KFW Stop

„KfW Stop“ – Einschränkungen bei Wohn- und Bauförderprogrammen

„Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun.“ – Mahatma Gandhi

Die KfW, Deutschlands staatliche Förderbank, sieht sich aufgrund eines aktuellen Haushaltsurteils aus Karlsruhe zu vorläufigen Maßnahmen gezwungen. Diese haben direkte Auswirkungen auf verschiedene Wohn- und Bauprogramme. Erfahren Sie hier, welche Programme betroffen sind und wie sich die Lage entwickeln könnte.

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KfW setzt Antrags- und Zusagestopp für Wohn- und Bauprogramme

Die KfW hat in Reaktion auf das Haushaltsurteil aus Karlsruhe vorerst einen Antrags- und Zusagestopp für vier Wohn- und Bauprogramme verhängt. Diese Entscheidung, in Absprache mit dem Bundesbauministerium getroffen, bedeutet, dass bis auf Weiteres keine Anträge für diese Programme eingereicht werden können und bereits eingegangene Anträge vorerst nicht mehr zugesagt werden. Es handelt sich konkret um das Programm „Altersgerecht Umbauen“, das kommunale Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“, die Förderung genossenschaftlichen Wohnens sowie das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen angesichts gestiegener Energiekosten.

Bereits zugesagte Fördermittel nicht betroffen

Es ist wichtig zu betonen, dass bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse dieser Programme von der Haushaltssperre nicht betroffen sind. Dies gibt den bereits laufenden Projekten die notwendige Sicherheit.

Weitere Programme könnten betroffen sein – KFW Stop

Die KfW befindet sich derzeit im Austausch mit verschiedenen Ressorts, um zu prüfen, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Förderprogramme ausgedehnt werden muss. Die Förderbank erhält Gelder von verschiedenen Bundesministerien, die für Investitions- oder Tilgungszuschüsse eingesetzt werden. Aktuell werden mögliche Auswirkungen auf andere Programme intensiv geprüft.

Hintergrund: Bundesverfassungsgericht erklärt Umwidmung von 60 Milliarden Euro für nichtig

Die Entscheidung der KfW resultiert aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt hat. Ursprünglich als Corona-Kredit bewilligt, sollte das Geld nachträglich für Klimaschutz und Wirtschaftsmodernisierung verwendet werden. Dieses Urteil gefährdet weitere Milliardensummen für zukunftsweisende Projekte.

Ausblick und Unsicherheit im regulären Haushalt

Da die genauen Auswirkungen auf den regulären Haushalt noch unklar sind, hat das Finanzministerium vorsorglich bestimmte Zusagen aller Ministerien für kommende Jahre im Haushalt gesperrt. Die Bundesregierung plant zudem, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erneut auszusetzen, indem Finanzminister Lindner einen Entwurf für einen entsprechenden Nachtragshaushalt für 2023 vorlegt.

Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Lage weiterentwickelt.

Stosch Immobilien: Kompetenz in Immobilienfragen – KFW Stop

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