Grundsteuererklärung Abgabefrist wurde verlängert.

Die Grundsteuererklärung muss jetzt erst zu Ende Januar 2023 eingereicht werden

Viele hatten die Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung erwartet, nun ist sie da. Für viele Eigentümer eine gute Nachricht. Wohnungs- und Hausbesitzer haben mehr Zeit bekommen, die Grundsteuererklärung einzureichen. Sie wurde von den Finanzministern der Länder von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verschoben. Eine Entlastung der Bürger, der Wirtschaft und der Steuerberater sind Grund für diese Entscheidung.

Grundsteuererklärung

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Grundsteuererklärung nicht einmal jeder Dritte hatte die Grundsteuererklärung fertig

Vor ca. einer Woche wurde bekannt gegeben, dass nicht einmal jeder dritte Wohnungs- oder Hausbesitzer die Grundsteuererklärung online abgegeben hätte. So hatte Christian Lindner (FDP)sich für eine Verlängerung der Frist starkgemacht. Schließlich müssen rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Zudem gebe es andere Probleme und Sorgen gerade. Experten warnen aber, dass das Vorhaben der Fristverlängerung schiefgehen könnte.

Ab wann gilt die neue Grundsteuerberechnung?

Ab 2025 gelten die Werte für die Neuberechnung. Da die bisherigen Werte komplett veraltet sind, kam die Forderung vom Bundesverfassungsgericht. Finanzämter sind hierbei aber auf die Hilfe der Eigentümer der Immobilien angewiesen. Die alten Werte waren von 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland). Die Steuerbehörde braucht dabei z.B.: die Art des Gebäudes, Grundstücks- und Wohnfläche, Baujahre und den Bodenrichtwert. Dieser wurde eigens Grundsteuererklärung flächendeckend entwickelt. Diese Daten werden zumeist über die Steuersoftware „Elster“ hochgeladen. Die „Steuersprache“, aber auch die Eingabe sind für viele Immobilieneigentümer unverständlich.

Seit Anfang Juli sollen die Bürger die Daten entsprechend bei „Elster“ eingeben. Damit war die Onlineplattform überfordert und schon nach wenigen Tagen kam es zu technischen Schwierigkeiten und „Elster“ war lahmgelegt. Schließlich müssen alle Eigentümer – also auch die von Agrarflächen oder Kleingärtner, die Angaben für die Grundsteuererklärung machen. Dabei gehen die Einnahmen der Grundsteuer den jeweiligen Kommunen zu. Einer der wichtigsten Einnahmequellen.

Grundsteuererklärung Hebesatz

Interessant wird es noch, da die bisherigen Berechnungen darauf hindeuten, dass die Steuereinnahmen durch die Grundsteuer sich ca. verdreifachen. Ansage des Staates war vor der Erneuerung, dass die Steuerlast gleich bleiben soll. Kommt hier eine Anpassung der Hebesätze der Gemeinden, wo doch das Geld direkt an die jeweilige Kommune geht?

Bei Fragen rund um das Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: www.von-stosch.de

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