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Sachverständige für Immobilienbewertung

Was macht eigentlich ein Sachverständige für Immobilienbewertung

Ein Sachverständige für Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert eines Grundstückes oder einer Immobilie. Es ist bei der Suche nach einem Sachverständigen Immobilienbewertung aber darauf zu achten, dass die Qualifikation dieses Sachverständigen überprüft wird. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt und deswegen ist hier zu Vorsicht geraten.

Sachverständige für Immobilienbewertung

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Der Sachverständige für Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie

Was ist der Verkehrswert? Zuallererst ist der Verkehrswert eines Grundstückes oder einer Immobilie der Kaufpreis, der im Moment der Erstellung im normalen Geschäftsverkehr des Gutachtens erzielt werden kann. Der Sachverständige für Immobilienbewertungen erstellt detaillierte Bewertungen über Immobilien wie Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Hierzu muss der Sachverständige sich einen detaillierten Überblick über die Ausstattung und den Zustand einer Wohnung oder eines Hauses beschaffen.

Dabei wird folgendes berücksichtigt:

  • der Bodenrichtwert
  • die Lage und Infrastruktur
  • der Erschließungsgrad
  • der Energiekennwert
  • die Marktlage
  • der Zustand der Immobilie
  • usw.

Wie Zutaten eines Kochrezeptes ergeben diese Faktoren den Verkehrswert. Man muss nicht sagen, dass nicht jeder Koch auch gut kochen kann.

Wie kann man einen qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erkennen?

Immobilienbegutachter ist keine geschützte Bezeichnung. Jedermann kann diese Bezeichnung benutzen, deswegen können nur berufsnahe Ausbildungen mit einem abgeschlossenen Zertifikationslehrgang als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung bezeichnet werden.

Dabei sollte auf die folgenden Punkte enorm geachtet werden:

  • Erfahrungen
  • Ausbildungen
  • Weiterbildungen

Wird man auf der jeweiligen Webseite nicht fündig über Auszeichnungen und Weiterbildungen, ist Vorsicht geboten. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach selbst nach entsprechenden Qualifikationen.

Die Qualifikationsstufen Sachverständige für Immobilienbewertung

Jeder Sachverständige für Immobilienbewertung kann drei Qualifikationsstufen erreichen. Diese sind:

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter bzw. nach DIN EN
  • staatlich anerkannter Sachverständiger
  • Freier Immobilienbegutachter

Öffentlich bestellte oder staatlich anerkannte Sachverständige für Immobilienbewertung sind meist als Bauingenieure oder Architekten beschäftigt. Freie Immobilienbegutachter schöpfen ihre Erfahrungswerte durch die Tätigkeit als Immobilienkaufmann oder Makler. Aber auch Hyp Zert oder DIA sind Qualifikationsnachweise. Aus diesem Grunde sollte bei Angelegenheiten Immobilien betreffend immer äußerst genau darauf geachtet werden, welcher Sachverständige für Immobilienbewertung in welcher Angelegenheit beauftragt wird. Es gibt unterschiedliche Varianten von Gutachten für verschiedene Angelegenheiten und nicht alle werden beispielsweise vor Gericht oder vom Finanzamt anerkannt.

Sachverständige für Immobilienbewertung, wann wird er benötigt?

Im Falle einer Erbschaft oder bei einer Scheidung, zu Zwecken einer Beleihung einer Immobilie oder bei einer Konfrontation mit einem Finanzamt ist es notwendig, eine Immobilie bewerten zu lassen. Aber auch bei Verkauf einer Immobilie ist der Wert einer Immobilie Grundlage für alle weiteren Schritte. Diese Bewertung sollte stets von einem Sachverständigen durchgeführt werden. Ein Sachverständige für Immobilienbewertung ist zwar immer kostenpflichtig, allerdings vor Ämtern und dem Gericht ist dessen Gutachten gültig. Geht es jedoch um den Kauf oder Verkauf eines Hauses, ist in vielen Fällen eine Bewertung des Verkehrswertes von einem Immobilienmakler ausreichend.

Welche Arten von Immobilienbewertung gibt es?

Es gibt zwei Arten der Gutachten von Immobilien, die je nach Bedarf gewählt werden müssen. Zum Ersten gibt es das Vollgutachten und zum Zweiten das Kurzgutachten.

Das Vollgutachten ist ein Gutachten, welches auch vor Gericht verwendet werden kann. Dieses Vollgutachten wird ein Sachverständiger Immobilienbewertung nach festgelegten Vorschriften für Sie durchführen. Es ist die präziseste Form eines Gutachtens und sehr aufwendig. Bei dem Kurzgutachten hingegen wird der Wert einer Immobilie nur überschlägig festgestellt. Die Bewertung folgt zwar den Vorschriften der Herstellung eines Verkehrswertgutachtens, jedoch werden einige Punkte nicht angewendet. Dazu gehört zum Beispiel die Einsicht in das Grundbuch oder eine Berechnung der Grundfläche. Ein Kurzgutachten ist dann empfehlenswert, wenn ein ungefährer Überblick über eine Immobilie benötigt wird. Selbstverständlich sind hier auch Zwischenschritte möglich. Bei Nießßbrauch oder anderen Rechten kommt man um ein Vollgutachten in der Regel nicht herum.

In diesen Fällen ist ein Kurzgutachten sinnvoll:

  • einvernehmlichen Scheidung
  • Verkauf einer Immobilie
  • funktionierenden Gemeinschaft von Erben

Florian von Stosch ist Ihnen gerne behilflich, wenn es um Gutachten und entsprechende Fragen hierzu geht. www.von-stosch.de

 

Immobilie bewerten – das Verkehrswertgutachten

Immobilie bewerten mit von Stosch Immobilien

Ein Verkehrswertgutachten erfüllt die Anforderungen des Paragrafen 194 Baugesetzbuch und dient dazu, den Marktwert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie festzustellen. Verkäufer, Käufer, Erben aber auch Richter nutzen das Verkehrswertgutachten, um einen verlässlichen Kaufpreis zu erhalten. Eine Immobilie bewerten durch ein Verkehrswertgutachten wird somit bei Vermögensauseinandersetzung, Zwangsversteigerung oder beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, bei Erbschaft oder Schenkungsteuer als Grundlage zur Klärung des finanziellen Sachverhaltes bzw. des Marktwertes einer Immobilie benutzt. Dabei ist der Marktwert bzw. der Verkehrswert definiert als der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung der wahrscheinlich zu erzielende Kaufpreis auf dem Grundstücksmarkt wäre. Dabei sind persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die den Wert beeinflussen könnten, außer Acht zu lassen. Bei der Immobilienbewertung einer Immobilie durch ein Verkehrswertgutachten hat der Gutachter seine Neutralität zu wahren.

Immobilie bewerten – verschiedenen Faktoren

Wenn man eine Immobilie bewerten will, sind verschiedene Faktoren zu beachten:

  • der Wertermittlungsstichtag, sprich derzeit Zeitpunkt an dem die Ermittlung stattfindet
  • die Eigenschaften und die Beschaffenheit des Grundstücks und der Immobilie, wie Wohn- und Nutzfläche, Baujahr, Gebäudezustand, usw.
  • Rechtliche Gegebenheiten wie etwa ein Nießbrauch, ein Wegerecht oder ein Wohnrecht

Um eine Immobilie bewerten zu können, muss die Art des Bewertungsobjekts berücksichtigt werden, da je nach Objektart verschiedene Richtlinien zum Einsatz kommen.

  • Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie)
  • Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie)
  • Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie)

Die Richtlinien zum Immobilie bewerten unterliegen dabei ständigen Änderungen. Daher macht es Sinn, dass zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung einer ständigen Fortbildungspflicht unterliegen. Als Datengrundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes dienen unter anderen die Daten des jeweiligen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Voraussetzung zur Verwendung der Daten sind qualifizierte Daten.

So ist zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nicht nur eine umfangreiche Recherche notwendig, auch die Plausibilisierung der Daten ist zwingend erforderlich. Wenn man also eine Immobilie bewerten will, und der Wert belastbar sein soll, muss der Sachverständige viele verschiedene Angaben haben, um die Immobilie qualifiziert bewerten zu können. Dabei muss das Verkehrswertgutachten für den Laien verständlich sein.

Verkehrswert ermitteln – praktische Vorgehensweise

Nicht immer muss beim Thema Immobilie bewerten ein volles Gutachten erstellt werden. Oftmals reicht es auch, ein Kurzgutachten oder eine Marktwertanalyse durchzuführen. Wie beschrieben ist bei einem vollständigen Verkehrswertgutachten viel Recherche zu betreiben und wieder verschieben, Beschreibung und Erklärung, aber auch Angaben zwingend erforderlich. Dementsprechend ist auch ein hoher Arbeitseinsatz, aber auch der Kauf von verschiedenen Daten notwendig. Somit ist das Verkehrswertgutachten auch am teuersten, wenn man die Leistung bei einem zertifizierten Sachverständigen beauftragt.

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung sind wir in Sachen Immobilie bewerten ihr Ansprechpartner. Beim ersten kostenfreien Termin besprechen wir Ihnen die genaue Aufgabenstellung. Geht es dabei um den Immobilienverkauf, kann eine Marktwerteinschätzung für sie vollkommen ausreichend sein. Bei anderen Aufgabenstellungen für Immobilie bewerten, zum Beispiel Scheidung oder ab Erbauseinandersetzung ist oftmals ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Beim Ortstermin wird dann Ihr Haus, ihre Wohnung besichtigt. Eine Immobilienbewertung sollte immer mit einem Ortstermin verbunden sein. Gerade die kleinen Details machen oftmals einen erheblichen Wertunterschied Haus. Welche Eigenschaften der Immobilie sind werteren und welche wertmindernd? Ein professioneller Sachverständiger ist hierfür unabdingbar. Egal ob Werteinschätzung oder Verkehrswertgutachten. Dabei benötigen wir verschiedenste Unterlagen für die Verkehrswertermittlung, wie Grundrisse, Schnitte, Baupläne, Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Mietverträge oder auch Eintragungen für Wohnrechte oder Wegerecht. Sollten Unterlagen nicht vorhanden sein, besorgen wir diese mit Vollmacht des Eigentümers bzw. erstellen ein Aufmaß der Immobilie.

Immobilie bewerten – Ermittlung des Verkehrswertes ihrer Immobilie

Sie möchten den Verkehrswert ihrer Immobilie ermitteln lassen? Kontaktieren Sie uns. Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger und DEKRA-zertifizierter Immobilienmakler ist Florian von Stosch ihr Ansprechpartner, wenn es um das Thema Immobilie bewerten geht. In einem ersten kostenfreien Termin besprechen wir Ihnen die sinnvollste Vorgehensweise.

www.von-stosch.de

04101 68364

 

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