Mietpreis berechnen – Teil 2

Mietpreis berechnen als Eigentümer

Sie wollen den Mietpreis berechnen? Um den passenden Mieter zu finden, sollte die Miete realistisch sein. Sie müssen mit Ihrer Immobilie am Markt akzeptiert werden und die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Natürlich wollen Sie als Vermieter gern das maximal mögliche an Miete. Dabei bestimmt die Kaltmiete über Ihre Rendite bei der Vermietung.

Mietpreis berechnen

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Ein paar Gedanken zum Mietpreis berechnen und die Mietpreisbremse

Ausstattung, Zustand und Lage der Immobilie geben Ihnen einen gewissen Spielrahmen vor. Die Kaltmiete sollte dabei maximal 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Kommunen ohne verbindlichen Mietspiegel). Für  Städten mit Mietpreisbremse gilt allerdings: hier darf die Miete nur 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. So haben Sie schon mal eine grobe Richtung zum Mietpreis berechnen. Dabei gilt die Mietpreisbremse nur für Bestandsimmobilien. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Miete für neu errichtete Gebäude weiterhin frei kalkuliert werden darf. Ob oder ob nicht die Mietpreisbremse gilt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Kappungsgrenze für Immobilien

Bei Bestandsimmobilien und der Wiedervermietung gilt, dass die Kappungsgrenzen für die Mieterhöhung zu beachten sind. Hierbei ist darauf zu achten, dass sie maximal 20 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf (in manchen Städten nur 15 %). Bei dem „Berliner Modell“ sind für möblierte Wohnungen noch 2 Prozent Möblierungszuschlag drin. Grund für die Kappungsgrenze ist die angespannte Wohnmarktsituation. Die Kappungsgrenze gilt dabei übrigens auch, wenn eine Mieterhöhung gemäß ortsüblicher Vergleichsmiete eigentlich erlaubt wäre.

Ausgangspunkt ortsübliche Miete

Wie bereits geschrieben, sollten Sie sich für einen angemessenen Mietpreis an der ortsüblichen Miete orientieren. Sie bildet quasi den Ausgangspunkt für Ihre Mietpreis berechnen Kalkulation. Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt Auskunft über den durchschnittlichen Mietpreis pro Quadratmeter in einer gewissen Region und kann dem Mietspielgel entnommen werden.

Der Mietspiegel bei Mietpreis berechnen

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Es wird dabei zwischen einfachen (Übersicht über die üblichen Mietentgelte) und qualifizierten Mietspiegel (588 BGB – alle zwei Jahre nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet, Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter und von diesen anerkannt) unterschieden. Ab 1.1.203 gilt, dass Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern einen einfachen Mietspiegel (ab 1.1.24 einen qualifizierten) haben müssen. Im Mietspiegel sind dabei Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage berücksichtigt.  Seit 2021 gibt es eine Mietspiegelverordnung.

In Teilen Deutschlands ist die ortsübliche Vergleichsmiete keine rechtlich bindende Größe. Trotzdem sollten Sie beim Mietpreis berechnen nicht über die 20-Prozent-Marke hinaus gehen. Wenn Sie über 50 % liegen, riskieren Sie, dass der Gesetzgeber Ihnen Mietwucher anlastet. Bei der Berechnung der Warmmiete gilt, dass Sie die Nebenkosten genau kalkulieren sollten. Gerade in Zeiten der Energieknappheit und Energiekrise ein wichtiger Punkt bei der Vermietung. Bei der Vermietung von Häusern übernehmen die Mieter i.d.R. die Verträge mit den Versorgern.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema Mietpreis berechnen? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

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