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Bestellerprinzip Makler

Bestellerprinzip Makler

Bestellerprinzip Makler: Wird ein Auftrag erteilt und dieser Auftrag ausgeführt, muss der Dienstleister vom Auftraggeber bezahlt werden, das ist die Definition des Bestellerprinzips. Im Falle des Handels mit Immobilien gilt seit Ende des Jahres 2020 ein neues Gesetz. Dieses Gesetz regelt die Bezahlung der Provision. Die Maklerprovision muss seitdem zwischen dem Käufer und dem Verkäufer je zur Hälfte übernommen werden bzw. ganz vom Verkäufer. Bei der Vermietung von Immobilien ist dieses Gesetz schon im Jahre 2015 festgelegt worden.

Wie funktioniert das Bestellerprinzip, Kauf und Verkauf?

Die neue gesetzliche Regelung für die Provision eines Maklers gilt seit dem Ende des Jahres 2020 und ist seit Beginn 2021 relevant für Käufer, Verkäufer und Makler. Das bedeutet, dass die Zahlung der Maklerprovision je zur Hälfte vom Verkäufer und dem Käufer bezahlt wird bzw. der Verkäufer ganz die Maklercourtage übernehmen muss.

Faktencheck in Kürze:

  • Gesetz zur Verteilung der anfallenden Maklerkosten bei Vermittlung von Wohnungen und Häusern gilt seit 2020
  • Eine Tätigkeit auf Provisionsbasis für Makler für Verkäufer ist somit nicht mehr möglich.
  • Die Maklerkosten werden nun zwischen Käufer und Verkäufer je zur Hälfte aufgeteilt.

Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser das Bestellerprinzip Makler

Die gesetzliche Regelung gilt nur bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, dabei kann aber auch eine Vermietung gemeint sein. Das Gesetz gilt jedoch nicht bei Verkäufen von unbebauten Grundstücken, Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern. Die gesetzliche Regelung gilt außerdem nur dann, wenn der Käufer der Immobilie ein Verbraucher ist. Es gilt nicht für Käufe von Unternehmen. Des Weiteren muss der Vertrag zwischen Makler, dem Käufer und dem Verkäufer immer schriftlich geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen und Verträge sind nun nicht mehr ausreichend.

Bestellerprinzip Makler

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Das Gesetz beinhaltet verschiedene Regelungen zum Bestellerprinzip Makler

Es bestehen seit Wirksamkeit des Gesetzes drei Formen, um Provisionszahlungen zu regeln. Gerne ist Florian von Stosch dazu bereit, Sie weitergehend zu diesem Thema zu informieren.

Möglichkeit 1, die Doppelprovision

Der Makler hat durch das neue Gesetz die Möglichkeit, mit dem Käufer und dem Verkäufer einen Vertrag zu schließen, um eine Doppelprovision zu vereinbaren. Hier ist darauf zu achten, dass die Kosten des Maklers für beide, den Käufer und den Verkäufer gleich hoch sind.

Möglichkeit 2, die Abwälzung

In diesem Falle wird nur zwischen dem Makler und dem Verkäufer ein Vertrag geschlossen. Im Nachhinein jedoch wird ein Teil dieser Provision auf den Käufer abgewälzt. In diesem Falle hat der Verkäufer die Nachweispflicht, dass er die Zahlung an den Makler durchgeführt hat.

Möglichkeit 3, nur eine der beiden Parteien zahlt die volle Provision an den Makler

Es besteht kein Zwang der Doppelprovision seit Inkrafttreten des Gesetzes. Dadurch kann es vorkommen, dass nur eine der beiden Parteien die Kosten des Maklers zu übernehmen hat. Für diese Möglichkeit bestehen zwei Varianten:

Variante 1

Der Verkäufer und der Makler vereinbaren eine Provision und der Verkäufer bezahlt diese. Diese Variante wird Innenprovision genannt.

Variante 2

Hier kommt die Außenprovision zum Tragen. Das bedeutet, der Käufer erteilt einen Auftrag an den Makler und zu diesem Zeitpunkt hat der Makler noch kein Kaufobjekt zur Verfügung. Dann wird erst bei Vollendung des Vertrages festgestellt, wie die Sachlage ist.Selbstverständlich gibt es noch weitere detaillierte Erklärungen, hier wurde nur auf die wichtigsten eingegangen. Mehr Info? Melden Sie sich gern bei uns www.von-stosch.de

 

Widerrufsbelehrung beim Kauf einer Immobiie

Widerrufsbelehrung beim Kauf

Interessenten für Immobilien, die eine online Anfrage für eine Immobilie stellen, erhalten zunächst eine Widerrufsbelehrung von dem zuständigen Makler. Dieses Vorgehen ist gesetzlich verankert und trotzdem verunsichert es viele Interessenten. Diese denken, sie müssten, ohne dass ein Geschäftsabschluss erfolgt, an den Makler eine Zahlung leisten.

Wir haben Ihnen das ganze auch in diesem kleinen Film einmal zusammengefasst:

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Was der Interessent zur Widerrufsbelehrung wissen sollte

Die meisten Interessenten sind sehr unsicher und wissen nicht, wie sie mit einer Widerrufsbelehrung umgehen sollen. Interessenten an Immobilien haben in jedem Falle ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung verpflichtet zunächst einmal zu nichts und stellt keinen Kaufvertrag dar.

Des Weiteren gilt:

  • Der Immobilieninteressent muss eine Widerrufsbelehrung schriftlich erhalten.

Klienten können seit Juni 2014 Verträge mit Immobilienmaklern, die online, per Telefon oder E-Mail abgeschlossen worden sind, im Zeitraum von 14 Tagen widerrufen. Ein Makler ist somit verpflichtet, den Kunden eine Widerrufsbelehrung zuzusenden. Vergisst ein Makler eine Widerrufsbelehrung zuzusenden, verlängert sich die Frist um weitere 14 Tage.

  • Eine Provision muss erst dann bezahlt werden, wenn ein Makler seine Leistung erbracht hat.

Da ein Makler eine Beweiskraft über das Übermitteln einer Widerrufsbelehrung zu erbringen hat, wird dieser sich eine Übernahme immer bestätigen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Widerrufsbelehrung nur dann unterschrieben werden muss, wenn es zu einem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Makler kommt. Deswegen muss kein Interessent Angst haben, eine Provision zu bezahlen, wenn kein Vertrag zustande kommt. Grundsätzlich muss natürlich immer darauf geachtet werden, was man unterschreibt.

  • Es ist kein Widerruf notwendig, wenn ein Interessent kein Interesse mehr an der Immobilie hat.

Eine Provision ist zu bezahlen, erst nach Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages. Gefällt eine Immobilie dem Interessenten nicht bei einer Besichtigung, muss kein Widerruf erfolgen. Jedoch sollte der Makler vom Kunden darüber informiert werden, dass an dem Objekt kein Interesse besteht.

  • Wurde der Vertrag beiderseits erfüllt, erlischt das Widerrufsrecht.

Wurde ein Vertrag unterzeichnet, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen ohne weitere Angabe von Gründen widerrufen. Die gesetzliche Regelung besagt in diesem Falle, dass alle bisherigen Zahlungen retourniert werden müssen. Ein Makler darf auch keine Gebühren für den Widerruf verlangen. Hat ein Makler jedoch ein Objekt vermittelt und der Kunde wurde über seine Rechte informiert, ist es nicht so einfach, einen Vertrag zu widerrufen.

Der Kunde verliert in diesem Falle das Widerrufsrecht. Ist in diesem Falle jedoch keine Widerrufsbelehrung erfolgt, kann ein Vertrag widerrufen werden, wenn die Vertragserfüllung erfolgte. In diesem Falle verliert der Makler sein Recht auf die Provision.

  • Es besteht die Möglichkeit, vor Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts den Makler anzuweisen, seine Aufgabe zu erfüllen.

Auf ein Widerrufsrecht kann niemals verzichtet werden. Der Kunde kann jedoch vom Makler verlangen, seine Vertragserfüllung zu beginnen, bevor die 14-tägige Widerrufsfrist verstrichen ist. Hierbei muss der Makler den Kunden informieren, dass dessen Widerrufsrecht endet, wenn die Erfüllung der Leistung erfolgt ist. Der Kunde muss in diesem Falle über alle seine Rechte aufgeklärt werden. Dadurch kann ein Kunde nicht mit dem Verkäufer oder Vermieter einen Vertrag abschließen und den Makler außen vor lassen, um keine Provision bezahlen zu müssen.

Widerrufsbelehrung

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Fazit

Eine Widerrufsbelehrung ist eine äußerst nützliche und notwendige Maßnahme, die nicht nur Kunden, sondern auch Makler schütz. Diese Belehrung sollte aber immer vor der Unterzeichnung gut durchgelesen werden. Gerne berät Herr von Stosch Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich zu diesem Thema. www.von-stosch.de

Vermietung mit einem Immobilienmakler – ein paar Gründe Teil 1

Warum sollten Immobilieneigentümer ihre Wohnung oder ihr Haus durch einen Immobilienmakler vermieten bzw. verkaufen lassen? Ganz einfach! Vermieten bzw. verkaufen Sie professionell. Durch das Bestellerprinzip bei Vermietung, das seit dem 1.Juni 2015 greift, muss der Vermieter den Auftrag zur Vermietung geben aber auch den Makler bezahlen. So stellen sich viele Vermieter die Frage, ob Sie nicht doch selbst lieber die Wohnung bzw. das Haus vermieten sollten. Ein erfahrener und professioneller Immobilienmakler hat aber viele Vorteile – für Vermieter und Mieter. Diese wollen wir Ihnen hier einmal sicher nicht ganz uneigennützig aufzeigen. Damit es mit dem Makler klappt ist die Wahl des Maklers natürlich das grundlegende Kriterium. Denn nur ein wirklicher Profi bietet Ihnen als Immobilieneigentümer Vorteile.

Vermietung mit einem Immobilienmakler – die Marktmiete

Eine Wohnung soll eine Rendite abwerfen. Auch soll der Mieter nicht übervorteilt werden – denn ein Vermieter ist an einer langfristigen Vermietung interessiert. Also stellt sich für die Marktmiete zuerst die Frage nach der richtigen Miethöhe. Was ist zu viel? Was ist zu wenig? Ist denn eine Staffelmiete zulässig? Es soll also bei der Vermietung mit einem Immobilienmakler ein idealer Wert zwischen Rendite und Mieterzufriedenheit getroffen werden. Zudem weiß der Profi um die Feinheiten der Mietpreisbremse und gesetzlichen Regelungen.

Vermietung mit einem Immobilienmakler – die Präsentation Ihrer Immobilie

Sie wollen die besten Mieter. Die Präsentation Ihrer Immobilie (nicht nur bei Vermietung auch beim Verkauf) muss stimmen. Hochwertige Exposégestaltung und Inserate helfen dabei die richtigen Mietinteressenten anzusprechen. Auch wird hier bei Vermietung mit einem Immobilienmakler die Spreu vom Weizen bereits sortiert. Als Vermieter wollen Sie ihr Eigentum schützen. Erstklassige Fotos, 360 Grad Rundgänge oder aufgearbeitete Grundrisse sowie vollständige Unterlagen erarbeitet der Immobilienprofi. Ob Hausverkauf oder Vermietung. Er muss die Kunden erreichen. Fordern Sie vor Beauftragung vom Makler verschiedene Exposés an, damit Sie sich einen Überblick über seinen „Stil“ machen können.

Vermietung mit einem Immobilienmakler – professionell werben

Ein Immobilienmakler, der sein Handwerk versteht wird Ihnen die kompletten Inserate abnehmen. Durch sein Netzwerk und die Erfahrung weiß er, in seinem Gebiet Bescheid, welche Plattform oder welche Werbeform am meisten bringt. Auch hat er oft bereits mehrere potenzielle Mieter bzw. Käufer in seiner Kundenkartei.

Vermietung mit einem Immobilienmakler von Sosch Pinneberg Hamburg Rellingen Halstenbek Schenefeld

von Stosch Immobilien ist Ihr Makler im Kreis Pinneberg und Hamburg für Vermietung mit einem Immobilienmakler. Als Profi im Bereich Verkauf und Vermietung von Wohnimmobilien wissen wir um Vor- und Nachteile von lagen oder Grundrissen. Wir wissen um Miethöhe oder Energieausweis und anderen gesetzlichen Bestimmungen, so dass wir für Sie als Vermieter das Optimum herausholen können. www.von-stosch.de

Bestellerprinzip – Stand der Dinge

Bestellerprinzip? Was ist das eigentlich ……

Wer die Musik bestellt …. Genau das soll das Bestellerprinzip sein. Voraussichtlich soll diese Regelung im Frühling 2015 in Kraft treten. Das heißt, dass die Provision bei Vermietungen zukünftig derjenige bezahlen soll, der den Experten beauftragt. Sprich Vermieter sollen in Zukunft die Courtage des Maklers bezahlen.

Bestellerprinzip – wann soll es denn nun kommen

Sowohl Mietpreisbremse als auch Bestellerprinzip sind im sogenannten Mietrechtsnovellierungsgesetzt geregelt. Dieses befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Momentan steht noch nicht fest, wann das Gesetzt in Kraft tritt. Das Inkrafttreten findet dann nach Beschluss erst zum ersten Tag des zweiten folgenden Kalendermonates statt. Heißt an einem Beispiel: Sollte das parlamentarische Verfahren z.B. im März zum Abschluss kommen, kann das Bestellerprinzip frühestens ab dem 1.Mai rechtskräftig sein. Wenn sich also der parlamentarische Beschluss verzögert, verzögert sich auch damit der Startpunkt für das Bestellerprinzip. Verzögerungen könnten beispielsweise durch notwendige inhaltliche Korrekturen eintreten.

Bestellerprinzip auch bei Verkauf?

Das Bestellerprinzip ist ausschließlich für die Vermietung gedacht. Beim Verkauf einer Immobilie kann also weiterhin die Courtage bzw. Provision vom Käufer oder Verkäufer getragen werden.

von Stosch Immobilien – von A wie Analyse bis Z wie Zufriedenheit

Genau deswegen sind wir auch weiterhin Ihr professioneller Partner, wenn es um die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien geht. Zufriedene Eigentümer werden wegen des Bestellerprinzips auf erfolgreiche und professionelle Vermietung zurückgreifen. So übernehmen wir alle notwendigen Schritte rund um die sichere Vermietung Ihrer Immobilie.

 Bestellerprinzip Vermietung Wohnung

Angaben ohne Gewähr Stand 2.2015

www.von-stosch.de