Nebenkostenabrechnung – Rechten und Pflichten von Vermietern
Nebenkostenabrechnung Rechten und Pflichten von Vermietern – das müssen Sie wissen
Nebenkostenabrechnung Rechten und Pflichten von Vermietern :
Die Nebenkostenabrechnung gehört zu den jährlichen Pflichten des Vermieters. Die Abrechnung für seinen Mieter. Doch leider kommt es immer wieder zu Streit. Wir zeigen Ihnen als Vermieter, worauf Sie in der Nebenkostenabrechnung achten müssen.
Als Vermieter von Wohnraum müssen Sie einmal jährlich die sog. Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn Ihr Mieter zusammen mit der Miete Nebenkostenvorauszahlungen leistet. So schreibt es der § 556 BGB vor. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Nebenkosten umlagefähig sind und welche nicht. Dabei sind gewisse Fristen zu beachten.
Nebenkostenabrechnung Rechten und Pflichten von Vermietern– Fristen
Als Vermieter haben Sie ein Jahr Zeit, die Nebenkostenabrechnung – Rechten und Pflichten von Vermietern – zu erstellen und an Ihren Mieter weiterzugeben. Gerechnet wird vom Ende des Abrechnungszeitraums. So muss zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung 2021 bis zum 31.12.2022 bei Ihrem Mieter nachweislich eingegangen sein. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf Nachzahlung von aufgelaufenen Kosten. Für den Mieter gilt das nicht. Er / Sie hat auch ein Anrecht auf die Nebenkostenabrechnung, nachdem das Jahr um ist und ein etwaiges Guthaben muss ausgezahlt werden. Zudem hat der Mieter ein Jahr Zeit, bei Fehlern Widerspruch einzulegen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Danach kann er keinen Einwendungen mehr gegen die Nebenkostenabrechnung machen.
Verjährung für Mieter und Vermieter
Hier gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Der Anspruch des Mieters auf die Nebenkostenabrechnung verjährt also, wenn der Vermieter die Fristen nicht enthält. Gerechnet wird immer vom Ende der Abrechnungsfrist. Auch das Recht des Vermieters auf Nachzahlung der aufgelaufenen Kosten verjährt nach 3 Jahren. Hierbei entsteht der Anspruch auf Nachzahlung erst mit wirksamer Erteilung der Nebenkostenabrechnung.
Inhalt und Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung Rechten und Pflichten von Vermietern
Es gibt verschiedenste Muster und Vorlagen für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Es werden dabei aber gewisse gesetzliche Anforderungen gestellt und die Abrechnung muss diese zwingend erhalten, wie zum Beispiel den Abrechnungszeitraum oder den Umlageschlüssel. Dabei gibt der Mietvertrag über den Umlageschlüssel Auskunft. Sollte nichts anderes vereinbart sein, müssen die Nebenkosten über die Wohnflächen verteilt werden. Für Nebenkosten, die nach Verbrauch/Verursachung des Mieters auftreten, muss der verwendete Umlageschlüssel dem Rechnung tragen.
Bei Gewerbemietverträgen gelten etwas andere Regeln als bei Wohnraumverträgen. Hier soll nicht weiter auf diese eingegangen werden. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an: www.von-stosch.de