Verlängerte Energiepreisbremse

„Energiepreisbremsen: Bundestag verlängert Schutz vor Preisschwankungen“

„Eine nachhaltige Sicherheit für Verbraucher und Unternehmen.“

Der Bundestag hat kürzlich einer Verlängerung der sogenannten Energiepreisbremsen über das Jahr 2023 hinaus zugestimmt, um weiterhin Schutz vor unerwarteten Preisschwankungen auf dem Energiemarkt zu bieten. Diese Entscheidung erfolgte jedoch mit einer geringfügigen Anpassung der ursprünglichen Pläne. Die Energiepreisbremsen für Gas und Strom sollen nun bis zum 31. März 2024 in Kraft bleiben, anstatt bis Ende April, wie ursprünglich geplant.

Verlängerte Energiepreisbremse Standardlizenz AdobeStock_658727251 Vane Nunes

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Preisbremsen als „Versicherung gegen unerwartete Risiken“

Die Fortsetzung der Energiepreisbremsen im Winter 2023/2024 wird dabei als eine Art „Versicherung gegen unerwartete Risiken“ betrachtet. Diese Maßnahme wird als notwendig erachtet, sollte sich die Lage auf den Energiemärkten während der Wintermonate erneut deutlich verschlechtern. Aktuell haben sich die Energiepreise stabilisiert, aber die Verlängerung dient dazu, flexibel auf mögliche Entwicklungen reagieren zu können.

Kritik an den kurzen Fristen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen äußerten in einer gemeinsamen Mitteilung Kritik an den verkürzten Fristen. Sie bemängelten, dass die Diskussion um die Preisbremsen bereits seit Sommer andauert und eine reibungslose Umsetzung bis zum 1. Januar 2024 für die Energieversorger nicht gewährleistet sei. Zudem wurde die temporär abgesenkte Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme bemängelt, die bereits zum 29. Februar ausläuft.

Ursprung der Preisbremsen – Verlängerte Energiepreisbremse

Die Einführung der Preisbremsen für Gas und Strom im März 2023 erfolgte als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine Energiekrise auslöste. Diese Maßnahme galt rückwirkend für das gesamte Jahr 2023. Private Haushalte und kleine Unternehmen profitieren insbesondere bei einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden, da sie lediglich 12 Cent brutto pro kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bezahlen müssen. Eine ähnliche Regelung wurde auch für den Stromverbrauch bis 30.000 kWh getroffen.

Finanzierung und aktuelle Herausforderungen

Die Finanzierung der Energiepreisbremsen erfolgt derzeit aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der durch Schulden geschaffen wurde. Allerdings wird der WSF aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorübergehend gesperrt. Die Haushaltspolitiker des Bundestages prüfen die Verfassungsmäßigkeit des Fonds, nachdem die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) als unzulässig erklärt wurde. Unionfraktionschef Friedrich Merz lässt nun auch den WSF auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen, bevor über weitere Schritte entschieden wird.

Verlängerte Energiepreisbremse

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