Verschlagwortet: Vermieter

Mindesttemperaturen und Energieeinsparung

Mindesttemperaturen Beschluss

Mindesttemperaturen Seit 01.09.2022 gilt der erste Teil des Beschlusses des Bundeskabinetts betreffend der neuen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Diese betreffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Diese Maßnahmen beinhalten das Einsparen von Gas. Der im Winter zu erwartende Engpass bei Gas ließ diese Verordnung für die nächsten sechs Monate gültig werden. Florian von Stosch ist bestens informiert und steht Ihnen auch in diesen schweren Zeiten mit seinem umfassenden Fachwissen zur Seite.

Mindesttemperaturen

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Diese Verordnung beinhaltet folgende Punkte für den privaten Bereich Mindesttemperaturen :

  • Die Vorschrift, auf eine bestimmte Mindesttemperatur zu heizen, wird für Mieter ausgesetzt.
  • Schwimmbecken im privaten Bereich dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden.
  • Gasanbieter müssen vorzeitig über die entstandenen Kosten informieren, um zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten durchführen zu können.

Die Punkte für den Bereich der öffentlichen Gebäude:

  • Die Höchsttemperatur für öffentliche Gebäude beträgt ab sofort maximal 19 Grad.
  • Flure, Foyers oder Durchgangsverkehr werden nicht mehr beheizt.
  • Boiler und Durchlauferhitzer sind für Waschbecken nicht mehr nutzbar.
  • Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden wird vorübergehend nicht mehr durchgeführt.

Eine weitere Verordnung für private, öffentliche und Firmengebäude enthält Folgendes für die

Mindesttemperaturen :

  • Eine jährliche Überprüfung der Heizanlagen, die mit Gas betrieben werden, wird zur Vorschrift.
  • Gebäude, die mit einer zentralen Wärmeversorgung durch Erdgas beheizt werden, bedürfen eines jährlichen hydraulischen Abgleichs.
  • Ungesteuerte, ineffiziente Heizungsanlagen müssen gegen neue effiziente Pumpen getauscht werden.

Eine weitere Verordnung für Unternehmen sieht Folgendes vor:

  • Verbraucht ein Unternehmen mehr als 10 Gigawattstunden jährlich, ist das Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeffizienz zu setzen.

Diskussion betreffend die Mindesttemperatur

Nachdem die Drosselung von Nord-Stream-1 erst auf rund 40 Prozent Leistung erfolgte und nun vorläufig gestoppt wurde, ist guter Rat teuer. Die Diskussion um das Thema Energiesparen ist nun erst so richtig entbrannt. Durch diese Situation bedingt fordert die Bundesnetzagentur das Herabsetzen der Mindesttemperatur auch in privaten Wohnungen.

Die Wohnungswirtschaft ist bei der Mindesttemperatur uneinig

Der Verband der Wohnungswirtschaft hat eine Absenkung der Mindesttemperatur um bis zu 6 Grad bereits befürwortet, wenn die Situation es erforderlich machen sollte. Das bedeutet eine Temperatur von 18 Grad während des Tages und 16 Grad während der Nachtabsenkung. Die Diskussionen sind seit einiger Zeit sehr langwierig und jeder Teilnehmer ist im Endeffekt gegen eine so enorme Absenkung in privaten Wohnungen. Nicht nur, dass die Gesundheit der Bewohner gefährdet ist, ist auch die Substanz der Gebäude wird hierdurch empfindlich geschwächt. Im Moment ist die Lage in Deutschland mehr als angespannt und das Warten auf die Öffnung von Nord Stream 1 versetzt die Menschen zunehmend in Unruhe.

Mindesttemperaturen und Vorgaben für Heizsysteme werfen Fragen auf

Die neuen Verordnungen werfen nicht nur bei privaten Personen, sondern auch bei Unternehmen viele Fragen auf. Eine weitere große Sorge betrifft die Lieferung von Gas aus Russland. Energiesparen ist deswegen von enormer Wichtigkeit, bis dieser Engpass wieder überstanden ist. Mindesttemperaturen in Räumen und Gebäuden sind daher von der Regierung vorab geregelt worden. Ob diese Mindesttemperaturen aber auch wirklich langfristig gesehen eine Lösung bieten, wird man erst später beurteilen können. Florian von Stosch, Ihr Makler und Spezialist in Sachen Immobilien, steht Ihnen selbstverständlich auch bei Fragen rund um die Mindesttemperaturen gerne zur Verfügung. Egal, ob das nun Mieter oder Vermieter betrifft. Alle Fragen rund um Tausch von Gas betriebenen Heizungsanlagen und weitere Vorschriften die Mindesttemperaturen betreffend können Ihnen vom Fachmann beantwortet werden. www.von-stosch.de

MAKLER, VORSICHT!!!

Immobilienmakler Florian von Stosch sagt mal, was Sache ist.

 Heute: Der Vermieter soll zahlen, Yippieh! Makler mal anders

Endlich! Gerechtigkeit! Die Makler – Gebühr soll künftig derjenige zahlen, der den Immobilienvermittler beauftragt. So strebt es der Senat in Hamburger an. SPD und Grüne finden die Gesetzesinitiative klasse, die die Kosten den Vermietern aufbürdet. Die Union sieht’s nicht so gern. Und wie ich das finde? Mir als altem Betrüger, Halbsabschneider und Wegelagerer – wie mein Berufsstand gerne mal bezeichnet wird – sollte es doch egal sein. Geld ist doch Geld. Von wem es kommt, ist doch gleich. Ist es aber nicht. Warum? Erzähl’ ich gleich. Hier erst einmal ein bisschen Info:

Geht es nach der rot-grünen Landesregierung in Hamburg, sollen die Mieter entlastet werden und die Vergütung von Maklern nach dem „Bestellerprinzip“ gelten. Das heißt im Klartext: Beauftragt der Vermieter den Makler mit der Suche, dann muss er auch selbst die Kosten tragen. Der neue Mieter dagegen müsste nichts für die Vermittlung zahlen. Klingt prima. Wäre ich sofort dabei, wenn da nicht ein kleiner Haken wäre.

Schön bringt den der Landesjustizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) auf den Punkt. Der sagte unlängst, der Glaube, dass man durch Umverteilung der Maklerkosten Mieter oder Käufer entlasten kann, sei gut gemeint, aber schlecht gemacht. Denn, so Hahn, wer die Maklerkosten zum Vermieter verlagere, erhöhe damit indirekt die Mieten.

Und da muss ich dem Mann leider aus eigener Erfahrung zustimmen.

Ein Vermieter oder Hausbesitzer wird Mehrkosten einfach weitergeben. Der betrachtet den Prozess einer Vermietung oder Vermittlung einfach als laufende Kosten. Bedeutet ganz einfach: was er ausgibt, das holt er sich auf andere Weise wieder. Dann werden ein paar Euro auf die Miete aufgeschlagen, in den Betriebskosten kommen plötzlich Verwaltungszuschläge dazu oder so etwas. Sie entscheiden: Maklergebühr weg – Miete rauf –und das auf Dauer. Mein Tipp: lieber bei der alten Verfahrensweise bleiben und vielleicht mal mit dem Makler feilschen. Soll gehen. Weiß ich. Wurde schon mit mir versucht.

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Aus aktuellen Anlass heute noch einmal der Artikel, der vor ca. 2 Monaten in der Presse veröffetnlicht wurde.

Mietminderung schadensfreies Wohnen sichere Miete

Mietminderung – warum?

Mieter haben viele Gründe für eine Mietminderung:   Schimmel an den Decken, Lärmbelästigungen oder andere störende Dinge verleiten die Mieter immer wieder Mietminderungen anzusprechen. Doch wie geht man bei einer Mietminderung am besten vor?

Der Mieter denkt sich, dass er für eine Wohnung mit Schäden  nicht den vollen Mietpreis zu zahlen hat – eine Mietminderung muss her. Nur bei einer Schadensfreien Wohnung, ist der volle Mietpreis zu begleichen – so die Denke.

Mietminderung – welche Höhe ist anzusetzen

In erster Linie gilt, je stärker die Wohnungsnutzung im Gebrauch beeinträchtigt ist, desto höher darf die Mietminderung sein. Dabei wird immer mit der Bruttomiete gerechnet, sprich die Nettokaltmiete, zuzüglich Nebenkosten. Dies gilt auch, wenn sie die Wohnung laut Vermieter, „wie besichtigt“ übernommen haben. Es stellt sich nur immer die Frage wer für den etwaigen zu Verantwortung  gezogen werden muss – der Miete oder der Vermieter.

Letztendlich gibt es keine genauen Vorgaben, wie hoch eine Mietminderung angesetzt werden darf. Dies wird immer als Einzelfall angesehen und wird vom Gericht, nicht auf andere Fälle übertragen. Auch wenn es Richtwerte gibt, an die sich die Richter und die Juristen halten. Wenn sie sich dennoch vorab schon mal informieren wollen, tun sie das lieber nicht nur im Internet. Holen sie sich einen Anwalt zu Hilfe. Sowohl Mieter aber auch Vermieter sollten bei der Mietminderung genau wissen was sie tun. Ein Schaden in einer Wohnung ist noch kein Freibrief für eine Mietminderung und kann auch zu Schadensersatzansprüchen führen.

Mietminderung unwirksam

So gibt es natürlich auch Punkte, bei denen eine Mietminderung unwirksam wird. Haben sie sich zum Beispiel, die Mängel an der Wohnung selbst zuzuschreiben, oder kannten sie diese Mängel schon vorher von der Besichtigung, oder wurden sie gar von dem Vermieter über den/die Schaden/Schäden informiert, gilt in erster Linie eine Minderung, als unwirksam. Achten sie, deshalb genau auf Schäden, in der Wohnung, die ihnen schon bei der Wohnungsbesichtigung auffallen.

Sind sie nun gerade frisch in die Wohnung eingezogen und stellen prompt Mängel an der Wohnung fest, die sie so nicht vorher bemerkt haben, melden sie diese Schäden möglichst sofort. Halten sie dafür die Schäden schriftlich fest und schicken dieses Schreiben, gleich dem Vermieter. Setzen sie dem Vermieter eine ausreichende Frist, bis wann die Mängel behoben werden sollen. Oft weiß dieser selbst ja gar nichts von den Schäden, da er ja nicht selbst in der Wohnung wohnt, sondern diese als Kapitalanlage wirklich nur bei Neuvermietung betritt. Daher sollte als erstes eine freundliches mündliches Gespräch erfolgen – frei nach dem Motto nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Eine Mietminderung sollte der letzte Schritt sein. Denken Sie als Mieter daran – ein Vermieter will in der Regel auch seine Werte schützen und hat ein eigenes Interesse, dass die Wohnung oder das Haus schadensfrei ist.

Daher sollte die Mietminderung nicht angegangen werden ohne das Sie sich vorab genauestens informiert haben, nicht das sie am Ende wieder was von der Miete zurückzahlen müssen.

Mietminderung – schlichtendes Gespräch und Ursachenermittlung

Immonuance – Ihr Immobilienmakler – gerade bei frisch sanierten Objekten aber auch bei Bestandsimmobilien sind Verfahren wie Blower Door Test oder auch Thermografie sowie die Langzeitmessung der Luftfeuchtigkeit bei Schimmelpilz ideale Instrumente. Denken Sie als Mieter daran -. Viele Vermieter willen gar nichts von etwaigen Schäden – wie sollten Sie auch. Wann ist der Vermieter in seiner Immo Halstenbek oder Immo Hamburg? Richtig! Bei der Übergabe an Sie als neuen Mieter. Von daher empfiehlt es sich vor einer etwaigen Mietminderung das persönliche Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Als Ingenieur begleite ich oft Mieter und Vermieter um die Ursache von Schäden zu eruieren und so eine Lösung für beide Parteien zu finden. Sie als Mieter wollen einen schadensfreie Immo Schenefeld mieten, Ihr Vermieter will als Kapitalanlage den Erhalt von seiner Immobilie – von daher haben Sie beide das selbst Interesse – dessen sollte man sich vor Ausspruch einer Mietminderung klar sein. Denn so wie man in den Wald hinein …… So ist bei dem Thema rund um Mietminderung und Bauschäden oder Mängeln das schlichtende Gespräch der beste Anfang.

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Immonuance – Ihr Immobilienmakler für Immo Hamburg, Immo Schenefeld, Immo Halstenbek – für Verkauf und Vermietung sind wir für Sie in Norddeutschland unterwegs.

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