unverheiratete Paare beim Immobilienerwerb
Gemeinsam stark: Tipps für unverheiratete Paare beim Immobilienerwerb
„Die Liebe ist das Einzige, was wächst, indem wir es verschwenden.“ – Ricarda Huch
Die Entscheidung, gemeinsam eine Immobilie zu erwerben, ist ein aufregender Schritt für viele Paare. Insbesondere für unverheiratete Paare gilt es, von Anfang an kluge Vorkehrungen zu treffen, um mögliche Unklarheiten und finanzielle Belastungen in der Zukunft zu vermeiden. In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen wertvolle Tipps und Informationen, um den Immobilienerwerb für unverheiratete Paare reibungslos zu gestalten.
Die Bedeutung des Grundbucheintrags – unverheiratete Paare beim Immobilienerwerb
In der Welt des Immobilienbesitzes ist der Grundbucheintrag von entscheidender Bedeutung. Er ist das rechtliche Dokument, das den rechtmäßigen Eigentümer einer Immobilie festlegt. Unabhängig davon, wer wie viel zur Finanzierung beigetragen hat, gilt nur derjenige als Eigentümer, der im Grundbuch eingetragen ist. Ohne einen Partnerschaftsvertrag riskieren unverheiratete Paare, im Falle von Trennung oder Tod vor unvorhersehbaren Problemen zu stehen.
Der Partnerschaftsvertrag als Absicherung
Ein Partnerschaftsvertrag ist ein bewährtes Instrument, um klare Vereinbarungen zu treffen. Hier können Details festgehalten werden, wie zum Beispiel die Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder wer welche Tilgung übernimmt. Dieser Vertrag dient als Grundlage für den Grundbucheintrag und ermöglicht es, sämtliche Eventualitäten abzudecken. Experten aus dem Bereich Recht und Immobilien stehen dabei unterstützend zur Seite, um eine professionelle Beratung sicherzustellen.
Die GbR als alternative Absicherungsmöglichkeit
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet eine weitere Option zur Absicherung. In diesem Fall ist die GbR im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Durch einen detaillierten Gesellschaftsvertrag werden alle wichtigen Punkte geregelt, etwa im Falle einer Trennung oder bezüglich der Anteile am Gesellschaftsvermögen. Die GbR bietet sich als effektive Maßnahme an, um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen.
Professionelle Beratung für ungetrübte Freude am Immobilienerwerb
Unverheiratete Paare sollten in jedem Fall die Unterstützung von Rechtsexperten und Immobilienprofis suchen. Lokale Immobilienexperten können spezifische Fragen zur Immobilie beantworten, während Rechtsexperten bei der Ausgestaltung von Partnerschaftsverträgen und GbR-Gründungen wertvolle Unterstützung bieten können. Auch erfahrene Finanzierungsexperten können dazu beitragen, die finanziellen Aspekte des Immobilienerwerbs zu klären.
von Stosch Immobilien – Ihr verlässlicher Partner – unverheiratete Paare beim Immobilienerwerb
Für eine umfassende Beratung beim Immobilienerwerb steht Ihnen Florian von Stosch von „Von Stosch Immobilien“ gerne zur Verfügung. Als Experte in Sachen Immobilien und engagierter Immobilienmakler bietet er nicht nur professionelle Beratung, sondern auch eine breite Palette von Immobilienangeboten. Weitere Informationen finden Sie auf www.von-stosch.de.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei konkreten Einzelfällen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.