Heizungsgesetz und welche Heizung muss es denn nun werden

Neues Heizungsgesetz: Welche Heizung ist ab 2024 zulässig? – Heizungsgesetz und welche Heizung muss es denn nun werden

„Die Zukunft gehört denen, die an die Schönheit ihrer Träume glauben.“ – Eleanor Roosevelt

Berlin – Ein Meilenstein in der deutschen Energiepolitik: Das neue Heizungsgesetz, das kürzlich vom Bundestag verabschiedet wurde, wirft viele Fragen auf. Ab 2024 sollen reine Öl- und Gasheizungen der Vergangenheit angehören. Doch welche Heizungsalternativen stehen Eigentümer:innen dann zur Verfügung? Wir bringen Licht ins Dunkel und klären, welche Heizsysteme gemäß den neuen Richtlinien zulässig sind.

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Das Heizungsgesetz im Überblick

Die Diskussionen rund um das Heizungsgesetz sorgten für Spannung, aber jetzt ist Gewissheit eingetreten: Ab 2024 sind Öl- und Gasheizungen in Neu- und Bestandsbauten nur noch eingeschränkt erlaubt. Eine entscheidende Neuerung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) besagt, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen müssen.

Vielfältige Alternativen für umweltbewusste Eigentümer:innen

Für diejenigen, die nachhaltig heizen möchten, gibt es diverse Optionen. Von Wärmenetzen über Wärmepumpen bis hin zu Hybridheizungen – die Möglichkeiten sind vielfältig. Das GEG eröffnet Raum für individuelle Lösungen, sei es durch den Nachweis des erneuerbaren Energieanteils oder die Wahl gesetzlich vorgesehener Alternativen.

Erlaubte Heizungssysteme im Überblick – Heizungsgesetz und welche Heizung muss es denn nun werden:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus erneuerbaren Energien und Gas- oder Ölkessel)
  • Solarthermie-basierte Heizungen
  • „H2-Ready“ Gasheizung (unter bestimmten Bedingungen)
  • Biomasseheizung, Gasheizung mit erneuerbaren Gasen (Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)
  • Pelletheizung

Auch nach 2024: Einbau von Öl- oder Gasheizungen möglich

Trotz des Verbots von reinen Öl- und Gasheizungen besteht die Möglichkeit, diese noch bis 2029 einzubauen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz betont, dass eine Gasheizung, die vor 2024 eingebaut wird, ab 2029 anteilig mit klimaneutralem Gas betrieben werden muss. Die Anforderungen steigen bis 2040 auf 60 Prozent.

Höchstlaufzeit für alte Heizungen

Die geplante Begrenzung für Öl- oder Gasheizungen älter als 30 Jahre bleibt bestehen. Bis 2044 dürfen diese noch betrieben werden, danach ist eine Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Gase erforderlich.

Umweltfreundliche Alternativen sind langfristig kostengünstiger

Studien zeigen, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien mit höheren Anfangsinvestitionen verbunden ist. Dennoch können klimafreundliche Systeme langfristig kostengünstiger betrieben werden als fossile Heizsysteme, insbesondere im Vergleich zum Heizen mit Wasserstoff.

Fachberatung für einen reibungslosen Übergang

Um die effizienteste und geeignetste Wärmeversorgung für ihr Gebäude zu ermitteln, ist es ratsam, sich von Energie-Expert:innen beraten zu lassen. Diese können die Heizlast des Gebäudes berechnen und Empfehlungen für den Wechsel zu umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen aussprechen.

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