Besteller Prinzip

Besteller Prinzip oder wer die Musik bestellt bezahlt sie auch

Besteller Prinzip gilt seit 23. Dezember 2020. Gerade bei der Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf und Immobilienerwerb für den Käufer eine Entlastung? Solange ein Verkäufermarkt in Deutschland war, wurde sicherlich das Ziel etwas verfehlt. Viele Verkäufer „packten“ einfach die Kosten für den Makler auf den gewünschten Kaufpreis. Und „schwups“ war die Immobilie verkauft. Niedrigstzinsen machten es möglich. Es wurde alles verkauft. Heute, mit steigenden Zinsen und Krieg, Pandemie und Energiekrise wird es dann schon interessanter. Wer verkaufen muss bzw. will, ist gut beraten einen fachkundigen Makler an seiner Seite zu haben, nicht nur als Verkäufer. Das Besteller-Prinzip gilt weiterhin auch beim Käufermarkt, der mehr und mehr auf den Immobilienmarkt zukommt.

Besteller Prinzip

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 Besteller Prinzip Definition

Wer hat den Makler zu zahlen? So einfach auch schon die Antwort. Dabei gilt, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerkosten tragen muss beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses. Mehrfamilienhäuser oder Grundstücke sind von dieser Regel ausgeschlossen, da davon ausgegangen wird, dass es sich hier bei den Käufern um gewerbliche Kunden handelt. Ursprünglich war es nur für die Wohnraummiete (2015) eingesetzt worden, aber dann in 2020 auf den Verkauf von Immobilien erweitert worden.

Regelungen

Das Bürgerliche Gesetzbuch bildet in Paragrafen 652 bis 655 die Grundlage. Hierbei werden die Entstehung des Lohnanspruchs, die Höhe der Maklerprovision und eine eventuelle Verwirkung geregelt.

Besteller Prinzip – warum wurde es eingeführt

Laut Bundesregierung ist das Ziel Käufern mit schwächeren finanziellen Hintergrund, gerade Familien den Kauf einer Immobilie zu erleichtern. Dabei sind laut Bundesregierung die Erwerbsnebenkosten ein wesentliches Hindernis gewesen, da die Banken die Nebenkosten ungern mitfinanzieren und meistens aus Eigenkapital geleistet werden mussten. Leider wurde dieser Fakt für die Grunderwerbssteuer nicht berücksichtigt. Die Käufer hätten keinen Einfluss auf die Höhe der Provision und alle Bundesländer hatten unterschiedliche Regelungen zu den Courtagen. Ob nun das Besteller Prinzip bei einem Verkäufermarkt für mehr Gerechtigkeit gesorgt hat, sei mal infrage gestellt. Jetzt wo der Markt sich wandelt, kann es aber auch genau das Gegenteil erzeugen.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gerne zu dem Thema, www.von-stosch.de

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