Ersten Details zum Heizungsgesetz

„Heizungsgesetz: Ein Meilenstein für klimafreundliches Heizen“

„Die Zeiten des monatelangen Streits sind vorbei!“, verkündete die Bundesregierung mit Freude. Nach intensiven Verhandlungen wurden endlich die ersten Details zum Heizungsgesetz enthüllt. Die geplanten Fördermaßnahmen und der Zeitplan sind vielversprechend und geben einen klaren Fahrplan für die Zukunft des Heizens.

ersten Details zum Heizungsgesetz AdobeStock_373168575 Wayhome Studio

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Klimafreundliche Heizungen im Fokus: Bis zu 70 Prozent staatliche Förderung

Die Ampelkoalition hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt, die darauf abzielt, ab dem 1. Januar 2024 Heizungen zu installieren, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Bundesregierung plant, diese Zielvorgabe durch großzügige Förderungen zu unterstützen. So sollen Hausbesitzer und Bauherren von Neubauten bei der Anschaffung klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent staatlicher Förderung rechnen können. Damit wird ein deutlicher Anreiz geschaffen, auf umweltfreundliche Heiztechnologien umzusteigen.

Zeitplan für die Umsetzung

Für Neubaugebiete gilt bereits ab dem kommenden Jahr die Verpflichtung, eine klimafreundliche Heizung einzubauen. Für Besitzer bestehender Wohnungen und Häuser gibt es eine längere Frist, um eine Entscheidung zu treffen. Diese hängt jedoch von den kommunalen Wärmeplanungen ab, die bis spätestens 2026 in größeren Städten und bis 2028 in kleineren Gemeinden vorliegen sollen. Die Bundesregierung möchte den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Energieberatung als Pflicht Ersten Details zum Heizungsgesetz

Sollte in Bestandsgebäuden bis zur Umsetzung der Wärmeplanungen eine Heizung ausfallen oder eine neue Heizung eingebaut werden, ist eine verpflichtende Energieberatung vorgesehen. Falls sich die Hausbesitzer dann für eine Gasheizung entscheiden, müssen sie sicherstellen, dass diese die 65-Prozent-Zielvorgabe erfüllt, sobald die Wärmeplanung vorliegt. Alternativ können sie sich für den Anschluss an eine Fernwärmeleitung oder den Einsatz anderer klimafreundlicher Heizungssysteme wie Wärmepumpen oder Holzpellet-Heizungen entscheiden. Es ist wichtig zu beachten, dass in diesem Fall zusätzliche Kosten entstehen können.

Innovative Lösungen: Biomethan als Gasersatz

Die Ampelkoalition hat sich auf eine schrittweise Einführung von Biomethan als Gasersatz verständigt. Laut einer Handreichung der FDP sollen bis 2029 in diesen Heizungen 15 Prozent, bis 2035 dann 30 Prozent und bis 2040 schließlich 60 Prozent Biogas, Wasserstoff oder Derivate eingesetzt werden. Diese Regelung ermöglicht eine stufenweise Umstellung auf umweltfreundliche Heizmethoden und schafft gleichzeitig Planungssicherheit für Hausbesitzer.

Modernisierungsumlage: Mehr Unterstützung für Vermieter

Im Rahmen des Heizungsgesetzes wird auch die Modernisierungsumlage angepasst. Vermieter erhalten zukünftig eine zweite Umlage, die zehn Prozent der Investitionskosten beträgt. Diese Umlage gilt jedoch nur dann, wenn der Vermieter staatliche Fördermittel in Anspruch nimmt. Um eine übermäßige Mieterhöhung zu verhindern, wird eine Kappungsgrenze eingeführt. Die jährliche Miete darf aufgrund des Einbaus einer neuen Heizung um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden. Die bereits bestehende Regelung, dass Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Mieter umlegen dürfen, bleibt bestehen.

Florian von Stosch Immobilien: Experte für nachhaltiges Wohnen Ersten Details zum Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz ist ein großer Schritt in Richtung klimafreundliches Heizen und nachhaltiges Wohnen. Als erfahrener Immobilienmakler und Energieexperte unterstützt Florian von Stosch Eigentümer und Interessenten dabei, die richtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz zu treffen. Florian von Stosch steht für umfassende Beratung und bietet maßgeschneiderte Lösungen für eine energieeffiziente Zukunft. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Florian von Stosch Immobilien unter www.von-stosch.de.

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