Expertenkommission Gas und Wärme

Expertenkommission Gas und Wärme – das Ergebnis

Expertenkommission Gas und Wärme hat klare Forderungen und Maßnahmen festgelegt, wie die explodierenden Energiekosten bezahlbar bleiben sollen. Der Bericht wurde den Vorkommnissen geschuldet unter erheblichen Zeitdruck erstellt. Insgesamt 21 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und sozialen Institutionen sitzen in der Kommission. Ziel war und ist, dass die Haushalte schnell und dauerhaft entlastet und zum Energiesparen angeregt werden.

Expertenkommission Gas und Wärme

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Expertenkommission Gas und Wärme – explodierende Energiekosten

Der extreme Kostenanstieg soll durch staatliche Zuschüsse begrenzt werden. So sollen die Wohnnebenkosten für Mieter und Vermieter überwunden werden. Laut Kommission ist jetzt die Politik gefordert, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen zum Wohle der Haushalte. Dabei soll die erste finanzielle Entlastung schon im Dezember kommen. Hierbei soll bei Haushalten, die Gas oder Gas-basierte Fernwärme als Heizmedium verwenden, die Dezember Abschlagsrechnung auf Grundlage des Septemberbetrages vom Staat übernommen werden.

Expertenkommission Gas und Wärme Gaspreisbremse ab 1.3.

Die Gaspreisbremse soll laut Expertenkommission kommen. Sie soll ab dem 1. März bis mindestens 30. April 2024 gelten. Die Gaspreisbremse soll die monatlichen Gaskosten deckeln. Dabei sollen 80 Prozent der Gaskosten preislich maximal bei 12 Cent pro Kilowattstunde festgelegt sein. Für Kunden mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlage soll die Gaspreisbremse ebenso gelten. Ein weiterer Vorschlag ist ein Härtefallfond. Hierbei sollen stark belastete Haushalte entlastet werden. Der Fond soll bei z.B. Wohnungsunternehmen greifen, die für Ihre durch die explodierten Energiekosten nicht mehr zahlungsfähigen Mieter die Kosten übernommen haben. Hier sollen zinsfreie Kredite vergeben aus dem Fond vergeben werden. Aber auch anderer stark belastete Haushalte, die andere Energieträger nutzen, haben ein Anrecht auf den Härtefallfond.

Ab Dezember

Die Übernahme des Dezemberabschlages ist durch den Zeitdruck entstanden. Eine wirksame Entlastung muss schnell helfen, nach der Kommission. Weiterhin sollen die Menschen angeregt werden, weiter Energie zu sparen. Dieses soll durch die Gaspreisbremse erreicht werden.

Der Härtefallfond

Wohnungsunternehmen und Haushalte sollen so entlastet werden. Kündigungen durch Nichtzahlungsfähigkeit sollen hierdurch verhindert werden. Das soll nur für Haushalte gelten, die glaubhaft belegen können, dass sie die Energiekosten nicht fristgerecht zahlen könne. Auch könnten soziale Wohnungsunternehmen sonst in Schieflage geraten.

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