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Mietendeckel

Mietendeckel

Die gesetzliche Neuregelung der Vorschriften zu einer Mietbegrenzung wird umgangssprachlich Mietendeckel oder Berliner Mietendeckel genannt.

Durch diese Neuregelung wurde Folgendes festgelegt:

  • Mietobergrenzen
  • Mietenstopp
  • Mietsenkungen
  • eine Begrenzung der Umlage für Modernisierung

Dieses Gesetz galt jedoch nicht für geförderte Wohnräume und Wohnräume, die ab Januar 2014 bezugsfertig waren. Es wurde ursprünglich auf 5 Jahre begrenzt und sollte den enormen Anstieg der Mieten begrenzen.

Welche Bedeutung hatte der Mietendeckel für Mieter?

Für den Großteil der Mieter bedeutete es, dass die Höhe der Miete, die im Juni 2019 bezahlt wurde, für die nächsten fünf Jahre nicht verändert werden durfte. Das bedeutete, eine Erhöhung der Miete war nicht möglich. Des Weiteren bedeutete es, dass es eine Obergrenze für Mieten gab, die sich nach der Lage, der Ausstattung und dem Baujahr einer Wohnung gerichtet hat. Kurz gesagt waren für Mieter eine geringere Miete und somit weniger Kosten zu erwarten.

Gab es Ausnahmen für den Mietdeckel?

Wie bei jeder Regelung gab es selbstverständlich auch Ausnahmen. Hierbei war die Ausnahme, dass Wohnungen, die erstmals im Jahre 2014 bezugsfertig gestellt wurden, wie zum Beispiel Wohnheimunterkünfte und Sozialwohnungen, nicht davon betroffen war, Wohnraum, der ständig unbewohnt oder vielmehr unbewohnbar war. Falls die Absenkung der Miete für den Vermieter untragbar war, konnte dieser einen Härtefallantrag stellen. Diese beantragten Fälle mussten jedoch immer im Einzelnen geprüft werden.

Mietendeckel Konnte die Miete gesenkt oder erhöht werden?

Falls die Miete nach dem Juni 2019 erhöht wurde, konnte man diese Miete zurücksetzen. Das bedeutete, auch wenn die Höhe der Miete über der festgesetzten Obergrenze lag, konnte sie zurückgesetzt werden. Lag die Miete unter den festgelegten Mieten und wurde die Wohnung neu vermietet, durfte die Miete erhöht werden. Voraussetzungen für diese Erhöhung waren jedoch:

  • eine Einbauküche
  • hochwertige sanitäre Ausstattung
  • hochwertiger Belag des Bodens
  • Energiekennwerte von weniger als 120 kWh/(m² a) im Großteil der Wohnräume
  • ein Aufzug, welcher Schwellenlos erreichbar war

Von diesen Faktoren mussten mindestens 3 erfüllt werden, um eine Erhöhung zu gestatten.

Mietendeckel

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Ende des Mietendeckels

Durch einen Gerichtsbeschluss vom Februar 2020 fiel die Verordnung zum Mietendeckel wieder, da diese Regelung als rechtswidrig angesehen wurde. Mieter müssen laut dem Beschluss die Rückstände der Miete wieder zurückzahlen. Ab diesem Zeitpunkt sind die zuvor festgelegten Mieten wieder voll wirksam. Somit sollte sich jeder Mieter mit seinem Vermieter in Verbindung setzen, um eine eventuelle Rückzahlung zu vereinbaren. Jeder Mieter sollte bei einer Mietnachforderung darauf achten, dass diese Nachforderung an die Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse angepasst ist. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern.

Eine Mieterhöhung muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten

Die Möglichkeit, seit Januar 2022 die Miete zu erhöhen, kann selbstverständlich nicht ohne gesetzliche Regelung erfolgen. Jeder Vermieter hat sich deswegen an diese Regelungen zu halten und darf nicht willkürlich die Mieten erhöhen.

Diese Voraussetzungen können das Anpassen der Miete ermöglichen:

  • Durch Sanierungen oder Modernisierungen ist der Wert des Mietobjektes gestiegen und die Qualität des Wohnens wurde für den Mieter enorm erhöht.
  • Eine Index- oder Staffelmiete wurde vertraglich festgelegt und erfolgt dementsprechend nach Vereinbarung.
  • Der Mietspiegel des Bereiches liegt über der vereinbarten Miete und kann dementsprechend angepasst werden.

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Berliner Mietendeckel

Berliner Mietendeckel – was ist das genau?

Berliner Mietendeckel ist eine staatliche Regulierung für die zulässige Miethöhe pro Quadratmeter Wohnraum. Der Berliner Mietendeckel oder Mietendeckel sind die umgangssprachliche Bezeichnung für ein von der rot-rot- grünen Koalition angestoßene und am 30. Januar 2020 beschlossene Gesetz des Landes Berlin. Mietenstopp, Mietobergrenze, Mietabsenkung und die Begrenzung der Modernisierungsumlage sind dabei die wesentlichen Regelungen des Mietendeckels. Die Regelung des „Berliner Sonderweg“ ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Auch hat es nicht wie gewollt zu einer Schaffung von Wohnraum geführt. Der Berliner Senat wollte mit dem Instrument Mietendeckel den immer weiteren Anstieg von Mieten begrenzen.

Berliner Mietendeckel

Berliner Mietendeckel AdobeStock_153781638 Robert Kneschke

Berliner Mietendeckel umkämpft

Der Mietendeckel war von Anfang an stark umkämpft. Mieter-Vertreter wollten ihn unbedingt haben, Investoren lehnten ihn kategorisch ab. Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel gestoppt. Der Berliner Mietwohnungsmarkt war mit Start des Mietendeckels zusammengebrochen. Dieses fand eine Studie des Ifo-Instituts heraus. Seit Ende der Mietendeckel steigen die Mieten wieder an und Investoren investieren weiter. Nun steht die steigende Inflation und der Zinsanstieg dem fehlenden Wohnraum im Wege.

War es denn ein Erfolg?

Mieten stiegen bei Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, im Vergleich zu anderen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern pro Quartal 11 Prozent weniger. Es gab also weiterhin einen Mietanstieg, aber lange nicht mehr so hoch wie ohne Mietendeckel. Seitdem der Bundesgerichtshof den Mietendeckel gekippt hat, gibt es entsprechend einen Nachholeffektbei den Mieten in Berlin. Allerdings gibt der Bericht aus, dass die Mieten noch nicht auf dem Nivea sind, wo sie ohne Mietendeckel wären.

Mietenstopp und Berliner Mietendeckel

Hier wurde in §3 verboten, eine Miete zu fordern, die die Stichtagesmiete vom 18. Juni 2019 überschreitet. Auch Mieterlösungsvereinbarungen wie Index oder Staffel bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete waren verboten.

Mietobergrenze, Mietpreisabsenkung (Kappung) und begrenzte Modernisierungsumlage

Beim Mietendeckel wurden weiterhin die Mietobergrenze beschlossen. Hierbei gab es 12 Kategorien, die sich nach dem Baujahr und der Ausstattung orientieren. Die verwendeten Werte waren vom Mietenspiegel 2013 abgeleiert. Bei der Mietpreisabsenkung waren sogenannte überhöhte Mieten betroffen, die sich automatisch nach 9 Monaten nach Inkrafttreten verringern sollten. Bei dem Mietendeckel galt weiterhin die Begrenzung der Modernisierungsumlage auf 1 Euro pro Quadratmeter. Dieses widersprach dem BGB, wo 8 % der Modernisierungskosten umgelegt werden können.

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