass man sehr günstig Immobilien kaufen kann, saniert und überproportional den Wert und den Verkaufspreis der Immobilie steigert, um sie dann erfolgreich für deutlich mehr weiter zu veräußern. Und ja, es gibt Investoren, die sehr erfolgreich das Model Fix und Flip betreiben.

Fantasie ist gefragt

Wie soll nach der Sanierung / Modernisierung das Haus oder die Wohnung aussehen. Wie muss sie/ es aussehen, damit ich den möglichst besten Weiterverkaufswert erziele? Der Kauf der unattraktiven Wohnung und die Renovierung wird dabei als „Fix“ bezeichnet, der Weiterverkauf der Immobilie als „Flip“.

Zudem muss bei der Renovierung / Sanierung / Modernisierung auf das aktuelle Marktbedürfnis eingegangen werden – was ist gerade schick? Was ist gefragt? Fix und Flip ist also nicht statisch und man muss über eine Menge aktuelles Wissen verfügen. Sicherlich kann man auch so schnell eine gute Eigenkapitalquote aufbauen.

Fix und Flip Vorteile oder doch Nachteile

Sicher, man kann schnell Geld verdienen – man kann aber auch schnell Geld verlieren. Was passiert mit Investoren, die am Anfang des Jahres zu hohen Preisen gekauft haben und nun der Zins durch „die Decke geschossen ist“ und es keine Käufer zu dem erwarteten Kaufpreis gibt? In der Regel finanziert man Fix und Flip Geschäfte kurzfristig, da ja der Verkauf in möglichst kurzer Zeit beabsichtigt ist. Um langfristig jetzt die Immobilien zu halten, wäre eine neue Finanzierung zu gestiegenen Konditionen nötig. Hier kommt also die Gefahr des Kreditrisikos. Auch generiert man keine langfristigen Einnahmen durch ein eigenes Immobilienportfolio, da schnell der maximale Gewinn gemacht werden soll. Damit fehlt ggf. auch die eigene Altersabsicherung. Momentan ist es ebenso schwer, gute, preiswerte Handwerker zu finden. Wer soll denn die Renovierung durchführen. Ein sehr gutes Netzwerk an Handwerksfirmen ist also quasi unerlässlich.

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Gaspreisbremse richtig berechnen

Gaspreisbremse richtig berechnen, so geht’s

Wie man die Gaspreisbremse richtig berechnen kann, ist vielen noch unklar. Hier mal ein kleiner Versuch den Gesetzesentwurf und Ausführungen vom 2.11.22 bzw. 25.11.22 des Bundeswirtschaftsministeriums richtig zu deuten. Die drei Entlastungspakete umfasst ein Budget von rund 300 Milliarden Euro.

Gaspreisbremse richtig berechnen

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Gaspreisbremse richtig berechnen – die Basis

80 % vom Vorjahresverbrauch wird subventioniert. Konkret soll dabei der September 2022 als Basis dienen. Diese 80 % werden dann auf 0,12Cent (brutto) maximal festgeschrieben. Wer mehr als diese 80 Prozent verbraucht, muss der Kunde den aktuellen Gaspreis seines Anbieters bezahlen. Wer aber weniger verbraucht, bekommt auch Geld erstattet. So kann jeder die Gaspreisbremse richtig berechnen und für sich entscheiden, ob er versucht zu sparen oder nicht. Allerdings ist aktuell gerade davon die Rede, dass der Winter lang und kalt wird. Dieses könnte dann doch die Berechnung, Prognosen und die vorhandenen Reserven durcheinanderwirbeln. Die Berechnungsgrundlage würde dann nicht mehr standhalten für viele Haushalte und die 80 % können selbst bei sparsamsten Verhalten nicht eingehalten werden.

Gaspreisbremse richtig berechnen – Beispielberechnungswerte

Es sei mal beispielhaft Familie Mayer genommen. 4 Personen im Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 15.000 kWh (im Schnitt liegt der Durchschnittsverbrauch eine 4-köpfige Familie bei 10.000 – 20.000 kWh). Wenn man jetzt einen Gaspreis für 2021! von rund 8 Cent zu Grund legt, bedeutet das, dass Familie Mayer rund 1200 Euro im Jahr für Gas bezahlt hat, sprich 100 Euro im Monat. Als aktuellen Preis legen wir 20 Cent fest (Hier kann es bei der Gaspreisbremse richtig berechnen zu starken regionalen Abweichungen kommen, aber auch die Vertragsdauer ist oft ein wichtiger Faktor für aktuelle Preise – Deutschlandweit lag der Durchschnitt Ende November bei rund 19 Cent pro kWh)

Das Beispiel der Berechnung

Familie Mayer hatte 2021 noch 1200 Euro an Kosten. In 2022 wären es bei gleichbleibendem Verbrauch bei 20 Cent pro kWh rund 3000 Euro – ohne Gaspreisbremse. Das heißt, dass so die Familie statt 100 rund 250 Euro pro Monat bezahlen muss. Mit dem Greifen der Gaspreisbremse bis 2024 müsste so also Familie Mayer 80 % des prognostizierten Verbrauchs mit 12 Cent pro kWh und die restlichen 20 % voll bezahlen.

15.000 kWh * 80 % = 12.000 kWh * 0,12 Euro = 1.440,00 plus 20 % zum aktuelle Preis von 20 Cent, gleich 3.000 kWh * 0,20 Euro = 600 Euro. Das macht dann eine insgesamt Belastung von 2040,00 Euro für 2022. Oder anders ausgedrückt steigt der bisherige monatliche Kostenbeitrag von 100 Euro auf rund 170 Euro (ohne Gaspreisbremse 250 Euro).

Wenn Familie Mayer weniger als die 80 % verbraucht, kriegt sie sogar Geld erstattet, wenn man die Gaspreisbremse richtig berechnet.

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Wohnungen kaufen

Wohnungen kaufen – ein paar Fragen und Antworten zur aktuellen Thematik

Beim Thema „Wohnungen kaufen“ war es vor rund einem halben Jahr für die Käufer, aber auch für die Makler noch heile Welt. Nun ist dank gestiegener Zinsen und immer weiter steigenden Baukosten der Traum vom Eigenheim unerschwinglich. Aber auch für Kapitalanleger scheint der Markt zurzeit uninteressant. Allerdings zeigen aktuelle Studien, dass die Mieten wachsen. Bis wohin „Otto normal“ belastbar ist, ist hier die Frage bei Wohnung mieten und Wohnungen kaufen.

Wohnungen kaufen

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Mieten steigen

Was hat Wohnungen kaufen mit den aktuellen Mieten zu tun? Es besteht gerade bei Verkaufspreisen ein direkter Zusammenhang zwischen monatlichen Ertrag (Kaltmiete) und den Belastungen (Leistungsrate in Form von Zins und Tilgung). Das gilt quasi gleichermaßen für private Käufer und Kapitalanleger. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat einen Anstieg im Dritten Quartal um rund 6 % zum Vorjahresquartal festgestellt. Da sich viele Menschen einfach kein Eigentum mehr leisten können, sind Mietwohnungen wieder mehr im Trend, was sich eins zu eins auf die Mieten auswirkt. Zudem versuchen viele private Vermieter einen persönlichen Inflationsausgleich. Aber auch die ländlichen Regionen holen auf – so die Studie – gab es hier noch vergleichsweise günstigen Wohnraum, stellen die Experten hier einen „Aufholeffekt“ fest.

Wohnungen kaufen Nebenkosten steigen

Auch ist der Anstieg der Warmnebenkosten eine hohe Hemmschwelle, wenn es um das Thema Wohnungen kaufen geht. Die Energiepreise steigen und steigen. Wer weiß, was morgen bezahlt werden muss. So ist man ja in Miete besser aufgehoben als in der Eigentumswohnung. Schnell sind mal 1000 Euro mehr im Jahr erreicht. Auch wird in Hamburg die Grunderwerbssteuer in 2023 angepasst.

Der Immobilienmarkt durcheinander

Wohnungen kaufen oder Haus kaufen – der Immobilienmarkt spielt verrückt. Soll man lieber kaufen oder verkaufen? Inflation, Zinsanstieg, Baupreise, Energiekrise aber auch der Krieg werfen den Immobilienmarkt durcheinander.  Momentan scheint eines bei den Experten der Branche klar zu sein: Mieten steigen, Immobilienpreise sinken. Das widerspricht eigentlich den Gesetzen des Marktes, ist aber einfach so. Es ist wohl davon auszugehen, dass auch in 2023 die Preise weiter fallen, auch wenn der Komplettcrash wie in den 50ern (hoffentlich) ausbleibt. Es wird sich zeigen. Der Immobilienmarkt unterliegt aktuell heftigen Veränderungen. Was vorgestern noch egal beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie war, ist heute um so wichtiger. Angebot und Nachfrage regeln den Preis auch bei Immobilien. Nur sind viele Eigentümer noch nicht bereit, von Ihren Wunschvorstellungen abzugehen. Wenn sich die Marktlage weiter verschärft – was z.B. durch die erneute Zinsanhebung vom 15.12. untermauert wird – kommen hier ggf. auf die Eigentümer erhebliche Probleme zu. Denn nicht lange jeder Eigentümer hat seine „Schäfchen“ im Trockenen. Die Banken haben es längst erkannt, dass die Neufinanzierungen fast auf die Hälfte eingebrochen sind. Wo kein Käufer ……

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Schrumpfende Wirtschaft in 2023

Schrumpfende Wirtschaft in 2023, so die Prognose der Bundesbank

Es soll eine schrumpfende Wirtschaft in 2023 geben, so die Ökonomen der Notenbank. In der zweiten Jahreshälfte soll es dann wieder besser werden, obwohl sich Deutschland bisher gut geschlagen hat trotz der Folgen des Ukrainekrieges. Die Prognose also recht düster. In 2023 soll es zu einem Wirtschaftseinbruch mit hohen Teuerungsraten kommen – anscheinend reicht 2022 noch nicht. Die schrumpfende Wirtschaft in 2023 wird Deutschland stakt belasten.

Schrumpfende Wirtschaft in 2023

Schrumpfende Wirtschaft in 2023 Standardlizenz AdobeStock_193150282 tinyakov

Schrumpfende Wirtschaft in 2023 – Erholung in der zweiten Jahreshälfte

„Die Wirtschaftsleistung dürfte zwar zunächst schrumpfen, ab der zweiten Jahreshälfte 2023 erwarten wir jedoch eine allmähliche Erholung“, so der Bundesbankpräsident Joachim Nagel. Dabei verstärke die Energiekrise die Inflation und damit die schrumpfende Wirtschaft. Damit würde das Bruttoinlandsprodukt (BIP) (aktuell bei 1,8 % Wachstum) in 2023 leicht um 0,5 % sinken. Die Privathaushalte seinen vorsichtiger im Konsum, da diese wie auch die Unternehmen durch die hohen Energiekosten aufgrund des Krieges wie auch die Unternehmen belastet seien. Aber auch die Inflation tut ihr übriges: rund 10 % im November über dem Niveau des Vorjahresmonats. Laut Herrn Nagel wird diese „nur nach und nach“ zurückgehen.

Inflation in 2023?

Die Bundesbank rechnet im kommenden Jahr nicht zuletzt wegen der Gaspreis- und Strompreisbremse mit einem Rückgang der Inflation – geschätzt wird hier der Rückgang von 8,6 auf 7,2 % Inflation, sodass der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) auf rund 4 % sinken soll. Der HVPI misst dabei, wie sich die von privaten Haushalten erworbenen Dienstleistungen und Waren preislich ändern.

Und in 2024?

Laut Bundesbank Prognose soll dann in 2024 die Wirtschaftsleistung wieder zulegen. In 2025 soll dann die gesamtwirtschaftliche Produktionskapazität wieder normal ausgelastet sein.

Bundesbank sagt schrumpfende Wirtschaft in 2023 vor, aber ….

Wirtschaftsinstitute wie das Kiel Institut für Weltwirtschaft gehen dagegen von einem Wachstum aus – gering, mit 0,3 % – aber ein Wachstum. Auch das IFO Institut oder das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) sind die aktuellen Zahlen optimistischer. Gründe hierfür seinen zum einen, dass die Energiepreise nicht weiter gewachsen bzw. sogar gesunken seien, die Energiepreisbremse verabschiedet wurde und dass das verfügbare Einkommen stärker wachse als die Preise. Allerdings rechnet das Kieler Institut dabei auch nur mit einer Inflationsrate von rund 5,4 %. Ob der durchschnittliche Steuerzahler das ebenso sieht, sei mal infrage gestellt.

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Immobilienblase

Immobilienblase was ist das

Als Immobilienblase bezeichnet man eine Sonderform Spekulations-Blase am Immobilienmarkt. Hierbei werden deutlich überbewertete Häuser, Wohnungen, Immobilien quasi um jeden Preis gekauft. Stark überhöhte Immobilienpreise sind die Folge. Damit gerät der Markt aus dem Gleichgewicht. Wenn nun sehr viele Investoren und Banken das Vertrauen „in Immobilien“ zur gleichen Zeit verlieren und entsprechend abstoßen, kann die Immobilienblase platzen. Sprich der Markt – die Preise für Immobilien – fällt dramatisch.

Immobilienblase

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Wie entwickeln sich Immobilienblasen?

Als Ursache für eine Immobilienblase unterscheidet man in Kredit indizierte und Fiskal indizierte Immobilienblase. Beim ersten ist die Ursache oft zu geringe Markttransparenz oder zu geringe Marktregulierung. Bei der Fiskal indizierten Immobilienblase kommt es z.B. durch steuerliche Anreize. Ein Beispiel hierfür ist 1990 die Förderung nach der Wiedervereinigung. Förderungen und Steuervorteile lösten einen Bauboom aus, die dann nach Jahren bei Fertigstellung der Gebäude auf geringe Nachfrage stoß. Folge war der Absturz der Immobilienpreise. Ebenso niedrigste Zinsen begünstigen die Bildung einer Immobilienblase.

Was tun, wenn die Immobilienblase platzt?

Käufer sind nicht mehr bereit oder schlichtweg nicht in der Lage, die überhöhten Immobilienpreise für Häuser oder Wohnungen zu bezahlen. Zudem hoffen potenzielle Kaufinteressenten auf sinkende Immobilen Preise und warten erstmal ab. Was machen die Verkäufer? Zudem – wie gerade aktuell – steigen die Zinsen, dass weniger Menschen Kredite aufnehmen, da die monatliche Belastung für den Hauskauf zu hoch ist, und sie keinen Bedarf haben.

Und dann?

Kreditnehmer können durchaus in Schwierigkeiten geraten, da sie Ihre Kreditraten nicht mehr bedienen können. Folge wäre eine deutlich steigende Zahl an Zwangsversteigerungen. In Extremfällen kann es auch zu einem Überangebot an Wohnraum kommen – hier wären dann Leerstände und weiterer Preisverfall die Folge. Die Insolvenzen der Unternehmen steigen ggf., was dann auch Mieter und damit Vermieter in Schwierigkeiten bringen kann.

Was ist bei einer Immobilienblase besonders kritisch zu sehen

Zum einen, Sie müssen verkaufen, zum anderen, die Anschlussfinanzierung steht an. Eine Scheidung, Jobverlust oder nur der notwendige Umzug oder Nachwuchs – all das kann dazu führen, dass man zum Verkauf der Immobilie gezwungen ist. Im Hochmarkt kein Problem, beim Platzen einer Blase durchaus ein großes Problem. Ebenso ist die Anschlussfinanzierung zu prüfen. Was ist, wenn der Zins so wie aktuell sich vervierfacht hat – passt da noch die monatliche Belastung?

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Wird Erben wirklich teurer?

Wird Erben wirklich teurer? Jahressteuergesetz 2022

Wird Erben wirklich teurer? In der Presse wird es überall veröffentlicht. Die Reaktionen eindeutig fast überall: Warum soll ein Vermögen, was bereits versteuert worden ist, wieder bei Erbschaft versteuert werden. Aber wird nun Erben teurer, dank der Änderungen im Jahressteuergesetz 2022?

Aufgrund dieser Änderungen muss das Bewertungsgesetz (BewG) angepasst werden. Bei genauen Hingucken sollte man die reißerischen Meldungen der Presse ein wenig entschärfen. Die Bürger und Bürgerinnen sind verunsichert und Notare mit Aufträgen bis zum Jahreswechsel ausgelastet.

Wird Erben wirklich teurer

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Wird Erben wirklich teurer? Beispielrechnungen

Fachlich sind leider viele Beispielrechnungen einfach falsch dargestellt. Regionalfaktoren werden einfach mal nach der Marktanpassung verwendet, obwohl sich diese nur auf die Herstellungskosten beziehen dürfen, aber es werden auch einfach oft falsche Werte verwendet – sei es aus Unwissenheit, sei es aus Absicht.

Erbschafts- und Schenkungssteuer Grundsätze

Bei der Berechnung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer wird der sog. gemeine Wert nach BewG berechnet, dieser entspricht theoretisch gesehen dem Marktwert. Hier ist auch nach Steuergesetz das Maximum für die Ableitung der Erbschafts- bzw. der Schenkungssteuer. Es ist allerdings festzustellen, dass in der Realität der gemeine Wert i.d.R. unter dem Marktwert ermittelt wird. Sollte es doch dazu kommen, dass der Steuerpflichtige einen gemeinen Wert über den Marktwert festgestellt bekommt, kann diese(r) gem. § 198 Abs. 2 BewG. durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachweisen, dass der gemeine Wert doch niedriger ausfällt.

Wird Erben wirklich teurer? Warum ist der gemeine Wert i.d.R. niedriger?

Das Finanzamt bedient sich typisierter Bewertungsmethoden. Hierbei werden keine objektspezifischen Anpassung durchgeführt. Das heißt aber auch das boGs wie Baumängel, Mindermieten u.v.a. werden nicht berücksichtigt. So kann es zu höheren Werten kommen als dem aktuelle Marktwert. Dann bleibt der Weg mit dem Sachverständigen wie oben beschrieben offen. Auch muss das Finanzamt Werte des örtlichen Gutachterausschusses benutzen, solange diese geeignet und natürlich veröffentlicht sind. Nur wenn dieses nicht gegeben ist, greift die sog. Auffangklausel des BewG.! Auch durch die Novelle bleibt dieser Grundsatz bestehen. Zudem wurde weiterhin aufdie Modellkonformität verschärft für die Finanzämter in Bezug auf die ImmoWertV2021. Das heißt die sachgerechte Bewertung und richtige Verwendung der Daten der GAA zur Ermittlung des gemeinen Wertes ist weiter erhöht worden.

Wird Erben wirklich teurer? Weitere Datengrundlage

Gesamtnutzungsdauern sind so von 70 auf 80 Jahre anzuheben, Bewirtschaftungskosten wurden auf Einzelkostensätzen umgestellt und der Regionalfaktor darf nur von 1,0 abweichen, wenn der Gutachterausschuss auch in seinem Model einen abweichenden Regionalfaktor verwendet. Das Finanzamt muss sich also bei Vorliegen von entsprechenden qualifizierten Daten des Gutachterausschusses auch an diese halten. So wird Erben wirklich teurer? Bisher nicht bzw. nur im sehr geringen Umfang!

Die Auffangklausel

Wenn der Gutachterausschuss seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, gibt hier das BewG durch die Auffangklausel die Möglichkeit durch eigene Sachwertfaktoren (sog. Wertzahlen) und Liegenschaftszinssätze die Berechnung durchzuführen. Diese sind dann für das FA zu Verwendung bei der Ermittlung des gemeinen Wertes zu verwenden. Dabei werden die Liegenschaftszinssätze bis 1,5 %-Punkte abgesenkt und die Wertzahlen bis zu 40 % angehoben, um so Ungleichbehandlung der aktuellen Wertverhältnisse am Grundstücksmarkt anzupassen. Also greift dieses nur, wenn der GAA keine Zahlen veröffentlicht. Dann wird Erben bzw. Schenken wirklich viel teurer.

Im Kreis Pinneberg und Hamburg liegen diese Zahlen aber vor! Wird Erben wirklich teurer? In unserer Region nicht, da die Gutachterausschüsse eine wirklich gute Arbeit leisten. Eine geringe steuerliche Auswirkung hat die Änderung des BewG, aber das wird Erben wirklich teurer? Findet nur in exorbitanten Maß statt, wenn die Gutachterausschüsse Ihrer Pflicht nicht nachkommen. Und selbst dann bleibt der Weg, einen Sachverständigen mit einem Gutachten zu beauftragen.

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Frohe Weihnachten und Happy New Year

Frohe Weihnachten und Happy New Year

Frohe Weihnachten Liebe Kunden!

Das Jahr geht zu Ende und das möchten wir zum Anlass nehmen, uns für das von ihnen entgegengebrachte Vertrauen und die sehr angenehme Zusammenarbeit zu bedanken. Wir, das Team von von Stosch Immobilien wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest, angenehme und ruhige Feiertage und alles erdenklich Gute für das neue Jahr. Damit keine Langeweile über die Festtage aufkommt, haben wir auch dieses Jahr wieder eine spannende Lektüre für Sie. Wenn Sie daran denken, Ihr neues Heim zu sanieren, dann haben wir hier einige Tipps gesammelt.

Frohe Weihnachten und Happy New Year

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Sanierung des Eigenheimes lohnt sich immer HO,HO,HO, Frohe Weihnachten

Durch eine Sanierung kann man langfristig Kosten senken und die Qualität des Wohnens um einiges erhöhen. Und noch ein Faktor kommt hinzu: Der Wert der Immobilie wird dadurch ebenfalls enorm erhöht. Damit alle Maßnahmen der Sanierung auch wirklich Erfolg bringen, ist ein guter Plan unabdingbar. Durch das Ansteigen der Kosten für Energie – und diese werden, wie es aussieht, weiter steigen – sehen viele Hauseigentümer finanziellen Engpässen entgegen. Eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie ist durchaus lohnenswert. Insbesondere Gebäude aus dem 60-er und 70-er Jahren sind in deren Bauweise nicht gerade sparsam. Jedoch, egal wie alt ein Gebäude ist, ist es nicht energetisch sparsam konzipiert, rentiert sich eine Sanierung in jedem Falle. Der Staat fördert ebenfalls Hauseigentümer, die Haussanierungen auf energetische Weise durchführen möchten.

Mit nur wenigen Schritten können Sie Ihr Haus zum Energiesparhaus machen Ihre persönlichen Frohe Weihnachten ?

  1. Die Beratung

In diesem Bereich ist eine Energieberatung der richtige Weg. Ein Blick auf den Energieausweis genügt dem Fachmann, um erste Eindrücke zu sammeln. Nach einer Inspektion des Gebäudes kann der Energieversorger für Sie einen Plan erstellen, um Ihr Gebäude energiesparend zu gestalten. Ein weiterer Pluspunkt ist es, dass ein Energieversorger Ihnen schon vorab sagen kann, wie hoch die Einsparungen in Zukunft sein werden. Machen Sie sich keine Sorgen wegen der Aufwendungen für einen Energieberater. Diese Kosten werden staatlich gefördert.

  1. Warum ist ein Plan notwendig?

Eine bewohnte Immobilie zu sanieren, ist nicht ganz so einfach und in den meisten Fällen eine logistische Herausforderung für den Eigentümer. Daher denken viele Eigentümer an eine Schritt-für-Schritt-Sanierung. Hierbei wird jedes Jahr ein gewisser Bereich saniert. Mit einem Plan hierfür wird sichergestellt, dass jeder gesetzte Schritt in der richtigen Reihenfolge ausgeführt wird.

  1. Die Reihenfolge der Sanierungsschritte ist wichtig

In vielen Fällen werden die Fenster getauscht, weil es im Winter zieht. Dass die dazugehörigen Wände ebenfalls eine Sanierung benötigen, wird selten berücksichtigt. Wird nicht an beides die Dämmung der Wände und neue Fenster gedacht, kann es zu Kondensatbildung kommen und Schimmelentstehung droht. Ein Plan lässt dieses und weitere Probleme von Grund auf nicht aufkommen. Durch den Plan wird jeder Schritt gut durchdacht und in die richtige Reihenfolge gesetzt. Wärmebrücken oder Wärmeverlust können dadurch ausgeschlossen werden. So zum Beispiel kann bei der Sanierung eines Daches ein Teil mit einer modernen Fotovoltaikanlage eingedeckt werden. Ein Schritt für Schritt Plan lässt sich einfach mit dem richtigen Ansprechpartner erstellen und danach durchführen. Wenn Sie interessiert sind, mehr darüber zu erfahren und der Wunsch der Sanierung im Raum schwebt, kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen dabei, viele Kosten zu reduzieren.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gemütliches und besinnliches Weihnachtsfest voller Wärme und Geborgenheit. Kommen Sie gut in das neue Jahr.

Ihr Florian von Stosch und Team.

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Frohes Fest

Frohes Fest


Markt und Straßen steh´n verlassen,
Still erleuchtet jedes Haus,
Sinnend geh’ ich durch die Gassen,
alles sieht so festlich aus.

An den Fenstern haben Frauen
buntes Spielzeug fromm geschmückt.
Tausend Kindlein steh´n und schauen,
sind so wunderstill beglückt.

Und ich wandre aus den Mauern,
bis hinaus ins freie Feld.
Hehres Glänzen, heil’ges Schauern!
Wie so weit und still die Welt!

Sterne hoch die Kreise schlingen,
aus des Schnees Einsamkeit.
Steigt’s wie wunderbares Singen –
O du gnadenreiche Zeit!

(Joseph von Eichendorff)

 

 

Wohnungsbauziel

Wohnungsbauziel 400.000 neue Wohnungen

Wohnungsbauziel verfehlt! Mehr muss man zu den ambitionierten Plänen der Bundesregierung nicht sagen. Das Ziel der Bundesregierung sind 400.000 neue Wohnungen im Jahr. Die Bundesbauministerin Klara Geywitz sagt, die Rahmenbedingungen für das Wohnungsbauziel seine aber schwierig. Stimmen aus der Bauwirtschaft haben lange prognostiziert, was nun von der Regierung bestätigt wird: 400.000 neue Wohnungen als Wohnungsbauziel sind unrealistisch.

Wohnungsbauziel

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Wohnungsbauziel und Rahmenbedingungen

Die Bauministerin äußert sich darüber, dass ja auch selbst in 2021 bei deutlich besseren Rahmenbedingungen das Ziel nicht geschafft wurde. Sie geht davon aus, dass es nicht auf einmal unter diesen deutlich schwierigeren Bedingungen zu einer „Erhöhung von 25 Prozent der Baukapazitäten“ kommt. Weiter sagte die Bundesbauministerin: „In der Tat, wir werden 400.000 in diesem Jahr nicht erreichen“. Das Wohnungsbauziel ist also offiziell für gescheitert erklärt worden.

Was schätzt das Baugewerbe 2022 und 2023?

Experten aus der Bauwirtschaft haben es lange prognostiziert. Momentan heißt es, dass 2022 rund 280.000 Wohnungen fertiggestellt werden. Also rund 1/3 zu wenig. In 2023 wird dagegen ein weiterer Rückgang prognostiziert: Bauexperten gehen da nur noch von rund 245.000 Wohnungen aus. Das sind dann rund 60 % von den geforderten und selbst auferlegten 400.000 Wohnungen.

Weiter an den 400.000 Wohnungen festhalten

Die Bundesbauministerin will aber an dem Vorsatz 400.000 Wohnungen festhalten. Auch gibt sie zu, dass eigentlich sogar mehr als 400.000 Wohnungen gebaut werden müssten. Gerade unter dem Aspekt der steigenden Mieten würde dringender Bedarf für Neubauwohnungen bestehen. „Wohnen soll bezahlbar und klimaneutral werden“.

Was auf uns zukommt beim Wohnungsbauziel?

Drei wichtige Faktoren schwächen das Baugewerbe, so Axel Gedaschko Präsident des Branchenverbands GdW. Lieferschwierigkeiten durch die Pandemie, das Aus für die Wohnungsbauförderung und die Kriegssituation. Die daraus resultierende Mangelwirtschaft sei der „Haken“. Das heißt, trotz voller Auftragsbücher gibt es Kurzarbeit. Zudem explodieren die Preise. Wie sollen dann bei weiter steigenden Zinsen und Inflation 400.000 Wohnungen realistisch sein. Eher halbherzig wird die AfA auf 3 % erhöht – was soll das auffangen, um das Wohnungsbauziel zu erfüllen? Auch der geforderte Klimaschutz kostet Geld. Es könnte eine fast endlose Verkettung dargestellt werden. Es ist die Frage, welchen Preis das Volk zu zahlen bereit ist.

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