FAQ Heizungsgesetz

„FAQ Heizungsgesetz“: Eine neue Ära des Klimaschutzes, Wahlmöglichkeiten und Förderung für Hausbesitzer und Mieter

„Der Klimaschutz ist keine politische Wahl, sondern eine moralische Verpflichtung.“ – Helmut Schmidt

Inmitten kontroverser Debatten und langer Verhandlungen in der Koalition nimmt das Heizungsgesetz einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft. Das Gesetz setzt den Fokus auf Klimaschutz, Wahlmöglichkeiten bei Heizungstechnologien und einen sozialen Ausgleich. Noch selten wurde ein politisches Vorhaben so intensiv diskutiert wie dieses, und in der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP führten die Pläne zu monatelangen Auseinandersetzungen. Insbesondere die FDP forderte Nachbesserungen. Schließlich einigte sich die Koalition auf grundlegende Änderungen. Am vergangenen Freitag wurden über 100 Seiten mit Änderungsanträgen zum ursprünglichen Gesetzentwurf dem Bundestag vorgelegt. Für kommenden Montag ist eine erneute Expertenanhörung geplant. Die Opposition äußerte Kritik an dem straffen Zeitplan. Dennoch soll das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Schauen wir uns an, was dies für Hausbesitzer und Mieter bedeutet.

FAQ Heizungsgesetz AdobeStock_56739486 Sergey Peterman

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Die Grundlagen des Gesetzes

Der Kern des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das auch als Heizungsgesetz bekannt ist, sieht vor, dass zukünftig nur noch Heizungsanlagen in Neubaugebieten installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Diese Regelungen gelten ab 2024 vorerst ausschließlich für Neubaugebiete, in denen bereits ein hoher Anteil an klimafreundlicheren Wärmepumpen verwendet wird.

Für bestehende Gebäude wird eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung zum zentralen Ankerpunkt. Ab dem Jahr 2026 gilt diese Planung für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern und ab 2028 für die restlichen Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern. Das Gesetz zur Wärmeplanung soll Anfang 2024 in Kraft treten, jedoch erst nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Einige Kommunen haben bereits eine solche Wärmeplanung. Es geht darum zu ermitteln, ob Nah- und Fernwärmenetze sinnvoll sind, ob elektrische Lösungen wie Wärmepumpen bevorzugt werden sollten oder eine Umstellung auf Gas- oder Wasserstoffnetze erfolgen sollte. Die Länder und Kommunen sind aufgefordert, konkrete Pläne vorzulegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen möchten. Auf dieser Grundlage können Hausbesitzer dann entscheiden, welchen Weg sie einschlagen möchten.

Anpassungen für eine sanfte Umstellung

Der FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte, dass der Staat in Vorleistung gehen werde. „Die Vorgaben greifen erst, wenn klar ist, welche Heizungsoptionen eine Kommune hat. Selbst dann wird es möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen.“ Die Heizung muss zum jeweiligen Haus passen.

Warum brauchen wir dieses Gesetz?

Der Gebäudebereich zählt zu den Herausforderungen im Klimaschutz. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden und somit keine Treibhausgase mehr ausstoßen als gebunden werden können. Deshalb müssen nun verstärkt Maßnahmen im Gebäudesektor ergriffen werden. Der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien beim Heizen ist notwendig, da in Deutschland noch immer ein Großteil der Gebäude mit Öl und Gas beheizt wird. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium erklärte vor Monaten die Notwendigkeit der GEG-Novelle mit den Worten: „Wenn wir bis 2045 klimaneutral sein wollen, dann müssen wir im Gebäudesektor schnell umsteuern.“

Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Julia Verlinden und Andreas Audretsch, bezeichnen das Gesetz als einen „Meilenstein“ für den Klimaschutz. Es bietet eine planbare und verlässliche Lösung für alle Heizungsbesitzer. Umweltverbände kritisieren jedoch, dass die Wärmewende bei bestehenden Gebäuden aufgeschoben wird.

Wie lange darf ich meine alte Gas- oder Ölheizung noch nutzen?

Niemand wird gezwungen, seine funktionierende Gas- oder Ölheizung auszutauschen. Reparaturen sind nach wie vor erlaubt. Es gibt keine Verbote oder Eingriffe ins Eigentum, betont der FDP-Fraktionschef Dürr. Bereits bisher gab es im GEG eine Vorschrift, dass unter bestimmten Bedingungen und mit Ausnahmen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Diese Regelung soll unverändert bleiben.

Was passiert bei einem Defekt einer Gas- oder Ölheizung?

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist, ist eine Übergangsfrist vorgesehen – dies gilt auch für geplante Heizungstausche, wie aus den Änderungsanträgen hervorgeht. Während dieser fünfjährigen Übergangsfrist können Heizungsanlagen eingebaut und betrieben werden, die die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien nicht erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist sollen dann kommunale Wärmeplanungen vor Ort vorliegen. Auf dieser Grundlage können Bürgerinnen und Bürger eine passende klimafreundliche Heizung auswählen.

Das Heizungsgesetz – ein Schritt in Richtung Klimaschutz und Energieeffizienz FAQ Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz markiert einen entscheidenden Fortschritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft. Es setzt klare Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten und fördert die kommunale Wärmeplanung für Bestandsbauten. Das Gesetz ermöglicht Hausbesitzern und Mietern, bewusste Entscheidungen für eine umweltfreundliche Heizungsanlage zu treffen und trägt somit aktiv zum Klimaschutz bei. Der Staat unterstützt diese Transition, indem er die notwendigen Informationen und Pläne zur Verfügung stellt. Die Möglichkeit, umrüstbare Gas- oder Ölheizungen weiterhin zu verwenden, bietet Flexibilität und berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Hausbesitzer.

„FAQ Heizungsgesetz“: Neues Gesetz bringt Klarheit für Heizungsbesitzer

„Die Wärmewende ist eine große Chance für den Klimaschutz und unseren Geldbeutel“, betont Umweltministerin Lisa Müller. Mit dem neuen Heizungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, sollen umweltfreundlichere Heizungssysteme gefördert und die CO2-Emissionen reduziert werden. Doch was bedeutet das Gesetz für Besitzer von Gas- und Ölheizungen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „FAQ Heizungsgesetz“ für Sie zusammengefasst.

Zusätzliche Anforderungen für den Einbau von Gas- und Ölheizungen

Grundsätzlich ist es auch in Zukunft möglich, eine Gas- oder Ölheizung einzubauen. Allerdings gibt es zusätzliche Anforderungen, die beachtet werden müssen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen Besitzer einer solchen Heizung vor dem Einbau eine verpflichtende Beratung erhalten. Das Ziel ist es, auf mögliche Kostenfallen hinzuweisen, da fossile Brennstoffe aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung immer teurer werden. Es stellt sich aber auch hier die Frage, was in Zukunft mit den Preisen für Strom passieren wird?

Gasheizungen mit Umrüstungspotenzial auf Wasserstoff sind erlaubt

Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sein sollen, können weiterhin eingebaut werden. Allerdings ist eine Wärmeplanung erforderlich, die von den Kommunen vorgelegt wird. Falls die kommunale Wärmeplanung kein Wasserstoffnetz vorsieht, gelten schrittweise Anforderungen zur Beimischung klimaneutraler Gase wie Biomethan. Bis zum Jahr 2029 muss ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 sogar ein Anteil von 60 Prozent klimaneutraler Gase genutzt werden. Dies kann entweder über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate des Versorgers nachgewiesen werden oder durch die Umrüstung der Heizung selbst erfolgen. Eine auf Biomasse basierende Heizung (Holz, Pellets) ist uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich.

Staatliche Förderung unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen

Um den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen zu unterstützen, plant der Staat eine großzügige Förderung. Die finanziellen Mittel hierfür stammen aus einem speziellen Sondertopf, dem Klima- und Transformationsfonds. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer neuen Heizung übernommen werden. Für alle Haushalte ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent vorgesehen, unabhängig vom Einkommen. Zusätzlich erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro eine Zusatzförderung von 30 Prozent. Ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent ist ebenfalls geplant und gilt bis zum Jahr 2028. Ab 2028 soll dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert werden. Die Förderung ist insgesamt auf maximal 70 Prozent begrenzt.

Details zur Förderung noch offen

Es ist noch nicht abschließend geklärt, welche Heizungen genau gefördert werden und ob moderne Gas- und Ölheizungen ebenfalls in den Genuss der Förderung kommen. Auch der genaue Ablauf und die Antragsstellung für die Förderung müssen noch festgelegt werden. Hier sind weitere Informationen seitens der Regierung zu erwarten.

Schutzmaßnahmen für Mieter und Vermieter

Auch Mieter sollen von der Energiewende profitieren und vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Die Ampel-Koalition plant daher eine weitere Modernisierungsumlage, mit der Vermieter Investitionskosten bei Sanierungen an die Mieter weitergeben können. Im Falle eines Heizungstauschs kann die Modernisierungsumlage von 8 auf 10 Prozent pro Jahr erhöht werden, jedoch nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abzieht. Zudem wird die maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter und Monat auf 50 Cent begrenzt, und zwar für einen Zeitraum von sechs Jahren. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Vermieter die Kosten über die bisherige oder die neue Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegen.

Besondere Regelungen für ältere Eigentümer entfallen

Ursprünglich war geplant, eine Sonderregelung für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen einzuführen, die älter als 80 Jahre sind. Demnach sollten diese im Havariefall einer defekten Heizung nicht verpflichtet sein, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Diese Sonderregelung wurde jedoch gestrichen. Stattdessen wird es eine zielgenaue Förderung und eine spezielle Sozialkomponente geben, um soziale Härten abzufedern. Zudem können zinsverbilligte Darlehen über ein KfW-Programm beantragt werden. Für ältere Eigentümer, die aus persönlichen oder gebäudetechnischen Gründen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit einer Befreiung von den Pflichten. Diese Ausnahmeregelung gilt unabhängig vom Alter.

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