Immobilien bei der Scheidung
Immobilien bei der Scheidung – Möglichkeiten bei einer Scheidung
Immobilien bei der Scheidung? Was passiert bei der Scheidung mit der Immobilie. Man hat doch eh den Kopf voll mit vielen anderen Dingen. Es muss aber auch entschieden werden, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert. Kann man in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben? Steht mir die Hälfte oder mehr zu? Was passiert mit der Finanzierung? Fragen, die sicher friedlich geklärt werden sollten – was aber ja bekanntermaßen nicht immer möglich ist. Daher haben wir hier in Teil 1 unsere Miniserie „Scheidung“ einmal ein paar Möglichkeiten aufgezählt, was mit der Immobilie passieren könnte. Es wird recht „grob“ dargestellt. Jeder mögliche Plan bedarf individuellen Anpassungen.
Immobilien bei der Scheidung …. Und viele Fragen
Partnerschaften sind im Gegensatz zu Bauwerken manchmal nicht für die Ewigkeit gemacht. Die Scheidungsquote liegt heute bei rund 50 %. Die wenigsten Menschen wollen bei der Hochzeit oder beim Hauskauf über die mögliche Scheidung nachdenken. So müssen sich bei der Trennung auch Gedanken zur gemeinsamen Immobilie und zu Wertgegenständen gemacht werden. Dabei müssen natürlich auch Kinder und viele andere Varianten bedacht werden. Wir möchten anhand der Familie Meier verschiedene Beispiele durchgehen. Dabei haben sich Herr und Frau Meier kurz nach der Eheschließung das gemeinsame Haus gekauft. Es gehört beiden zu gleichen Teilen, also 50 : 50. Es wurde kein Ehevertrag geschlossen und zwei Kinder sind aus der Ehe hervorgegangen. Hier auch der klassische Fall, dass die Kinder nach der Trennung bei Frau Meier leben sollen. Doch wo werden die drei Leben? Und wo wird Herr Meier leben?
Immobilien bei der Scheidung – beiden gehört weiterhin das Haus
Frau Meier bleibt weiterhin im Haus leben. So der Plan, auf den sich Herr und Frau Meier geeinigt haben. Das ist grundsätzlich möglich. Entweder zahlt Frau Meier dann eine Miete an Herrn Meier oder die „Miete“ wird mit den anstehenden Unterhaltszahlungen angerechnet. Dabei bleiben beide ehemaligen Ehepartner im Grundbuch. Frau Meier könnte auch die Kosten für die Hypothek statt Miete zahlen. Hier kommt es sehr auf die individuellen Einkommensverhältnisse beider an.
Herr Meier wird ausgezahlt, Frau Meier wird Alleineigentümer
Das Ehepaar hat sich darauf geeinigt, dass Frau Meier Herrn Meier auszahlt. Als Rechenbeispiel mit vereinfachten Zahlen: Das Haus sei 400.000 aktuell Wert (darauf kann sich friedlich geeinigt werden, oder über Maklereinschätzung oder über Sachverständigengutachten). Vor 10 Jahren haben Sie das Haus gekauft und 100.000 bereits abbezahlt. Bleibt eine Restsumme von 300.000, die dann von Frau Meier alleine abgezahlt werden müsste. Die Bank muss bei der Finanzierung natürlich auch „mitspielen“. Frau Meier müsste Herrn Meier die Hälfte des bereits abgezahlten Wertes – also 50.000 Euro – bezahlen.
Schenkung an die Kinder – Immobilien bei der Scheidung
Frei Meier bleibt mit den Kindern in der Immobilie wohnen und die Kinder kriegen das Haus als Schenkung vorab überschrieben. Frau Meier kann dabei als Vormund bis zum 18.ten Lebensjahr für die Kinder fungieren. Bei mehreren Kindern kann diese Option durchaus schwierig werden. Es biete sich daher meist bei Einzelkindern an. Auch wird bei minderjährigen Kindern das Gericht entsprechend den Sachverhalt prüfen. Ggf. wird hier ein anderer Betreuer eingesetzt.
Immobilien bei der Scheidung – Teilung der Immobilie
Wenn der Grundriss des Hauses es zulässt, kann das Haus auch in zwei Wohnungen aufgeteilt werden. Dazu sollten sich natürlich die ehemaligen Partner auch sehr gut verstehen, da man ja dann Tür an Tür wohnt. Hierzu ist die Teilung des Hauses notwendig.
Das Haus wird vermietet und die Miete geteilt
Man vermietet das Haus und von der Miete wird die Bankrate getragen. Das Vorgehen sichert natürlich auch einen gewissen Teil Erbe für die Kinder. Allerdings ist man dann zusammen gebunden. Wenn einer der beiden mal Geld braucht, kann es später zu Diskussionen oder Schwierigkeiten kommen.
Hausverkauf – Immobilien bei der Scheidung
Das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt. Wohl eine der klassischen Optionen bei Immobilien bei der Scheidung. Das gibt dann je nach Immobilienmarkt eine Finanzspritze für den Neuanfang. Hierbei sollte man auf einen unabhängigen Experten zurückgreifen, der für die optimale Vermarktung sorgt. Hier muss der alte Kredit mit ggf. Vorfälligkeit ausgezahlt werden.
Die Teilversteigerung
Wohl und Gott sei Dank eines der letzten Mittel und relativ selten. Herr und Frau Meier können sich gar nicht einigen. Frau Meier beantragt daraufhin die Teilversteigerung beim Amtsgericht. Meist wird hierbei ein sehr viel geringerer Erlös für die Immobilie erreicht. Man „verbrennt“ also das Geld, was man sich gemeinsam über Jahre angespart hat.
Viele Wege führen bei Immobilien bei der Scheidung nach Rom. Welcher der richtige ist, muss individuell entschieden werden. Die Beratung durch einen Sachverständigen oder Immobilienmediator oder natürlich einen Juristen ist ratsam. Sie haben Fragen zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de