immobilie zu verkaufen – Tipps rund um den Immobilienverkauf Teil 5
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Ein gepflegtes Haus oder eine gepflegte Wohnung macht einen besseren Eindruck als ein ungepflegtes – klingt logisch, ist einfach – warum dann nicht einfach machen. So heißt es dann auch vor jeder Besichtigung – einmal lüften, aufräumen und Rollläden hoch. Der erste Eindruck zählt. Als erfahrener Immobilienverkäufer wissen wir, wie wir Ihre Immobilie ins rechte Licht rücken. Freundliches aber auch selbstbewusstes Auftreten auch Gutachtern gegenüber ist wichtig. Wir wissen was wir verkaufen. Unsere fundierte Vorbereitung lässt und alle relevanten Fragen beantworten und in Ihrem Sinne als Hausverkäufer bei immobilie zu verkaufen handeln. Mängel müssen hierbei auch offenbart werden! Arglistige Täuschung oder Betrug ist kein ordentliches Geschäftsgebaren und auch kein Kavaliersdelikt. So wissen wir als Makler aber auch als Ingenieure was welcher Schaden in der Beseitigung kostet. Was kostet neue Wärmedämmung oder eine neue Küche, was ein Durchbruch oder Anbau – Ihre Kaufinteressenten wissen so von Anfang an, dass sie in guten Händen sind. 100% Weiterempfehlung beim Portal Immoscout sprechen für sich bei immobilie zu verkaufen.
immobilie zu verkaufen – der Verkauf selbst und der Ablauf
Der Kaufvertrag bei immobilie zu verkaufen wird bei einem Notar gemacht. Dieser ist zur Neutralität verpflichtet. Oft muss der Käufer bei immobilie zu verkaufen auch eine Finanzierungsbestätigung zum Notarvertrag erbringen. Es ist zwar sehr selten, dass ein Kaufvertrag bei einer Immobilie zurück abgewickelt werden muss – aber man muss bei einem so großen Geschäft Käufer und Verkäufer verstehen. Der Käufer will zu einem gerechtfertigten Preis eine ordnungsgemäße Immobilie kaufen, der Verkäufer will zu einem gerechtfertigten Preis seine Immobilie – Haus oder Wohnung – verkaufen. immobilie zu verkaufen ist nicht mal eben so. Zum Verkauf einer Immobilie gehört mehr als ein Anzug und ein Lächeln.
immobilie zu verkaufen – nach der Unterschrift
Nach der Unterschrift des Kaufvertrages geht es aber weiter. Der Kaufpreis muss erst zur Übergabe überwiesen werden. Zu seiner Absicherung wird bei immobilie zu verkaufen in den Notarvertrag die sogenannte Auflassungsvormerkung eingetragen. Diese „bindende Reservierung“ im Grundbuch sichert den Käufer ab. Zudem muss der Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes erbringen und der Verkäufer die Löschungsbewilligung.
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