Mietminderung – Was Vermieter wissen sollten

Mietminderung für Vermieter: Praktische Tipps und Ratschläge

Es wurde einmal von einem weisen Geist gesagt, dass Wissen Macht ist. Dieser Ausspruch könnte nicht treffender sein, wenn es darum geht, Vermietern das nötige Wissen über Mietminderung zu vermitteln. In der heutigen Zeit, in der Mieter gut über ihre Rechte informiert sind und leichter an Informationen gelangen können, ist es von entscheidender Bedeutung für Vermieter, sich mit den Faktoren und Verfahren der Mietminderung vertraut zu machen. In diesem Artikel möchten wir einen umfassenden Überblick über die Mietminderung geben und Vermietern wertvolle Ratschläge und Tipps im Umgang mit diesem Thema anbieten.

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Welche Faktoren beeinflussen die Mietminderung?

Bei der Bestimmung der Höhe einer Mietminderung sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Diese Faktoren können von Fall zu Fall unterschiedlich sein und sollten sorgfältig geprüft werden, um eine gerechte Entscheidung zu treffen. Im Folgenden sind einige Faktoren aufgeführt, die die Höhe einer Mietminderung beeinflussen können:

  1. Schwere der Beeinträchtigung: Die Schwere der Beeinträchtigung ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung der Mietminderung. Je schwerwiegender der Mangel oder Defekt ist, desto höher kann die Mietminderung ausfallen.
  2. Größe und Ausstattung der Wohnung: Auch die Größe und Ausstattung der Wohnung können eine Rolle spielen. In der Regel wird die Mietminderung proportional zur Größe und Qualität der Wohnung berechnet.
  3. Lage: Die Lage der Wohnung kann ebenfalls Auswirkungen auf die Mietminderung haben. In Gebieten mit höheren Mietpreisen kann die Mietminderung höher ausfallen als in Gegenden mit niedrigeren Mietpreisen.
  4. Jahreszeit: Die Jahreszeit kann ebenfalls ein Faktor sein, der die Mietminderung beeinflusst. Beispielsweise kann ein Mangel an Heizung oder Isolierung im Winter zu einer höheren Mietminderung führen als im Sommer.

Mietminderung – Was Vermieter wissen sollten: Angemessene Reaktionen auf Mietminderungen

Die Mietminderung ist eine der größten Sorgen von Vermietern, wenn es darum geht, die Miete zu mindern. Doch wie sollten Vermieter darauf reagieren? In diesem umfassenden Leitfaden geben wir Vermietern Ratschläge für solche Situationen.

Was bedeutet eigentlich Mietminderung?

Mietminderungen werden relevant, sobald Mieter plötzlich einen Teil ihrer Miete einbehalten. Gesetzlich haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern, wenn Mängel in der Mietwohnung auftreten, die den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Allerdings ist nicht jede Mietminderung gerechtfertigt, da die Rechtslage nicht immer eindeutig ist.

Wann darf ein Mieter die Miete mindern?

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht Mietern das Recht auf Mietminderung zu, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt und dieser den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich einschränkt (§ 536 BGB). Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und Vorsitzender von Haus und Grund Berlin, erklärt: „Der Mieter muss den Mietmangel unverzüglich anzeigen, sobald er davon Kenntnis erlangt (§ 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB).“ Das Recht auf Mietminderung besteht solange, wie diese Einschränkung fortbesteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist oder nicht, selbst wenn er keinen Einfluss darauf hat, wie zum Beispiel bei Baulärm in der Umgebung.

Beispiele gerechtfertigter Mietminderungen:

  1. Feuchtigkeit und Schimmelbildung in der Wohnung

 

  1. Eindringen von Regenwasser durch das Dach oder die Fenster
  2. Schimmelbildung aufgrund von Feuchtigkeit durch Neubaufeuchtigkeit oder dem Einbau neuer Isolierglasfenster
  3. Feuchte Wände und Schimmelbildung aufgrund von Rissen in den Wänden
  4. Feuchter Keller
  5. Feuchte Wände führen zur Schimmelbildung an den Möbeln
  6. Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Schimmelbefall offensichtlich auf falsches Lüften und/oder Heizen zurückzuführen ist

 

  1. Lärmbelästigung

 

  1. Geräuschstörungen von einer benachbarten Baustelle.
  2. Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten im Gebäude.
  3. Störende laute Musik der Nachbarn oder ihrer Gäste bei Partys.
  4. Lautstarke Auseinandersetzungen unter den Nachbarn.
  5. Beeinträchtigung der nächtlichen Ruhezeiten.
  6. Klopfgeräusche, die aus den Heizkörpern kommen.
  7. Lärmbelästigung durch zu laute Aufzugsanlagen.
  8. Nutzung der Waschmaschine während der Ruhezeit in der Nacht.
  9. Mangelhafte Isolierung oder Trittschalldämmung.
  10. Störendes Hundegebell.

 

  1. Technische Mängel

  • Es gibt keinen Strom, die Heizungsanlage oder Warmwasser funktionieren nicht ordnungsgemäß.
  • Der Wasserboiler im Badezimmer ist defekt und funktioniert nicht.
  • Beim Duschen gibt es nur kaltes Wasser oder es dauert länger als eine Minute, bis warmes Wasser aus der Leitung kommt.
  • Das Wasser aus der Leitung ist verrostet.
  • Es gibt mehrere Steckdosen, die nicht funktionieren.
  • Ein oder mehrere Lichtschalter sind defekt.
  • Die Wohnung ist ungewöhnlich heiß.
  1. Geruchsbelästigung

  • Geruchsemissionen verursacht von den Nachbarn
  • Unangenehme Gerüche im Treppenhaus
  • Abwasserleitung in schlechtem Zustand
  • Restaurants oder Imbisse in der Umgebung

Wie hoch darf die Mietminderung maximal sein?

Es gibt keine festgelegte pauschale Höhe für die Mietminderung aufgrund von Wohnungsmängeln. Das Gesetz fordert lediglich eine „angemessene Höhe“. Es gibt Mietminderungstabellen im Internet, aber sie bieten keine verbindlichen Informationen darüber, wie hoch die Minderungsquote sein sollte. Urteile von verschiedenen Amts- und Landgerichten beziehen sich auf individuelle Fälle und können nur als Orientierung dienen. Hier sind einige Beispiele aus einer Mietminderungstabelle:

  • Die Wohnung ist aufgrund eines Brandes in der Küche unbewohnbar: 100 Prozent (LG Frankfurt Main, WuM 1996, 535)
  • Es gibt einen Wasserschaden in der Wohnung mit zwei Trocknungsgeräten und Möbelrücken: 80 Prozent (LG Köln, ZMR 2012, 625)
  • Die Wohnung ist aufgrund von Schadstoffbelastung durch mangelhaften Parkettkleber beeinträchtigt: 30 Prozent (BGH, Az.: VIII ZR 411/12; WuM 2013, 253; ZMR 2014, 26)
  • Die Heizung heizt nur auf etwa 16 bis 18 Grad Celsius: 30 Prozent (AG Görlitz, 1 C 1320/96; WuM 1998, 180)
  • Die Wohnung ist von Mottenbefall/Ungeziefer betroffen: 25 Prozent (AG Bremen, 25 C 118/01)
  • Die vertraglich vereinbarte Einbauküche fehlt: 20 Prozent (LG Dresden, WuM 2001, 336)
  • Es gibt einen Ausfall der Wasserversorgung: 20 Prozent (LG Berlin, MM 2002, 427)
  • Der Fahrstuhl in einem Mehrfamilienhaus funktioniert nicht: 15 Prozent (AG Berlin-Mitte, MM 2007, 227)
  • Die Heizung verursacht Klopfgeräusche: 12 Prozent (LG Münster, WuM 2000, 691)
  • Es gibt eine verkalkte Duschwand und Gerüche im Badezimmer: 7 Prozent (LG Berlin, WuM 2004, 234)
  • Der Fahrradkeller fällt ersatzlos weg: 5 Prozent (AG Hamburg, WuM 2008, 332)
  • Die Wassererwärmung durch den Durchlauferhitzer ist unzureichend: 3 Prozent (AG Köln, 220 C 152/07)

Fazit: Informationen für Vermieter bei Mietminderungen

Die Thematik der Mietminderungen kann für Vermieter eine Herausforderung darstellen. Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten sowohl der Mieter als auch der Vermieter zu verstehen. Mieter haben das Recht auf Mietminderung, wenn Mängel auftreten, die den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Mietminderung ist jedoch nicht pauschal festgelegt und richtet sich nach dem Einzelfall. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht zu wenden, um eine angemessene und rechtlich korrekte Reaktion zu gewährleisten. Eine offene Kommunikation und eine schnelle Behebung von Mängeln können dazu beitragen, Konflikte zwischen Vermietern und Mietern zu minimieren und ein gutes Mietverhältnis aufrechtzuerhalten.

Wenn der Mieter die Miete kürzt: Wie sollten Vermieter vorgehen?

Wie sollten Vermieter reagieren, wenn ein Mieter beschließt, die Miete zu kürzen? Es ist von großer Bedeutung, dass Vermieter angemessen auf diese Situation reagieren und die richtigen Maßnahmen ergreifen. Im Folgenden sind einige Schritte aufgeführt, die Vermieter befolgen sollten:

Schritt 1: Überprüfung der Berechtigung des Minderungsgrundes Der erste Schritt für Vermieter besteht darin, zu prüfen, ob der vom Mieter angegebene Grund für die Mietminderung berechtigt ist. Es gibt bestimmte Gründe, die eine Mietminderung ausschließen. Dazu gehören Bagatellschäden, Schäden, die vom Mieter selbst verursacht wurden, bereits bekannte Mängel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie Mängel aufgrund energetischer Sanierungsmaßnahmen. Um einen genauen Überblick über den gemeldeten Mangel zu erhalten, empfiehlt es sich, die Wohnung persönlich zu besichtigen und den Schaden selbst in Augenschein zu nehmen. In komplexen Fällen kann es ratsam sein, sich an einen Eigentümer- oder Vermieterverband zu wenden oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Schritt 2: Überprüfung der korrekten Durchführung der Mietminderung Der zweite Schritt für Vermieter besteht darin, zu überprüfen, ob die Mietminderung korrekt durchgeführt wurde. Dabei sind zwei wichtige Aspekte zu beachten:

  1. a) Zeitpunkt: Der Mieter muss den Mangel unverzüglich nach Kenntnis dem Vermieter mitteilen. Verzögert sich die Mitteilung, kann der Mieter seine Rechte zur Mietminderung verlieren und schadensersatzpflichtig werden.
  2. b) Korrekte Beschreibung des Mangels: Die Mängelanzeige sollte den Vermieter in die Lage versetzen, den gemeldeten Mangel zu finden und zu überprüfen. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist daher wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Schritt 3: Vorgehen entsprechend der Zulässigkeit der Mietminderung Je nachdem, ob die Mietminderung rechtens ist oder nicht, sollten Vermieter unterschiedlich reagieren. Wenn der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist, sollte er den Schaden so schnell wie möglich beheben und einen qualifizierten Handwerker beauftragen. Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter die Kosten solcher Reparaturen nicht auf den Mieter abwälzen können. Wenn es sich um einen Mangel handelt, gegen den der Vermieter nichts unternehmen kann, wie zum Beispiel Baustellenlärm, muss er die Mietminderung akzeptieren, solange die Störung besteht. In solchen Fällen können Vermieter, nach rechtlicher Beratung, möglicherweise Schadensersatz vom Verursacher einfordern.

Was passiert, wenn die Mietminderungsquote zu hoch ist? Es kann vorkommen, dass Vermieter der Meinung sind, dass die vom Mieter vorgeschlagene Mietminderungsquote zu hoch ist. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, zunächst zu versuchen, sich mit dem Mieter auf eine angemessene Minderungsquote zu einigen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit, den zu wenig gezahlten Mietzins gerichtlich geltend zu machen. Vor Gericht wird dann über die angemessene Minderungsquote oder den Minderungsbetrag entschieden.

Insgesamt ist es für Vermieter von großer Bedeutung, die Regeln und Verfahren im Zusammenhang mit der Mietminderung zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. Durch die Beachtung der genannten Schritte und die rechtzeitige Behebung von Mängeln können Vermieter ein gutes Verhältnis zu ihren Mietern aufrechterhalten und mögliche rechtliche Konflikte vermeiden.

Mietminderung – Was Vermieter wissen sollten: Rechte und Handlungsmöglichkeiten

Handeln statt hadern: Ist die Mietminderung unberechtigt, können Vermieter dagegen vorgehen und widersprechen.

Mietminderung widersprechen, anmahnen und Nachzahlung fordern

Eine Mietminderung kann für Vermieter eine herausfordernde Situation darstellen. Wenn jedoch die Rechtmäßigkeit der Mietminderung in Frage steht, sollten Vermieter aktiv werden und die erforderlichen Schritte einleiten. Der erste Schritt besteht darin, der Mietminderung schriftlich zu widersprechen und die Gründe darzulegen, warum sie nicht gerechtfertigt ist. Mögliche Argumente könnten beispielsweise sein, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt oder dass der Schaden bereits vor Einzug des Mieters bekannt war. Zusätzlich kann der Vermieter den Mieter dazu auffordern, die ausstehende Miete nachzuzahlen und eine mögliche Klage ankündigen.

Wichtig beim Widerspruch: Der Vermieter muss nicht unmittelbar widersprechen. Denn laut Expertenmeinung zählt eine zu Unrecht geminderte Miete als Zahlungsverzug – und Mietzahlungsansprüche des Vermieters verjähren erst innerhalb von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Klageerhebung bei unberechtigter Mietminderung

Falls der Widerspruch des Vermieters nicht erfolgreich ist, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten und die Nachzahlung der ausstehenden Beträge gerichtlich geltend zu machen. Rechtsanwalt Peter Brückner erklärt: „Das vorherige Anmahnen der ausstehenden Beträge ist jedoch nicht zwingend notwendig.“ Der Vermieter kann, wenn er von einer unberechtigten Minderung ausgeht und stattdessen Zahlungsverzug vorliegt, auch unmittelbar eine Klage einreichen. Es ist jedoch ratsam, vor diesem Schritt eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Vor Gericht muss der Mieter nachweisen, dass der behauptete Mangel besteht und er diesen dem Vermieter angezeigt hat. Der Vermieter muss seinerseits in der Lage sein, dies entsprechend zu widerlegen.

Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters bei Mietminderung

Während einer Mietminderung ist es in der Regel nicht zulässig, dass der Vermieter dem Mieter kündigt, selbst wenn er der Meinung ist, dass die Minderung zu hoch ist. Es gibt jedoch eine mögliche Ausnahme, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat: Die Mietminderung ist unberechtigt und tatsächlich handelt es sich um einen Zahlungsverzug (BGH, Az.: VIII ZR 138/11). Rechtsanwalt Brückner erklärt, dass eine fristlose Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug möglich ist, wenn entweder der Zahlungsrückstand insgesamt zwei volle Monatsmieten erreicht oder der Mieter zwei Monate hintereinander die Miete nicht oder nur teilweise zahlt, sodass ein nicht unerheblicher Teil fehlt. Brückner betont: „Das kann schon der Fall sein, wenn der Mieter für einen Monat überhaupt keine Miete zahlt und im darauffolgenden Monat einen Euro zu wenig zahlt.“ Bevor Vermieter jedoch den Schritt der fristlosen Kündigung gehen, sollten sie sich zur Sicherheit durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Eigentümerverein beraten lassen.

Möglichkeit einer rückwirkenden Mietminderung in Ausnahmefällen

Normalerweise ist eine Mietminderung nur für zukünftige Zeiträume gültig, was bedeutet, dass bereits gezahlte Miete nicht rückwirkend erstattet werden kann. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen zu beachten. Eine solche Ausnahme tritt ein, wenn der Mieter dem Vermieter einen Mangel in der Wohnung meldet und erklärt, dass er die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlt. In diesem Fall behält der Mieter sein Recht auf Mietminderung ab diesem Zeitpunkt. Es kann jedoch erforderlich sein, die angemessene Höhe der Mietminderung gerichtlich festzulegen. Eine weitere Ausnahme tritt ein, wenn ein Mieter den Vermieter über einen Mangel informiert und die volle Miete weiterhin zahlt, da er fälschlicherweise annimmt, dass die Zustimmung des Vermieters für die Mietminderung erforderlich ist.

In einem konkreten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Az.: III ZR 100/18) hatte der Mieter den Vermieter um eine Mietminderung gebeten, diese jedoch nicht selbst durchgeführt. Das Gericht entschied, dass der Mieter dadurch sein Recht auf Mietminderung nicht verliert, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist und der Mangel dem Vermieter gemeldet wurde. In solchen Fällen ist eine rückwirkende Mietminderung möglich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei einer Mietminderung ein offener Dialog und eine sorgfältige Prüfung seitens des Vermieters ratsam sind. Vermieter sollten Ruhe bewahren und überprüfen, ob die Mietminderung angemessen und rechtlich gerechtfertigt ist. Ein persönliches Gespräch mit dem Mieter kann hilfreich sein, da der Mangel möglicherweise schnell behoben werden kann und die Höhe sowie die Dauer der Minderung begrenzt werden können. Wenn der Mieter die Miete unberechtigt mindert und keine Einigung erzielt werden kann, bleibt dem Vermieter nur der Gang zum Fachanwalt, um seine eigenen Rechte zu wahren.

„Mietminderung – Ein umfassender Leitfaden für Vermieter“ Mieter haben unter bestimmten Bedingungen das Recht, die Miete zu mindern. Doch welche Voraussetzungen gelten für eine Mietminderung und wie hoch darf die Minderung sein?

Im Folgenden werden die häufigsten Fragen von Vermietern zum Thema Mietminderung beantwortet und wertvolle Informationen für Vermieter bereitgestellt.

Wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt? Wie das Sprichwort besagt, haben Mieter Rechte, aber auch Pflichten. Dies gilt insbesondere im Fall einer Mietminderung. Zwei grundlegende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Mieter die Miete mindern darf. Erstens muss ein Wohnungsmangel vorliegen, der den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich einschränkt und nicht vom Mieter selbst verschuldet wurde. Zweitens muss der Mieter diesen Mangel unverzüglich dem Vermieter melden. Es ist wichtig, dass der Mieter den Vermieter umgehend über den Mangel informiert, um Missverständnisse zu vermeiden.

Was sind mögliche Gründe für eine Mietminderung? Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer berechtigten Mietminderung führen können. Beispiele dafür sind Schimmelschäden, Baustellenlärm oder eine defekte Heizung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidung über eine Mietminderung von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen kann. Die genaue Einschätzung hängt von den individuellen Umständen ab.

Wie hoch darf die Mietminderung sein? Die Höhe der Mietminderung variiert je nach Einzelfall und dem Ausmaß der Beeinträchtigung durch den Wohnungsmangel. Eine Mietminderung sollte jedoch immer angemessen sein. In extremen Fällen, in denen die gesamte Wohnung aufgrund des Mangels unbewohnbar wird, kann eine Minderungsquote von bis zu 100 Prozent gerechtfertigt sein. Es ist jedoch zu beachten, dass die Urteile verschiedener Gerichte nur als grobe Orientierung dienen und nicht eins zu eins übertragen werden können. Im Zweifelsfall wird empfohlen, sich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen, um die angemessene Mietminderung festzulegen.

Mietminderung bei Baulärm – Welche Prozentsätze sind angemessen? Sofern der Mieter zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses keine Kenntnis von anstehenden Bauarbeiten hatte, ist in der Regel eine Mietminderung möglich. Experten schätzen, dass eine angemessene Minderung in der Regel zwischen zehn und 25 Prozent liegt, abhängig von der Häufigkeit, Art und Dauer des Baulärms. Bei außergewöhnlichem Baulärm, der die Wohnung nahezu unbewohnbar macht, kann die Mietminderung sogar höher ausfallen.

Es ist zu beachten, dass bei Bauarbeiten im Rahmen energetischer Modernisierungen das Recht auf Mietminderung für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ausgeschlossen sein kann (§ 536 Abs. 1a BGB).

Mietminderung bei einem Wasserschaden – Welche Prozentsätze sind angemessen?

Die Höhe der Mietminderung bei einem Wasserschaden ist von den individuellen Umständen abhängig. Je stärker der Schaden die Wohnung beeinträchtigt, desto höher kann der Minderungssatz sein. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die als grobe Orientierung dienen, aber nicht einfach übertragen werden können. Einige Beispiele sind: 80 Prozent Mietminderung, wenn Trocknungsgeräte verwendet werden und die Möbel aufgrund eines Wasserschadens umgestellt werden müssen (LG Köln, Zeitschriftenfundstelle: ZMR 2012, 625); 80 Prozent Mietminderung bei starkem Schimmelbefall im Wohnzimmer, fehlender Duschmöglichkeit und Lärm durch Trocknungsgeräte (AG Köln, Az.: 224 C 100/11; Zeitschriftenfundstelle: WuM 2012, 342); 30 Prozent Mietminderung aufgrund der drohenden Einsturzgefahr der Decke im Wohnzimmer infolge eines Wasserschadens (AG Bochum, Zeitschriftenfundstelle: WuM 79, 74); 5 Prozent Mietminderung bei Wassereintritt durch undichte Fenster (LG Berlin, Zeitschriftenfundstelle: MDR 82, 671); 0,5 Prozent Mietminderung aufgrund optischer Beeinträchtigung durch ablösende Tapete im Flur infolge eines Wasserschadens (LG Berlin, Az.: 64 S 334/03; Zeitschriftenfundstelle: WuM 2004, 233).

Im Zweifelsfall sollte man einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren. Bei einem selbstverschuldeten Wasserschaden besteht kein Anspruch auf Mietminderung, und der Mieter ist für den entstandenen Schaden verantwortlich.

Kann der Vermieter eine Mietminderung zurückfordern?

Ja, falls eine Mietminderung unrechtmäßig ist, zum Beispiel weil kein Minderungsgrund vorliegt, hat der Vermieter das Recht, die Mietminderung zurückzufordern. Der Vermieter muss jedoch die korrekten Schritte unternehmen, um seine Ansprüche geltend zu machen.

Wie lange hat der Vermieter Zeit, um Mängel zu beheben?

Im Allgemeinen gelten zwei bis drei Wochen als angemessene Frist für normale Reparaturen. Bei dringenden Schäden wie einem Ausfall der Wasserversorgung sind jedoch auch kürzere Fristen angemessen, etwa eine Woche. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Eigentümerverein um Rat zu fragen.

Von Stosch Immobilien – Ihr kompetenter Partner in Immobilienfragen Mietminderung – Was Vermieter wissen sollten

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