Grunderwerbsteuer Hauskauf

Grunderwerbsteuer Hauskauf: Bald steuerfrei? Steht eine radikale Reform an?

„Die Sonne geht auf für Hauskäufer“: Eine mögliche grundlegende Reform der Grunderwerbsteuer könnte dazu führen, dass der Traum vom Eigenheim bald steuerfrei wird. Laut einem Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, auf den sich die ‚Frankfurter Allgemeine Zeitung‘ beruft, könnten die Länder in Zukunft die Möglichkeit erhalten, den privaten Immobilienkauf von der Steuer zu befreien. Diese Aussicht könnte vor allem für Selbstnutzer von großem Interesse sein.

Hauskauf bald steuerfrei AdobeStock_453413041  Roman Bodnarchuk

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Mehr Freiheit für die Länder

Sollte der Vorschlag aus dem Hause Christian Lindner (FDP) Gesetz werden, würden die Bundesländer vollständige Freiheit bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer für Haus- oder Wohnungskauf erhalten. Dies gilt jedoch nur für selbstgenutzte Immobilien. Die Reform könnte den Ländern die Option eröffnen, entweder einen reduzierten Steuersatz zu erheben oder sogar gänzlich auf die Steuer zu verzichten. Aktuell spült die Grunderwerbsteuer dem Fiskus jährlich etwa 17 Milliarden Euro in die Kassen. Dieser Betrag steht ausschließlich den Ländern zu.

Ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit

Experten zufolge ist eine Reform der Grunderwerbsteuer notwendig, da ab dem Jahreswechsel Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Kapitalgesellschaften gleichgestellt werden. Auf der anderen Seite dürften Bundesländer, die im Zuge einer Reform weniger Geld aus dem Finanzausgleich erhalten würden, kaum für diese im Bundesrat stimmen. Dennoch sprechen viele Argumente für eine Veränderung des Systems.

Finanzierung der Reform

Die Ampelkoalition hat bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, dass den Ländern mehr Spielraum bei der Grunderwerbsteuer gewährt werden soll. Eine Möglichkeit zur Finanzierung der Maßnahme wäre die Schließung von Steuerschlupflöchern beim Immobilienkauf durch Konzerne. Durch sogenannte Share-Deals werden jährlich Zehntausende Wohnungen in Deutschland verkauft, ohne dass dabei Grunderwerbsteuer anfällt. Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an einem Unternehmen, in dem die Immobilien gebündelt sind. Dadurch handelt es sich rechtlich gesehen nicht um einen Immobilienkauf, wodurch keine Grunderwerbsteuer entrichtet werden muss. Eine Regelung, die diese Schlupflöcher schließt, könnte die finanziellen Mittel für die Reform bereitstellen.

Die wichtigsten Fragen zur Grunderwerbsteuer

Um Klarheit zu schaffen, beantworten wir im Folgenden einige der wichtigsten Fragen zur Grunderwerbsteuer:

  • Was ist die Grunderwerbsteuer? Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Zahlung, die beim Erwerb einer Immobilie fällig wird. Sie basiert auf dem Kaufpreis und ermöglicht dem Käufer die Eintragung als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch.
  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer? Der Satz der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
  • Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden? Die Grunderwerbsteuer wird nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt fällig. Die Zahlung muss innerhalb von vier Wochen erfolgen.
  • Wie lange dauert es, bis der Bescheid vom Finanzamt kommt? Nach Abschluss des Kaufvertrags informiert der Notar das Finanzamt. Anschließend wird der Grunderwerbsteuerbescheid versendet.
  • Wann entfällt die Grunderwerbsteuer? Die Grunderwerbsteuer entfällt bei Schenkungen, Erbschaften, Verkäufen zwischen direkten Verwandten und beim Erwerb einer Immobilie unter 2.500 Euro.
  • Kann die Grunderwerbsteuer abgesetzt werden? Die Grunderwerbsteuer für selbstgenutzte Immobilien kann nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Florian von Stosch und von Stosch Immobilien Grunderwerbsteuer Hauskauf

Florian von Stosch und sein Unternehmen von Stosch Immobilien sind erfahrene Experten auf dem Immobilienmarkt. Mit langjähriger Erfahrung und umfangreichem Fachwissen stehen sie ihren Kunden beim Kauf und Verkauf von Immobilien zur Seite. Von Stosch Immobilien legt großen Wert auf individuelle Beratung und persönlichen Service, um die besten Ergebnisse für ihre Kunden zu erzielen. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Website: www.von-stosch.de.

 

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