Vorerbe

Vorerbe – die eigene Immobilie

Will man seine eigene Immobilie als Vorerbe bereits übergeben? In unsere Miniserie „Wohnen im Alter“ darf dieses Kapitel wohl nicht fehlen, bedenkt man, dass jede zweite Erbschaft mindestens eine Immobilie umfasst. Streit unter den Erben leider auch nicht selten. So macht es Sinn, wie bereits in unserem letzten Teil dargestellt, unter Umständen sich bereits zu Lebzeiten mit dem Erbe bzw. mit der Verteilung auseinanderzusetzen, gerade wenn Immobilien mit im Spiel sind. Das Leben ist nun mal einfach endlich. Dabei können Vermögenswerte wie Geld, aber auch Unternehmen oder Immobilien frühzeitig auf die Nachkommen als Vorerbe übertragen werden. Aber Augen auf: es gibt auch Fallstricke dabei zu beachten.

Vorerbe

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Vorerbe – Wohnen im Alter

Die Jahre vergehen und irgendwann wird das Haus und oder der Garten schlichtweg zu groß, die Treppe zu steil und die Pflege artet mehr zu Folter als zu Genuss aus. Der normale „Lauf der Zeit“. Der Gedanke das Haus zu verkaufen kommt immer mehr und mehr auf. Gesagt, getan: Das Haus wird erfolgreich verkauft. Natürlich mit von Stosch Immobilien 😊. Jetzt soll das Geld neu angelegt werden in eine altersgerechte Wohnung. Gesagt, getan. Mit dem restlichen Geld spendieren Sie sich ein neues Auto und eine schöne Reise ist auch mit drin. Aber was passiert mit Ihrer Wohnung, wenn Sie dann irgendwann nicht mehr sind?

Vorerbe – das ist was?

Wenn Sie das Erbe schon zu Lebzeiten übertragen, nennt man es Vorerbe. Dieses ist im Gegensatz zur gesetzlichen Erbfolge oder dem Testament bzw. Erbvertrag die Möglichkeit, sein Vererbtes nach seinem Willen zu verteilen. Dabei schaffen Sie bis zu einem gewissen Grad (je nach Vermögen), die Erbschaftssteuer ggf. zu reduzieren (bitte hierzu die Beratung eines versierten Steuerberaters in Anspruch nehmen). Zudem können Sie natürlich den Pflichtteil von in Ihren Augen zu enterbenden Angehörigen deutlich reduzieren. Die vorweggenommene Erbfolge gibt Ihnen so die Möglichkeit, mit warmer Hand zu schenken. Die Beratung durch einen Profi, gerade wann es um Immobilien oder andere sehr große Vermögenswerte geht, sollte dabei selbstverständlich sein.

Wenn, kann ich alles damit absichern?

Ihren Ehepartner, aber auch Kinder oder Enkel können Sie mit dem Vorerben absichern bzw. finanziell begünstigen. Eigentlich jeden, der belohnt oder beschenkt werden soll. Auch den guten Freund. Die Freibeträge sind nur deutlich unterschiedlich. Auch sollten Sie beachten, dass z.B. aufgenommen Hypotheken für die Immobilie mit übertragen werden.  Bei minderjährigen Kindern sind nur positive Rechtsgeschäfte zulässig. Auch sollten Sie deutlich darauf achten, dass Sie nicht die vollkommene Kontrolle verlieren. Rechte an dem Vermögen zu Lebzeiten zu behalten, macht Sinn. Zudem verringert es den Wert z.B. einer Immobilie, wenn ein Nießbrauchrecht eingetragen ist. So können Sie weiterhin die Mieteinnahmen der Wohnung behalten oder selbst drin wohnen. Aber Sie geben auch einen Teil an Freiheit ab. Eine Rückabwicklung des Vorwegerbes ist recht schwer rechtlich durchzusetzen. Nehmen Sie also unbedingt auch ein Rückforderungsrecht mit in den Vertrag auf. Das schützt Sie bzw. das Vorerbe, wenn der „Beschenkte“ beispielsweise eine Insolvenz droht.

Ein Immobilien-Profi hilft Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen beim Vorerbe, aber auch rund um die Immobilie zu treffen. Sie haben Fragen? Melden Sie sich gern bei uns, www.vonn-stosch.de

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