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Sachverständige für Immobilienbewertung

Was macht eigentlich ein Sachverständige für Immobilienbewertung

Ein Sachverständige für Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert eines Grundstückes oder einer Immobilie. Es ist bei der Suche nach einem Sachverständigen Immobilienbewertung aber darauf zu achten, dass die Qualifikation dieses Sachverständigen überprüft wird. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt und deswegen ist hier zu Vorsicht geraten.

Sachverständige für Immobilienbewertung

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Der Sachverständige für Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie

Was ist der Verkehrswert? Zuallererst ist der Verkehrswert eines Grundstückes oder einer Immobilie der Kaufpreis, der im Moment der Erstellung im normalen Geschäftsverkehr des Gutachtens erzielt werden kann. Der Sachverständige für Immobilienbewertungen erstellt detaillierte Bewertungen über Immobilien wie Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Hierzu muss der Sachverständige sich einen detaillierten Überblick über die Ausstattung und den Zustand einer Wohnung oder eines Hauses beschaffen.

Dabei wird folgendes berücksichtigt:

  • der Bodenrichtwert
  • die Lage und Infrastruktur
  • der Erschließungsgrad
  • der Energiekennwert
  • die Marktlage
  • der Zustand der Immobilie
  • usw.

Wie Zutaten eines Kochrezeptes ergeben diese Faktoren den Verkehrswert. Man muss nicht sagen, dass nicht jeder Koch auch gut kochen kann.

Wie kann man einen qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erkennen?

Immobilienbegutachter ist keine geschützte Bezeichnung. Jedermann kann diese Bezeichnung benutzen, deswegen können nur berufsnahe Ausbildungen mit einem abgeschlossenen Zertifikationslehrgang als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung bezeichnet werden.

Dabei sollte auf die folgenden Punkte enorm geachtet werden:

  • Erfahrungen
  • Ausbildungen
  • Weiterbildungen

Wird man auf der jeweiligen Webseite nicht fündig über Auszeichnungen und Weiterbildungen, ist Vorsicht geboten. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach selbst nach entsprechenden Qualifikationen.

Die Qualifikationsstufen Sachverständige für Immobilienbewertung

Jeder Sachverständige für Immobilienbewertung kann drei Qualifikationsstufen erreichen. Diese sind:

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter bzw. nach DIN EN
  • staatlich anerkannter Sachverständiger
  • Freier Immobilienbegutachter

Öffentlich bestellte oder staatlich anerkannte Sachverständige für Immobilienbewertung sind meist als Bauingenieure oder Architekten beschäftigt. Freie Immobilienbegutachter schöpfen ihre Erfahrungswerte durch die Tätigkeit als Immobilienkaufmann oder Makler. Aber auch Hyp Zert oder DIA sind Qualifikationsnachweise. Aus diesem Grunde sollte bei Angelegenheiten Immobilien betreffend immer äußerst genau darauf geachtet werden, welcher Sachverständige für Immobilienbewertung in welcher Angelegenheit beauftragt wird. Es gibt unterschiedliche Varianten von Gutachten für verschiedene Angelegenheiten und nicht alle werden beispielsweise vor Gericht oder vom Finanzamt anerkannt.

Sachverständige für Immobilienbewertung, wann wird er benötigt?

Im Falle einer Erbschaft oder bei einer Scheidung, zu Zwecken einer Beleihung einer Immobilie oder bei einer Konfrontation mit einem Finanzamt ist es notwendig, eine Immobilie bewerten zu lassen. Aber auch bei Verkauf einer Immobilie ist der Wert einer Immobilie Grundlage für alle weiteren Schritte. Diese Bewertung sollte stets von einem Sachverständigen durchgeführt werden. Ein Sachverständige für Immobilienbewertung ist zwar immer kostenpflichtig, allerdings vor Ämtern und dem Gericht ist dessen Gutachten gültig. Geht es jedoch um den Kauf oder Verkauf eines Hauses, ist in vielen Fällen eine Bewertung des Verkehrswertes von einem Immobilienmakler ausreichend.

Welche Arten von Immobilienbewertung gibt es?

Es gibt zwei Arten der Gutachten von Immobilien, die je nach Bedarf gewählt werden müssen. Zum Ersten gibt es das Vollgutachten und zum Zweiten das Kurzgutachten.

Das Vollgutachten ist ein Gutachten, welches auch vor Gericht verwendet werden kann. Dieses Vollgutachten wird ein Sachverständiger Immobilienbewertung nach festgelegten Vorschriften für Sie durchführen. Es ist die präziseste Form eines Gutachtens und sehr aufwendig. Bei dem Kurzgutachten hingegen wird der Wert einer Immobilie nur überschlägig festgestellt. Die Bewertung folgt zwar den Vorschriften der Herstellung eines Verkehrswertgutachtens, jedoch werden einige Punkte nicht angewendet. Dazu gehört zum Beispiel die Einsicht in das Grundbuch oder eine Berechnung der Grundfläche. Ein Kurzgutachten ist dann empfehlenswert, wenn ein ungefährer Überblick über eine Immobilie benötigt wird. Selbstverständlich sind hier auch Zwischenschritte möglich. Bei Nießßbrauch oder anderen Rechten kommt man um ein Vollgutachten in der Regel nicht herum.

In diesen Fällen ist ein Kurzgutachten sinnvoll:

  • einvernehmlichen Scheidung
  • Verkauf einer Immobilie
  • funktionierenden Gemeinschaft von Erben

Florian von Stosch ist Ihnen gerne behilflich, wenn es um Gutachten und entsprechende Fragen hierzu geht. www.von-stosch.de

 

Gutachter für Immobilien

Gutachter für Immobilien

Zur Arbeit eines Gutachter für Immobilien bzw. Sachverständigen gehört es, den Verkehrswert einer Immobilie zu beurteilen und ein Gutachten darüber zu erstellen. Durch eine qualifizierte Beurteilung des Verkehrswertes können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Gerichte und Behörden den Wert einer Immobilie feststellen lassen.

Gutachter für Immobilien

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Wie wird der Wert einer Immobilie durch den Gutachter für Immobilien berechnet?

Es werden in der Regel drei Methoden für die Berechnung des Verkehrswertes einer Immobilie von Gutachtern verwendet. Im Folgenden ein kurzer Einblick in diese Methoden:

  • Das Ertragswertverfahren

Bei dem Ertragswertverfahren werden Einnahmen hinzugerechnet, die durch z.B. Vermietung entstehen. Diese Methode wird benutzt, wenn der Eigentümer die Immobilie nicht selbst nutzt.

  • Das Sachwertverfahren

Diese Methode kommt zur Anwendung bei Immobilien, die vom Eigentümer selbst genutzt werden. Der Sachwert ergibt sich unter anderem aus dem Baujahr, den Kosten der Errichtung und den Kosten der Instandhaltung.

  • Das Vergleichsverfahren

Bei dieser Methode wird der Verkehrswert anhand von ähnlichen, vergleichbaren Immobilien in der näheren Umgebung und deren Verkaufspreis errechnet.

Von diesen Methoden jedoch unabhängig, sind für die Wertberechnung noch weitere Faktoren wichtig:

  • der Energiekennwert
  • der Bodenrichtwert
  • der Zustand der Immobilie
  • die Lage der Immobilie
  • die momentane Marktlage
  • Bauschäden und Mängel

 Wann wird ein Gutachter für Immobilien benötigt?

Ein Gutachter für Immobilien ist in den verschiedensten Situationen und durch die verschiedensten Auftraggeber gefragt.

Zum Beispiel wird ein Gutachter benötigt, wenn:

  • ein Verkauf oder Kauf einer Immobilie bevorsteht
  • Erbschaftsangelegenheiten zu regeln sind
  • Scheidungen stattfinden
  • auftretende Mängel oder Schäden kurz nach der Baubeendigung auftreten (Baugutachter)

Gibt es für Immobilien verschiedene Arten von Gutachten?

Es kommt dabei immer auf den Zweck des Gutachtens an. Eine Unterscheidung jedoch ist das sogenannte Kurzgutachten und ein Gerichts-wirksames Vollgutachten.

  • Das Kurzgutachten

Wenn ein Ermitteln des Verkehrswertes benötigt, wird für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie, geschieht dies durch ein Kurzgutachten. Dieses erfolgt mit weniger Aufwand und wird zur Wertermittlung verwendet.

  • Das Gerichtswirksame Vollgutachten

Bei diesem Gutachten ist die Vorgangsweise und der Inhalt fest vorgeschrieben. Dies Gutachten sind in Erbschaftsstreitigkeiten, bei Scheidungen oder auch Zwangsversteigerungen notwendig. Ein Vollgutachten ist sehr detailgenau und enthält alle wichtigen Faktoren rund um die Immobilie. Auch bei vorhanden Rechten wie Nießbauch sollte in der Regel ein Vollgutachten erstellt werden.

Wer kann als Gutachter für Immobilien ein Gutachten erstellen?

Es gibt 4 verschiedene Arten von Gutachtern für Immobilien. Jeder Gutachter jedoch benötigt eine Qualifikation durch den Nachweis einer fachlichen Ausbildung. Wird ein Gutachter gewählt, sollte immer auf dessen Ausbildung und beruflichen Werdegang geachtet werden.

Vier Arten von Gutachtern werden unterschieden:

  1. Der freie Immobilien-Sachverständige

Grundvoraussetzung dafür sind eine langjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche und die dazugehörige Ausbildung.

  1. Der öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter

Die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist gesetzlich vorgegeben und auch geschützt. Diese Gutachter schwören einen Eid darauf, dass ihre Arbeit unparteilich, weisungsgebunden und objektiv durchgeführt wird.

  1. Staatlich anerkannte Gutachter für Immobilien

Diese Gutachter sind im Auftrag des Staates tätig und ihre Bezeichnung ist rechtlich geschützt. Diese Gutachter unterstehen Landesbehörden und werden von ihnen beaufsichtigt.

  1. EU-Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024

Die zertifizierten Gutachter weisen die höchste erreichbare Qualifikation im Bereich Immobilien auf. Sie ist mit dem öffentlich bestellten Gutachter gleich zu setzen. Ein Gutachter mit dieser akkreditierend benötigt eine langjährige Erfahrung und stetige Weiterbildung an fachlichen Qualifikationen. Florian von Stosch ist ein von der DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilien und gehört dem Gutachterausschuss im Kreis Pinneberg an. Der Wert einer Immobilie bildet immer die Grundlage für den Kauf oder den Verkauf einer Immobilie. Aber als Immobilienmediator ist Florian von Stosch auch oft bei Ehe- oder Erbstreitigkeiten für die Ermittlung des Wertes einer Immobilie zuständig. www.von-stosch.de

Immobilie bewerten – das Verkehrswertgutachten

Immobilie bewerten mit von Stosch Immobilien

Ein Verkehrswertgutachten erfüllt die Anforderungen des Paragrafen 194 Baugesetzbuch und dient dazu, den Marktwert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie festzustellen. Verkäufer, Käufer, Erben aber auch Richter nutzen das Verkehrswertgutachten, um einen verlässlichen Kaufpreis zu erhalten. Eine Immobilie bewerten durch ein Verkehrswertgutachten wird somit bei Vermögensauseinandersetzung, Zwangsversteigerung oder beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, bei Erbschaft oder Schenkungsteuer als Grundlage zur Klärung des finanziellen Sachverhaltes bzw. des Marktwertes einer Immobilie benutzt. Dabei ist der Marktwert bzw. der Verkehrswert definiert als der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung der wahrscheinlich zu erzielende Kaufpreis auf dem Grundstücksmarkt wäre. Dabei sind persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die den Wert beeinflussen könnten, außer Acht zu lassen. Bei der Immobilienbewertung einer Immobilie durch ein Verkehrswertgutachten hat der Gutachter seine Neutralität zu wahren.

Immobilie bewerten – verschiedenen Faktoren

Wenn man eine Immobilie bewerten will, sind verschiedene Faktoren zu beachten:

  • der Wertermittlungsstichtag, sprich derzeit Zeitpunkt an dem die Ermittlung stattfindet
  • die Eigenschaften und die Beschaffenheit des Grundstücks und der Immobilie, wie Wohn- und Nutzfläche, Baujahr, Gebäudezustand, usw.
  • Rechtliche Gegebenheiten wie etwa ein Nießbrauch, ein Wegerecht oder ein Wohnrecht

Um eine Immobilie bewerten zu können, muss die Art des Bewertungsobjekts berücksichtigt werden, da je nach Objektart verschiedene Richtlinien zum Einsatz kommen.

  • Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie)
  • Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie)
  • Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie)

Die Richtlinien zum Immobilie bewerten unterliegen dabei ständigen Änderungen. Daher macht es Sinn, dass zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung einer ständigen Fortbildungspflicht unterliegen. Als Datengrundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes dienen unter anderen die Daten des jeweiligen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Voraussetzung zur Verwendung der Daten sind qualifizierte Daten.

So ist zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nicht nur eine umfangreiche Recherche notwendig, auch die Plausibilisierung der Daten ist zwingend erforderlich. Wenn man also eine Immobilie bewerten will, und der Wert belastbar sein soll, muss der Sachverständige viele verschiedene Angaben haben, um die Immobilie qualifiziert bewerten zu können. Dabei muss das Verkehrswertgutachten für den Laien verständlich sein.

Verkehrswert ermitteln – praktische Vorgehensweise

Nicht immer muss beim Thema Immobilie bewerten ein volles Gutachten erstellt werden. Oftmals reicht es auch, ein Kurzgutachten oder eine Marktwertanalyse durchzuführen. Wie beschrieben ist bei einem vollständigen Verkehrswertgutachten viel Recherche zu betreiben und wieder verschieben, Beschreibung und Erklärung, aber auch Angaben zwingend erforderlich. Dementsprechend ist auch ein hoher Arbeitseinsatz, aber auch der Kauf von verschiedenen Daten notwendig. Somit ist das Verkehrswertgutachten auch am teuersten, wenn man die Leistung bei einem zertifizierten Sachverständigen beauftragt.

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung sind wir in Sachen Immobilie bewerten ihr Ansprechpartner. Beim ersten kostenfreien Termin besprechen wir Ihnen die genaue Aufgabenstellung. Geht es dabei um den Immobilienverkauf, kann eine Marktwerteinschätzung für sie vollkommen ausreichend sein. Bei anderen Aufgabenstellungen für Immobilie bewerten, zum Beispiel Scheidung oder ab Erbauseinandersetzung ist oftmals ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Beim Ortstermin wird dann Ihr Haus, ihre Wohnung besichtigt. Eine Immobilienbewertung sollte immer mit einem Ortstermin verbunden sein. Gerade die kleinen Details machen oftmals einen erheblichen Wertunterschied Haus. Welche Eigenschaften der Immobilie sind werteren und welche wertmindernd? Ein professioneller Sachverständiger ist hierfür unabdingbar. Egal ob Werteinschätzung oder Verkehrswertgutachten. Dabei benötigen wir verschiedenste Unterlagen für die Verkehrswertermittlung, wie Grundrisse, Schnitte, Baupläne, Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Mietverträge oder auch Eintragungen für Wohnrechte oder Wegerecht. Sollten Unterlagen nicht vorhanden sein, besorgen wir diese mit Vollmacht des Eigentümers bzw. erstellen ein Aufmaß der Immobilie.

Immobilie bewerten – Ermittlung des Verkehrswertes ihrer Immobilie

Sie möchten den Verkehrswert ihrer Immobilie ermitteln lassen? Kontaktieren Sie uns. Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger und DEKRA-zertifizierter Immobilienmakler ist Florian von Stosch ihr Ansprechpartner, wenn es um das Thema Immobilie bewerten geht. In einem ersten kostenfreien Termin besprechen wir Ihnen die sinnvollste Vorgehensweise.

www.von-stosch.de

04101 68364

 

Immobilie bewerten

Sachverständige Immobilienbewertung – das Kurzgutachten

Sachverständige Immobilienbewertung

Eine kostengünstige Alternative zum vollen Verkehrswertgutachten bietet das Kurzgutachten. Beim Verkehrswertgutachten zur Bewertung einer Immobilie ist ein nicht unerheblicher Aufwand zum Beispiel durch die Beschaffung zahlreicher Unterlagen bei verschiedensten Ämtern zu betreiben. Das Kurzgutachten ersetzt also nicht ein Verkehrswertgutachten. Wenn Sie allerdings wissen möchten wie viele ihre Immobilienwert ist bzw. welche Marktpreis sie derzeit beim Verkauf ihrer Immobilie erzielen könnten ist die Variante Kurzgutachten sicherlich der kostengünstigere bessere Weg für Sie – Sachverständige Immobilienbewertung. Unsere Kunden benutzen es oftmals als Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber vom Kaufinteressenten. Das Kurzgutachten besitzt dabei keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten.

Als Sachverständiger Immobilienbewertung Dekra zertifizierte Führer wie hierbei sowohl eine innen und Außenbesichtigung durch. Als Grundlage der Immobilien Bewertung dienen die vorhandenen Unterlagen zur Immobilie. Die wichtigsten Merkmale der Immobilie und des Grundstücks werden hierbei dokumentiert und die Bausubstanz beurteilt. Es wird eine rein optische Prüfung vorgenommen, d. h. Bauteils Öffnung werden nicht durchgeführt.

Als Sachverständiger Immobilien Bewertung Dekra zertifiziert überprüfe ich dabei folgende Punkte: Überprüfung der Bausubstanz auf eventuelle Undichtigkeiten oder Feuchtigkeit, Wohnbereich und Kellerüberprüfung auf Schimmel bzw. Feuchtigkeit, energetische Prüfung von Bauteilen wie Fenster, Türen, Geschossdecken, usw. Sichtung des Daches und der Fassade, Balkone, Terrassen und etwaige Bau Schäden, Gesamtzustand, Wartung oder Sanierungsstau. Als Sachverständiger Immobilienbewertung geht es hier um eine Beurteilung nach Augenschein. Eigentumsrechtliche Gegebenheiten können in ein Kurzgutachten optional mit aufgenommen werden, wie etwa Rechte und Lasten in Abteilung II. Hier empfiehlt es sich oft ein Vollgutachten durchzuführen. Dabei wird das Kurzgutachten auf ähnlicher Basis wie das Verkehrswertgutachten erstellt, wobei der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung deutlich geringer ist. So können natürlich nicht alle Aspekte aufgeführt werden. Es wird nur auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen erstellt. Als Sachverständiger der Immobilienbewertung ist die Form des Kurzgutachtens auch gerade in der Kaufberatung eine interessante Dienstleistung für etwaige Käufer.

Sachverständige Immobilienbewertung Dekra zertifiziert

Florian von Stosch ist Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung(D2). Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Vermarktung ihrer Immobilie, d. h. bei Verkauf ihres Hauses oder beim Verkauf ihrer Wohnung von Stosch Immobilien zu beauftragen, ist die Bewertung ihrer Immobilie selbstverständlich für Sie als Verkäufer kostenfrei. Gerne beraten wir Sie, ob Sie ein vollwertiges Gutachten oder ein Kurzgutachten benötigen. Sachverständiger Immobilienbewertung führen wir im gesamten Kreis Pinneberg, Hamburg und Norddeutschland durch. Als Immobilienmakler Pinneberg sind wir mit dem Markt vertraut und unser Netzwerk garantiert eine stressfreie Abwicklung.

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Sachverständige Immobilienbewertung von A wie Analyse bis Z wie Zufriedenheit.