Sachverständige für Immobilienbewertung

Was macht eigentlich ein Sachverständige für Immobilienbewertung

Ein Sachverständige für Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert eines Grundstückes oder einer Immobilie. Es ist bei der Suche nach einem Sachverständigen Immobilienbewertung aber darauf zu achten, dass die Qualifikation dieses Sachverständigen überprüft wird. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt und deswegen ist hier zu Vorsicht geraten.

Sachverständige für Immobilienbewertung

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Der Sachverständige für Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie

Was ist der Verkehrswert? Zuallererst ist der Verkehrswert eines Grundstückes oder einer Immobilie der Kaufpreis, der im Moment der Erstellung im normalen Geschäftsverkehr des Gutachtens erzielt werden kann. Der Sachverständige für Immobilienbewertungen erstellt detaillierte Bewertungen über Immobilien wie Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Hierzu muss der Sachverständige sich einen detaillierten Überblick über die Ausstattung und den Zustand einer Wohnung oder eines Hauses beschaffen.

Dabei wird folgendes berücksichtigt:

  • der Bodenrichtwert
  • die Lage und Infrastruktur
  • der Erschließungsgrad
  • der Energiekennwert
  • die Marktlage
  • der Zustand der Immobilie
  • usw.

Wie Zutaten eines Kochrezeptes ergeben diese Faktoren den Verkehrswert. Man muss nicht sagen, dass nicht jeder Koch auch gut kochen kann.

Wie kann man einen qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erkennen?

Immobilienbegutachter ist keine geschützte Bezeichnung. Jedermann kann diese Bezeichnung benutzen, deswegen können nur berufsnahe Ausbildungen mit einem abgeschlossenen Zertifikationslehrgang als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung bezeichnet werden.

Dabei sollte auf die folgenden Punkte enorm geachtet werden:

  • Erfahrungen
  • Ausbildungen
  • Weiterbildungen

Wird man auf der jeweiligen Webseite nicht fündig über Auszeichnungen und Weiterbildungen, ist Vorsicht geboten. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach selbst nach entsprechenden Qualifikationen.

Die Qualifikationsstufen Sachverständige für Immobilienbewertung

Jeder Sachverständige für Immobilienbewertung kann drei Qualifikationsstufen erreichen. Diese sind:

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter bzw. nach DIN EN
  • staatlich anerkannter Sachverständiger
  • Freier Immobilienbegutachter

Öffentlich bestellte oder staatlich anerkannte Sachverständige für Immobilienbewertung sind meist als Bauingenieure oder Architekten beschäftigt. Freie Immobilienbegutachter schöpfen ihre Erfahrungswerte durch die Tätigkeit als Immobilienkaufmann oder Makler. Aber auch Hyp Zert oder DIA sind Qualifikationsnachweise. Aus diesem Grunde sollte bei Angelegenheiten Immobilien betreffend immer äußerst genau darauf geachtet werden, welcher Sachverständige für Immobilienbewertung in welcher Angelegenheit beauftragt wird. Es gibt unterschiedliche Varianten von Gutachten für verschiedene Angelegenheiten und nicht alle werden beispielsweise vor Gericht oder vom Finanzamt anerkannt.

Sachverständige für Immobilienbewertung, wann wird er benötigt?

Im Falle einer Erbschaft oder bei einer Scheidung, zu Zwecken einer Beleihung einer Immobilie oder bei einer Konfrontation mit einem Finanzamt ist es notwendig, eine Immobilie bewerten zu lassen. Aber auch bei Verkauf einer Immobilie ist der Wert einer Immobilie Grundlage für alle weiteren Schritte. Diese Bewertung sollte stets von einem Sachverständigen durchgeführt werden. Ein Sachverständige für Immobilienbewertung ist zwar immer kostenpflichtig, allerdings vor Ämtern und dem Gericht ist dessen Gutachten gültig. Geht es jedoch um den Kauf oder Verkauf eines Hauses, ist in vielen Fällen eine Bewertung des Verkehrswertes von einem Immobilienmakler ausreichend.

Welche Arten von Immobilienbewertung gibt es?

Es gibt zwei Arten der Gutachten von Immobilien, die je nach Bedarf gewählt werden müssen. Zum Ersten gibt es das Vollgutachten und zum Zweiten das Kurzgutachten.

Das Vollgutachten ist ein Gutachten, welches auch vor Gericht verwendet werden kann. Dieses Vollgutachten wird ein Sachverständiger Immobilienbewertung nach festgelegten Vorschriften für Sie durchführen. Es ist die präziseste Form eines Gutachtens und sehr aufwendig. Bei dem Kurzgutachten hingegen wird der Wert einer Immobilie nur überschlägig festgestellt. Die Bewertung folgt zwar den Vorschriften der Herstellung eines Verkehrswertgutachtens, jedoch werden einige Punkte nicht angewendet. Dazu gehört zum Beispiel die Einsicht in das Grundbuch oder eine Berechnung der Grundfläche. Ein Kurzgutachten ist dann empfehlenswert, wenn ein ungefährer Überblick über eine Immobilie benötigt wird. Selbstverständlich sind hier auch Zwischenschritte möglich. Bei Nießßbrauch oder anderen Rechten kommt man um ein Vollgutachten in der Regel nicht herum.

In diesen Fällen ist ein Kurzgutachten sinnvoll:

  • einvernehmlichen Scheidung
  • Verkauf einer Immobilie
  • funktionierenden Gemeinschaft von Erben

Florian von Stosch ist Ihnen gerne behilflich, wenn es um Gutachten und entsprechende Fragen hierzu geht. www.von-stosch.de

 

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