Verschlagwortet: Maklerprovision

Bestellerprinzip Makler

Bestellerprinzip Makler

Bestellerprinzip Makler: Wird ein Auftrag erteilt und dieser Auftrag ausgeführt, muss der Dienstleister vom Auftraggeber bezahlt werden, das ist die Definition des Bestellerprinzips. Im Falle des Handels mit Immobilien gilt seit Ende des Jahres 2020 ein neues Gesetz. Dieses Gesetz regelt die Bezahlung der Provision. Die Maklerprovision muss seitdem zwischen dem Käufer und dem Verkäufer je zur Hälfte übernommen werden bzw. ganz vom Verkäufer. Bei der Vermietung von Immobilien ist dieses Gesetz schon im Jahre 2015 festgelegt worden.

Wie funktioniert das Bestellerprinzip, Kauf und Verkauf?

Die neue gesetzliche Regelung für die Provision eines Maklers gilt seit dem Ende des Jahres 2020 und ist seit Beginn 2021 relevant für Käufer, Verkäufer und Makler. Das bedeutet, dass die Zahlung der Maklerprovision je zur Hälfte vom Verkäufer und dem Käufer bezahlt wird bzw. der Verkäufer ganz die Maklercourtage übernehmen muss.

Faktencheck in Kürze:

  • Gesetz zur Verteilung der anfallenden Maklerkosten bei Vermittlung von Wohnungen und Häusern gilt seit 2020
  • Eine Tätigkeit auf Provisionsbasis für Makler für Verkäufer ist somit nicht mehr möglich.
  • Die Maklerkosten werden nun zwischen Käufer und Verkäufer je zur Hälfte aufgeteilt.

Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser das Bestellerprinzip Makler

Die gesetzliche Regelung gilt nur bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, dabei kann aber auch eine Vermietung gemeint sein. Das Gesetz gilt jedoch nicht bei Verkäufen von unbebauten Grundstücken, Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern. Die gesetzliche Regelung gilt außerdem nur dann, wenn der Käufer der Immobilie ein Verbraucher ist. Es gilt nicht für Käufe von Unternehmen. Des Weiteren muss der Vertrag zwischen Makler, dem Käufer und dem Verkäufer immer schriftlich geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen und Verträge sind nun nicht mehr ausreichend.

Bestellerprinzip Makler

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Das Gesetz beinhaltet verschiedene Regelungen zum Bestellerprinzip Makler

Es bestehen seit Wirksamkeit des Gesetzes drei Formen, um Provisionszahlungen zu regeln. Gerne ist Florian von Stosch dazu bereit, Sie weitergehend zu diesem Thema zu informieren.

Möglichkeit 1, die Doppelprovision

Der Makler hat durch das neue Gesetz die Möglichkeit, mit dem Käufer und dem Verkäufer einen Vertrag zu schließen, um eine Doppelprovision zu vereinbaren. Hier ist darauf zu achten, dass die Kosten des Maklers für beide, den Käufer und den Verkäufer gleich hoch sind.

Möglichkeit 2, die Abwälzung

In diesem Falle wird nur zwischen dem Makler und dem Verkäufer ein Vertrag geschlossen. Im Nachhinein jedoch wird ein Teil dieser Provision auf den Käufer abgewälzt. In diesem Falle hat der Verkäufer die Nachweispflicht, dass er die Zahlung an den Makler durchgeführt hat.

Möglichkeit 3, nur eine der beiden Parteien zahlt die volle Provision an den Makler

Es besteht kein Zwang der Doppelprovision seit Inkrafttreten des Gesetzes. Dadurch kann es vorkommen, dass nur eine der beiden Parteien die Kosten des Maklers zu übernehmen hat. Für diese Möglichkeit bestehen zwei Varianten:

Variante 1

Der Verkäufer und der Makler vereinbaren eine Provision und der Verkäufer bezahlt diese. Diese Variante wird Innenprovision genannt.

Variante 2

Hier kommt die Außenprovision zum Tragen. Das bedeutet, der Käufer erteilt einen Auftrag an den Makler und zu diesem Zeitpunkt hat der Makler noch kein Kaufobjekt zur Verfügung. Dann wird erst bei Vollendung des Vertrages festgestellt, wie die Sachlage ist.Selbstverständlich gibt es noch weitere detaillierte Erklärungen, hier wurde nur auf die wichtigsten eingegangen. Mehr Info? Melden Sie sich gern bei uns www.von-stosch.de

 

Maklerprovision – ImmoNuance – Ihr Immobilienmakler Fakten & Zahlen

Maklerprovision wie hoch darf sie sein? bei Verkauf und Vermietung von Immobilien

Wohnimmobilien sind gefragt. Als sichere Geldanlage sind Wohnungen und Häuser im Trend. Ferienwohnung, Einfamilienhaus, Reihenhaus – die Anlage in Immobilien war und ist gefragt. Doch wieviel und ob man die Maklerprovision zahlen muss, das wissen viele Miet- bzw. Kaufinteressenten nicht.

Maklerprovision – was ist das eigentlich?

Als Immobilienmakler sind wir im Bereich Hamburg, Kreis Pinneberg und Norddeutschland für Sie unterwegs. Die Maklerprovision oder Courtage ist dabei ein Erfolgshonorar. Der Makler stellt die Vermittlung zwischen Käufe rund Verkäufer her. Ähnlich eines Versicherungsmaklers oder eines Autoverkäufers. So erhält der Immobilienmakler erst bei Vertragsabschluss sein Geld.

Für den Anspruch auf die Maklerprovision zählt damit auch einzig und allein der Vertragsabschluss und  nicht wieviel Arbeit der Immobilienmakler investieren musste. Anzeigenkosten, Besichtigungstermine, Fort- und Weiterbildungen u.v.m. gehörten zum Aufgabengebiet des Maklers.

Gesetzlich ist die Maklerprovision nicht geregelt. Meist gilt aber die ortsübliche Maklerprovision, falls nichts anderes vereinbart wurde. Diese liegt zwischen 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises bei Kauf. Bei Miete meist 2 Kaltmieten zzgl. MwSt.

Die Maklerprovision ist somit nicht „in Stein“ gemeißelt. Viele Immobilienmakler lassen auch mit sich handeln. Dieses ist aber auch natürlich vom Immobilienmarkt und der Immobilie selbst anhängig. Angebot und Nachfrage diktieren hier auch den Markt.

Maklerprovision umgehen?

Niemand schenkt Ihnen was! So ist ein Immobilienmakler oft auf der Garant dafür, dass der Verkehrswert oder Verkaufspreis richtig ist. Von privat oder auch Courtagefrei – wer bezahlt schon gern mehr Geld. Aber am Ende des Tages ist der Verkäufer auf den Immobilienpreis durch die Wertermittlung eines Profis gekommen. Verhandlungsspielraum und Maklerprovision sind oft on Top gerechnet. Und dann noch ein wenig mehr, da es ja von Provision frei ist. Ja bei der Maklerprovision reden wir über eine Menge Geld – aber gerechtfertigt, wenn ordentliche Arbeit dafür gewährleistet wird. Dieses stellen auch immer wieder Eigentümer fest, die es zuerst auf eigene Faust probiert haben. Oftmals werden wir zu Terminen gerufen, wo der Privatverkauf ohne die Maklerprovision nicht geklappt hat. Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer soll der Immobilienmakler und damit die Zahlung der Maklerprovision einen Mehrwert darstellen. So wie für mich der Autoverkäufer beim Autokauf oder die Laufschuhe im Laufladen gut erklärt werden müssen.

Maklerprovision – woran erkennt man denn einen guten Immobilienmakler

Kommen Sie doch einfach am besten direkt zu ImmoNuance – Ihr Immobilienmakler J Spaß beiseite aber auch irgendwo berechtigt. Denn der Service, den Käufer und Verkäufer von Immobilienmakler bekommen ist oft unterschiedlich. Ein Makler soll ein Mehrwert sein und so sind wir oft der ganz andere Makler.

Einige Immobilienmakler kennen das Haus von unten bis oben. Andere preisen eher die großzügigen Räume an – die Sie sicher selbst erkannt hätten. Die Ausbildung und Fachkunde ist daher ein wichtiger Hinweis auch für den Verkäufer Immobilie für die Qualität eines Immobilienmaklers – was für ein Hintergrund hat der Makler. Hinzu kommt natürlich noch die Persönlichkeit.

Zudem nimmt sich ein seriöser Makler Zeit. Immobilienverkauf ist ein Vertrauensgeschäft. Die Maklerprovision am Ende des Tages eine Menge Geld, wofür man auch eine Menge Leistung erwarten kann. So wird ein guter Makler auch den Käufer und Verkäufer Rechtsanwälte und Sachverständige empfehlen, da es um sehr viel Geld geht. So verfügen sehr gute Makler auch über Referenzen, die er gern offen darlegt.

Maklerprovision – was leistet der Makler denn?

Ein fachkundiger Immobilienmakler liefert Wissen, Persönlichkeit und einen Mehrwert für Käufer und Verkäufer Immobilie und kassiert nicht nur eine Maklerprovision. So kostet ein guter Makler nicht nur Geld, sondern liefert auch ein Mehr an Wissen.

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ImmoNuance ist Ihr Immobilienmakler wenn es um Verkauf und Vermietung geht. Hamburg, Kreis Pinneberg und Norddeutschland bei Verkauf Einfamilienhaus Halstenbek ebenso wie beim Verkauf Eigentumswohnung Rellingen oder Hamburg. Mehrwert  und oft der ganz andere Makler.

 

 

 

Maklercourtage – Maklerprovision – Maklervergütung- Whatever

Maklercourtage – ImmoNuance Ihr Immobilienmakler – wir sagen was Sache ist!

Immobilien Kauf und Verkauf kostet Geld. Bei jedem Kauf sind Nebenkosten dabei. Grunderwerbssteuer – in Schleswig- Holstein gerade zum 1.1.2014 auf 6,5% geklettert- , ca. 1,5% Notargebühren für die Beurkundung und falls dann die Immobilie nicht „courtagefrei“ oder „von privat“ angeboten wurde auch die Maklercourtage – hier zum Beispiel von ImmoNuance 6% inkl. Ges. MwSt. jeweils vom Kaufpreis. Insgesamt macht das ca. 14% Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie – Ob Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Grundstück oder Mehrfamilienhaus. Die Kaufnebenkosten sind in der Regel vom Käufer zu tragen. Der Verkäufer der Immobilie muss Nebenkosten für Löschungen oder Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Gerade bei “Scheidugskindern“ kann diese erheblich sein – wenn die Immobile, die erst vor wenigen Jahren gekauft wurde als Scheidungskind tituliert werden darf.

Die Frage bei allen Käufern und Verkäufer – ist denn die Maklercourtage überhaupt gerechtfertigt. Doch eigentlich viel zu hoch! Weitere Nebenkosten haben wir aber vergessen – nämlich die der Bank – für den Verkäufer der Immobilie Kosten wie z.B. Löschung der Grundschuld aber auch Vorfälligkeitsentschädigung – falls vorhanden.

Für den Käufer der Immobilie – haben Sie schon einmal zusammengerechnet wieviel Zinsen Sie über die Laufzeit von ca. 20 Jahren für die Tilgung Ihres Eigenheims bezahlen?

ImmoNuance Ihr Immobilienmakler – kann man denn sparen?

Weder Staat noch Notar lassen mit sich handeln – hier sind fixe Kosten in Höhe von ca. 8% des Kaufpreises, die bezahlt werden müssen. So bekommen Sie ohne Zahlung der Grunderwerbssteuer nicht einmal die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Hauskauf.

Da man hier kaum sparen kann und die Bank Ihnen den Kredit ja auch nicht schenken wird bleibt die Überlegung ob man die Maklercourtage oder Maklerprovision nicht drücken bzw. auf diese ganz verzichten kann. Kann man denn auf die Maklerdienstleistung bzw. Immobilienberatung durch einen Profi verzichten?

„Courtagefrei“ oder „von Privat“ so erscheinen die Immobilenangebote in der Zeitung oder auf den Immobilienportalen ohne die Maklercourtage doch oftmals günstiger? Geht Ihnen das so? Uns als Ingenieure in der Kaufberatung oftmals auch! Aber was nützen Ihnen die gesparten 12.000 Euro, wenn Sie dafür 40.000 Euro über dem angemessenen Marktwert der Immobilie kaufen?

Diese fiktiven Zahlen sind sicher nicht fest oder Standartwerte – unrealistische Verkaufspreise beim Immobilienverkauf von privat oder ohne Maklercourtage leider keine Seltenheit, sondern eher die Regel.

ImmoNuance – Ihr Mehrwert Makler – ich will aber doch ohne Maklercourtage!

Man kann es drehen und wenden wie man will! Niemand schenkt Ihnen was! Ok, die Großmutter oder der nette Patenonkel oder auch Freunde. Aber auch wenn viele Immobilienmakler auch courtagefrei oder von privat Immobilien anbieten – wir übrigens auch – so müssen letztendlich der Käufer die Maklercourtage tragen. Gerade am heutigen „Verkäufermarkt“ beim Verkauf von Immobilien. Ein Anteil des erzielten Kaufpreises wird dann dem Immobilienmakler gut geschrieben.

Für Sie als Käufer der Immobilie ist es sogar noch vorteilhafter, wenn Sie mit Maklercourtage kaufen! Denn Sie bezahlen die anderen Nebenosten auf den Kaufpreis. Einmal „von privat“  mit eingebundener Maklercourtage und einmal mit extra ausgewiesener Courtage sinkt der Kaufpreis und damit die Nebenkosten. Es ist ja egal, ob Sie als Käufer den Makler direkt bezahlen oder ob dieser vom Verkäufer der Immobilie aus dem Verkaufspreiserlös bezahlt wird.

So soll ein Immobilienmakler einen Mehrwert bilden – als Käufer und Verkäufer sollen Sie einen spürbaren Mehrwert haben. Und dieses fängt bereits bei der fachgerechten Bewertung an! ImmoNuance ist Ihr Mehrwertmakler! Bei Verkauf und auch bei Kauf – denn ein gutes Geschäft ist, wenn beide Seiten lächeln.

ImmoNuance – persönlich gut beraten auch bei der Maklercourtage

Ein kleines Beispiel: Ein Haus – Reihenmittelhaus in Halstenbek hat einen ermittelten Marktwert oder Verkehrswert von 200.000 Euro. Der Immobilienmakler verlangt als Maklercourtage 6% inklusive der ges. MwSt. also 12.000 Euro.

Nun kann die Immobilie oder das Reihenhaus in Halstenbek auf zwei Arten angeboten werden:

Das Haus wird für 212.000 Euro courtagefrei angeboten – sprich der Verkäufer trägt die Maklercourtage als Innenprovision – hierbei sind dann auch die Nebenkosten vom Käufer höher – Grunderwerbssteuer und Notar (ca. 8% ) oder das Reihenhaus Halstenbek wird für 200.000 zzgl. Der Maklercourtage angeboten.

Bei beiden Varianten bezahlt der Käufer die Maklercourtage oder Maklerprovision. Welches Angebot finden Sie transparenter? Bei welchem der beiden Angebote wissen Sie genau wieviel Sie an Erwerbsnebenkosten, sprich auch an Maklercourtage tragen? Genau deswegen spiele wir mit offenen Karten – Hauskauf oder Verkauf fängt beim Vertrauen an! Vertrauen muss verdient werden! Wir verstecken unsere Maklercourtage nicht.

ImmoNuance – Ihr Mehrwertmakler

Schauen Sie doch gern einmal in unseren Blog oder auch in unsere Vita – auch bei unserem Partnerunternehmen VS Ingenieure oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin – Sie werden begeistert sein. Als Makler und Ingenieure müssen wir für Käufer und Verkäufer einen Mehrwert bilden! Nur so ist die Maklercourtage gerechtfertigt. Räume zeigen ist sicher nett aber bei weitem kein Mehrwert für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien.

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ImmoNuance – Ihr Immobilienmakler – bei Verkauf, Vermietung, Kaufberatung und Immobilienbewertung Ihr Mehrwert! Fragen rund um Maklercourtage oder auch anderen eigentumsrelevanten Themen beantworten wir Ihnen auch gern persönlich! Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie per Mail einfach einen Immobilienberatung Termin.