Die Eigenbedarfskündigung: Für wen, wie und mit welchen Fristen?

Die Eigenbedarfskündigung: Wer, wie und mit welchen Fristen?

„Zuhause ist nicht nur ein Ort, sondern ein Gefühl.“

Die Entscheidung, eine Immobilie selbst zu nutzen, wirft viele Fragen auf. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten? Wer darf eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, und welche Fristen müssen dabei beachtet werden? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Eigenbedarfskündigung und klären, wie Vermieter Stolperfallen vermeiden können.

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Für wen darf die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden?

Die Definition von Eigenbedarf mag auf den ersten Blick klar erscheinen, doch es gibt Feinheiten zu beachten. Neben dem Vermieter selbst können auch Familienmitglieder, wie Kinder, Eltern, Geschwister und weitere, sowie Angehörige des eigenen Haushalts Anspruch auf Eigenbedarf geltend machen. Allerdings bedarf es bei entfernteren Verwandten oder nicht blutsverwandten Personen eines nachweislich engen Kontakts.

Eigenbedarfssituation bei Vertragsabschluss

Bereits beim Vertragsabschluss sollte Klarheit herrschen, wenn der Vermieter plant, die Immobilie in naher Zukunft selbst zu nutzen. Unterlässt der Vermieter diese Mitteilung, kann dies dazu führen, dass eine spätere Eigenbedarfskündigung unwirksam ist oder sogar Schadensersatzforderungen drohen.

Kündigungsfristen bei der Eigenbedarfskündigung

Das Timing ist entscheidend. Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer und betragen zwischen drei und neun Monaten. Wichtig dabei ist, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Mieter eingeht, um zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam zu werden.

Sonderfälle bei der Eigenbedarfskündigung

Es gibt Ausnahmen von den Standardkündigungsfristen, wie bei der Umwandlung einer Mietimmobilie in eine Eigentumswohnung oder bei Vermietung in einem Zweifamilienhaus. In letzterem Fall ist eine vereinfachte Kündigung möglich, jedoch mit einer verlängerten Kündigungsfrist.

Was muss in der Eigenbedarfskündigung stehen?

Ein sorgfältig formuliertes Kündigungsschreiben ist essenziell. Es muss Angaben zur Bedarfsperson, dem Verhältnis zu ihr, den konkreten Gründen des Wohnbedarfs sowie dem gesetzlichen Widerspruchsrecht des Mieters enthalten.

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Empfindliche Strafen drohen

Eine Eigenbedarfskündigung sollte nicht leichtfertig ausgesprochen werden. Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Schadensersatzforderungen seitens des Mieters. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Wohnraum objektiv nicht so genutzt werden kann, wie im Kündigungsschreiben dargelegt.

Eigenbedarfskündigung in Härtefällen

Mieter haben das Recht, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren, wenn ein „besonderer Fall von Härte“ vorliegt. Dies kann beispielsweise bei hohem Alter, Körperbehinderung oder schwerwiegender Erkrankung der Fall sein.

Der Mietaufhebungsvertrag als Alternative zur Eigenbedarfskündigung

Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Lage können vermieden werden, indem Vermieter ihren Mietern einen Mietaufhebungsvertrag anbieten. Bei Einigung beider Parteien wird die Abfindung im Vertrag festgehalten, und mögliche rechtliche Streitigkeiten bleiben aus.

Die Eigenbedarfskündigung: Für wen, wie und mit welchen Fristen?

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